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zum nuzen alẞ drinlich erachten wird, besonders aber aufgetragen, auf die genaue haltung und erfüllung diser Puncten zu trüngen; die fleissige zu loben, die ungehorsamme, widerspenstige, liederliche und außgelassene nach aller schärfe, ohne einigen regardè zur Correction zu ziehen. solten sich die Eltern widersezen, so hat H. Magister darauf keine Acht, sondern nur seine schwere Pflichten zu beobachten, und in entstehungs fahl bey mir, : wan doch wider Verhoffen kein anders Mittel were / sich zu melden, seine Clag vorzubringen, wo sodan ich mit dergleichen ungehorsammen Kindern, ungeacht aller Hilf, oder Menschen (?), oder Würde der Eltern nach aller schärfe verfahren werde.

Appendix.
Speißknaben.

1. Werden einige knaben bestellet, welche bey denen Provisuren die Fähnlein tragen, und singen mögen: wo dan zu beobachten, daß hierzu taugliche bestellet werden.

Ehrenbiettung gegen dem Hochwürdigen Gut.

2. ist selben unter schweren straff gebotten, und aufgetragen, das sie ehrenbittig mit dem hochwürdigen Gut gehen.

Andächtiges Gebett.

3. Wehrent das man im Haus die Heilige Sacramenten administriret, sollen selbe mit dem Volck andächtig den heil: Rosencranz lauth betten.

Vngebühr wehrender Pro visur.

4. Daß herumlauffen, schwäzen ist unter grosser straff verbotten. solle sich aber ein knab gar mit rauffen, oder andern Bubenbossen betretten lassen, so ist der schilling darauf geschlagen.

Puncta, quae D: Ludimagistrum in specie concernunt, ipsi separatim praelegenda sunt, in inculcanda erunt.

Officia Scholae.

Primus cuiuslibet Partis colligit themata et scripturas et notat non datas.

Secundus. Notator garrientium ac poenarum collector ac notarius poenitentiarum.

Tertius. Sublectionarius, qui notat iniunctas lectiones, vices

absentis Lectionarij supplet; Decuriones recitare curat, eorum nescientes notat, ac poenas propterea iniunctas colligit. Lectionarius Ordinarius. Sublectionarium urget in exequendo officio suo. absentium decurionum vices supplet et curat sibi recitari. absentes omnes notat. ad iniunctas Lectiones attendit et Magistro indicat. pueros a magistro tentatos observat.

Notarius garrientium ordinarius. Notat garrientes, aliorum schedas conservat et distribuit. ad datò (?) attendit. Captivarius.

Observator templi ordinarius.

Direptor esculentorum contrabandicus (?).

Ianitores ianuas scholae et templi apertas tenent ad in-et egreßum Scholae.

Coadiutores, qui recentes exemplistas dirigunt.

Lectiones Partis Maioris.

Antemeridianae sunt Genera. Luttenhover et Canisius fer: 6.
Thematum correctio et visitatio die Sabbati.
Pomeridianae, syntaxis Renner, Scriptio Thematis.
In parte Minore et Exemplis.

Antemeridianae sunt prima Pars Principiorum usque Amo. liber Spiritualis et compendium . Canisius fer. 6.

Pomeridianae Pars altera Principiorum ab Amo usque ad finem.

1762. Lektionskatalog des Münchner Jesuitengymnasiums. Aus Hutter, Die Hauptmomente der Schulgeschichte des alten Gymnasiums zu München. 1860. S. 13. 14. Wie der Schlußsatz erkennen läßt, bildet nachfolgender Lektionskatalog nicht ein erst zu erledigendes Programm, sondern einen Jahresbericht.

Rhetorik.

