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leben (Sommersem. 1869) eine VI von 81, eine V von 67; das Gymn. zu Dortmund in VI, V, III resp. 79, 83, 60 und in der Real IV 58; das Gymn. zu Bielefeld in VI und V je 64 und in der Real III 56; das Gymn. zu Paderborn in VI 71, in V 57, in IV 62, in III 76, in II 51 und 63, in I 71; die Realsch. zu Münster in IV, III, II resp. 66, 61, 81; die Realsch. zu Lippstadt in IV 57; die höh. Bürgersch. zu Witten in VI 79; in Cöln das Marzellen-Gymn. in VI, IV, II resp. 62, 64, 63 Schüler. Solche Ueberschreitungen finden bei mehreren Anstalten eine Erklärung in besonderen localen Verhältnissen, welche eine rücksichtslose Durchführung der gegebenen Vorschriften einstweilen nicht gestatten. Dies ist namentlich da der Fall, wo, weil keine Bürger- oder Mittelschulen vorhanden sind, alles was eine höhere Bildung erstrebt, auf das Gymnasium oder die Realschule angewiesen ist und sich dahin zusammendrängt. Die Prov. Aufsichtsbehörden widmen der Sache ihrer Wichtigkeit gemäfs fortdauernde Aufmerksamkeit, ohne überall wo es erforderlich wird, sogleich die Einrichtung neuer Classen verlangen oder erreichen oder auch eine allgemeine Zurückweisung Ueberzähliger anordnen zu können. Eine Vergleichung mit früheren Jahren beweist, dafs in Folge der Vermehrung der Lehrkräfte sowie der Beschaffung neuer Classenräume der Uebelstand im ganzen schon geringer geworden ist. An nicht wenigen Orten, z. B. in Ratibor, Halberstadt, Düsseldorf haben aber die Mafsregeln der Abhülfe dazu genöthigt, Director- und Lehrerwohnungen einzuziehen, Corridore als Classenzimmer zu benutzen, und zu demselben Zweck die Bibliotheken, die physikal. Apparate und andere Sammlungen zu dislociren, woraus dann der neue Uebelstand entsteht, dass diese schwerer zugänglich und benutzbar sind. Zu Einrichtungen der Art hat man in einigen Fällen auch da schreiten müssen, wo das Schulhaus erst vor wenigen Jahren erbaut, aber für die vermehrte Frequenz bereits unzureichend geworden war.

Die Frequenz der unteren Classen pflegt aus nahe liegenden Ursachen gröfser zu sein als die der oberen. Das umgekehrte Verhältnifs, zahlreicher besuchte obere als untere Classen, findet bei mehreren Anstalten Statt, die nach der Beschaffenheit des Orts nur eine geringe Aufnahme aus diesem selbst und aus der nächsten Umgegend haben, z. B. das Gymn. zu Gütersloh, bei dem der Eintritt meist in den mittleren Classen geschieht, und das von allen evangel. Gymnasien in Westfalen die meisten Abiturienten zählt, in den letzten 5 Jahren: 82. Von den katholischen entlassen in derselben Provinz am meisten die Gymnasien zu Paderborn und zu Münster, erstres in den letzten 5 Jahren: 254, das Gymn. zu Münster: 283, zu denen noch 80 fremde Maturitätsaspiranten kommen, gröfstentheils von dem kathol. Privatgymnasium zu Gaesdonk jenseits des Rheins bei Cleve (s. p. 289). Einige Gymnasien haben eine besondre Anziehungskraft für ältere Schüler, die sich von vielen Seiten da zusammenfinden, z. B. Warendorf und Brilon in Westfalen, wo in Folge davon die I 70 und 71 Schüler zählt, die Classen VI, V, IV gewöhnlich 11, 13, 15.

