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den. Der auf die höheren Schulen bezügliche Theil hat noch in Abschn. XII aufgenommen werden können; s. p. 729 ff.

Eine Darstellung der Organisation, welche das preufs. höhere Schulwesen unter der Verwaltung des K. Ministeriums und der K. Prov. Schulcollegien bis 1864 allmählich erhalten hatte, ist im ersten Bande dieses Buchs gegeben worden '). Die weitre Entwickelung innerhalb der seitdem verflossenen fünf Jahre liegt, soweit sie aus amtlichen Anordnungen erkannt werden kann, in der Sammlung von Verordnungen und Gesetzen vor, welche zunächst im Interesse der neupreussischen Landestheile 1867 und 1868 von dem Herausgeber publicirt worden sind.

Zu den wichtigeren allgemeinen Verfügungen des betreff. Zeitraums gehören, nachdem ein Lehrplan für den Unterricht im Zeichnen auf Gymnasien und Realschulen nebst einer Instruction für die Prüfung der Zeichnlehrer bereits 1863 (2. Octb.) erlassen war, die folgenden: Das Reglement für die Prüfungen der Candidaten des höhern Schulamts (12. Dcb. 1866) und im Zusammenhange damit verschiedene Anordnungen über die Thätigkeit der K. Wissenschaftl. Prüfungscommissionen. Neue Bestimmungen über das Colloquium pro rectoratu (21. Febr. 1867), über Classenfrequenz in den Realschulen (28. Febr. 1867), über das Probejahr (30. März 1867). Circular an die kathol. Bischöfe behufs Herbeiführung einer gröfsern Gleichmässigkeit im Plan des kathol. Religionsunterrichts (13. Apr. 1867). Mittheilung eines speciellen Lehrplans für Gymnasien und Realschulen an die K. Prov. Schulcollegien und die K. Wissenschaftl. Prüfungscommissionen (26. Apr. 1867). Neue Feststellung der Dienstinstructionen für die Directoren sowie für die Classenordinarien und die Lehrer der höheren Schulen (1867 und 1868). Bestimmungen über die kirchliche Beaufsichtigung des evangel. Religionsunterrichts durch die K. Gen. Superintendenten (28. Juli 1868). Revision des Reglements für die Maturitätsprüfungen an den Gymnasien (3. Juni 1869). Seit 1866 besonders diejenigen organisatorischen Verfügungen, welche die Verbindung des höhern Schulwesens im neupreussischen Staatsgebiet mit dem altpreussischen zum Zweck haben.

In der seit längerer Zeit vorhandenen Tendenz der Decentralisation ist das Ministerium nach verschiedenen Seiten weiter gegangen. Je mehr der Staat sich vergrösserte, desto mehr Selbständigkeit unmittelbarer Einwirkung mufste, ohne den organischen Zusammenhang des Ganzen aufzugeben, den Provinzialbehörden eingeräumt werden. Die Berichterstattungen an die Centralstelle sind vermindert, die Entscheidung über Anstellung, resp. Bestätigung der Lehrer, mit Ausnahme der Directoren und Oberlehrer, den K. Prov. Schulcollegien resp. den K. Regierungen überlassen, ebenso ihre Befugnisse in der Urlaubsertheilung, in der Verleihung von Beneficien u. dgl. m. erweitert worden. Für die Zulassung nichtpreufsischer Schulamtscanditaten bedürfen die K. Wissenschaftl. Prüfungscommissionen, wie schon erwähnt, nicht mehr der ministeriellen Genehmigung. Ebenso ist der Geschäftsgang der Unterrichtsverwaltung u. a. dadurch vereinfacht und beschleunigt worden, dafs es bei mehreren Gegenständen, z. B. bei der Gründung neuer Stellen an Schulen landesherrlichen Patronats, wozu früher die königl. Genehmigung einzuholen war, eines Immediatberichts nicht mehr bedarf (C. O. v. 14. Sptb. 1867).

