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betrugen die Beiträge 5885 fl. Bei Begründung der Anstalt wurden nach der Auffassung, dafs geschickte und treue Leitung eines Lehrers selbst der untersten Elementarclasse für die Zwecke der Anstalt den Leistungen auch an den obersten Cl. gleichwiege, die Besoldungen aller ordentlichen Lehrer gleichgestellt. Das Princip hat sich aber im Laufe der Zeit nicht bewährt. Die gegenwärt. Besoldungen der ordentl. Lehrer, unter denen eine Rangordnung nicht stattfindet, beträgt zwischen 1000 und 1300 fl.

Die Anstalt besitzt ansehnliche Stiftungen für arme Schüler, zur Bezahlung des Schulgelds sowie zur Anschaffung von Lehrmitteln für dieselben; eine Prämienstiftung (2400 fl.); eine Stiftung zur Errichtung einer Fortbildungsclasse an der RS. (10,500 fl.); eine Wittwenund Waisencasse (14,000 fl.). Der Pensionsfonds beträgt 19,400 fl.

Eine Schülerbibliothek ist nicht eingerichtet.

Rabb. Hirsch, Andeutungen über den hebräischen Unterricht als allgemeines Bildungselement in unsrer Schule; Progr. v. 1866. Derselbe: Von den Beziehungen der allgemeinen Bildungselemente zu der speciell jüdischen Bildung; Progr. v. 1867. Derselbe: Von der Pflege des sittlichen Moments in der Schule; Progr. v. 1868. Derselbe: Pädagogisches und Didaktisches aus jüd. Sprach- und Spruchgedanken; Progr. v. 1869.

Das Patronat der Schule beruht in der isr. Religionsgesellschaft; ausgeübt wird es durch den Vorstand derselben und eine von diesem ernannte Commission, den „Schulrath“, dessen Vorsitzender der Director ist. Bei Anstellungen hat er den Vorschlag, die Commission die Genehmigung, der Vorstand die Bestätigung. Die Annahme von Fach- und Hülfslehrern ist dem Dir. im Einvernehmen mit der Schulcommission überlassen. jetzigen Fach- und Hülfslehrern sind 3 kath., 1 evang.

Von den

HOMBURG v. d. H.

(Hauptort der vormal. Landgrafschaft Hessen-Homburg.

Realschule 2.0.

8000 Einw.)

Nachdem die Fonds einer ältern Rectoratschule zu den Einkünften der 1830 errichteten allgemeinen Bürgerschule" verwandt waren, gab es eine Schule für höhern Unterricht in Homburg nicht, bis vom Prof. Feltmann, einem Lehrer des Erbprinzen Friedrich, eine Privat-Vorbereitungsanstalt für Gymnasien eingerichtet wurde. 1844 übernahm dieselbe der Dir. der jetzigen Realschule mit 28 Schülern. Von da an wurde neben den classischen Sprachen für die Schüler, welche sich der Industrie oder dem Handel zu widmen beabsichtigen, der Schwerpunct des Unterrichts mehr auf Erlernung der deutschen, französischen und englischen Sprache gelegt, und die Frequenz wuchs auf 160. - Auf Veranlassung des Geheimraths Fenner wurde 1865, nach Vereinbarung mit der Communalbehörde, eine höhere Knabenschule mit 6 Realcl., von denen jedoch die beiden untersten nur als Vorbereitungsclassen zu betrachten sind, im Gebäude des vorherigen Privatinstituts errichtet. Nachdem das Studium der neueren Sprachen auf das rechte Mafs zurückgeführt worden, legte man nun gröfseres Gewicht auf die sogen. Realien.

Durch Min. Rescr. v. 30. Jan. 1869 ist die Anstalt in die Kategorie der Realschulen 2. 0. aufgenommen worden. Sie besteht gegenwärtig aus 4 Real- und 2 Vorbereitungscl.; von jenen haben die 2 unteren einen 1jähr., die 2 oberen einen 2jähr. Cursus. Neben den 3 oberen Realcl. bestehen besondere Abtheilungen zum Unterricht im Griechischen und Lateinischen für diejenigen, welche sich später einem wissenschaftl. Studium zu widmen gedenken. Den Realunterricht haben die betreff. Schüler mit den übrigen gemeinsam. Schülerfrequenz Anf. 1869: 224 (174 ev., 23 kath., 27 jüd.; keine auswärtige Sch. I: 12, II: 42, III: 45).