Lectionen: Ciceros Reden pro lege Manilia, pro domo, pro Murena, pro Rabirio, in Catilinam mit Anleitung zur Redekunst nach Cyprianus Soarius, Virgils Georgika III. und Äneide I. II. VI. VII. VIII. allgemeine Poetik und die Epopoe; Gretserus, griech. Syntax nebst Erklärung der Acta Apostolorum; Canisius 3. Kapitel; Kirchengeschichte; schriftliche Übungen in der Rede- und Dichtkunst, auch griechische Kompositionen.

Humanität A. und B.

Lectionen: Curtius ganz, Selecta aus Livius, Cäsar, Sallustius, Ovids Tristia ganz, Martial mit Epigrammatik, Horazische Oden III. Poetik nach der Idea Poeseos von Neumayer; Gretserus, griech. Syntax (die Congruenz); Canisius 2. Kapitel; aus der Geschichte die Globuslehre und Landkarten; schriftliche Übungen in der elegischen und lyrischen Dichtkunst, im historischen Stil nach Curtius (auch Livius, Sallustius, Nepos und Cäsar) und im Briefstil nebst andern auch griechischen Compositionen.

Oberste Grammatik A. und B.

Lectionen: Ciceros freundschaftliche Briefe IX. X. XI. Alvarus, zierliche Syntax, Prosodie und Metrik, Ovids Briefe aus Pontus I. III. IV. Pontans Progymnasmata; Gretserus, griechische Formenlehre bis zur Syntax; Canisius, die drei letzten Kapitel des kleinen Katechismus; Geschichte, das alte Deutschland, das römische und die europäischen Reiche; Arithmetik, die vier Species der Bruchrechnung; schriftliche Übung in lateinischen Compositionen, im Übersetzen aus dem Lateinischen ins Deutsche und umgekehrt, in der Versification, in der lateinischen und deutschen Orthographie und Arithmetik.

Mittlere Grammatik A. und B.

Lectionen: Ciceros freundschaftliche Briefe V. VI. Cornelius Nepos ganz, Alvarus, Syntax nebst den Präterita und Reciproca, Pontans Progymnasmata; Gretserus, Tempusbildung, Conjugation der Passiva und Circumflexa; Canisius, vier Kapitel des kleinen Katechismus; Geschichte, die römischen Kaiser seit Constantin; Arithmetik, die goldene Regel und Gesellschaftsrechnung; die Hauptregeln der lateinischen und deutschen Orthographie; schriftliche Übung in lateinischen Compositionen, im Übersetzen aus dem Lateinischen ins Deutsche und umgekehrt, in der Orthographie, Arithmetik und im Griechischen.

Unterste Grammatik A. und B.

Lectionen: Ciceros ausgewählte Briefe III. IV. Alvarus Syntax mit Einschluß der Participia, Reciproca und Partikeln, Pontans Progymnasmata; Gretserus, griechische Formenlehre, die Adjectiva und ihre Comparation; Canisius, drei Kapitel des kleinen Katechismus; die Geschichte der vier Monarchien; Arithmetik, Division mit ganzen Zahlen; die goldne Regel nebst Wiederholung der vier Species;

die Hauptregeln der lateinischen und deutschen Orthographie; schriftliche Übungen in lateinischen Compositionen, im Übersetzen aus dem Lateinischen ins Deutsche und umgekehrt; arithmetische, orthographische und griechische Übungen, dazu Memorirung lateinischer Gesprächsformeln und einer Anzahl lateinischer Nenn- und Zeitwörter.

Rudiment A. und B.

Lectionen: Ciceros ausgewählte Briefe I. II. Alvarus, Geschlecht, Declination und Conjugation mit Ausnahme der Präterita und Reciproca, Pontans Progymnasmata; Einiges aus Nepos und Phädrus; Gretserus, die Elemente der griechischen Sprache; die Declinationen; Canisius, zwei Kapitel des kleinen Katechismus; biblische Geschichte bis auf die Könige von Juda und Israel; Arithmetik, die vier Species; die Hauptregeln der lateinischen und deutschen Orthographie; schriftliche Übung in lateinischen und deutschen Compositionen, im Übersetzen aus dem Lateinischen ins Deutsche und umgekehrt, in der Arithmetik, Orthographie und im Griechischen.