Die wichtigste Aufgabe der Unterrichtsverwaltung, die Versorgung der Schulen mit tüchtigen Lehrkräften, hat hauptsächlich in Folge der Vermehrung der öffentlichen und Privatanstalten gröfsere Schwierigkeit gefunden. Die Zahl der Aspiranten des höhern Lehramts hat, wie die Zusammenstellungen p. 614 ff. ergeben, mit jedem Jahre zugenommen, jedoch nicht in ausreichendem Verhältnifs, unten weiter die Rede sein wird. Bei dem Dank, welchen das Unterrichtswesen hinsichtlich der wissenschaftlichen Vorbildung der Lehrer den Universitäten schuldig ist, weifs sich dasselbe zugleich von den Folgen der Veränderungen betroffen, welche allmählich in den Universitätstudien selbst eingetreten sind. Gemeint ist die auch

wovon

1) Vrgl. Dr. Bonnell, Die höheren Schulen in Preufsen, in Schmid's Encykl. VI p. 267 ff. und 936 ff.

auf diesem Gebiet mehr und mehr hervortretende Arbeitstheilung, welche zur Isolirung in Fachwissenschaften und in einzelnen Theilen derselben führt, und bei allem Vortheil einer kräftigen Einseitigkeit, doch dem künftigen Lehrer das Ziel seiner Ausbildung für den pädagogischen Beruf leicht zu weit aus den Augen rückt. Auf die Schwierigkeit, welche die Studirenden bei den Universitäten finden, sich, ohne ausschliesslich der Theologie oder einer Specialität der Naturwissenschaften sich zu widmen, für den Religions- oder den naturgeschichtlichen Unterricht vorzubereiten, ist schon früher hingewiesen worden (s. B. I, 530. V. und G. II p. 24 ff.); sie ist seitdem nicht geringer geworden '). Ebenso zeigen die Universitätskataloge, dafs im allgemeinen denjenigen alten Schriftstellern, welche herkömmlich auf Schulen gelesen werden, bei weitem nicht mehr die Berücksichtigung zu Theil wird, welche sie früher genossen; und bei dem Vorherrschen der kritischen Richtung in Behandlung der Autoren bleibt die Methode einer wesentlich auch das Bedürfnifs der Schule beachtenden Interpretation meistentheils den Seminaren vorbehalten, die jedoch verhältnifsmässig immer nur von einer beschränkten Zahl der Studirenden benutzt werden können. Die seit längerer Zeit vorhandenen Seminareinrichtungen sind wegen Mangels an Mitteln nicht nach Wunsch und Bedürfnifs vermehrt worden. Manche andere Vorlesungen, z. B. über römische Geschichte, über Pädagogik sowie über die Geschichte derselben werden ebenfalls nicht selten von denen in den Universitätskatalogen vermifst, welche sich zu Lehrern ausbilden wollen.

Das Prüfungsreglement v. 12. Dcb. 1866 konnte der wissenschaftlichen Specialität keine ausschliessliche Geltung einräumen, mufste vielmehr zugleich den pädagogischen Gesichtspunct festhalten und deshalb auf die allgemeine Vorbildung für das Lehramt Gewicht legen; s. die Verf. v. 24. Dcb. 1866 über die Ausführung des Reglements (V. und G. II p. 89). Ebenso erschien nothwendig, auch die deutschen Studien mittels der Anforderungen des Prüfungsreglements zu fördern, ohne jedoch gründliche Kenntnifs der histor. Grammatik für alle Lehrer des Deutschen in den oberen Classen, schon jetzt zu einem unerlässlichen Erfordernifs zu machen; weshalb die Wahl gelassen ist, statt dessen eine Befähigung für die philosophische Propǎdeutik nachzuweisen. Es fehlt viel, dafs solche Einrichtungen in ihren Gründen und ihrem Zusammenhange überall richtige Würdigung fänden. Auf Seiten der mathematischen Disciplinen wird es oft als eine Beeinträchtigung angesehen, dafs von den künftigen Lehrern der Mathematik zugleich naturwissenschaftliche Kenntnisse verlangt werden; ebenso umgekehrt, da von jedem Lehrer der beschreibenden Naturwissenschaften auch die Befähigung gefordert wird, die Mathematik bis in die mittleren Classen zu lehren. An einigen Universitäten sehen die Vertreter der altclassischen Sprachen und Literaturen ihr Gebiet von der deutschen Philologie bedroht, ohne dafs die Germanisten durch die aufserordentlich vermehrte Theilnahme, welche die deutschen Studien auch in Folge des neuen Reglements in den letzten Jahren gefunden haben, befriedigt wären: es ist die Meinung, jeder Lehrer des Deutschen an höheren Schulen müsse sich über solche Studien ausweisen können.

