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Mönche in den letzten Lebensjahren des Cassiodorus, um 562, wie Garet 16) annimmt, um ihnen zu zeigen, wie man den Eintritt des Osterfestes und anderer kirchlichen Feste durch Berechnung finden könne.

1) S. J. A. Fabricii Bibl. Lat. I. p. 654 ff. d. ält. Ausg. Rösler p. 105. Roncalli Praefat. §. X. p. XXXVII ff. und jetzt Th. Mommsen: „,die Chronik des Cassiodorus Senator vom Jahr 519 n. Chr.“ in d. Abhandll. d. k. sächs. Gesellsch. d. Wissensch. Philol. Histor. Classe II. (VIII. 1861) S. 547 ff.

2) Ein in den Handschriften (s. not. 14) angehängtes und daraus auch in die gedruckten Ausgaben übergegangenes Consularverzeichniss vom Jahr 520 an bis zum Jahre 559 dürfte schwerlich von Cassiodor selbst, etwa später, da er jedenfalls bis dahin noch gelebt hat (s. Gesch. d. röm. Lit. §. 350 not. 14), hinzugefügt worden sein, sondern ist wahrscheinlich durch einen Abschreiber seines Chronicon hinzugekommen; s. Mommsen a. a. O. S. 571 ff., wo dieses (am Schlusse des Chronicon weggefallene) Verzeichniss sich abgedruckt findet.

3) Der Titel lautet:,,Chronica Magni Aurelii Cassiodori Senatoris v(iri) c(larissimi) et inl(ustris), ex quaestore sacri Palatii, ex cons(ule) ord(inario), ex mag(istro) off(iciorum) p(raefecti) p(ractori)o atque patricii.“

4) Cassiodor sagt in dem seinem mit dem Jahr 519 abschiessenden Werke vorgesetzten Vorwort, in welchem er sich an Theodorich und dessen Schwiegersohn Eutharicus Amalus, der in dem Jahr 519 mit dem Kaiser Justinus das Consulat führte, wendet: ,,Sapientia principali, qua semper magna revolvitis, in ordinem me consules digerere censuistis, ut qui annum ornaveritis glorioso nomine, redderetis fastis veritatis pristinae dignitatem. Parui libens praeceptis et librariorum varietate detersa operae fidem historicae auctoritatis impressi" etc.

5) Es heisst am Schluss, wo die Abschnitte der Weltgeschichte recapitulirt werden: „A Bruto et Tarquinio usque ad consulatum vestrum (nämlich des Eutharicus vom Jahre 519), sicut ex Tito Livio et Aufidio Basso et Paschali clarorum virorum auctoritate firmata collegimus, anni sunt_MXXXI...“ S. dazu Mommsen a. a. O. S. 551 A., nach dessen Ansicht bei Titus Livius nicht sowohl an das umfassende Geschichtswerk desselben, sondern an einen daraus gemachten Abriss oder Epitome, welcher das Thatsächliche, Jahr für Jahr, unter Voranstellung der Consularnamen enthielt, zu denken ist. Ueber Aufidius Bassus s. Gesch. d. röm. Lit. §. 249 not. 26; nach Mommsen S. 559 wäre aus ihm das Consularverzeichniss von 746 der Stadt bis 31 nach Chr. entnommen.

6) S. das Nähere bei Mommsen S. 567 ff.

7) Bei den früheren Schriftstellern des Mittelalters erscheint die Chronik des Cassiodorus weniger beachtet, woraus Mommsen S. 573 auch die Seltenheit der Handschriften desselben ableitet.

8) Vergl. z. B. Pontacus in dem Apparat. ad Hieronym. T. VIII. p. 18 ed. Vallars.) oder G. J. Voss De Historr. Latt. II. 59 p. 258. S. auch Mommsen a. a. O. S. 559 ff. 567 ff.

9) Wie z. B. Garet Praefat. p. V. zu glauben geneigt ist.

10) In dessen Chronicon ab ipso mundi initio ad ann. 1512. Basil. 1529. fol.