Außerdem wurden bei verschiedenen Kirchen- und anderen Festen deklamatorische Vorträge, ferner Disputationen gehalten, auch von den Schülern sowohl der obern als untern Klassen dramatische Vorstellungen gegeben.

1763. Bitte des Regensburger Domkapitels

an den P. Provinzial der oberdeutschen Jesuitenprovinz, in den Schulen Anstandsunterricht erteilen zu lassen. Münchner Reichsarchiv, Iesuitica i. g. Landshut Nr. 1648.

Des Hochwürdig eines Fürstl. Hochstiffts Regenspurg Regierendes allgemeinen Dom-Capitls Zu denen Geistl. Sachen Verordnete Präsident, Vice-Präsid. und Räthe.

Vnsern freundl. Grus Zuvor Ehrwürdig und Hochgelehrter besonders Lieber Herr P. Provincialis! Die mit dem stand gar offt nicht überein stimmende Aufführung unsers Diözesan Cleri hat uns bewogen, gegenwärtiges an den Herrn P. Provincialem zuerlassen.

Es ist unstreittig, dz der mehrester und gröste Theil der Scholarium von geringer Geburt abstamme.

Wie sehr die meiste in denen Zarten Jahren und bif sie ad studia kommen, in der guten Auferziehung negligiert werden, ist Vorwurffs bekant.

Der Kost- und Vatter, deme hinnach der Knab anvertraut wird, ist gemeiniglich nicht von jener gattung, welcher die unterblibne education auf bessere Arth einrichten konnte oder wollte.

Was für eine geschlachtere information sollen jene Praeceptores domestici beyzubringen vermögen, die selbst wie unbeschnittene Bäume aufgewachsen seynd?

Vile Zehlt man so arm, dz sie ausser Stand gesetzt einen Instructorem Zubestellen: vagieren herum einige Kreuzer Zuerbettlen, und schluefen Nachts in ein Zimmer schlechter Leuthen. Das man die böse und übl gesittete mit der verdienten exclusion ansehen werde, hieran wollen Wir ganz und gar nit Zweiflen: um aber denen jenigen, welchen ein gewise äusserliche Lebens-Arth manglet, die nöthige Unterweisung hierzu gegeben werde, ersuchen Wir den H. P. Provincialem hiemit, sowohl in denen höheren, als niederen Schulen hiesigen Biftums wochentlich wenigst einmahl, eintweders vor- oder nachmittag pro captu cujuslibet scholae certa dogmata Philosophiae moralis: et vitae Civilis Instituta ad honeste et vrbane conversandum nach selbstiger Einrichtung und Trefflicher Einsicht vortragen Zulassen, damit die studierende Jugend nebst der innerlichen Frömmigkeit und guten Wissenschaften eine solch anständige äusserliche conduite erlehrne, wodurch sie sich zu eignem Nutzen bey iederman lieb- und angenehm machen, auch ihre Zeitl. Wohlfart befördern möge. Anbey mit freundl. Willen wohl beygethan verbleiben. Regenspurg den 19. Oct. 1763.

1765. Errichtung eines akademischen Lehrstuhles
für deutsche Sprache

und Abfassung einer einheitlichen deutschen Schulgrammatik. Gedrucktes Generalmandat. Münchner Kreisarchiv G. R. 1431/188.

Von Gottes Gnaden Wir Maximilian Joseph, etc.

Entbiethen männiglich Unsern Gruß und Gnade zuvor etc. Da Wir Uns von dem Antritt Unserer Regierung her nichts so sehr angelegen seyn lassen, als die höheren, nützlichen, und schöneren Wissenschaften, so viel es sich immer thun läßt, in Unseren Churlanden auszubreiten, und allgemein zu machen, und wie Wir zu

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