Die gröfsere Leichtigkeit des Reisens in gegenwärtiger Zeit kommt dadurch auch den Schulen zu gute, dafs die Lehrer viel häufiger als es sonst der Fall war aus engeren Verhältnissen heraus zu weiteren und reicheren Anschauungen des öffentlichen Lebens, der Kunst und wissenschaftlicher Thätigkeit, zum Einblick in die Lehranstalten anderer Länder u. dgl. m. gelangen. Das stark vermehrte Bedürfnifs wohlvorbereiteter Lehrer der neueren Sprachen führt alljährlich mehrere nach Frankreich und England, das archäologische Stipendium von Zeit zu Zeit auch einzelne Lehrer nach Italien 2).

1) An der Universität zu Königsberg i. Pr. hat in den letzten Jahren Prof. Dr. Voigt auch auf Nichttheologen berechnete Vorlesungen über die evang. Glaubenslehre gehalten, die besonders auch von Philologen, Historikern und Mathematikern besucht worden sind.

2) S. Verordn. u. Ges. II p. 72; vrgl. p. 68; ferner: Dr. Bernh. Schmitz, Die neuesten Fortschritte der französisch-englischen Philologie; Greifswald 1868.

Die Vermehrung der Schulen und der Schüler seit 1863 ist aus den Abschn. IV und XII sowie aus der Schulstatistik in Abschn. V zu ersehen. Die Nachweisungen in B. I schlossen mit 145 Gymn., 28 Progymn., 65 Realschulen und 21 höheren Bürgerschulen; gegenwärtig bestehen in denselben 8 Provinzen: 163 Gymnasien, 33 Progymnasien, 68 Realschulen und 44 höh. Bürgerschulen. Dazu gerechnet die Lehranstalten der neupreussischen Landestheile ergiebt: 202 Gymn., 36 Progymn., 84 Realsch., 74 höh. Bürgerschulen; zusammen gegenwärtig: 396 anerkannte höh. Lehranstalten). Um die geographische Vertheilung dieser Zahl zu veranschaulichen ist dem Buch wiederum eine Schulkarte beigegeben. Sie zeigt grofse Verschiedenheiten, zunächst in der Dichtigkeit oder Spärlichkeit höherer Schulen in verschiedenen Theilen des Staats. Im allgemeinen hat sich naturgemäss vollzogen was der Entwurf eines Schulgesetzes von 1819 in §. 25 vorschrieb: „Jede Provinz mufs eine nach Verhältnifs ihrer Gröfse, ihrer Bevölkerung, der Bildung und des Gewerbes ihrer Bewohner hinlängliche und nach der Lage ihrer Städte wohl vertheilte Zahl von Gymnasien haben." Die Dichtigkeit nimmt im allgemeinen zu von Osten nach Westen; doch findet sich auch schon an der Weichsel von Thorn bis ans Meer eine erhebliche Zahl nicht weit von einander entfernter Gymnasien; ähnlich wie sie im südlichen Theil der Prov. Sachsen und im nördlichen von Westfalen und der Rheinprovinz nahe beisammen liegen2). Dafs einige Städte mit grofser Einwohnerzahl noch ohne eine höhere Schule sind, hat meistentheis seinen Grund in den industriellen Verhältnissen derselben, nach welchen die Arbeiterbevölkerung überwiegt. Dahin gehören u. a. in der Rheinprovinz Viersen mit c. 17,000, Eschweiler mit c. 15,000 Einw.