11) Cassiodori Chronicon cum commentariis Jo. Cuspiniani ed. Nic. Gerbelius. Basil. 1552. fol.

12) S. Dessen: In fastos consulares appendix. Venetiis 1558. fol.

13) in s. Ausgabe der Opp. Cassiodori (Venet. 1727) T. I. p. 380 ff. Bei Roncalli s. P. II. p. 161 ff. und bei Rösler.

14) Ueber diese Handschriften s. die genaue Beschreibung bei Mommsen S. 573 ff.; den Text des Chronicon S. 589 fl.

15) In der Ausgabe von Garet T. I. p. 396 ff.

16) De vita Cassiodor. §. 51 p. 29 T. I. s. Ausg.

§. 71.

Weiter ist hier anzuführen das Chronicon des Victor Tunnunensis1), Bischofs zu Tunnunum, einer sonst nicht bekannten Provincialstadt des nördlichen Africa, welcher jedenfalls in die zweite Hälfte des sechsten Jahrhunderts fällt. So wenig wir auch sonst von seiner Person wissen, so ersehen wir doch aus seinen eigenen Aeusserungen 2), wie aus den Angaben des Isidorus, dass er als Bischof vielfach in die kirchlichen Streitigkeiten jener Zeit verwickelt, mehrmals exilirt war, und zuletzt wegen Theilnahme an dem Streit über die drei Capitel 3), für deren Vertheidigung er auftrat, von dem Kaiser Justinianus nach Byzanz zur Rechenschaft gezogen und in ein dortiges Kloster verwiesen ward: nach Isidorus wäre er in dieser Verbannung auch gestorben. Das unter seinem Namen auf uns gekommene Chronicon kündigt sich am Eingang) als eine Fortsetzung der Chronik des Prosper (s. §. 62) an; es beginnt mit dem Jahre 444 oder mit dem achtzehnten Consulate des jüngern Theodosius, und ist bis auf das erste Jahr des jüngern Justinus, also bis 566, fortgeführt, und zwar, mit Ausnahme der beiden letzten Jahre, nach den Consuln. Wenn nun Isidorus 5) diese Chronik mit dem Anfang der Welt beginnen und bis auf den bemerkten Endpunkt herabführen lässt, so wird diese Angabe wohl um so eher einem Zweifel unterliegen, als der Eingang des noch vorhandenen Chronicon damit in Widerspruch steht und auch sonst keine Spur von dem vorausgegangenen, jetzt als verloren zu betrachtenden Theile vorhanden ist, obwohl in neuerer Zeit Papencordt 6) versucht hat, die Angabe des Isidorus als die richtige darzustellen, zumal da Victor die Fortsetzung des Prosper (s. §. 62) von 444-455 gekannt und selbst benutzt habe, die am Eingang des Chronicon des Victor befindliche

Notiz aber als das Werk eines Abschreibers anzusehen sei. Auch diese Chronik hält sich übrigens so ziemlich in allgemeinen Angaben, beschäftigt sich zumal in den späteren Theilen mehr mit den Begebenheiten in Africa und insbesondere mit den kirchlichen Streitigkeiten jener Zeit, wo selbst Victor von einiger Parteilichkeit nicht ganz frei gesprochen werden zu können scheint 7), obwohl im Ganzen die Wichtigkeit und auch die Wahrheit seiner Nachrichten anzuerkennen ist. Nachdem H. Canisius 8) zuerst diese Chronik bekannt gemacht hatte, ist sie später mehrfach in Scaliger's Thes. Tempp., in der Hispania Illustrata Andr. Schott. Tom. IV. p. 117, 121 ff., bei J. Basnagii Thesaur. Monumm. Ecclesiast. 9) und bei Roncalli 10) abgedruckt worden. Auch findet sie sich in Galland. Bibl. Patr. Tom. XII. p. 223 ff., vergl. p. XV f.