Lehrer: 12. Director: Prof. W. H. Goepel, vom letztregierenden Landgrafen von Hessen-H. 1865 zum Director ernannt. 4 von den Lehrern haben wissenschaftl. Prüfungen abgelegt; 1 ev. und 1 kath. Religionslehrer.

Local. Das gemiethete Haus des frühern Goepelschen Privatinstituts; es genügt dem gegenwärtigen Bedürfnifs nicht. Der Turnplatz liegt neben der Anstalt; für Turnübungen im Winter ist kein Raum vorhanden.

Etat. Aus Staatsfonds erhält die Anstalt einen Bedürfnifszuschufs von 1000 fl., aus der Bezirkscasse von 600 fl.; was aufserdem nach der Schulgeldeinnahme noch erforder

lich, deckt die Stadt. Besoldungen: Dir. 1500 fl.; die Gehaltsätze der Lehrer steigen ab von 1200, 1000, 900 bis zu 400 fl. Hülfslehrer: 350, 100, 54 fl. Remuneration.

Die Lehrer- sowie die Schülerbibliothek sind noch in den Anfängen; erstere zählt c. 70, die andre c. 150 Bde.

Patronat: städtisch mit königl. Compatronat. Als Localbehörde fungirt ein Curatorium, Schulrath", bestehend aus 4 ständigen Mitgliedern (dem K. Verwaltungsbeamten, dem Schulinspector, dem Bürgermeister und dem Director) und 3 wechselnden (einem Gemeinderathsmitglied und 2 Geistlichen aus den Ortschaften). Confession: evangelisch.

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Durch Heinrich den Löwen wurde das Land ein Theil des Herzogthums Sachsen, kam später an das ascanisch-sächsische Haus, 1689 an Hannover und 1814 an Preufsen, von dem es 1815 gegen schwedisch-Pommern an Dänemark abgetreten wurde. Im Wiener Frieden, 30. Octb. 1864, trat der König von Dänemark das Herzogthum an Oestreich und Preufsen ab; worauf ersteres seinen Antheil an den erworbenen Rechten Preufsen überliefs. Durch das Patent v. 13. Sptb. 1865 nahm König Wilhelm von dem Lande Besitz und verband es mit der preufs. Monarchie durch eine Personalunion. Gröfstentheils Enclave des Herzogthums ist das Fürstenthum Ratzeburg, das aus dem alten Bisthum, später reichsunmittelbaren und 1648 säcularisirten Hochstift, Ratzeburg entstanden, 1701 an Mecklenb. Strelitz kam. Von den Schulen des Landes kommt hier jetzt nur das Gymnasium zu Ratzeburg in Betracht. Zu Lauenburg an der Elbe ist die Umwandlung einer daselbst vorhandenen Lehranstalt zu einer höhern Bürgerschule im Werk').

Duve, Mittheilungen zur Staatsgeschichte des Herzogthums Lauenburg; Ratzeburg 1857.

RATZEBURG.

(Hauptstadt des Herzogthums.

Gymnasium.

4380 Einw.)

Die Anstalt ist die Nachfolgerin der alten Domschule auf dem Palmberge (mons Polaborum) zu Ratzeburg, jetzt Mecklenb. Strelitzischen Antheils der Stadt.

1. Die Domschule. Wahrscheinlich seit 1154, dem Stiftungsjahr des Domcapitels zu Ratzeburg durch Heinrich den Löwen, gewifs seit 1301, bestand eine mit dem Kloster verbundene Schule, in welcher nach damaliger Sitte das Trivium gelehrt wurde. Anfangs mehr, seit 1372 nur 1 Lehrer, Rector scholarum, aus den Einkünften der Propstei besoldet. 1554 wurde der Herzog Albrecht von Mecklenburg weltlicher Administrator des Bisthums. Eine Reformation des Klosters kam aber erst durch den Propst Ludolf v. Schack zu Stande. In Folge einer Kirchenvisitation, 1582, wurden in der Niedersächs. Kirchenordnung v. 1585 auch die Grundzüge einer Ordnung für die Schulen vorgeschrieben 2). Zunächst wurde freilich wieder nur ein Lehrer angestellt, der noch dazu alle 14 Tage für den Caplan Sermon halten" mufste; 1589 erhielt er den Titel Rector und einen Collaborator; auch sollte der dem Pastor am Dom beigegebene Diakonus täglich 1 St. in der Schule unterrichten. Von 1595 an finden sich immer Rector und Cantor als Lehrer, und der Superintendent als Ephorus der Schule. Das Einkommen des Rectors war 150, das des Can

