Obrazy na stronie
PDF
ePub

C. Verf. v. 2. Febr. 1843: „Es ist bemerkt worden, dafs die Vorschrift, nach welcher in den für die Schulnachrichten bestimmten Theil der Programme die in Beziehung auf innere und äufsere Schuldisciplin, Lehrmethode, Lehrgegenstände etc. sowohl von dem Minist. als auch von den K. Prov. Schulcoll. und den Localbehörden ausgehenden Bestimmungen übersichtlich aufgenommen werden sollen, in den Progr. der Gymn. nicht überall gehörig befolgt wird. In manchen Progr. findet sich theils der Inhalt der generellen Verordnungen so allgemein und unbestimmt angegeben, dafs das Publicum aus dem Angeführten eine nur sehr unvollständige Kenntnifs der Verfügungen erhält; theils werden aber auch solche Verfügungen mitgetheilt, die für das Publicum gar kein Interesse haben können. Um diesem Uebelstande zu begegnen, kann eine allgemeine Aufforderung an die Directoren nicht genügen. Die K. Prov. Schulcoll. haben vielmehr, da es Schwierigkeiten haben wird, die Verf. v. 20. Novb. 1837 in Ausführung zu bringen und die für die Progr. bestimmten Schulnachrichten sich vor dem Abdruck zur Einsicht und Genehmigung vorlegen zu lassen, fortan in jedem einzelnen Fall, wo eine fehlerhafte Behandlung der Sache von denselben wahrgenommen wird, die Dir. hierauf besonders aufmerksam zu machen, damit sie in späteren Programmen dasselbe vermeiden."

C. Verf. v. 1. Novb. 1858: „In einigen Gymnasial-Programmen sind unter der Rubrik: Verordnungen der Behörden" diejenigen Beträge in Zahlen angegeben, welche die einzelnen Mitglieder der Lehrercollegien als Unterstützung erhalten haben. Dergleichen specielle Angaben erscheinen dem Publicum und den Schülern gegenüber nicht angemessen und sind daher künftig wegzulassen. Soll über dergleichen Bewilligungen überhaupt etwas gesagt werden, so genügt die allgemeine Erwähnung, dafs einzelnen Lehrern Unterstützungen gewährt worden sind. Das K. Prov. Schulcoll. hat das Weitre hienach zu veranlassen."

Die jetzt allgemein übliche Aufnahme der in den obersten Classen schriftlich bearbeiteten Themata war schon durch eine C. Verf. v. 11. Deb. 1841 von dem K. Prov. Schulcoll. zu Coblenz empfohlen worden, u. a. auch mit dem Hinweis darauf, dafs eine solche Mittheilung den wesentlichen Vortheil gewährt, die Aufgaben, auf welche die einzelnen Lehrer durch Nachdenken, Studium und Erfahrung geführt worden sind, zu einem Gemeingut zu machen, und nicht nur zu anregenden und belehrenden Vergleichungen einzuladen, sondern auch die Wahl des dem jedesmaligen Standpuncte der Classe entsprechenden Stoffs zu erleichtern.

C. Verf. v. 17. Jan. 1866 (s. in den Verordn. und Ges. I p. 199).

Auf die äufsere Einrichtung, u. a. auch der Titelblätter, die Ordnung der Einsendung u. s. w. beziehen sich C. Verff. v. 16. Juli 1841 (s. in den V. und G. I p. 198), v. 3. Mai 1847 und v. 17. Aug. 1863.

Es wird darauf gehalten, dafs die in den Schulbibliotheken sich ansammelnden Programme um benutzbar zu bleiben irgendwie geordnet sind. Bei den meisten Anstalten werden alle eingehenden Programme zuvörderst nach bestimmter Vertheilung bei den Lehrern in Circulation gesetzt. Danach vereinigt man sie für die Aufstellung in der Bibliothek entweder nach Provinzen und Städten oder nach den Gegenständen mit beigefügtem Register. In den meisten Bibliotheken ist aufserdem ein besondrer Katalog angelegt, worin die Progr. nach den Gegenständen der Abhandlungen verzeichnet stehen.