Eine andere Verschiedenheit in der geographischen Vertheilung macht sich in der Art der Schulen bemerklich. Real- und höh. Bürgerschulen finden sich zahlreicher in den westlichen als in den östlichen Provinzen, ebenso die Progymnasien. Von den 73 höh. Bürgerschulen gehören die meisten der Rheinprovinz und Hannover an, keine der Prov. Posen, von den 36 Progymnasien die meisten der Rheinprovinz und Westfalen, keins der Prov. Preufsen. Die Gewerbthätigkeit im Westen erklärt den Vorzug, der an mehreren Orten den Realschulen gegeben wird. Sie finden sich da in einigen Gegenden dicht bei einander, z. B. Ruhrort, Duisburg, Mühlheim, Essen. Crefeld mit c. 54,000 Einw. hat eine Real- und eine höh. Bürgerschule, kein Gymnasium. Die Realschule in Düsseldorf ist in den verflossenen 5 Jahren von 280 auf 580 Schüler (incl. Vorschule) gestiegen, die zu Essen wurde 1864 mit 162 Schülern eröffnet und zählte im Sommer 1868 bereits 354 (incl. Vorschule). Remscheid, mit mehr als 20,000 Einw., legt erst jetzt eine Realschule an; dafs junge Leute aus dem Ort sich dem gelehrten Stande oder dem Staatsdienst gewidmet hätten, ist äusserst selten vorgekommen; seit zehn Jahren hat kein Remscheider studirt. Iserlohn in der Grafschaft Mark, mit c. 16,000 Einw., hat erst vor wenigen Jahren eine höhere Lehranstalt errichtet; ebenfalls eine Realschule. Die Umwandlung von Realschulen in Gymnasien, wovon sich in Preufsen, Brandenburg, Pommern und Sachsen Beispiele finden3), ist in den westlichen Provinzen nicht vorgekommen. Noch ist bemerkenswerth, dafs die Realschulen daselbst nach Verhältnifs der Bevölkerungszahlen mehr von den Evangelischen als von den Katholischen benutzt werden.

Die Schülerzahl hat nicht nur durch die Vermehrung der Schulen zugenommen, sondern die Frequenz ist auch in den meisten älteren Lehranstalten seit 1863 gestiegen, wie aus den speciellen Angaben in Abschn. IV zu ersehen ist. Ein zusammenfassender Nachweis möge gleich hier eine Stelle finden:

1) Seit der Aufstellung p. 81 ist in einigen Provinzen eine Vermehrung eingetreten, die auch in Abschn. IV nur theilweise noch hat eingetragen werden können. Vrgl. deshalb die Nachträge in Abschn. XII.

2) Ueber die Folgerungen, welche aus der Zahl der Gymnasien zu dem Flächenraum und der Einwohnerzahl der Provinzen gezogen werden können (vrgl. hier p. 554 ff.) s. Prof. Polte, Zur Stastitik der preufs. Gymnasien; in der Gymn. Zeitschrift 1867 p. 645 ff.

3) Während der 5 Jahre z. B. Graudenz, Cüstrin, Wittstock, Burg, Meseritz.

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Ueber die weitere Vermehrung im Semester 1868/69 s. die Nachträge Abschn. XII. Einige Anstalten sind unter dem Einfluss besonderer Umstände zurückgegangen. Es ist unter den Rückwirkungen des Krieges, der Cholera, auch der schlechten Ernten einiger Jahre geschehen; anderswo in Folge der Gründung neuer Schulen in der Nähe oder am Orte selbst; ebenso ist es nicht selten durch Mafsregeln herbeigeführt, welche die Aufsichtsbehörde gegen Ueberfüllung in Anwendung brachte (vrgl. V. u. G. I p. 29). Auch die neuen Territorialveränderungen haben darauf eingewirkt, sofern jetzt in manchen Gegenden mehr Schulen gleicher Berechtigung, die früher durch die Staatsverhältnisse geschieden waren, neben einander den Eltern zur Wahl stehen. Wenn sich z. B. in einem Kreise von etwa 10 Meilen im Durchmesser 10 Gymn. und 3 Realschulen beisammen finden, wie es in den Städten Minden, Bückeburg, Rinteln, Herford, Bielefeld, Lemgo, Detmold, Osnabrück der Fall ist, so wird man bei dieser Nähe nicht in allen sich so nahe liegenden Anstalten einen besonders hohen Frequenzstand erwarten können.