"

') Dirigent derselben seit M. 1868: Wendland, vorher Lehrer am Wilhelms - Gymn. zu Berlin. Verfasser dieser Sachsen - Lauenburgischen Kirchenordnung war der Superint. Andr. Puchenius zu Lübeck; s. Vorm baum I p. 396 ff.

tors 100 Mark; aufserdem für beide Deputatholz, Wohnung und freier Tisch bei den Domherren. Seit 1620 wird Schulgeld bezahlt, resp. 2 und 4 Schilling für Einheimische und Auswärtige vierteljährl. 2 mal öffentl. Prüfung durch den Superint., der sie Sonntags vorher von der Kanzel ankündigt. Wegen der geringen Besoldung wenig öffentliche und viel Privatstunden, woraus planloses Lernen. Seit 1633 blieb die 2te Stelle unbesetzt. Durch Weggang der Domherren verloren die Lehrer auch den freien Tisch. Superint. Hector Mithobius setzt 1648 Verbesserung des Gehalts der Schuldiener durch. Der Rector erhielt nun 400, der Cantor 300 Mark nebst Roggen, Holz und Wohnung. 1650 wurde ein 3ter Lehrer angestellt, welcher die jungen Schüler im Gebete, Katechismus, Schreiben und Donato" unterweisen und Sonntags auf dem Chor mitsingen sollte. Er erhielt jährl.

150 Mark.

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In dem 15. Dcb. 1652 mit dem letzten Domherrn geschlossenen Vergleich gelobt Herzog Adolf Friedrich, welchem das Stift zugefallen war, die Erhaltung der Domschule und weist zur Unterhaltung der Chorschüler die Einkünfte des Guts1) Grofsen Molzahn an. Die landesväterliche Fürsorge dieses Fürsten machte es möglich, tüchtige Lehrer zu gewinnen. Die Schule blühte namentlich unter den Rectoren Hinrich Sartorius (1641—54) und Gottl. Schwarz (1654—60). Darauf gerieth sie wieder in Verfall. 1693 kam sie in Folge eines Bombardements der Stadt seitens der Dänen dem Untergang nahe. Nach 1754 als sie frische Lehrkräfte erhielt, die auch mit Kirchengeschäften weniger zu thun hatten, kam sie wieder empor, besonders seit Anfang dieses Jahrhunderts. Es werden als dankenswerthe Veränderungen angeführt, Beschränkung der dem Rector auferlegten Predigten, Anstellung eines Schreib- und Rechnlehrers und Einrichtung eines 3ten Schulzimmers; 1816 eines 4ten. 1820 Reorganisation der ganzen Schule, Anstellung eines 4ten Lehrers, Einrichtung einer 4ten Classe und gänzliche Abstellung der den Lehrern auferlegten Predigten. Die Rectoren von 1757 bis 1845 sind: Nedelmann bis 1771, Küster bis 1781, Fuchs bis 1789, Riemann bis 1802, Siefert bis 1805, Dietz bis 1813, Rufswurm bis 1826, Arndt (der den Titel Director erhielt) bis 1839, Becker † 1843. Bei seinem Tode hatte die Schule 4 Classen und 5 Lehrer. Die Directorialgeschäfte wurden von der Mecklenb.-Strelitz. Regierung dem zweiten Lehrer, Prof. Zander, übertragen, am 15. Apr. 1844 aber von derselben verfügt, dafs M. 1845 die Schule aufgehoben werden solle.

2. Die Lauenburgische Gelehrtenschule. Nachdem die Aufhebung der alten Domschule verfügt war, erwarb sich der damalige Superintendent des Herzogthums Lauenburg, Catenhusen, durch seine Bemühungen bei dem Könige Christian VIII von Dänemark wegen Gründung einer Gelehrtenschule zu Ratzeburg wohlverdienten Dank. In Folge Königl. Entschliefsung v. 15. Sptb. 1845 ward die Errichtung einer Gelehrtenschule zu Ratzeburg beschlossen und ihr Beginn auf den 20. Octb. desselben Jahrs festgesetzt. An diesem Tage wurde die Schule in den Räumen der alten Domschule, welche von der Strelitz. Regierung vorläufig zur Benutzung überlassen wurde, eröffnet. Die Anstalt hat dann dieselben Räume 3 Jahre unentgeltlich, 1 Jahr miethweise benutzt. Unter dem 28. Febr. 1846 erschien als Königl. Verordnung ein Regulativ für die Anstalt; ebenso eine Dienstinstruction für den Director und die Lehrer.

