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lung 15) von achtzehn Hymnen, welche von demselben nach Inhalt und Fassung wie nach Sprache und Ausdruck, dann auch in Folge ihres nachweislich frühen Gebrauchs und hohen Alters für ächte Werke des Ambrosius angesehen werden; nur sechs derselben befinden sich unter den auch von den Benedictinern anerkannten Hymnen 16): dass diesen auch die zwölf übrigen nicht unähnlich nach ihrem ganzen Geiste erscheinen, wird man kaum in Abrede stellen können. Alle diese Hymnen, sowohl die oben erwähnten zwölf der Benedictiner, als diejenigen, welche in den bemerkten Sammlungen von Grimm und Biraghi sich finden, sind in jambischen Dimetern abgefasst 17), welches Metrum für diese Art von Liedern das beliebteste blieb; wenn in der Anwendung der Länge und Kürze der Sylben immerhin der Dichter sich schon manche Freiheit erlaubt hat, und eine gewisse accentuirende Richtung, wie es der veränderte Sinn und Geist dieser Poesie mit sich brachte, nicht zu verkennen ist, so erscheint doch der Reim, der später gerade bei dieser Gattung der Poesie so beliebt geworden ist, vermieden. Was nun den innern Werth und Charakter dieser Hymnen betrifft, so weit sie als wirkliche Producte des Ambrosius gelten können, so gehören sie unstreitig zu dem Besten, was die christliche Lyrik überhaupt aufzuweisen hat, und geben diesem grossen Kirchenlehrer auch als Dichter eine hervorragende Stellung, selbst im Vergleich zu andern späteren Dichtern Rom's, z. B. einem Ausonius oder Claudianus: sein Hauptverdienst liegt in der Art und Weise, wie er, durchdrungen von der christlichen Heilslehre, diese erfasst und in ihren Hauptwahrheiten von der Geburt und Fleischwerdung Christi, von seinem Leben und Tod, wie von seiner Auferstehung, von der Dreieinigkeit u. s. w. dargestellt hat, selbst mit Bezug auf Arianische und andere Irrlehren seiner Zeit 18). Es zeichnen sich diese Hymnen nicht minder durch die einfache, natürliche Sprache, die noch ganz das Colorit des Altrömischen trägt, als durch den Inhalt aus, der, frei von allen unlautern, der reinen Lehre des Evangeliums fremdartigen Vorstellungen uns diese Lieder als den Erguss eines frommen, zu Gott gerichteten und von der beseligenden Lehre des Evangeliums durchdrungenen Gemüthes betrachten lässt; dabei herrscht in ihnen eine Tiefe und eine Innigkeit,

die es uns wohl erklärt, wie Ambrosius Muster und Vorbild des Kirchenliedes für die spätere Zeit werden konnte, seine Lieder zum Theil selbst aus der katholischen in die protestantische Kirche übergegangen sind 19) und sich bis auf unsere Tage eines so allgemeinen Ansehens erfreuen, welches sich, abgesehen von den schon oben erwähnten deutschen Uebertragungen des neunten Jahrhunderts, in mehrfachen Uebersetzungen in die deutsche Sprache kundgegeben hat: es mag hier nur an einige der gefeiertsten und berühmtesten dieser Lieder erinnert werden, wie des in der Sammlung der Benedictiner an erster Stelle befindlichen Liedes, das mit den Worten „Aeterne rerum conditor" beginnt 20), oder des Hymnus „Veni redemptor gentium" 21), oder des Hymnus „Deus creator omnium" 22) und des Hymnus „Aeterna Christi munera" u. a.23).

1) Es mag aus dem, was §. 70 Suppl. Bd. II. angeführt ist, insbesondere an Dupin: Bibl. Nov. Auctt. eccless. T. II. p. 438 ff. und an die Histoire liter. de la France I. 2, p. 325 ff. 384 erinnert werden.

2) Derselbe schreibt Confess. IX. 6, §. 14: „,quantum flevi in hymnis. Voces illae influebant auribus meis et eliquabatur veritas in cor meum et aestuabat inde affectus pietatis et currebant lacrimae et bene mihi erat in iis"; ebendaselbst IX. 7, §. 15:,,Tunc hymni ut canerentur, institutum est; et ex illo in hodiernum diem retentum, multis jam ac paene omnibus gregibus tuis et per cetera orbis imitantibus." Vgl. auch De musica VI. 9, §. 23. so wie das Zeugniss von seiner Mutter Monica in der Schrift De beata vita am Ende; eben so des Ennodius Carm. L. 1, dict. VI.

