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berücksichtigen : Cum Sophronii Graeca versione, cur. Des. Erasmo. Basil. 1539. 4. cum catalogis Gennadii, Isidori, Honorii etc. e recens. Suffridi Petri. Colon. 1580. 8. — Cum Gennadii, Isidori etc. catalogis, notisque et auctario Auberti Miraei. Antverp. 1639. fol. — cum nott. A. Miraei etc. et Ernesti Salomonis Cypriani. Helmstadt. 1700. 4. — (mit den Noten der Genannten) in J. A. Fabricii Biblioth. Ecclesiast, Hamburg. 1718. fol. zu Anfang.

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1) S. die vorangesetzte Censura des Erasmus in dessen Ausgabe und daraus in J. A. Fabricii Bibl. Eccles. p. 226 und Opp. Hieronymi ed. Vallarsi T. II. p. 943 und 945 f., wo beide Appendd. abgedruckt sind.

2) T. III. p. 491 Opp.

§. 79.

Ausserdem können aber hier noch einige historische Schriften des Hieronymus angeführt werden, welche mehr der biographisch-christlichen Richtung, wie wir sie oben (§. 75) angedeutet haben, angehören, indem hier die religiös-christliche Tendenz durchaus vorwaltet und den Inhalt gewissermassen bestimmt hat. Diess sind zuvörderst drei Vitae, welche zu den besten Schriften des Hieronymus überhaupt gezählt werden und, neben den geschichtlich-biographischen Angaben, insbesondere eine Empfehlung des ascetisch-mönchischen Lebens beabsichtigen: 1) Vita S. Pauli, eine nach Vallarsi 1) um 374 oder 375, also zu der Zeit, in welcher Hieronymus selbst als Einsiedler in der Wüste lebte und für das Einsiedlerleben mit einer gewissen Begeisternng erfüllt war), geschriebene Biographie des ersten Eremiten, welche sich durch die reine und fliessende Sprache, so wie durch den anziehenden, ächt religiösen Inhalt empfiehlt. 2) Vita S. Hilarionis, eine ähnliche Lebensgeschichte eines durch Frömmigkeit und christlichen Sinn ausgezeichneten palästinensischen Mönches, versehen mit einer bemerkenswerthen Einleitung. Für das Ansehen dieser Schrift spricht eine griechische Uebersetzung, welche nach Angabe des Hieronymus 3) Sophronius davon gemacht hatte, die aber leider verloren gegangen ist. 3) Vita Malchi, Monachi captivi: etwas kürzer, aber durch die Erzählung der mannigfachen Gefahren und Bedrängnisse dieses syrischen Mönches nicht ohne Interesse. Die Abfas

sung dieser beiden Biographien, von welchen die Vita Malchi von Hieronymus in dem Verzeichniss seiner Schriften*) vor die Vita Hilarionis gestellt ist, fällt nach Vallarsi in das Jahr 390, also kurz vor die Zeit der Abfassung des grösseren Werkes De viris illustribus. Alle drei Vitae finden sich in der Ausgabe von Vallarsi T. II. zu Eingang abgedruckt in der hier angegebenen Reihenfolge, die Vita Hilarionis ist neuerdings mit einem ausführlichen, die Person dieses Hilario betreffenden Commentarius praevius (p. 16) wieder abgedruckt worden in den Actt. Sanctorum vom 21. Octob. (T. IX. p. 43 ff.), ebendaselbst (p. 64) auch die Vita Malchi mit einem ähnlichen Commentarius praevius p. 59.

Dazu lassen sich noch rechnen drei Biographien christlicher Wittwen in Rom: Fabiola, Paula, Marcella, mit welchen Hieronymus während seines Aufenthaltes zu Rom in eine Bekanntschaft gekommen war, die er benutzte, um sie in den Lehren des Christenthums zu unterweisen, die heilige Schrift zu erklären und zu einem frommen, Gott geweiheten Leben zu führen 5); auch in diesen Biographien gibt sich daher die gleiche Tendenz der Empfehlung eines der Welt entsagenden und den Werken der Gottseligkeit ausschliesslich zugewendeten Lebens zu erkennen. Es finden sich diese Biographien in den verschiedenen Ausgaben der Werke des Hieronymus unter den Briefen, die bekanntlich so Manches seinem Inhalte nach ganz Allgemeines, Theologisches u. A. enthalten, da sie allerdings an bestimmte Personen in dieser Form der Mittheilung gerichtet sind; die erste in dem Briefe an Oceanus 6), die zweite an Eustochium 7), die Tochter der Paula, die dritte an Principia 8). Daraus sind sie aber auch nebst den oben genannten drei Biographien als Theile in eine Sammlung übergegangen, die man selbst fälschlich dem Hieronymus beilegen wollte, der nur die angeführten Vitae wirklich geschrieben hat: Vitae Patrum decem libris comprehensae (ed. Heribert. Rosweidus. Lugd. Bat. 1617. fol.9). Es ist diese Schrift eine ähnliche Sammlung und Zusammenstellung von Biographien ausgezeichneter christlicher Lehrer, aber in späterer Zeit gemacht und ihrem Inhalt nach aus sehr verschiedenen, zum Theil griechischen Quellen, die hier in's Lateinische übertragen sind, entlehnt 10). Einige andere, dem Hieronymus fälsch