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Vrgl. J. G. Rufswurm, Nachr. über die gegenwärt. Einrichtungen der Ratzeb. Domschule; Progr. v. 1820. C. L. F. Arndt, Bruchstücke der ältern Gesch. der Domschule; Progr. v. 1821. Masch, Gesch. des Bisthums Ratzeburg; Lübeck 1835.

Die Zahl der Lehrer ist bis 1869 allmählich auf 9 vermehrt worden. Dispensation vom Griechischen wird nur in den unteren Cl. zugestanden, und nur wenn eine anderweitige genügende Beschäftigung dafür nachgewiesen ist. Seit 0. 1869 wird von IV bis I ein facultativer Unterricht im Englischen ertheilt.

Gegenwärtige Classenzahl: 6 (I-III, IV a und, b, V). Die unterste ist aus der Rectorcl. der Stadtschule gebildet). Eine Vorschule besteht als Privatunternehmen des ersten OL., Prof. Bobertag. Schülerfrequenz (1846: 91, 1850: 103, 1855: 76, 1856: 64, 1859: 81, 1862: 98, 1865: 119, 1868: 126) 1869: 131. Abiturienten 1868: 2. Ueber die Maturitätsprüfungsordnung s. Abschn. VI. Den Matur. Zeugnissen des Ratzeb. Gymn. wurde durch Min. Rescr. v. 17. Febr. 1866 gleiche Wirkung mit den von altpreufs. Gymnasien ausgestellten zuerkannt.

Lehrer: 9. Director: Prof. Dr. Petermann, seit 0. 1868 (vorher OL. am Gymn. zu Wernigerode). Gleichzeitig trat der Director Prof. Zander in den Ruhestand (s. Progr. v. 1869). Aufser ihm Rector, Conr., Subr., 2 Collab., 2 wissensch. Hülfsl., 1 techn. und Elem. L.

1) Dies Gut bringt jetzt dem Mecklenb. Strelitzer Fiscus 12,000 Thlr. Pacht.

Der Hauptlehrer der letzten CL. (V), Collab. II, empfängt deshalb sein Gehalt aus der Stadtcasse, und seine dienstliche Behörde ist zunächst der Magistrat.

Local. Das Schulhaus ist 1846-49 erbaut worden. Zu den Baukosten trug die Stadt 2000 Thlr. bei. Bezogen wurde das Haus M. 1849. Der Turnplatz ist in den parkartigen Anlagen, die das Schulhaus umgeben. Zu Turnübungen im Winter ist ein geeigneter Raum noch nicht vorhanden.

Etat. Lehrerbesoldungen: 7788 Thlr. Dir. (1356 Thlr. Gehalt und 182 Thlr. Theurungszulage) 1538 Thlr., Rector (1080 und 170 Thlr.) 1250 Thlr., Conr. (891 und 150 Thlr.) 1041 Thlr., Subr. (699 und 124 Thlr.; aufserdem 150 Thlr. persönl. Zulage) 973 Thlr., 1. Collab. (600 und 112 Thlr.) 712 Thlr., 2. Collab. (288 und 100 Thlr.) 388 Thlr. 1), 2 wissensch. Hülfsl. je 600 Thlr., Schreib- und Rechnmeister (450 und 86 Thlr.; aufserdem 150 Thlr. persönl. Zulage) 686 Thlr., Pedell (84 und 21 Thlr.) 105 Thlr., aufser freier Wohnung etc.

Die Lehrerbibliothek zählt über 3000 Bde. Die Aussonderung einer Schülerbibliothek ist im Werk. Von der Bibliothek der Domschule hat das Gymn. bei seiner Verlegung vom Dom in die Stadt nichts behalten.

Dr. Rieck, Andeutungen über den Zusammenhang des Gymn. mit der Kirche; Progr. v. 1847. P. Bobertag, Ueber Stellung und Methode des mathemat. Unterrichts auf Gymnasien; Progr. v. 1848. Derselbe: Ansichten über den Untrr. in der Geographie auf Gymnasien; Progr. v. 1867. A. Vieth, Ueber den Zusammenhang des Turnplatzes mit der Schule; Progr. v. 1852. Hornbostel, Ueber die Einwirkung der vergleichenden Grammatik auf die Methode des französ. Untrr. an Gymnasien; Progr. v. 1857. C. Burmester, Ueber Strenge und Milde in der Erziehung; Progr. v. 1868.