3) Isidorus De officc. eccless. I. 6 lässt auf die über Hilarius §. 18, not. 1 angeführten Worte, welche diesen als ersten Hymnendichter bezeichnen, dann die Worte folgen:,,Post quem (Hilarium) Ambrosius episcopus vir magnae gloriae in Christo et in ecclesia clarissimus doctor, copiosus in hujusmodi carmina claruisse cognoscitur atque iidem hymni ex ejus nomine Ambrosiani vocantur, quia ejus tempore primum in ecclesia Mediolanensi celebrari coeperunt, cujus celebritatis devotio dehinc per totius occidentis ecclesias observatur." Eben so Walafrid Strabo De rebb. eccless. 25. Vgl. Gerbert De cantu et music. sacr. I. p. 73, 257 ff. 509, II. p. 373. Augusti Denkwürdigkk. IV. p. 281 ff. Thierfelder De Christianorum Psalmis et Hymnn, etc. p. 34 ff.

4) Vgl. Gerbert a. a. O. I. p. 45, 60 f. 90, 202, besonders 252 f. 468. 5) Vgl. Gerbert a. a. O. I. p. 247 ff. Augusti Beiträge z. christl. Kunstgesch. u. Liturgik. I. S. 313. Rudelbach in d. Zeitschr. f. luth. Theolog. XVII. p. 271 und, ausser Andern, insbesondere F. Wolf: die Lais S. 81 ff. 277 ff.

Ueber den Gregorianischen Gesang in seinem Unterschied vom Ambrosianischen vgl. insbesondere noch Lau, Gregor I. S. 259 und Hasemann in der Encyclopädie von Ersch u. Gruber Sect. I. Bd. LXXXIX. p. 335 ff.; und jetzt insbesondere Raym. Schlecht Gesch. d. Kirchenmusik (Regensburg 1871. 8.) S. 9, 11 ff., welcher in Gregor den grossen Reformator des Kirchengesangs erkennt, den er aus den Fesseln der griechischen Prosodie

befreite, indem der Vortrag sich allein nach dem rhetorischen Rhythmus richte. S. auch S. 186 ff. Ueber den Ambrosianischen vgl. noch Herzog's

Realencyclopäd. I. p. 275 ff.

6) Dies ergibt sich schon aus den not. 2 und angeführten Zeugnissen des Augustinus (s. auch Retractt. I. 21. Confess. IX. 12, §. 29) und Isidorus, sowie durch sein eigenes Zeugniss Serm. contr. Auxent. T. II. p. 873 d. Benedict. Ausg., des Cassiodorus in Ps. 71, 6. 74, 8.

7) S. die Erörterung bei Gerbert a. a. O. I. p. 199 und daselbst die Worte:,,unde et Ambrosiani sunt dicti hymni non eo, quod sola rhythmi aut metri ratio totam cantus ac musicae varietatem confecerit, sed certi coaptati sint moduli musici." Vgl. auch I. p. 253.

8) S. Regul. Benedict. c. 12, 13, 17. Vgl. dazu Walafrid Strabo a. gleich a. O. und Gerbert a. a. O. I. p. 509, 510.

9) S. De rebus eccless. 25, wo es heisst: Sciendum tamen, multos (hymnos) putari ab Ambrosio factos, qui nequaquam ab illo sunt editi. Incredibile enim videtur, illum tales aliquos fecisse, quales multi inveniuntur, id est qui nullam sensus consequentiam habentes, insolitam Ambrosio in ipsis dictionibus rusticitatem demonstrant." Wenn auch Gerbert a. a. O. I. p. 468 die Thatsache anerkennt, dass viele Hymnen unter des Ambrosius Namen verbreitet seien, die grossentheils eines solchen Namens nicht würdig seien, so will er dies jedoch nicht auf eine absichtliche Fälschung zurückführen, als vielmehr eine allgemeine, schon vom h. Benedict gebrauchte Bezeichnung darin erkennen: ,,ut adeo promiscue hymni Ambrosiani dicerentur, qui in omnibus officii divini partibus magis quam in ecclesia Mediolanensi ipsa adhibebantur", vgl. noch T. II. p. 21.

10) So viele stehen in der Römischen Ausgabe der Werke des Ambrosius vom Jahr 1569, in der Pariser Ausgabe von Gillot (1569) stehen sechzehn.

