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gehalten äusserlich und inhaltlich reicheren Darlegung derselben Gedankenreihen, wie sie dann nur in etwas an

der Codex 3 resp. 4 Teile: I. einen Kommentar zum Römerbrief, der wie Bindseil richtig bemerkt, aller Wahrscheinlichkeit nach in seinem ersten Teil während der Vorlesung zwischen und neben den vorher mit roter Tinte aufgezeichneten lateinischen Text geschrieben ist; II. eine Druckausgabe der Loci und zwar Ausgabe Nr. 2 nach Bindseilscher Zählung; III. ein mit Custoden (wie bei einem Druck A 2, A 3 etc.) versehenes bis p. 4 zählendes volumen, das, ohne dass dies äusserlich hervor tritt, inhaltlich aus zwei Stücken besteht: A) jenem Aufsatz, in dem man mit Recht die lucubratiuncula wiedererkannt hat und der die einleitende Aufschrift trägt: Rerum theologicarum capita seu Loci fere hi sunt und bis D 3 reicht und B) auf der Rückseite desselben Blattes beginnend, mit der Überschrift Argumentum epistolae ad Romanos, eine Handschrift des von Luther 1522 herausgegebenen Kommentars Melanchthons zum Römerbrief, der jedoch namentlich am Anfang ausser bemerkenswerten Anmerkungen auch Zusätze (gegenüber dem Gedruckten) aufweist, wovon Bindseil an einer Stelle, wo man es allerdings nicht vermutet (S. 46 f.), eine Probe giebt. Diese beiden Stücke bilden ein Ganzes und sind eine uno ductu, wie es scheint, geschriebene Abschrift, und sind wohl auch als zusammengehörig von dem Schreiber aufgefasst worden, d. h. beide beziehen sich auf die zweite Vorlesung zum Römerbrief. Was hat es dann aber mit dem ersten Teil des Codex, dem von derselben Hand geschriebenen Kommentar zum Römerbrief, für eine Bewandtnis? Bindseil sagt: Melanchthonis Annotationes in epistolam ad Romanos iis similes, quas Lutherus a. 1522° edidit sed ad XIII tantum capitis finem ab auditore quodam negligentius, ut videtur ac liberius scriptae etc. Aber soweit meine Vergleichung an den verschiedensten Punkten reicht, ist von einer Ähnlichkeit dieses Kommentars mit dem nachmals gedruckten und handschriftlich in demselben Codex befindlichen Kommentar Melanchthons, den Bindseil thatsächlich als auf der gleichen Vorlesung beruhend anzusehen scheint, nichts zu finden. Die Kommentation bewegt sich in so verschiedenen Gedankenreihen, dass man auch schwerlich an ein Kollegheft aus der ersten Vorlesung über den Römerbrief wird denken können, und Bindseils Annahme, dass derselbe von Melanchthon herrührt, könnte, soweit meine bisherige Durch

derer Anordnung und grösserer Ausführlichkeit in den loci vorliegen, erweist sich derselbe als eine wohl durchgearbeitete Skizze derselben. Ohne Zweifel war ihre Veröffentlichung beabsichtigt 1), aber er hielt sie noch nicht für druckreif. Wie er selbst berichtet, war es dann die missliche Thatsache, dass Unberufene das, was er davon in der Vorlesung mitgeteilt hatte, zu veröffentlichen begannen 2), die ihn vielleicht früher, als er es in Aussicht genommen, veranlasste, selbst an die Herausgabe zu gehen. Am 21. Februar 1521, zu einer Zeit, in welcher er in der Auslegung des Römerbriefes beim zehnten Kapitel stand, versprach er sie für den Sommer 3). Im April hatte bereits der Druck begonnen 4). Mitte Mai konnte er bereits einiges an die Freunde versenden. Am 26. Mai beklagte