Schon vor Decennien regte indefs das Anwachsen der Programmenliteratur die Sorge an, ob die Masse auf die Dauer beherrscht, wie das Werthvolle in ihr von dem Uebrigen unterschieden und der beabsichtigte Nutzen der ganzen Einrichtung gewahrt werden könne. Buchhändler und Schulmänner kamen den Behörden mit Rathschlägen entgegen1), in Lehrerversammlungen, z. B. 1855 in der Philologenversammlung zu Hamburg, wurde die Sache discutirt; sie ist aber ein Problem ge

1) Schon 1841 erbot sich ein Buchhändler durch Publication jährlicher Uebersichten der Gefahr nutzloser Anhäufung_entgegenzuwirken. Dr. Deinhardt, damals Subr. am Gymn. zu Wittenberg, schlug vor, um den Progr. ein wirksameres Eingreifen in das Leben der Gymnasien zu verschaffen, eine Zeitschrift zu gründen, welche sowohl die Abhandlungen wie die Schulnachrichten der Progr. anzuzeigen und zu beurtheilen hätte. Das Minist. lehnte es ab, seinerseits das Unternehmen zu fördern, weil drgl. Anzeigen schon in anderen Zeitschriften für das Schulwesen sich fänden, und mit Hinweis auf die nahe liegenden Mifsverständnisse und Aufregungen, zu welchen die Kritik auch bei dem besten Willen, sich objectiv zu halten, Veranlassung geben möchte.

[ocr errors]

blieben. Die äufsre Uebersicht ist durch mehrere von Schulmännern ausgearbeitete und veröffentlichte Verzeichnisse bis in die neueste Zeit erleichtert worden 1).

Vor zwei Jahren ist die Angelegenheit den K. Prov. - Schulcollegien zur Berathung vorgelegt worden durch nachstehende Circ. Verfügung:

C. Verf. v. 15. Mai 1866: „Die seit dem Jahre 1824 unter den inländ. Gymnasien bestehende gegenseitige Mittheilung der Programme, an die sich allmählich ein entsprechender Austausch zwischen den preufsischen und den anderen deutschen Gymn. angeschlossen hat, ist unverkennbar nach verschiedenen Seiten hin von Nutzen gewesen. Zugleich haben sich aber im Laufe der Jahre nicht unbedeutende Uebelstände dabei fühlbar gemacht. Diese liegen für die Verwaltung hauptsächlich in dem Umfang, zu welchem der Programmenaustausch sich allmählich ausgedehnt hat. Die durch das Vertheilungsgeschäft entstehende Mühwaltung an der Centralstelle ist unverhältnifsmäfsig grofs und sehr beschwerlich geworden. Andrerseits wird im Zusammenhange mit dieser Ausdehnung an den Schulen selbst durch die von Jahr zu Jahr sich anhäufende Zahl der Programme ihre Benutzung mehr und mehr erschwert, und aus übereinstimmenden Aeufserungen, die in und aufser Preufsen laut geworden sind, ist zu schliefsen, dafs die Masse derselben den Bibliotheken zur Last zu werden anfängt.

Unter diesen Umständen halte ich für zweckmäfsig, dafs gas ganze Programmenwesen auf Grund der bisherigen Erfahrungen auch von den Schul-Aufsichtsbehörden in Erwägung gezogen werde. Es wird dabei hauptsächlich darauf ankommen, ob sich Einrichtungen treffen lassen, bei denen der wesentliche Nutzen der Sache erhalten bleibt und die jetzigen Uebelstände wenigstens vermindert werden.