11) S. Tom. II. p. 1215 ff. 1220 ff. Vgl. auch Gerbert a. a. O. I p. 81, not. a. Diese Hymnen, so wie die übrigen, dem Ambrosius beigelegten, stehen auch bei Fabricius Corp. poett. Christ. p. 363 ff. 784 ff. in den oben §. 6 angeführten Sammlungen von Clichthoveus, Cassander, Ellinger u. A., Thomasius, Weitz (p. 1 ff. der Hymnus Veni Redemptor gentium), bei Daniel Thes. Hymn. I. p. 12 ff. Rambach a. a. O. I. p. 58 ff., bei Wackernagel I. p. 13 ff. Nr. 3-25. Unter den von J. Grimm (s. not. 13) edirten Hymnen befinden sich vier (Nr. 2, 14, 17, 23) bisher noch nicht bekannte. Eben so hat auch Mone (Lateinische Hymnen Bd. I.) einige der von ihm edirten Hymnen, wie Nr. 167, 171, 182 dem Ambrosius zugewiesen. Den von ihm aus ciner Trierer Handschrift edirten und ins fünfte Jahrhundert verlegten Hymnus auf die Epiphanie (Nr. 57, p. 77, T. I. Illuxit orbi jam dies etc.) möchte Daniel IV. p. 12 dem Ambrosius zuweisen, was Mone bezweifelt hatte. Ueber einige andere Hymnen, welche dem Ambrosius zugewiesen werden könnten, s. Daniel IV. p. 16 ff.

12) Dieses Uebersehen innerer Beweisgründe von Seiten der Benedictiner hebt Biraghi am gleich. a. O. p. 7 hervor, und daher versucht er selbst, diese inneren Beweise aufzustellen und damit p. 12 den Nachweis des Gebrauchs in der ältern Kirche Mailands zu verbinden.

13) Hymnorum veteris ecclesiae XXVI. Interpretatio theotisca nunc primum edita Gotting. 1830. 4. (Ad auspicia professionis philosophiae ordin. in Acad. Georg. August rite capienda invitat.). Vgl. daselbst p. 5, 6, 9 und s. auch v. Raumer Einfluss des Christenthums auf d. hochdeutsche Sprache p. 45 ff.

14) die Hymnen Nr. 3, 22, 25 entsprechen den Hymnen 7, 8, 1 der Benedictinersammlung.

15) Inni sinceri e carmi di Sant Ambrogio, Vescovo di Milano, cavati specialmente da monumenti della chiesa Milanese e illustrati dal prete Luigi Biraghi. Milano 1862. kl. 4.; der Text mit den erläuternden Anmerkungen S. 47 if. Die Einleitung (Commentario previo) p. 3 ff.

16) Es

dies die Nummern 2, 10, 11, 12, 13, 17, welche den Nummern der Benedictiner 5, 11, 1, 7, 3 und 2 entsprechen.

17) Ueber die prosodischen Verhältnisse s. insbesondere Biraghi a. a. O. Comment. prev. cp. VIII. p. 29 ff. Hiernach hätte Ambrosius sich keine andern Licenzen erlaubt, als diejenigen, welche auch bei den römischen (heidnischen) Dichtern der früheren Zeit vorkommen, so dass in metrischprosodischer Hinsicht überhaupt keine Abweichungen von dem Gebrauche dieser Dichter vorkommen, denen er auch in dieser Hinsicht, selbst abgesehen von dem Inhalt seiner Dichtungen, sich würdig an die Seite stellen lasse; vgl. S. 37 ff. S. auch Kayser am gleich a. O. I. S. 82.

18) Vgl. Biraghi a. a. O. (Comment. prev.) cap. X. p. 37 ff.

19) Vgl. Rambach a. a. O. I. S. 60 und die einzelnen Nachweisungen bei Daniel am oben, not. 11, a. O. Insbesondere bei A. Fr. Ch. Vilmar Spicileg. Hymnologic. p. 22 ff. Delectus cantionum sacrr. vett. quas sive Latinas sive in nostrum sermonem translatas ecclesia Evangelica aut adoptavit aut imitata est.

20) S. die umfassende Behandlung dieses Hymnus bei Kayser Beiträge z. Gesch. u. Erklärung d. Kirchenhymnen I. S. 81 ff. Schlosser die Kirche in ihren Liedern I. p. 5, 411 (woselbst noch einige andere Lieder des Ambrosius). Björne S. 43 (ebenso).