sicht der sehr beachtenswerten Handschrift schon ein Urteil gestattet, höchstens dadurch gestützt werden, dass die übrigen Stücke von Melanchthon herrühren. Wie Bindseil bereits bemerkt, findet sich beim IX. Kap. am Rande die Bemerkung: „Hans Hesse in der Niclas Gassen". Man wird den Schreiber und Besitzer des Codex darin vermuten dürfen, und es lag nahe, auch hiebei an Joh. Hess in Breslau zu denken. Aber die Handschrift spricht dagegen. Einen weiteren Hans Hess finde ich aber als Studenten in der Wittenberger Matrikel nicht eingetragen. Die Frage nach der Herkunft dieses Kommentars bedarf hiernach noch einer eigenen Untersuchung. Rührt er nicht von Melanchthon her, dann dürfte man auch an Amsdorf denken, der jedenfalls vor 1524 über den Römerbrief gelesen hat. Vgl. Buchwald, M. Luthers Vorles. über das Buch der Richter, Leipz. 1884 S. 9.

1) C. R. I, 285 vgl. I, 158.

2) Im Widmungsbriefe an Plettner. Die Ausdrücke: evulgari coepit, publicaverunt, propemodum publici iuris factum lassen keine andere Deutung zu, als dass man mit dem Druck begonnen. Daraus, dass der Versuch nicht zur völligen Ausführung gekommen, erklärt es sich zur Genüge, dass keine Exemplare dieses Druckes sich erhalten haben.

3) C. R. I, 285.

4) Mea methodus nunc excuditur. Ideo mittemus auctiorem, quam scripta quondam fuerit. C. R. I, 366.

sich Luther, dass sie ihm noch nicht zugekommen1). Aus Aeusserungen, die dieser dann am 9. September über Melanchthons Weise, die Gelübde zu behandeln, that, ersehen wir, dass seine methodus, wie er das Werk damals nannte, jedenfalls bis zum 6. Bogen gedruckt war2). In den ersten Tagen des Dezember berichtet Melanchthon, es fehlten etwa noch zwei Bogen3). Dieselben müssen bald darauf erschienen sein, denn bald nach der Rückkehr von seiner heimlichen Reise nach Wittenberg erbittet sich Luther von Spalatin die letzten Bogen des Buches. So war denn das lange verheissene Werk um Mitte Dezember vollendet. Die erste Ausgabe, wir nennen sie späterhin A

Titel: 4)

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erschien in Quart unter dem

LOCI COM M V

NES RERVM THEOLOGICA-
RV M, SE V HYPOTY POSES
THEOLOGICA E.

AVCTORE PHILIPPO M E-
LANCH TONE.

WITTEMBERGAE. AN.
M. D. XXI.

Gleich auf der Rückseite des Titelblattes beginnt der Widmungsbrief, und dann setzt sich der Text fort auf 711⁄2 Blättern, nimmt also 17 Bogen ein (A-R) und vom achtzehnten 21/2 Seiten, denn zwischen I und G sind hier zwei Blätter eingeschoben. Der letzte, nur unvollkommene

1) De W. II, 9; Enders III, 163.

2) De W. II, 45; Enders III, 283 ff.

3) C. R. I, 487. Er schickt Spalatin: de methodo mea ab F ad P; ad summum eius operis duae tantum ut spero adhuc chartae accedent. Das Datum ergiebt sich aus einer Vergleichung mit Luthers Brief an Spalatin Enders III, 253, der wohl sicher gemeint ist, wenn Melanchthon am Schluss des seinigen schreibt: Ecce autem et litteras a docto quopiam ad te scriptas.

4) Nach einem Exemplar auf der Nürnberger Stadtbibliothek.

Bogen, eigentlich S, ist nicht signiert. Am Rande stehen 31 ganz kurze Inhaltsangaben, die aber auffälliger Weise vom Bogen N an ganz fehlen. Der Druck ist deutlich, hat aber sehr viele Abkürzungen.

