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" Zeit» lang unvermögend sind, dabei nach Notdurft zu unterstützen. Schulgebäude. § 34. Auch die Unterhaltung der Schulgebäude und Schulmeisterwohnungen muß, als gemeine Last, von allen zu einer solchen Schule gewiesenen Einwohnern ohne Unterschied... "
Die rechtsstellung der Juden im preussischen volksschulrecht nebst den ... - Strona 14
autor: Ismar Freund - 1908 - Liczba stron: 401
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Geschichte des preussischen Unterrichtsgesetzes: Mit besondere ...

Leopold Clausnitzer - 1892 - Liczba stron: 356
...ganz oder zum Theil auf eine Zeitlang unvermögend sind, dabei nach Nothdurft zu unterstützen. § 34. Auch die Unterhaltung der Schulgebäude und Schulmeister-Wohnungen...Doch trägt das Mitglied einer fremden zugeschlagenen Gemeine zur Unterhaltung der Gebäude nur halb so viel bei, als ein Einwohner von gleicher Classe an...
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Das unterrichtswesen im Deutschen Reich: aus anlass der ..., Tom 3

Wilhelm Hector Lexis - 1904 - Liczba stron: 596
...Unterschied, ob sie Kinder haben oder nicht und ohne Unterschied des Glaubensbekenntnisses, ob." „^ 'M. Auch die Unterhaltung der Schulgebäude und Schulmeisterwohnungen...gewiesenen Einwohnern ohne Unterschied getragen werden." schuldig, dieselben nach zurückgelegtem fünften Jahre zur Schule zu schicken." „§ 46. Der Schulunterricht...
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Das unterrichtswesen im Deutschen Reich: aus anlass der ..., Tom 3

Wilhelm Hector Lexis - 1904 - Liczba stron: 602
...Glaubensbekenntnisses, ob." „§ 34. Auch die Unterhaltung der Schulgebäude und Schulmeisterwolmungen muß als gemeine Last von allen zu einer solchen Schule...gewiesenen Einwohnern ohne Unterschied getragen werden." schuldig, dieselben nach zurückgelegtem fünften Jahre zur Schule zu schicken." „§ 46. Der Schulunterricht...
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Die preussische Volksschule, Gesetze und Verordnungen zusammengestellt und ...

Prussia (Germany), Egon von Bremen - 1905 - Liczba stron: 800
...Notdurft zu unterstützen. § 34. Auch die Unterhaltung der Schulgebäudc und Schulmeister« Wohnungen?) muß als gemeine Last von allen zu einer solchen Schule...zugeschlagenen Gemeinde zur Unterhaltung der Gebäude nur halb fo viel bei als die Einwohner von gleicher Klasse an dem Orte, wo die Schule sich befindet^). § 36....
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Die preussische Volksschule, Gesetze und Verordnungen zusammengestellt und ...

Prussia (Germany), Egon von Bremen - 1905 - Liczba stron: 838
...unterstützen^. Schulgebäude. § 34. Auch die Unterhaltung der Schulgebäude und Schulmeisterwohnungen muh, als gemeine Last, von allen zu einer solchen Schule...gewiesenen Einwohnern ohne Unterschied getragen werden^). ß 33. Doch trägt das Mitglied einer fremden zugeschlagenen Gemeinde zur Unterhaltung der Gebäude...
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Handwörterbuch der preussischen Verwaltung: In Verbindung mit ... Dr ..., Tom 2

Rudolf von Bitter - 1906 - Liczba stron: 894
...Notdurft zu unterstützen. 8 »4- Auch die Unterhaltung der Schulgebäude und Schul meisterwohnungen muh als gemeine Last von allen zu einer solchen Schule gewiesenen Einwohnern ohne Unterschied getragen weiden. 8 36. Bei Bauen und Reparaturen der Schul' gebäude müssen die Magistrate in den Städten...
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Die Emanzipation der Juden in Preussen: unter besonderer ..., Tom 2

Ismar Freund - 1908 - Liczba stron: 426
...aus eine Zeit» lang unvermögend sind, dabei nach Notdurst zu unterstützen. Schulgebäude. § 3l. Auch die Unterhaltung der Schulgebäude und Schulmeisterwohnungen...getragen werden. § 35. Doch trägt das Mitglied einer sremden zugeschlagenen Gemeinde zur Unterhaltung der Gebäude nur halb soviel bei, als ein Einwohner...
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Grundriss der geschichte des preussischen volksschulwesens: für seminaristen ...

Karl Müller - 1910 - Liczba stron: 428
...gemein« Last von allen zu einer folchen Schule gewiesenen Einwohnern ohne Unterschied getragen werden. 8 35. Doch trägt das Mitglied einer fremden zugeschlagenen Gemeinde zur Unterhaltung der Gebäude nur halb so viel bei, als ein Einwohner von gleicher Klasse an dem Orte, wo die Schule befindlich ist. § 36....
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Preussische Jahrbücher, Tom 73

1893 - Liczba stron: 590
...Küstereien sind? § 34. Die Unterhaltung der Schulgebäude und Schulmeisterwohnungen muß als eine gemeine Last von allen zu einer solchen Schule gewiesenen Einwohnern ohne Unterschied getragen werden. § 36. Bei Bauen und Reparaturen müssen die Magistrate in den Städten und die Gutsherrschasten aus...
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