Das höhere Schulwesen in Preussen: Historisch-statistische Darstellung, im Auftrage des Ministers der geistlichen, Unterrichts- und Medicinal-Angelegenheiten, Tom 2

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B. and Schmiedeberg printed, 1869

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Strona 28 - Art. 14. Die christliche Religion wird bei denjenigen Einrichtungen des Staats, welche mit der Religionsübung im Zusammenhange stehen, unbeschadet der im Art. 12 gewährleisteten Religionsfreiheit, zum Grunde gelegt.
Strona 20 - Landesteilen finden sich auch 2 unlängst von mir anerkannte jüdische Realschulen, welche entsprechend für ihren pädagogischen Zweck die Grundlage in der jüdischen Religion haben. Von den hieraus erkennbaren, aus der Natur der Sache hervorgehenden Grundsätzen der Organisation höherer Schulen kann nicht abgegangen werden.
Strona 29 - Bekenntnifs angehörigen öffentlichen höheren Lehranstalten der Monarchie nicht erwerben. Die Religionslehre wird bei jüdischen Examinanden nicht in den Kreis der Prüfungsgegenstände gezogen1).
Strona 42 - Veterinairpolizei, die Feststellung der Arzneitaxe, den Debit der Arzneiwaaren, sowie die Zulassung und Beaufsichtigung der Privat-Krankenanstalten, in demselben Mafs Verfügung zu treffen, wie ihm solches in den älteren Landestheilen der Monarchie ressortmäfsig zukommt. Die vorstehende Verordnung ist durch die Gesetzsammlung zu veröffentlichen. Berlin. Wilhelm.
Strona 42 - Landesteile als mafsgebeud anzusehen. Es folgt aus denselben ua, dafs die Visitation nicht allein den Religionsunterricht als solchen ins Auge zu fassen hat und bei demselben darauf gerichtet ist, ob in seiner Aufeinanderfolge durch die ganze Anstalt hin Planmäfsigkeit und innere Einheit vorhanden, ob auf den verschiedenen...
Strona 439 - Kirche zu unternehmen , beziehungsweise die seinem Unterrichte anvertrauten Schüler für die Ordnung der Kirche zu erziehen, abhängig gemacht werde, und die vornehmsten Fächer des Unterrichts, als der Sprachunterricht in seinem ganzen Umfange, sowie...
Strona 21 - Christen zu erziehen, dafs also auch nicht auf eine blofs in der Luft schwebende, alles tieferen Grundes beraubte sogenannte Moralität, sondern auf eine gottesfürchtige, sittliche Gesinnung, welche auf dem Glauben an Jesum Christum und der wohlbegründeten Erkenntnis der christl.
Strona 28 - Unterricht zu erteilen und Unterrichtsanstalten zu gründen und zu leiten, steht jedem frei, wenn er seine sittliche, wissenschaftliche und technische Befähigung den betreffenden Staatsbehörden nachgewiesen hat.
Strona 576 - ein solches Mafs geographischer Kenntnisse, wie es zum Verständnis der Geschichte, sowie für den Gebrauch des gebildeten Mannes im Leben erforderlich ist." Die für die Ertheilung des Maturitätszeugnisses nach § 28 B. zulässige Compensation von Leistungen in verschiedenen Fächern findet allseitige Billigung; es wird aber beantragt, zur Ausgleichung schwächerer Leistungen in einem Gegenstände nicht „vorzügliche", sondern etwa „ganz befriedigende" in einem ändern zu verlangen (vergl.
Strona 30 - Specialbestimmungen eines Patronats, sofern es sich nicht um eine geschlossene Anstalt handelt, nicht eingeschränkt werden kann, so kann § 3 des Statuts genannter Realschule, wonach sie jüd. Knaben nur unter der Bedingung aufnimmt, dafs sie auch am Sonnabend die Schule besuchen, schreiben und zeichnen, nicht mehr aufrecht erhalten werden; auch hat nach der Anführung des K.

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