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Die

Urkunden

über die

der Universität Freiburg i. B.

zugehörigen

Stiftungen

(von 1497-1875)

nebst

den auf das Stipendienwesen bezüglichen

Verfügungen.

Herausgegeben

von der

akademischen Stiftungskommission.

Freiburg i. Br.

Fr. Wagner'sche Buchdruckerei.

1875.

Educ 4675.10.15

HARVARD COLLEGE

JUL 3 1930

LIBRARY

Charles William Eliot fund

B

Vorrede

zu der neuen Ausgabe der Stiftungsurkunden.

Die Urkunden über die zahlreichen Stiftungen der Universität Freiburg wurden erstmals im Jahre 1842 herausgegeben. Es ist das Verdienst des damaligen Stiftungskommissärs Dr. Werk, die mühevolle und schwierige Arbeit unternommen und in ersprieslicher Weise durchgeführt zu haben.

Die neuerliche Ausgabe dieser Urkunden wurde zunächst dadurch veranlaßt, daß die erste Ausgabe nahezu vergriffen ist, erscheint aber auch deßhalb als Bedürfniß, weil inzwischen mehrere neue Stiftungen hinzugekommen sind. Dieselbe stüßt sich auf den Abdruck der Urkunden in der ersten Ausgabe, weicht aber von der früheren Behandlungsweise- in mehrfacher Richtung ab.

Bei jener Ausgabe war, wie aus der hier beigefügten Vorrede dazu ersehen wird, neben dem Interesse der mit Behandlung der Stiftungsangelegenheiten betrauten akademischen Behörden und der Stipendiaten auch noch das der Geschichtsfreunde berücksichtigt worden. Nur den letteren kann daran gelegen sein, die Urkunden nach ihrem vollen Inhalte kennen zu lernen, dagegen beschränkt sich das Interesse der akademischen Behörden und Stipendiaten auf diejenigen Theile der Urkunden, welche sich auf die akademische Stiftung beziehen; ja das Interesse dieser wird durch Beschränkung des Abdrucks auf den gedachten Theil des Inhalts gefördert. Die Mehrzahl der Urkunden enthält nämlich sehr vieles, was die Studienstiftung gar nicht berührt, weßhalb es, troß der beigefügten Summarien, mit Mühe verbunden ist, das Erhebliche unter dem vielen Unerheblichen herauszufinden. Die Erfahrung hat auch gelehrt, daß der erhebliche Inhalt der Urkunden den bezeichneten Interessenten keineswegs so geläufig ist, als wünschenswerth erscheint und daß daran der ge= dachte Mißstand vorzugsweise die Schuld trägt. Das Interesse der Ge= schichtsfreunde bleibt durch die seither in größere Kreise gedrungenen Exemplare der ersten Ausgabe und einen bei uns noch vorhandenen Rest der

selben gewahrt und es ist deßhalb nur für das akademische Interesse weitere Vorsorge zu treffen.

Aus diesen Gründen wurde der Abdruck auf diejenigen Theile der Urkunden beschränkt, welche deren urkundlichen Charakter kennzeichnen (Eingang und Schluß) und welche die für die akademische Stiftung noch erheblichen Vorschriften enthalten. Anderseits wurde für dienlich erachtet, bezüglich aller derjenigen Verhältnisse, welche im Laufe der Zeit Aenderungen erfahren haben, und worüber aus dem Inhalte der Urkunden allein das volle Verständniß nicht mehr gewonnen werden kann, in Vorbemerkungen und Noten dasjenige beizufügen, was nöthig schien, eine sichere Anwendung der stiftungsmäßigen Bestimmungen nach den geänderten Verhältnissen zu ermöglichen. Daneben wurde alles dasjenige aufgenommen, was der frühere Herausgeber zum sprachlichen und sachlichen Verständniß des beibehaltenen Inhaltes der Urkunden theils in Texteinschaltungen, theils in Noten in dankenswerther Weise geboten hatte.

Die Sammlung der Verfügungen über das Stiftungswesen mußte nicht allein durch Hinzufügung des im Laufe der verflossenen 3 Jahrzehnte neu Hinzugekommenen vermehrt, sondern auch mit Rücksicht auf die größere Fülle des Stoffes in einer übersichtlicheren Darstellung wiedergegeben werden.

Freiburg, im April 1875.

Die akademische Stiftungskommission.

Vorrede

zu der Ausgabe der Stiftungsurkunden vom Jahre 1842.

Die Urkunden, welche hier das erste Mal im Druck erscheinen, gehören der Mehrzahl nach früheren Jahrhunderten an, und sind daher eben sowohl historische Denkmale ihrer Zeit, als Rechtsbelege und Normen unserer Stiftungen. Sie verdienten schon in erster Beziehung veröffentlicht zu werden, um den Geschichtsfreunden neue Quellen aufzuschließen, woraus sie erfreuliche und betrübende Schilderungen der Vergangenheit, Beiträge für das Schul- und Erziehungswesen der Vorzeit, besonders aber nähere Kunde über das Leben und Treiben an unserer Hochschule entnehmen, und sich die höchst erquickliche Kenntniß verschaffen könnten von einer langen Reihe vortrefflicher Männer, welche mit so vieler Umsicht, Gemüthlichkeit und Liebe für Sitte, Religion und Wissenschaft ihre wohlthätigen Stiftungen errichteten.

Es schwebten aber den akademischen Vätern noch andere, sie selbst und die Studierenden näher berührende Gründe vor, als sie den Beschluß faßten, bei der hohen Staatsbehörde um die Erlaubniß zu bitten, die Stiftungsurkunden zum Drucke beförden zu dürfen. Vorerst nämlich haben viele unserer Stifter ausdrücklich angeordnet, ihre Stiftlinge mit dem Inhalte der Stiftungsgeseze bekannt zu machen und sie ihnen in dieser Absicht vorzulesen. So z. B. Kerer, Stiftungsurkunden Seite 3, 9, 35, Johannes Brisgoikus Seite 101, 104, 112, Battmann Seite 126, Müller S. 138, 141, Fattlin S. 182, Manz S. 313, Schreckenfuch 3 S. 397, Hänlin S. 431, Hening S. 443, Collegium Pacis S. 481, 496, 497, 498, 516. Diese den Exekutoren empfohlene Lesung der Stiftungsgesetze unterblieb aber in neuerer Zeit wohl immer, theils weil ihnen jene Geseße nicht zur Hand waren, theils weil dieselben oft mit einer solchen Weitläufigkeit abgefaßt sind, daß um sie vorzulesen eine volle Stunde kaum genügte, und dann von einer einmaligen Vorlesung doch nicht viel Ersprießliches zu erwarten stände. Ein wirksameres Mittel der

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