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armen geben, wiltu etwas geben. Wan es aber dahyn kumpt, das niemand ynn deyner stad mehr ist, der hulff bedarff (das ob got will nymer gescheen jall) dan saltu geben, ßo du wilt, zu den kirchen, altern, schmuck, kilch, die yn deiner stad seyn. Und wen das auch nu nit mher not ist, dann aller erst, Bo du wilt, magstu geben zu dem gebewde S. Peters adder anderwo. 5 Auch faltu dennoch nit dass umb ablas willen thun. dann sanct Paul spricht: 1.Tim. 5, 8. Wer seyn haußgenoßen nit wol thut, ist keyn Christen und erger dann ehn. heyde. und halt darfur freh, wer dyr anders sagt, der vorfurt dich adder sucht yhe deyn feel yn deynem Beutell, und fund er pfenig darynne, das wer ym lieber dann all seelen.

Szo sprichstu: S30 wird ich nymer mehr ablas loßen. Antwort ich: das hab ich schon oben gesagt, das meyn will, begirde, bitt und rad ist, das niemand ablas loße, laß die faulen unnd schlefferigen Christen ablas loßen, gang du fur dich.

10

Czum sibengehenden. Der ablas ist nicht geboten, auch nicht geraten, 15 fundernn von der dinger hall, die zu gelaßen und erleubt werden: darumb ist es nit eyn werck des gehorsams, auch nit vordinstlich, sundernn eyn außßug des gehorsams. Darumb wie wol man niemant weren soll, den zu loßen, szo solt man doch alle Christen darvon zihen und zu den werden und peynen, die do nachgelaßen, reyzen und sterckenn.

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Czum acchthehenden. Ab die seelen aufz dem fegfewr gezogen werden durch den ablas, wehß ich nit, und gleub das auch noch nicht, wie wol dass ettlich new doctores sagen: aber ist yhn unmuglich zubeweren, auch hatt es die kirche nach nit beschlossen. darumb zu mehrer sicherheyt, vill besser ist es, dass du vor sie selbst bittest und wirckest, dann disz ist bewerter und ist 25 gewisz.

Czum Neunzehenden. In dissen puncten hab ich nit zweyffel, und sind gnugsam yn der schrifft gegrund. Darumb solt yr auch keynn zweyffell haben, unnd last doctores Scholasticos scholasticos seyn, sie seyn allsampt nit gnug mit yhren opinien, das sie eine prediget befestigenn solten.

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Czum zwenzigsten. Ab ettlich mich nu wol eynen kezer scheltenn, den sulch warheyt seer schedlich ist ym kasten, Szo acht ich doch sulch geplerre nit grosz, syntemal das nit thun, dann ettlich finster gehyrne, die die Biblien nie gerochen, die Christenliche lerer nie geleßen, hhr eygen lerer nie vorstanden, fundern yn yhren lochereten und zurissen opinien vil nah vorwesen. dann 35 hetten sie die vorstandenn, szo wisten sie, dass sie niemant soltenn lesternn unvorhort unnd unuberwunden: doch gott geb yhn und uns rechtenn synn. Amen.

28 zubewereen AB

Eine kurze Erklärung der zehn Gebote.

1518.

Wieder stand die österliche Zeit mit ihrem Beichtzwang bevor. Luther, der in dem ersten seiner 95 Säße erklärt hatte, das ganze Leben der Gläubigen müsse Buße sein, fühlte sich um so mehr veranlaßt, eine Anleitung zu ernster Selbstprüfung an Gottes Gesetz zu geben und dadurch auf Verinnerlichung der Beichte hinzuwirken, je mehr in Folge des Ablaßhandels sich der Sinn des Volkes auf äußere Werkgerechtigkeit gerichtet hatte. So verfaßte er nach Art früherer Beichtspiegel eine kurze Erklärung der zehn Gebote und gab sie spätestens zu den Fasten 1518 deutsch und lateinisch heraus.

Zwar können wir keine Sonderausgabe aus dem Jahre 1518 selbst mehr nachweisen, aber wir haben einen Abdruck innerhalb folgender Schrift Caspar Güttels:

„Jhesus || a Ein faft fruchtbar buchlein von Adams || werden, vnd gottes genade mit vnterricht || wie recht beichte, buffzen, vnd das hochwir= || digft Sacrament selig tzu entpfahen im Au= || gustiner Closter tzu fandt Anne vor Eislebe || dise heiligste fasten gepredigt vñ gegeben. 1518 || [Holzschnitt: Christus, seine Nägelmale zeigend, vor dem Kreuze.] || Prebuifti mihi laborem in iniquitatib' tuis. || Ego fum: ego fum ipse qui deleo iniquitates || tuas propter me. Esaie. xliij." Titelrückseite bedruckt. 32 Blätter in Quart, leztes Blatt leer. Druck von Melchior Lotther in Leipzig.