lich beigelegte Schriften können wir hier füglich übergehen, da ihre Verfasser ungewiss sind und in jedem Fall einer weit spätern Zeit angehören 11).

1) T. II. p. XV seq. Opp. Hieronym.

2) S. darüber das Nähere bei Schröckh Kirchengesch. VIII. p. 358 ff. Vergl. auch Zöckler: Hieronymus S. 387 ff.

3) Hieronym. De vir. illustr. 134.

4) De viris illustr. cp. 135.

5) S. das Nähere darüber bei Schröckh Kirchengesch. VIII. p. 366 ft., XI. p. 64 ff. Was die Fabiola und deren Leben betrifft, so mag hier wohl an die in unseren Tagen so viel verbreitete und gelesene Schrift: „,Fabiola oder die Kirche der Katakomben von Nicolaus Card. Wisemann, übersetzt von J. H. Reisch. 2te Aufl. Köln 1855. 8." erinnert werden.

6) Ep. XXX.; bei Vallarsi Ep. LXXVII. p. 453 ff. 7) Ep. XXVII.; bei Vallarsi Ep. CVIII. p. 684 ff. 8) Ep. XVI.; bei Vallarsi Ep. CXXVII. p. 944 ff. 9) S. p. 302 ff. 306 ff. 318 ff. Ueber Heribert Rosweyde und dessen Schriften s. De Backer Bibliothèque des écrivains de la Compagnie de Jesus I. p. 648 ff., VII. p. 335.

10) Vergl. J. A. Fabric. Bibl. Eccles. p. 224.

11) Vergl. G. J. Voss. De histor. Latt. II. 11 p. 207 nebst Schönemann Bibl. Patr. Lat. I. p. 450 seq.

§. 80.

Als eine unmittelbare Fortsetzung der Schrift des Hieronymus 1) und daher auch meist mit ihr verbunden lässt sich die ähnliche Schrift des Gennadius 2) betrachten: De viris illustribus, wofür Vallarsi nach einer sehr alten Veroner Handschrift einen ausführlicheren, den Inhalt näher bezeichnenden Titel gesetzt hat: Genadii Catalogus virorum illustrium, quos beatum Hieronymum sequens commemorat, was wir indess für eine Umschreibung oder Ausführung des wahren, kürzeren Titels halten möchten. Gennadius, den Einige mit Unrecht zu einem Bischof machen3), war nach seiner eigenen Angabe 4) Presbyter zu Marseille und gehört an das Ende des fünften Jahrhunderts, da er, seiner eigenen Aeusserung zufolge, jene Schrift nebst einer andern, jetzt verlorenen De fide mea, an den Papst Gelasius zu Rom (der 496 starb) gesendet hatte, so dass wir demnach die Abfassung der Schrift zwischen 490-495 muthmasslich setzen können, ohne uns be

stimmt, wie Vallarsi 5), für das Jahr 494 oder, wie Andere, für das Jahr 495 als das Jahr der Abfassung entscheiden zu wollen.