Patronat: landesherrlich. Compatron ist die Ritter- und Landschaft des Herzogthums. Das Consistorium ist mit Wahrnehmung des Patronats beauftragt: Vertreter desselben und Ephorus der Schule: der Superintendent des Herzogthums, gegenwärtig Dr. Brömel. S. auch p. 38. Confession: ev. lutherisch.

Das Fürstenthum Waldeck.

(22 Meilen. 60,000 Einw.)

Nachdem durch den Accessionsvertrag v. 18. Juli 1867 die Verwaltung des Landes an Preufsen übergegangen, ist die Leitung des gesammten Schulwesens in demselben dem K. Prov. Schulcollegium zu Cassel übertragen worden (s. p. 38). Die Vermittelung geschieht durch den Landesdirector v. Flottwell zu Arolsen. Vorher war die Aufsichtsbehörde der Schulen das Fürstl. Consistorium zu Arolsen, und Vertreter derselben der Consist. R. Albracht. Als Landesgymnasium besteht seit alter Zeit die Schule zu Corbach. Höhere städtische Lehranstalten befinden sich zu Pyrmont, zu Wildungen und zu Arolsen; doch hat von diesen dreien bis jetzt nur die letztgenannte in die Kategorie der höheren Bürgerschulen aufgenommen werden können. L. Curtze, Geschichte der Fürstenthümer Waldeck und Pyrmont; Arolsen 1850.

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In demselben Jahre, in welchem die Reformation in der Stadt eingeführt wurde, 1543, stellten die Grafen Wolrad und Philipp von Waldeck an die Stadt das Ansinnen, eine Particularschule daselbst zu gründen. Die Schule (oft Gymnasium illustre genannt) trat erst den 9. Mai 1579 ins Leben. Die Grafen von Waldeck legten die Anstalt in das ehemal. Franciscanerkloster und dotirten sie hauptsächlich aus den Einkünften des Augustiner

') Aufserdem 7, Faden Holz oder 32 Thlr., freie Wohnung oder 100 Thlr. und Accidenzien von 20 bis 30 Thlr.

Nonnenklosters Berich. Die Stadt bewilligte jährlich 80 fl., „indeme auch die Schützen und kleinen Knaben in angeregter Schule mit nottörftiger Information versehen werden sollen". Dieser Zuschufs ist später in Wegfall gekommen, sowie auch ein Theil der Gefälle von Berich 1586 zur bessern Fundirung der Schulen zu Wildungen und Mengeringhausen verwendet wurde. Alle Klostereinkünfte gingen 1849 an den Staat über, welcher die Besoldungen der Lehrer, die bis dahin zum Theil in Naturalien bestanden hatten, in Geld fixirte. Nachdem das alte Klostergebäude verfallen und namentlich im 7jähr. Kriege verwüstet war, wurde das jetzige Gebäude 1770 angefangen, 1773 vollendet (Inschrift über dem Eingange: Fridericus Waldecciae princeps restituit. Daher Fridericianum genannt).

Die Schule war nach dem Sturmschen Lehrplan ursprünglich auf 8 Classen mit 8 Lehrern berechnet. Die Methode war die Ramistische; seit 1619 übte der Ratichianismus nicht unbedeutenden Einflufs. Unter den ersten Rectoren fanden häufige Disputationen Statt; auch Aufführungen von Schulkomödien (Abraham u. Isaak, Tobias, Terentii Andria). Vereinzelt finden sich dergleichen noch im 18. und 19. Jahrhundert. Die I (in welcher auch Iustiniani institutiones gelesen wurden) ging um 1612 ein; nicht lange nachher auch die II. 1704 erliefsen die Grafen Chr. Ludwig und Ant. Ulrich eine ausführliche Schulordnung für alle Schulen des Landes, und so auch für Corbach1).