Zu den im Anwachsen der Bevölkerung, in dem vermehrten und gesteigerten Bildungstreben, in der Unentbehrlichkeit von Schulzeugnissen für viele öffentliche Verhältnisse u. dgl. m. liegenden Ursachen der Zunahme der Schülerfrequenz kommen auch die Verkehrserleichterungen 2).

1) Soweit die Entwickelung der Anstalten in dem Grade vorgeschritten war, dafs die regelmäfsige Einsendung von Frequenzlisten angeordnet werden konnte.

2) Wie es jetzt möglich ist und thatsächlich geschieht, dafs ein Lehrer durch Benutzung der Eisenbahn den Schulen verschiedener benachbarter Städte angehören kann, so führen die Eisenbahnen den Schulen gröfserer Städte täglich ein nicht geringes Contingent auswärtiger Schüler zu, die nach Schlufs der Schule auf demselben Wege heimkehren. In der Schweiz ist ein solcher täglicher Verkehr mit den Schulen durch Eisenbahn und Omnibus schon seit längerer Zeit eingerichtet; ebenso ist er z. B. in der Umgegend von Dortmund organisirt, wo aus den vereinzelten Fabrik- und Gewerbsorten, Hüttenwerken und Bauerhöfen täglich c. 100 Schüler mit der Studentenpost oder in besonderen Coupés auf der Eisenbahn zur Stadt kommen. Da diese Schüler nicht als Pensionaire den Bürgern Vortheil bringen, und zu den einheimischen nicht gerechnet werden können, haben sie ein höheres Schulgeld zu bezahlen. In Wesel wird noch in andrer Weise von Einrichtungen neuerer

Während über die in einzelnen Classen zulässige Schülerzahl Vorschriften gegeben sind, ist über den numerus clausus ganzer Anstalten bisher eine Bestimmung nicht getroffen. Nicht wenige höh. Schulen gehen nach der Zahl ihrer coordinirten Cl. bereits über das Mass von Doppelanstalten hinaus und enthalten thatsächlich mehr als zwei Gymnasien oder Realschulen. Die statistischen Verzeichnisse p. 523 ff. weisen ohne Einrechnung der Vorschulen Frequenzen über 500, 600, 700 Schüler nach sowohl in Gymnasien wie in Realschulen; über 700 z. B. das Magdalenen-Gymn. in Breslau, die königl. Realschule zu Berlin, die Realschule 1. O. in Magdeburg; über 600 das Friedr. Wilh. Gymn. zu Berlin, das Gymn. zu Ratibor, das kathol. Gymn. zu Breslau, das Marien-Gymn. zu Posen, das Gymn. zu Münster, die Realschule zu Stettin, die Realsch. am Zwinger zu Breslau. Einige Lehranstalten sind unter gemeinsamer Oberleitung Complexe von Schulen, deren jede unter einem Specialdirector steht, z. B. die Franckischen Stiftungen zu Halle, 1868 mit 3274 Schülern und Schülerinnen; ebenso zu Berlin die mit dem K. Friedr. Wilh. Gymn. verbundenen Anstalten: sie hatten mit demselben 1868 eine Gesammtfrequenz von 2390 Schülern und Schülerinnen.

Der Mangel einer gesetzlichen Bestimmung über die zulässige Ausdehnung der einzelnen Schulen ist durch eine Uebereinstimmung über dasjenige, was aus pädagogischen Gründen in dieser Hinsicht für zulässig zu halten, bisher nicht ersetzt worden 1).