Man hat die grosse Verzögerung unglaublich gefunden 1), indessen ist sie doch sehr erklärlich. Wir wissen, dass die Wittenberger Druckereien durch die vielen Schriften Luthers, Carlstadts und Anderer, die ihrer Drucklegung harrten, in jenem Jahre derartig mit Arbeit überhäuft waren, dass Luther über den langsamen Druck seiner Schriften mehr als einmal ungehalten war 2). Von grösserer Bedeutung war anderes. Obwohl, wie jetzt feststeht, Carlstadt nicht in Dänemark war, sondern Wittenberg in jenem Sommer überhaupt nicht verlassen hat3), war Melanchthon doch recht eigentlich an Luthers Stelle getreten. Er war die Säule der Wittenberger Hochschule. Diese Anerkennung konnte ihm auch Carlstadt nicht versagen 4). Von ihm erwarteten die Studenten jetzt die Einführung in das Evangelium. Und mit Recht. Das kühne Vorgehen Luthers in den grossen Reformationsschriften hatte ihn mit fortgerissen. Trotz der drohenden Gefahr zögerte er nicht, sich auch jetzt offen zu ihm zu bekennen. Wie er sich alsbald Luthers neue Resultate über das Messopfer u. s. w. angeeignet, hatte eine Thesenreihe gezeigt, über die er am 3. August 1520 disputieren liess und die Luther voll Bewunderung an die Freunde versandte 5). Seine Ur

1) So C. Schmidt, Phil. Mel. S. 74, der deshalb eine erste im Sommer und eine zweite im Dez. erschienene Ausgabe annehmen wollte. Das Richtige darüber bei Bind seil. C. R. XXI, 59. 2) C. R. I, 358; Enders III, 214, 217 u. öft.

3) Vgl. Th. Kolde, Carlstadt und Dänemark in Ztschr. für Kirchengesch. Bd. VIII 1886 S. 283 ff.

4) Carlstadt in seinem vom 30. Sept. datierten Widmungsbrief zu seiner Schrift „De Legis litera sive carne et spiritu Andreae Bodenst. Carolstadii Enarratio. Wittenbergae 1521" nennt Melanchthon den primus dux ecclesiae Wittenbergensis.

5) C. R. I, 126, wo sie fälschlich in das Jahr 1519 gesetzt sind.

Melanchthons Loci.

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teile über den früher so hoch geschätzten Aristoteles standen jetzt wirklich denen Luthers nicht mehr nach. In jugendlichem Eifer ging er sogar so weit, die „Wolken" des Aristophanes herauszugeben, um daran zu zeigen, in welcher geringen Schätzung bei den Alten die Philosophie gestanden habe, vor der schon Paulus so kräftig gewarnt habe1). Zu derselben Zeit als Eck mit der Bannbulle eintraf, erklärte er Spalatin, dass er Luther höher schätzen müsse, als alle Kircherlehrer aller Zeiten 2). Gegen die Rede des Italieners Thomas Rhadinus, in welcher die deutschen Fürsten aufgefordert wurden, die Kirche gegen den Erzketzer Luther zu schützen, übernahm er unter dem Namen Didymus Faventinus mit grosser Freimütigkeit die Verteidigung des Freundes. „Wenn ich für Luther rede", sagt er darin zu den Fürsten, „so rede ich für mein Heiligstes, für die Lehre Christi, die das Erhabenste auf dem Erdkreis ist 3). Zu Lucas Cranachs Passional Christi und Antipassional, einem der schärfsten Angriffe gegen das Papsttum in volkstümlicher Form, schrieb er im Frühjahr 1521 den Text 4). Nicht minder kühn war es, dass er es wagte, Luthers Verteidigung gegen das Verdammungsurteil der Sorbonne zu übernehmen 5). Nach der Vorlesung über den Römerbrief hören wir von einer solchen über die Briefe an die Kolosser und die Korinther, wozu noch mehrere philosophische kamen 6), und Luther wollte ihn Nach den Aufzeichnungen von Stephan Roth (Manuscr. 37 der Ratsschulbibliothek in Zwickau): Circularia Themata per Phi. Me. Wittenberge egregie defensa 3. no: Aug. anno 1520, wurden sie Freitags, den 3. August verteidigt, also an demselben Tage, an welchem Luther sie versandte. Enders II, 455; De Wette I, 475.

1) C. R. I, 274 f. cf. 305.

2) Ebenda I, 270.

3) Ebenda I, 286 ff. Über ihre weittragende Wirkung vgl. Strobel, Miscellaneen lit. Inh. II, 223.

4) Vgl. Passional Christi u. Antichristi ed. Kawerau, Berlin 1885. 5) C. R. I, 398.

6) Vgl. die Zusammenstellung seiner Vorlesungen bei Hartfelder a. a. O. S. 556.

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