Von den zwei Theilen des Programms, den Schulnachrichten und der wissenschaftlichen Beigabe, sind jene als eine öffentliche Rechenschaft über das innere Leben und die Wirksamkeit der einzelnen Anstalten für die betheiligten Eltern, Behörden u. s. w. von einer solchen Wichtigkeit, dafs sie, auch schon als Einladung zu den öffentl. Prüfungen, nach wie vor jährlich zu veröffentlichen sein werden. Dagegen könnte die Verpflichtung, alljährlich eine wissenschaftliche Abhandlung mit den Schulnachrichten zu verbinden, aufgehoben und dafür ein weitres Zeitintervall, vorläufig etwa von 3 Jahren, bestimmt werden. Nur die aufser den Schulnachrichten auch eine wissenschaftl. Abhandlung enthaltenden Programme würden im Inlande zu allgemeiner Vertheilung zu gelangen brauchen, und dafür eine Aufeinanderfolge der Provinzen festzusetzen sein.

Die Mittheilung an auswärt. Anstalten würde alsdann wahrscheinlich auch auf die mit einer wissenschaftl. Abhandlung versehenen Programme beschränkt werden können. Aber es fragt sich, ob dazu die bisherige Einrichtung der directen gegenseitigen Zusendung beibehalten werden müfste, oder ob der Tausch, soweit er von der einen oder der andern Seite gewünscht wird, nicht der Vermittelung durch den Buchhandel überlassen werden könnte. Letztres würde sich ohne weitres als das Zweckmäfsigste ergeben, wenn der Gedanke von periodischen, nach den Provinzen unterschiedenen Collectiv-Publicationen für die wissenschaftl. Abhandlungen, und davon gesondert auch für die Schulnachrichten, die Schulstatistik u. s. w., bei näherer Erwägung sich als ausführbar erweisen sollte.

Verschiedene gegen solche und andere Abänderungsvorschläge sich darbietende Bedenken sind von der vorjähr. Directorenconferenz zu Königsberg in Pr., wo auf meine Veranlassung der Gegenstand zur Sprache gebracht worden ist, eingehend erörtert worden. Indem ich anheimstelle, auf diese Verhandlungen, von deren Abdruck den K. Prov. Schulcoll. mehrere Exemplare mitgetheilt worden sind, Rücksicht zu nehmen, veranlasse ich Dasselbe, sich gutachtlich über die Angelegenheit auszusprechen. Dabei bleibt dem K. Prov. Schulcoll. überlassen, vorher die Aeufserung einzelner Directoren oder Lehrercollegien zu erfordern." Der Minister etc.

Mehrere in Folge dieser Anregung von einzelnen Directoren und Lehrern ausgearbeitete Gutachten sind in Zeitschriften veröffentlicht worden 2), und wie auf der

1) Dr. v. Gruber in Stralsund, Verzeichn. der Abhandlungen preufsischer Gymn., 1825-37 (1840); gleichzeitig Prof. Reiche in Breslau, für 1825-40 (1840). Prof. Dr. Winiewski in Münster, Verzeichn. der Abhandl. u. s. w. in den Progr. der preufs. Gymnasien und Progymnasien v. 1825-41 (1848). Fortsetzungen davon gab OL. Dr. Hahn in Salzwedel für die Jahre 184250 (1854) und 1851-60 (1864) heraus. Prof. Dr. Vetter in Luckau veröffentlichte (1864 und 65) ein Verzeichn. sämmtlicher am Programmenaustausch theilnehmenden Lehranstalten für 1851-63, und eine Fortsetzung dieses Verzeichn. gab Jos. Terbeck in Rheine für 1864-68 heraus (1868). 2) S. u. a. Dr. Deinhardt in der Gymn. Zeitschr. 1866 p. 641 ff.; Dr. Todt daselbst p. 652 ff.; Dr. Klix daselbst p. 785 ff.; Dr. Duden daselbst 1867 p. 497 ff.; Dr. Volckmar daselbst p. 937 f.; Dr. Frick, in Jahn's Jahrb. 1867 II, 1. Dr. Erler in Schmid's Encykl. VI p. 417 ff.