Hier findet sich die Anleitung deutsch Bl. Ciija – Dij, inmitten des fünften Capitels; sie hat also in den Fasten 1518 schon gedruckt vorgelegen. Eingeführt wird sie als ein beicht zettel". Indeß unter diesem Ausdruck versteht man ge= wöhnlich das Zeugniß eines Priesters über abgelegte Beichte; daher haben wir ihn nicht zur Bezeichnung der Schrift gewählt. In den Sonderdrucken, die uns erhalten sind, ist sie betitelt: „Die zehn Gebote Gottes mit einer kurzen Auslegung ihrer Erfüllung und übertretung". Luther selbst hat sie bei späterer Umarbeitung als eine kurze Form der zehn Gebote" bezeichnet und sie so mit „einer kurzen

Form des Glaubens“ und „einer kurzen Form des Vaterunsers" verbunden 1520 Herausgegeben. Hiernach ist unser Titel gebildet.

Auffällig ist nun die durchgängige Verschiedenheit in der Anordnung des Stoffes bei Güttel einerseits und in den Einzelausgaben andrerseits. Luther giebt ihn in höchst einfacher Theilung: die zehn Gebote mit Erklärung, ihre Übertretung, ihre Erfüllung und Beschluß der Gebote. Bei Güttel folgt auf einander der Wort= laut mit Erklärung, die übertretung und die Erfüllung der einzelnen Gebote; in den andern Drucken aber werden alle Gebote erst ihrem Wortlaute und ihrer Erklärung nach, dann ihrer Übertretung nach, endlich ihrer Erfüllung nach gegeben: der Be= schluß findet sich theils nicht, theils kürzer, theils länger. Dies werden wir nur aus der Beschaffenheit der Urschrift erklären können, deren Rekonstruktion wir in folgender Tabelle andeuten.

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NB. Bei der „Übertretung der zehn Gebote“ muß noch von unten nach oben gedruckt gedacht werden: „Sein selbst eigen Liebe und Gottes und des Nächsten Verachtung nimmt Gott, das sein ist, und entzieht ihm, was ihr ist, nimmt dem Nächsten, das sein ist, und entbeut ihm nicht, das ihr ist“, bei der Erfüllung der zehn Gebote":

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„Die Liebe Gottes und des Nächsten und sein selbst Verachtung enthält sich der Güter und Namen
Gottes und entbeut ihm ihr bloßes Nichts, enthält sich der Güter des Nächsten und entbietet ihm das
Ihre und sich selbst."
Ausgaben.

A. Die zehen gepot got || tes. mit einer kurzen außlegung || jrer erfullung
vnd vbertretug. || von Doctor Martinus Lu- || ther Augustiner gemacht |\"
4 Blätter in Quart, lehte Seite leer.

Druck von Jobst Gutknecht in Nürnberg.

B. Die zehen gepot got= || tes. mit einer kurzen außlegug jrer || erfullung vnd vbertretung. von || Doctor Martinus Luther || Augustiner gemacht. " 4 Blätter in Quart, lezte Seite leer.

Drück von Jobst Gutknecht in Nürnberg, nicht von Adam Petri in Basel, wie Weller Nr. 1530 meint.

C. Die r. gebot got- tes mit einer kurzen vfzle- || gug irer erfüllüg vñ über trettung: von Do- | ctor Martino Luther Augu- || stiner gemacht." Titelrückseite bedruckt. 4 Blätter in Quart, lezte Seite leer. Druck von Adam Petri in Basel.

D. Die .. gebot got= || es mit ainer kurzen Auß || legung jrer erfüllung vnd über- trettung, von Doctor || Martino Lut- || ther Augu- | ftiner gemachtt." Titelrückseite bedruckt. 4 Blätter in Quart, lezte Seite leer. Nach Weller Nr. 1534 Druck von S. Otmar in Augsburg, jedenfalls kein Wittenberger.

E. Die gehen geboth gottes || mit eyner kurzē außle= || gung yrer erfullung vnd vbertretung || vom Doctor Martinus Luther || Augustiner gemacht. || [Wappen] || Getruckt zu Leypßgk durch Wolffgang || Stöckel in 8 Grimische gaffen. 1519." 4 Blätter in Oktav.

"

So Weller Nr. 1221.