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Der erste Rector (1579-86) war Laz. Schöner aus Neustadt; er kam von Corbach nach Herborn als Pädagogiarch und starb als Rector zu Detmold 1607. Es folgen: Reinerus Lange aus Bremen; wurde 1592 Rector der Schule zu Stade. H. Crantz (1603—8), später Rector zu Detmold und 1616 zu Wesel. W. Ursinus, zuerst seit 1604 Rector zu Saarbrück, starb zu Corbach 1613. Im 30jähr. Kriege war Conr. Sam. Schurzfleisch Rector; starb als Prof. der Geschichte zu Wittenberg. Im 18. Jahrh. war der bekannteste Rector Dr. theol. Fr. Sam. Winterberg, der eine Zeit lang auch Rector des Gymnasiums zu Essen, dann zu Dortmund gewesen ist; starb 1798 zu Corbach. Dann Dr. th. C. F. Strube bis 1835. C. F. Weigel 1837–54. Dr. L. Curtze -18622). Dr. Gid. Vogt —1867 (jetzt Dir. in Wetzlar). Zu den Schülern des Gymn. hat u. a. gehört Chr. C. Josias v. Bunsen.

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Die Namen Tertia bis Octava wurden erst 1802 mit den Prima bis Sexta vertauscht. Die unterste Cl. war die Elementar - Knabenschule und wurde 1846 vom Gymnasium getrennt. 1851 wurde auch die V aufgehoben und die Anfänge des Lateinischen dem Privatunterricht überlassen. Seit 1866 ist die V auf Ansuchen der Stadt wiederhergestellt, welche den zur Ergänzung der Lehrkräfte angestellten Elementarlehrer besoldet und dagegen das Schulgeld der V bezieht. Seit 1854 sind Real classen mit dem Gymn. verbunden. Anfang des Unterrichts früher im Sommer um 6, im Winter um 7 Uhr; erst in neuster Zeit eine Stunde später. Bis zum Ende des 18. Jahrh. bestand für den 4ten und 5ten Lehrer (Cantor und Succentor) und für die Schüler die Verpflichtung zur Leichenbegleitung. Abiturientenprüfungen werden seit 1822 abgehalten; von da bis 1836 vom Schuldirectorium; seit 1837 von den Lehrern unter Vorsitz eines Fürstl. Commissarius und im Beisein eines Mitglieds des Curatoriums. Ein auf das preufsische basirtes Reglement dazu wurde 1849 erlassen; ein neues 1865 (s. Progr. v. 1865).

Die Anstalt besteht als Gymn. aus 7 Abth. (I, II, O und UIII und IV; V). Die III ist nur im Griech., Französ. und in der Mathem., die IV nur im Latein. in eine obere und untere Abth. getheilt. Ausserdem sind 4 mit den Gymn.cl. vielfach combinirte Realcl. eingerichtet (neben IV, O und UIII und II, seit 1854). Am Unterricht in denselben nehmen auch einige Seminaristen Theil. Das Fortbestehen der Realcl. ist in Frage gestellt, und die ganze Anstalt in einer Umbildung begriffen. Schülerfrequenz (1634: 134, 1744: 178, 1767: 69, einschliefsl. der Elementarsch., 1848: 114, 1855: 52 Gymn. und 11 Realisten. 1860: 49 G. und 31 R., 1868: 85 G. und 44 R. Abiturienten 1848--68: 130. Vrgl. C. Curtze, Die Gründung des Gymn. zu Corbach; Progr. v. 1837. L. Curtze, Gesch. des Gymn. zu Corbach; in den Beitr. zur Gesch. der Fürstenth. Waldeck und Pyrmont. I und II.

Lehrer: 11. Director: C. Diemer, seit Neuj. 1867 (vorher Conr. der Anstalt). Aufser ihm 6 ordentl., 1 wissensch. Hülfsl., 3 techn. und Elem. L.

Local. S. oben. Turnplatz und Turnhalle sind neben dem Schulhause. Etat. Besoldungen: Dir. 825 Thlr. nebst fr. Wohnung und Garten. Die folgenden Gehaltsätze: 715, 632, 616, 520, 450, 300 Thlr. Für Biblioth. und Lehrmittel c. 160 Thlr.

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') Abgedruckt bei Vormbaum III p. 116 - 167. Vrgl. C. Curtze, Die Volkschulgesetzgebung des Fürstenth. Waldeck; Arolsen 1857. Die Gräfl. Bestätigung schliefst: Befehlen demnach ernstlich und wollen, dafs ob dieser Ordnung in allen Puncten mit Fleifs, vest und unverbrüchlich soll gehalten, und dagegen von niemand ein sonders oder eigensinniges soll vorgenommen werden, so lieb einem jeden ist unsere höchste Ungnade und schwere Straffe zu vermeiden".

S. Conr. C. Beck, C. Curtze. Ein Lebensbild; Progr. v. 1856.

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