Auch diese Schrift, welche schon Cassiodorus 6) in Verbindung mit der genannten des Hieronymus lobend erwähnt, enthält in hundert einzelnen Abschnitten eben so viele meist kurz, einige auch etwas ausführlicher gehaltene Biographien christlicher Lehrer und Schriftsteller bis auf Gennadius herab, der, wie Hieronymus, im letzten Abschnitt seine verschiedenen Schriften anführt, ohne jedoch damit weitere Angaben über seine Person zu verbinden. Wenn demnach in der äusseren Form und Einrichtung, so wie in der Art und Weise der Behandlung diese Schrift der des Hieronymus, deren Fortsetzung sie bilden soll, ziemlich gleich steht, so ist sie doch ihrem innern Gehalt nach, so wie in Styl und Ausdrucksweise wesentlich von ihr verschieden und ihr nachstehend, wiewohl das Bemühen des Verfassers, Genauigkeit wie Vollständigkeit in seinen Angaben auf ähnliche Weise, wie es sein Vorgänger gethan, zu erzielen, nicht zu verkennen ist. Einige in der Schrift zu Gunsten der Semipelagianer vorkommende Aeusserungen scheinen der Grund) einiger späteren Einschiebsel zu sein, welche, im Sinne der orthodoxen Lehre gemacht, den Gennadius als einen Anhänger derselben erscheinen lassen sollten, aber in zwei der ältesten Handschriften, einer zu Verona und einer zu Lucca, fehlen ) und darum als unächt betrachtet werden. Diess gilt ausser einigen andern Stellen (z. B. cap. 86, 99) insbesondere von dem kurzen Abschnitt über Leben und Schriften des Hieronymus, welcher dagegen in der Handschrift von Corbie sich findet und daraus, wie aus einer andern Handschrift von Suffridus zuerst und dann in der Benedictiner Ausgabe (der Werke des Hieronymus) bekannt gemacht und den übrigen Vitis vorangehend, als Eingang gewissermassen betrachtet worden ist, aber wahrscheinlich nicht von Gennadius herrührt, sondern von einer spätern Hand absichtlich hinzugefügt worden 9) ist.

Es findet sich die Schrift des Gennadius, welche schon frühzeitig, wie wir aus einer Aeusserung des Cassiodor ersehen, mit der Schrift des Hieronymus verbunden ward, daher auch in den ältesten Handschriften derselben, der vaticanischen

wie der von Verona, Lucca und Corbie, welche wir oben (§. 77 not. 4) angeführt, beigefügt10) und erscheint daher eine Revision des Textes, wie sie bei der Schrift des Hieronymus so sehr zu wünschen ist, auch hier als ein Bedürfniss. Gedruckt findet sich dieselbe in den oben §. 78 genannten Ausgaben der Schrift des Hieronymus, mit der sie auch in andern meist verbunden erscheint, insbesondere bei Vallarsi Hieronymi Opp. II. p. 951 ff,, und in J. A. Fabricii Bibliotheca Eccles. unmittelbar hinter der Schrift des Hieronymus; als eine besondere Ausgabe ist zu bemerken: cum Miraei scholiis et nott. Salomonis Ernesti Cypriani. Jen. 1703. 4. Andere Ausgaben s. bei J. A. Fabric. Bibl. med. et inf. Lat. III. p.

30.

1) Vergl. G. J. Voss. De historicc. Latt. II. 18 p. 235. J. A. Fabric. Bibl. med. et inf. Lat. T. III. p. 30 seq. Saxe Onomast. II. p. 9 seq. Histoire liter. de la France II. p. 632 ff. Schröckh Kirchengesch. XVI. p. 185 ff.

2) T. II. p. 591. Opp. Hieronymi.

3) Vergl. Suffridi Praefat. in dessen Ausgabe und bei Fabric. Bibl. Eccles. p. 1 f.

4) De viris illustr. cp. 100.

5) a. a. O. p. 984 ad cap. 86. Vergl. Fabric. Bibl. med. et inf. Lat. III. p. 32.

6) De instit. divv. litt. 17, wo es heisst:,,lege librum De viris illustribus S. Hieronymi, ubi diversos patres atque opuscula eorum breviter et honoravit et tetigit, deinde et alterum Gennadii Massiliensis, qui de scriptoribus legis divinae, quos studio perquisiverat, certissimus judicavit. Hos in uno corpore sociatos reliqui, ne per diversos codices cognoscendae rei tarditas adferatur.“ 7) Vergl. Suffridi Praefat. Vallarsi a. a. O.

p. 989.

8) Vergl. Mansi ad Fabric. Bibl. med. et inf. Lat. 1. 1. p. 32.

9) S. Vallarsi a. a. O. p. 951.

10) In einer Handschrift des zehnten Jahrhunderts zu St. Gallen und in einer des eilften Jahrhunderts zu Einsiedeln scheint jedoch Gennadius allein sich zu befinden; s. Halm in d. Sitzungsbericht. d. Wien. Akad. L. p. 138. Auch in einer Brüsseler Handschrift des IX-X. Jahrhunderts, wo jedoch ursprünglich Hieronymus gleichfalls vorausging; s. Bibliophile Belge VI. ann. (1871) p. 121 ff.

§. 81.

Indem wir einige schon oben (§. 47) genannte Lebensbeschreibungen mehrerer Heiligen, welche den Venantius Fortunatus zum Verfasser haben, der in gleicher Weise auch solche Biographien in Versen geliefert hatte, übergehen, wenden wir uns hier zunächst zu einer Reihe christlicher Schrift

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