Directorenconferenz zu Königsberg so ist die Sache auch auf der zu Münster, 1867, in Berathung genommen (vrgl. die gedruckten Protokolle beider Conferenzen); aufserdem ist sie in verschiedenen Aufsätzen neuerdings wiederholt öffentlich besprochen worden. Die Berichte der K. Prov. Schulcollegien und aller dieser kundgewordenen Aeufserungen über die Sache ergeben, um das Wesentlichste der Vota kurz zusammenzufassen, Folgendes:

Eine gänzliche Aufhebung der jetzt allen anerkannten öffentl. höheren Schule obliegenden Pflicht, jährlich Schulnachrichten und zwar in der Regel mit beigegebener Abhandlung herauszugeben, ist nur sehr vereinzelt in Vorschlag gebracht worden. Die Anerkennung des Nutzens, welchen die Einrichtung für die Lehrer, das Publicum und für die Herbeiführung einer innern Uebereinstimmung des höhern Schulwesens in Deutschland gehabt hat, ist allgemein. Ueber dasjenige aber, was geschehen soll, um bei Erhaltung dieses Nutzens die mehr und mehr mit demselben hervortretenden Uebelstände zu vermeiden, gehen die Ansichten weit auseinander, und eine einer überwiegenden Mehrzahl zusagende Abhülfe lässt sich zur Zeit nicht in Aussicht stellen.

Dafs die höheren Lehranstalten nach wie vor mit beidem, Proben wissenschaftlicher Thätigkeit und Schulnachrichten, von Zeit zu Zeit in die Oeffentlichkeit treten, wird ziemlich allgemein für nothwendig gehalten'). Hinsichtlich der wissenschaftl. Abhandlung wird am meisten der Nutzen hervorgehoben, welchen der Autor selbst von einer Beschäftigung hat, die ihn mit den Fortschritten der Wissenschaft in Zusammenhang erhält und davor bewahrt, sein Tagewerk banausisch und gewohnheitsmässig abzuthun; weshalb auch von Einigen empfohlen wird, dafs allen definitiv angestellten Lehrern die gleiche Verpflichtung, in einem Turnus die Abhandlung zum Progr. zu verfassen, auferlegt werde. Nur von wenigen Stimmen wird die Zweckmäfsigkeit des bisherigen Verfahrens und einer Verpflichtung der Lehrer zu wissenschaftlicher Production in Abrede gestellt, und alle derartige Arbeiten in die Zeitschriften oder auf den Weg anderweitiger Publication verwiesen 2).

Die Beibehaltung alljährlicher Beigabe einer wissenschaftl. Abhandlung hat ebenfalls die Mehrheit Derer, die sich über die Sache ausgesprochen haben, für sich; von einigen Seiten wird völlige Freigebung gewünscht, ob und wie oft das Lehrercollegium den Schulnachrichten eine Abhandlung beifügen wolle, zumal da dies nicht jedem Collegium alljährlich möglich sei, auch verhindert werden müsse, dafs gezwungener Weise etwas veröffentlicht werde, was besser ungedruckt bliebe; und höre der Zwang auf, so sei es Ehrensache für jedes Collegium, mit etwas Tüchtigem hervorzutreten. Von anderen Seiten werden Zwischenräume als geboten oder zulässig vorgeschlagen, wobei 2, meistens 3, aber auch 4 Jahre als angemessen bezeichnet sind.

Für nach wie vor jährliche Veröffentlichung von Schulnachrichten haben sich fast Alle ausgesprochen; ganz vereinzelt werden auch dafür 2 oder 3jährige Zwischenräume in Vorschlag gebracht.

Collectiv-Publicationen der wissenschaftl. Abhandlungen werden aus inneren und äufseren Gründen von den Meisten nicht für zweckmäfsig angesehen; ebenso ist für die Schulnachrichten die Zusammenfassung in Jahrbücher nur von Wenigen empfohlen worden.