Daniel I. p. 12, IV. p. 4 ff.

21) S. Kayser I. S. 104 ff. Björne p. 46. 22) S. Kayser II. S. 265 ff. Björne p. 44. Augustinus Confess. IX. 12 führt diesen Hymnus an.

Daniel IV. p. 1 ff. Schon

23) S. Kayser II. S. 484 ff. (vgl. Björne S. 49); und daselbst das Zeugniss des Beda De metris p 1387 Putsch., welcher auch diesen Hymnus, so wie den Hymnus Aeterne rerr. cond. und andere als Ambrosianische nennt. Mone (Lat. Hymn. III. p. 144, wo er diesen Hymnus mittheilt, s. auch S. 57 f.) will denselben nicht für ein Werk des Ambrosius halten, aber er setzt ihn doch in das fünfte Jahrhundert; s. dagegen Kayser a. a. O. Schlosser a. a. O. I. S. 12 f. 412. Daniel IV. p. 353 ff.

§. 20.

Unter den übrigen, mit mehr oder minder Recht dem Ambrosius beigelegten zweifelhaften Hymnen verdient insbesondere der seit dem neunten Jahrhundert allgemein im Gottesdienst eingeführte, aber schon weit früher, im sechsten Jahrhundert, vorkommende Ambrosianische Lobgesang 1), der mit den Worten Te deum laudamus etc. beginnt, genannt zu werden, indem derselbe, fast aus lauter Stellen der heiligen Schrift zusammengesetzt, in seinem Inhalt wie in seiner Melodie eine so hervorragende Stellung einnimmt und in derselben bis auf unsere Tage sich erhalten hat. Wenn derselbe auch nach seiner ganzen Fassung für ein Werk des Ambrosius selbst

nicht gehalten werden kann, wie diess auch die Benedictiner hervorgehoben 2), so dürfte doch seine Abfassung in eine sehr frühe Zeit, welche dem Zeitalter des Ambrosius sehr nahe liegt, und in die erste Periode des durch ihn eingeführten und dann weiter verbreiteten Kirchengesanges fallen, da schon in der Regel des h. Benedict 3), also im sechsten Jahrhundert, seiner gedacht ist in einer Weise, welche seine Verbreitung voraussetzt und auf eine frühere Abfassung, wenigstens in dem fünften Jahrhundert, zurückführt. Wer aber als der eigentliche Verfasser desselben zu betrachten ist, wird sich schwerlich mit einiger Sicherheit ermitteln lassen, da weder Hilarius Pictaviensis (s. §. 18), wie Einige anzunehmen geneigt waren, für denselben angesehen werden kann 4), noch der in Handschriften als Verfasser bezeichnete Nicetius 5), Bischof von Trier (527 ff.): eine neuere Vermuthung) hält diesen Hymnus für das Werk eines gallischen Dichters, welcher, etwa hundert Jahre nach dem Tode des Ambrosius, für die gallikanische Kirche denselben abgefasst; andererseits ist man geneigt, denselben wegen seiner Inhaltsähnlichkeit mit griechischen Gesängen auf den Orient zurückzuführen, so dass Ambrosius nicht sowohl als Verfasser, wohl aber als Uebersetzer und Bearbeiter eines griechischen Liedes für die Mailänder Kirche erscheine und Augustinus sich um die Einführung und Verbreitung dieses Hymnus in der africanischen Kirche bemüht habe 7), dieser Hymnus demnach mit Recht die Bezeichnung eines Ambrosianischen Liedes verdient. Eben so wenig wird ein anderer nicht minder gefeierter Hymnus ®) „Urbs beata Hierusalem" und die Umarbeitung desselben im römischen Brevier zum Officium des Kirchweihfestes: Coelestis urbs Jerusalem" auf Ambrosius als Verfasser, wie Einige annehmen wollen, sich zurückführen lassen, selbst wenn wir die Abfassung auf das sechste oder siebente Jahrhundert mit Mone zurückführen: immerhin liegt in ihm ein vorzügliches Product der nachambrosianischen Hymnenpoesie, im Sinn und Geist ihres Begründers gefasst, vor.

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Ausser diesen in das Gebiet der Hymnologie fallenden Dichtungen, welche dem Ambrosius ein so grosses Ansehen und eine so grosse Bedeutung verschafft haben, sind uns von demselben noch einige andere Dichtungen erhalten, welche

Supplem. I.

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