Hinsichtlich der einzelnen Classen sind für je 2 Cl. von VI bis I 50, 40, 30 als Maxima der Classenfrequenz bestimmt, mit Gestattung einer Vermehrung um je 10 auf so lange als die das Normale überschreitende Zahl noch nicht als dauernd angenommen werden kann. Ueber diese Grenze wird noch oft hinausgegangen. Im Anfange dieses Jahres hatten z. B. das Gymn. zu Elbing eine VI von 72, eine V von 68; das Gymn. zu Culm resp. v. 78 und 77; das Gymn. zu Insterburg resp. v. 67 und 70; in Berlin das Friedrichs-Werder-Gymn. Abtheilungen der III von 63 und 67, der II von 61 und 77; die königl. Realschule resp. von 57, 59 und von 54, 55; in Breslau das Elisabet-Gymn. Abth. der VI von 62 und 77; das Magdal.-Gymn. 2 Cötus der IV von je 64, die Realsch. am Zwinger in V, IV, III resp. 67, 63, 71; das Gymn. zu Brieg eine V von 71; das Gymn. zu Gleiwitz Abth. der V von 64 und 68, der III von 50 und 84; das Gymn. zu Liegnitz eine IV von 70; das Gymn. zu Neifse von 66 und eine III von 72, die Realschule daselbst in VI, V, IV resp. 90, 73, 61; das Gymn. zu Oppeln eine III von 71; das Gymn. zu Ratibor eine V von 90, 2 Abth. der IV von je 68, 4 Abth. der III von resp. 52, 55, 56, 67; die Realsch. zu Reichenbach eine VI von 73; das Gymn. zu Lissa eine IV von 65; das Gymn. zu Ostrowo eine VI von 62, 2 Cötus der III von resp. 42 und 66; das Gymn. zu Gnesen eine VI von 65; die Realsch. zu Posen in VI, V, IV resp. 60, 64, 70; die Realsch. zu Bromberg 2 Cötus der V von resp. 52 und 64; das Gymn. zu Erfurt eine VI von 60, eine IV von 73; das Gymn. zu Quedlinburg eine III von 68; die Realsch. zu Aschers

Zeit für die auswärtigen Schüler Gebrauch gemacht. Um sie nicht in Wirthshäusern ihren Mittagstisch nehmen zu lassen, hat der Director des Gymnasiums dafür gesorgt, dafs sie ihn gemeinsam in einem besondern Zimmer des evangel. Vereinshauses finden.

1) Wie in Magdeburg eine über 800 Schülerinnen zählende höh. Töchterschule besteht, mit einzelnen Classen von mehr als 60 Schülerinnen, so hat neuerdings auch der Magistrat zu Berlin die Erweiterung höherer Töchterschulen bis auf 18 Classen (9 Parallelclassen) beschlossen, wobei die Frequenz Einer Schule bis auf c. 1000 Schülerinnen steigen kann. Geltend gemacht ist dabei für die Ausdehnung, dafs die öffentliche Schule eine individualisirende Erziehung nicht gewähren könne, und dafs der Director weniger unmittelbar auf die der Anstalt anvertrauten Kinder einzuwirken, als vielmehr die Classenlehrer, denen sie einzeln zugetheilt, zu leiten und zu beaufsichtigen habe.

Von Seiten der pädagogischen Praxis wird meistens die Beschränkung auf 200, 250, höchstens 300, für das Wünschenswertheste gehalten, um die innere Einheit der Schule zu wahren, und dem Director diejenige Einwirkung auf das Ganze möglich zu machen, welche in der Idee seines Amts liegt. Vrgl. Schmid's Encykl. VII p. 797. Pädag. Archiv 1862 p. 316 f. Dr. Fr. Hofmann (Die öffentl. Schulen und das Schulgeld): Bei einer geringern Schülerzahl gewinnt die Thätigkeit des Directors und der Lehrer an Kraft was sie an Ausdehnung einbüfst«.

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