1) Dr. Deinhardt: Die Gymnasien haben zwei Factoren in sich, den Geist der Wissenschaft und die praktische Methode. Ebenso hat auch das Leben jedes wissenschaftl. Lehrers zwei Factoren in sich die rein wissenschaftl. Einsicht und die prakt. Thätigkeit beim Unterrichten. Ein Zeugnifs von dem Stande beider Factoren enthalten die beiden Abtheilungen; beide sind 1. für die Lehrer, damit sie sich ihres Zwecks stets deutlich bewufst bleiben; 2 für das Publicum, damit es Interesse an der Schule gewinne; 3. für die Schüler, damit sie ersehen, was für sie gedacht und gethan ist; 4. für die Behörden, damit diese den Standpunct der Schule erkennen; 5. für die anderen Schulen, damit diese zu eignem Frommen eine Vergleichung anstellen können.

2) Einige Vertheidiger der bisherigen Einrichtung wünschen die bei einzelnen preufsischen (z. B. Schulpforte, Kloster U. L. Fr. in Magdeburg) und aufserpreufs. Gymnasien herkömmliche Remuneration des Verfassers der Abhandlung allgemein eingeführt.

Was die Vertheilung betrifft, so erklärt sich die Mehrzahl der Vota aus verschiedenen Gründen gegen den buchhändlerischen Vertrieb der Programme, ohne die Ueberlassung einer Anzahl von Exemplaren an Buchhändler auszuschliefsen '). Meist wünscht man die gegenwärtige Art der Vertheilung, und zwar beider Theile des Programms ungetrennt, beibehalten zu sehen. Die Fortdauer des Austausches mit nichtpreufsischen Schulen wird von Mehreren für unnöthig gehalten; von Einigen ebenso die fernere gegenseitige Mittheilung unter den preufsischen Anstalten, namentlich der Schulnachrichten. Als Ersatz der regelmässigen Mittheilung wird u. a. eine Programmenschau" in Vorschlag gebracht, worin die Abhandlungen verzeichnet, excerpirt, eventl. auch recensirt werden, so dafs danach jede Anstalt diejenigen Programme selbst auswählen kann, welche sie sich durch irgend eine Vermittelung zusenden lassen will.

Um die Schulbibliotheken weniger zu belasten, wird gewünscht, dafs Programme ohne wissenschaftl. Abhandlung nicht aufgehoben zu werden brauchen, und dafs periodisch nach einer Reihe von Jahren auf Beschlufs des Lehrercollegiums diejenigen Progr., welche demselben werthlos scheinen, beseitigt werden dürfen.

Bei der in der Sache von Seiten der Behörde demnächst zu fassenden Entschliefsung werden die seit der ersten Einführung des Programmentausches eingetretenen Veränderungen nicht aufser Acht gelassen werden können. Als der Austausch begann, hatte man bei weitem nicht so viele Mittel, sich über die Einrichtung der Schulen und ihre Thätigkeit zu unterrichten wie jetzt. Es ist ferner allmählich mehr und mehr Uebereinstimmung zwischen den deutschen höheren Schulen hergestellt, und für die norddeutschen gegenwärtig auch durch die Bundesverhältnisse und durch die gleiche Schätzung der Schulzeugnisse nöthig geworden und aufrecht erhalten; weshalb ein so häufiger und regelmässiger Austausch wie früher zu diesem Zweck thatsächlich nicht mehr Bedürfnifs ist.

Auch ist die freie literarische und wissenschaftliche Productivität im deutschen Lehrerstande keineswegs so zurückgetreten, dafs deshalb eine Nöthigung für die Lehrercollegien vorhanden sein müfste, alljährlich ein Document ihres wissenschaftlichen Strebens in die Oeffentlichkeit ausgehen zu lassen. Es liefse sich, was an dieser Stelle unterbleibt, durch Zahlen nachweisen, dafs, abgesehen von Promotionsdissertationen, Aufsätzen in Zeitschriften und Programmen, Abfassung von Schulbüchern u. dgl. m., die schriftstellerische Thätigkeit im Lehrerstande der höheren Schulen jeder Art auf den verschiedensten wissenschaftlichen Gebieten verhältnifsmäfsig sehr rege ist.

Die Kosten der Herstellung der im Jahre 1868 von sämmtlichen preufsischen höheren Lehranstalten veröffentlichten Programme haben c. 24,500 Thlr. betragen.