F. Die zehen ge= || bot gotes, mit ainer kurk || en außlegung jrer erfül= || lung vn übertretung, von || Doctor Martino Lu= || ther Augustiner || ge= macht. Mit Titeleinfassung. 6 Blätter in Quart, leztes Blatt leer. Am Ende: „a Gedruckt zů Augspurg, durch Siluanum || Ottmar bey sant Vrsula closter, am || fibenden tag May, des Fünffte= || hen= hundert vnd zwain= || higsten jars. ||“

G. „Die zehen gebot || gotes mit ainer || kurzen außlegung irer er || füllung
vñ übertret= || tung, von Doctor || Martino Lu= || ther Augu= || stiner
ge= || macht." Mit Titeleinfassung. Titelrückseite bedruckt. 4 Blätter
in Quart, lezte Seite leer.

Nach Titeleinfassung und Typen Druck von Jörg Nadler in Augsburg.
H. Die zehenn gebot || gottes. mit einer || kurzē aufzlegüg || irer erfullūg vñ ||
vbertretung || vō Doctor || Martino || Luther ||" Mit Titeleinfaffung.
Getrudt zu Augspurg.

"

6 Blätter in Quart, legtes leer. Am Ende:
von Hansen | Froschauer. als man zalt nach Cri||sti geburt .M. ccccc. xx.
jar. "

So Weller Nr. 1529.

1. Die zehn Gebot Gotes mit einer kurzen auflegung von D. M. L." Am Ende: „Gedruckt zu Augspurg durch Siluanum Otmar. 1522." In Quart.

So Weller Nr. 2153.

E, H und I haben uns nicht vorgelegen.

Aus oben aufgestellter Tabelle erklären sich alle Eigenthümlichkeiten der Drucke in der Verwendung des verloren gegangenen Urtextes. Wir können dreierlei Ausgaben unterscheiden: 1. Caspar Güttel; 2. A, B, C, D, woran sich wahrscheinlich E anschließt; 3. F und G, denen wohl auch H und I beizuzählen. Güttel giebt den Tert querüber gelesen, also erst das Gebot mit Erklärung, dann die übertretung, zulezt die Erfüllung; aber bei dem ersten Gebot hat er an die übertretung sowohl wie an die Erfüllung die Beischrift für alle herangezogen; am Ende bringt er den „kurzen Beschluß" mit dem, was in der ersten Colonne davon steht, und schließt mit den

"

"

Worten: Also lehren die Gebote." Gruppe A 2c. läßt alle Seitenschriften weg, auch den kurzen Beschluß", und giebt dann den Text jeder Colonne von oben nach unten. Ähnlich verfährt Gruppe F 2c., hat aber, wenngleich in einiger Verwirrung, den gesammten Tert aufgenommen.

Auf Gruppe F 2c. geht nun unter den Sammelwerken Lutherscher Schriften zurück die Ausgabe Eisleben Th. I Bl. 21a— 23. Altenburg VIII S. 894-896. Leipzig IV S. 86-89. Walch III Sp. 1996-2005. Nur die Erlanger Bd. XXXVI S. 146-154 hat wieder einen Einzeldruck zu Grunde gelegt und zwar A, zur Ergänzung aber die Eislebener Ausgabe hinzugezogen, an einer Stelle mit eigener unrichtiger Conjektur.

Bei der sonderbaren Beschaffenheit der Ausgaben müssen wir von einer Mittheilung der Abweichungen im Einzelnen absehen; wir haben sie für unseren Tert so weit wie möglich beachtet, berücksichtigt auch einen Wittenberger Druck der „kurzen Form der zehn Gebote" c. von 1520 und den Stoff so zu ordnen gesucht, daß er mehr als bisher der oben entworfenen Tabelle entspricht. Für die Schreibweise haben wir meistens Caspar Güttels Schrift und den Eislebener Theil zu Grunde gelegt, weil sie der Lutherschen Art am nächsten kommen, obgleich in jener der häufige Gebrauch des h auffällt und abstößt; nur höchst selten ist der Klärung des Sinnes wegen davon abgewichen, die großen Anfangsbuchstaben aber find der Gleichmäßigkeit wegen bisweilen in kleine umgesetzt.

Die zehen gebothe gottes.

Das erste geboth.

Du salt nicht andere gotter haben.

Einen got haben, das ist einen haben, von dem er sich vorsicht, in allem guthen gefordert, in allem boszen geholffen werden, das wil der einige warer got selbst sein, und auch ist.

Das ander geboth.

Du salt den nahmen gottes deines herren nicht unnutz antzihen.

Dann gottes nahmen sein auch diesze, warheyt, gutigkeit, crafft, und alles guthen nahmen ist sein namen, dye sal ym selb nymandt zwschreiben. 10

Das dritte geboth.

Du salt den feÿrtag heÿligen.

Dye beste sehr ist, das die sehel mit allem thun desselben tags des ge

Luc. 1, 53. warthe, der do erfullet die hungerigen und ledigen mit guthern, Luc. i. dann

feher das heist ledig sein.

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