Von andern Schriften dieses Victor nennt Joh. v. Trittenheim eine Schrift zur Vertheidigung der drei Capitel; eine kleine Schrift De poenitentia, welche früher, aber mit Unrecht, dem Ambrosius beigelegt wurde, zumal der Verfasser am Schluss derselben sich selbst Victor nennt, ist von Sirmond, welchem die gelehrten Benedictiner in ihrer Ausgabe folgen, nach handschriftlichen Spuren diesem Victor von Tunnunum beigelegt worden 11).

In denselben Ausgaben, in welchen das Chronicon des Victor abgedruckt ist, findet sich auch beigefügt als ein Anhang oder als Fortsetzung das ähnliche, von Canisius zuerst herausgegebene Werk eines spanischen Gothen Joannes 12), der um 540 geboren, in Constantinopel gebildet, nach längerem Aufenthalt daselbst um 575 nach Spanien zurückkehrte, wo er 586 am Fusse des Pyrenäen das Kloster Biclaro gründete und später, um 591, Bischof zu Girona wurde, auch noch zu Anfang des siebenten Jahrhunderts lebte. Diese Chronik Chronicon Joannis Biclariensis da er dieselbe als Abt von Biclaro schrieb, beginnt unmittelbar da, wo Victor aufhört, und reicht bis zum Jahr 590; sie berücksichtigt in ihren allgemeinen Angaben gleichfalls insbesondere die Ereignisse Spaniens und ist für diese von Werth. Nach Rösler13) gab Florez14) eine neue Ausgabe dieses Chronicon (ohne Victor) und fügte noch ein weiteres Stück einer Chronik bei15), welche

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von 601 bis 721 geht und allerdings einen spanischen Verfasser hat, von dem es aber wohl zweifelhaft ist, ob er eine Fortsetzung des Joannes Biclariensis liefern wollte, da er erst um zehn Jahre später nach dem Endpunkte des letztern anfängt.

1) S. J. A. Fabric. Bibl. med. et inf. Lat. VI. p. 293 ff. Canisius in dem Vorwort. Roncalli Praef. p. XLIV seq. Rösler a. a. O. p. 121 ff. Saxe Onomast. II. p. 52 seq.

2) S. in der Ausgabe von Roncalli p. 375, 378. Isidorus De scriptt. eccless. 25, wiederholt bei J. v. Trittenheim De scriptt. eccless. 214.

3) Es sind diess die drei Punkte oder Artikel, nach welchen die Häupter der antiochenischen Schule, Theodor von Mopsvesta, Theodoret und Ibas, auf Betrieb des Theodor von Caesarea von Justinian im Jahre 544 verdammt wurden, während die africanischen Bischöfe sich ihrer annahmen; s. Gieseler Kirchengesch. I. S. 642.

4) Hier heisst es: „A XVIII consulatu Theodosii Junioris Victor Episcopus Tunnunensis ecclesiae Africae historiam prosequitur, ubi Prosper reliquit"; auch weiter unten, wo Victor von den Verfolgungen spricht, die er wegen Vertheidigung der drei Capitel erlitten, bezeichnet er sich als ,,Victor Tunnunensis ecclesiae episcopus, hujus auctor operis" (p. 375 Roncall.).

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5) a. a. O.: Victor Tunnunensis ecclesiae Africanae episcopus a principio mundi, usque ad primum imperii Justini junioris annum brevem per consules bellicarum ecclesiasticarumque rerum nobilissimam promulgavit historiam, laude et notatione illustrem ac memoria dignam." Eben so J. v. Trittenheim a. a. O. Am Eingang seiner Chronik gedenkt Isidorus gleichfalls dieser Chronik mit den Worten: Victor Tunnunensis ecclesiae episcopus recensitis praedictorum (des Eusebius, Hieronymus und Anderer) historiis gesta sequentium aetatum usque ad consulatum Justini junioris explevit."

6) Gesch. d. vandal. Herrschaft in Africa S. 360 ff.

7) Vergl. Rösler p. 123.