1) Vrgl. Dr. Bechstein, Die Literatur der Schulprogramme; Leipzig 1864. Und darüber Dr. Bonitz in der Zeitschrift für die östr. Gymn. 1864, 2 und 3.

XI.

Ueber Schulbauten.

Die Grundsätze, nach welchen im allgemeinen bei Neubauten höherer Schulen gegenwärtig in Preufsen verfahren wird, sind in dem nachstehenden Promemoria 1) und in dem an dasselbe angeschlossenen Aufsatz dargestellt. Der letztre, von dem Promemoria unabhängig, behandelt, zum Theil mit Rücksicht auf die zur Veranschaulichung gewählten Beispiele, einzelne Puncte ausführlicher. Darauf folgt eine Uebersicht der Aufwendungen, welche in den letzten Jahren für Schulbauten in Preufsen gemacht worden sind. Den Schlufs des Abschnitts machen Bemerkungen zu den demselben beigegebenen lithographirten Ansichten einiger neuer Schulhäuser.

„Promemoria v. 8. Deb. 1867, betreffend die Aufstellung allgemeiner Vorschriften, welche bei der räumlichen Disposition von Gebäuden für höhere Schulanstalten als vorzugsweise zu beachtende Vorschriften empfohlen werden können.

Die Ermittelung der Bedingungen, welche bei Errichtung von Gebäuden für höhere Schulanstalten der räumlichen Anordnung derselben zu Grunde zu legen sind, würde ohne Schwierigkeiten oder Bedenken ihre Erledigung finden, wenn unter den von der Technik bisher adoptirten Principien diejenigen durch das Zeugnifs erfahrener Pädagogen als bewährt anerkannt wären, welche ihren Zweck am vollständigsten entsprochen haben. Ungeachtet des entscheidenden Einflusses, den derartige Zeugnisse auf das Urtheil des Baumeisters über den Werth oder Unwerth jener Principien üben müssen, sind dieselben, wenn sie bestehen, den Kreisen der Technik fremd geblieben; und die Baumeister, welche Aufgaben aus dem erwähnten Gebiet zu lösen berufen sind, haben sich bisher mit den wenigen Angaben begnügen müssen, welche aus den Wahrnehmungen und Untersuchungen von Technikern hervorgegangen sind, und die als solche zwar in einem einseitigen Lichte erscheinen mögen, dennoch aber zu dem Anspruch eines bedeutenden Gewichts berechtigt sind, weil die Berufstellung ihrer Urheber sie vorzugsweise befähigte, vielseitige Wahrnehmungen und Erfahrungen in dieser Beziehung zu sammeln. So sehr es aber bei der Bedeutung jener Principien für die wissenschaftl. Ausbildung der Jugend anscheinend befremden mag, zur Zeit noch die Erfahrung der Pädagogen über ihre Bewährung zu vermissen, so wird hiebei nicht unbemerkt bleiben dürfen, dafs die erfolgreichen Bestrebungen für die Vervollkommnung der Schulen. und Bildungsanstalten erst einer verhältnifsmässig kurzen Periode der Neuzeit angehören, und dafs die Thätigkeit der Technik vorangehen musste, um die Objecte zu schaffen, deren Prüfung und Beurtheilung seitens der Pädagogik zur Erlangung allgemeingültiger Normen wünschenswerth erscheint.

Die erste Stelle in der folgenden Erörterung gebührt den Unterrichtslocalen, deren Gröfse neben der Voraussetzung eines freien, durch keine Stützen beeinträchtigten Raums und einer oblongen oder quadratischen Grundform durch die pädagogische Bedingung begrenzt wird, dass der Lehrer einer höhern Bildungsanstalt

1) Dasselbe, auf Anregung des Herausgebers vom K. Ministerium für Handel etc. erbeten, ist von dem betreff. H. Referenten (Geh. O. Baurath Flaminius) für den Zweck vorliegender Darstellung mit erweiternden Anmerkungen versehen worden.

« PoprzedniaDalej »