8) Antiq. Lectt. I. p. 319 ed. Basnag. und früher besonders zu Ingolstadt 1600. 4.

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11) S. Appendix d. Benedict. Ausgabe des Ambrosius II. p. 589 ff., wo diese Schrift abgedruckt ist.

12) Näheres über ihn s. bei Isidorus a. a. O. cap. 31; nach dessen Angabe Joannes auch noch manches Andere geschrieben, was jedoch nicht zu seiner Kenntniss gelangt sei. S. J. A. Fabric. Bibl. med. et inf. Lat. IV. p. 57 seq. Nic. Anton. Bibl. Hisp. IV. 5 T. I. p. 298 ff. Saxe Onomast. II. p. 62. Roncalli Praef. p. XLV seq. Rösler a. a. O. p. 124. Türk Gesch. Studien I. 1 p. 86 ff.

13) S. a. a. O. p. 125.

14) Espan. Sagr. T. VI. p. 382 ff. p. 430 ff.

15) S. Türk a. a. O. p. 86 ff.

§. 72.

Eine andere Fortsetzung der Prosper'schen Chronik ist das Chronicon Marii Aventicensis1), dessen Verfasser Marius, Bischof zu Avenches (und zu Lausanne, wohin, nach dem Verfall von Avenches, der Bischofsitz verlegt ward), in die letzte Hälfte des sechsten Jahrhunderts fällt, da er um 596 gestorben sein soll 2). Es beginnt diese Chronik da, wo Prosper aufhört, also mit dem Jahre 455, sie reicht bis zum Jahr 581, ist aber im Ganzen von keiner sonderlichen Bedeutung und zeigt selbst einzelne Verstösse gegen die Chronologie 3). Nachdem dieselbe Chifflet 4) zuerst aus einer Handschrift bekannt gemacht hatte, ist sie auch in den Sammlungen von Bouquet 5) und Roncalli 6) wieder abgedruckt worden, so wie bei Gallandi Bibl. Patr. XII. p. 313 ff. und in Migne Patrolog. Lat. LXXII. p. 791 ff.; unlängst auch in einem nach Chifflet veranstalteten Abdruck von J. Rickly in den Mém. et Docum. de la société d'histoire de la Suisse Romande XIII. p. 19 ff.

Das griechische Chronicon Paschale 7), auch Alexandrinum genannt, ist eine nicht bedeutende Compilation aus verschiedenen älteren Chronisten, wie Julius Africanus, Eusebius, Marcellinus u. A., insbesondere Idatius, und scheint selbst das Werk verschiedener Verfasser zu sein, insofern eine spätere Hand dem ersten Theile, der bis 354 reicht, den Rest bis zum Jahre 626, wo die Chronik schliesst, beigefügt hat, und der Verfasser dieses Theils wenigstens um 630 unter Heraclius zu setzen ist. Rader hat zuerst dieses Chronicon bekannt gemacht 8), welches dann an Ducange 9) einen Bearbeiter fand, dessen Ausgabe jedoch erst nach seinem Tode erschien.

1) Roncalli Praefat. p. XLVI seq. Rösler p. 126 und insbesondere Chiffletii Praefat. Vergl. auch Saxe Onomast. II. p. 59. Histoir. liter. de la France III. p. 400 seq. und Zurlauben in Hist. de l'Acad. d. Inscriptt. T. XXXIV. p. 138 ff. Monod: Etudes critiques etc. p. 147 ff.

2) S. die ehrenvolle Grabschrift bei Zurlauben a. a. O. p. 146.

3) Nach Pallmann Gesch. d. Völkerwand. II. p. 211 ff. stimmt der Inhalt meist mit den Ravennatischen Fasten überein. Für die Zeit, welche Burgund betrifft (500-534), standen indess dem Verfasser gleichzeitige, im burgundischen Reich angefertigte Nachrichten zu Gebot; s. Binding: das burgundisch-romanische Königreich (Leipzig. 1868. 8.) I. p. 274.

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