Eins der wirksamsten Motive, neue Schulen zu gründen oder vorhandene zu erweitern, sind auch in den letzten fünf Jahren die von verschiedenen Staatsbehörden an Schulzeugnisse geknüpften Berechtigungen gewesen, besonders die zum einjährigen Militairdienst. Der Staat hat bei der allgemeinen Wehrpflicht den Unterschied gemacht, dafs Diejenigen, welche im eignen, dadurch aber zugleich im allgemeinen Interesse längere Zeit auf ihre geistige Ausbildung verwandt haben, dieser Pflicht deshalb in kürzerer Zeit als die Anderen genügen können; wobei die Voraussetzung ist, dafs Solchen die höhere Bildung auch zu schnellerer Aneignung der nöthigen Waffenübung zu Statten kommt, sowie die Absicht, sie, ebenfalls zugleich im allgemeinen Interesse, ihrem Beruf auf möglichst kurze Zeit zu entziehen. Durch diese Berechtigung ist ein neuer, indirecter, auf die höheren Lehranstalten ausgedehnter Schulzwang in Preufsen entstanden. In der Herstellung von Schulen und im Besuch der Schulen sind die Wirkungen davon ersichtlich, besonders auch in den neupreussischen Landestheilen, wo viele Communen, um eine Schule zu besitzen, auf der dies Recht erreichbar, grofse Opferwilligkeit an den Tag gelegt haben. Die dem Gemeinwesen aus der Einrichtung erwachsenden Vortheile sind

nicht gering anzuschlagen. Dafs aber den höheren Schulen ihre Aufgabe durch den Zuwachs, den sie auf solche Weise häufig an Schülern erhalten, die nur um eines aufserhalb der Schule liegenden Zwecks willen kommen, und nicht weiter als bis eben nur in die Vorhöfe der Wissenschaften gehen wollen, ungemein erschwert wird, ist wiederum eine oft gemachte Erfahrung gewesen. Nicht weniger aber auch dies, dafs noch immer nicht wenige junge Leute von zu geringer geistiger Befähigung und oft zugleich ohne äufsere Mittel sich durch das Gymnasium mühsam bis zur Universität durchzubringen suchen. Die auf Solche berechneten Abmahnungen vom Studiren sind auch gegenwärtig zeitgemäfs. Vrgl. B. I, 2. V. und G. II p. 388. Hier p. 577 f.

Das vorerwähnte mehr äufserliche Interesse an den höheren Schulen ist indefs unverkennbar in vielen Fällen mit dem tiefer gehenden Motiv der Erkenntnifs verbunden, dafs durch die neue Zeitentwickelung bei weitem mehr als es früher der Fall war Männer aller Berufskreise in grofsen und kleinen Körperschaften und Repräsentationen zu öffentlicher Wirksamkeit im Staat und in der Gemeinde berufen werden, und um darin nützlich zu sein, eines durch entsprechende Schulbildung erweiterten Gesichtskreises bedürfen. Und endlich mehr als das: die aufrichtige Schätzung der Geistesbildung an und für sich hat im deutschen Volke überhaupt nicht ab-, sondern zugenommen.

In Abschn. IV sind zahlreiche Beweise von theilnehmender Fürsorge und Liebe zu den Schulen enthalten. Bei vielen Neugründungen und Erweiterungen hat eine wetteifernde Betheiligung erwähnt werden können, mit der die Bewohner der betreffenden Städte und der Nachbarschaft bedeutende Summen für den Bau, die Lehrmittel und für sonstige Schulbedürfnisse zusammengebracht haben, z. B. bei den Anfängen der neuen Schulen zu Beuthen, Gr. Strehlitz, Reichenbach, Bocholt, Lennep, Crefeld, M. Gladbach (Progymn.) u. a. Ein merkwürdiges ganz vereinzeltes Beispiel vom Gegentheil bietet die höh. Bürgersch. zu Culm dar, einst eine Universität und Akademie. Ebenso hat sich auch bei den Schuljubiläen, die aus den 5 Jahren erwähnt werden konnten, z. B. der Gymn. zu Züllichau, Brieg, Kreuznach, beim Friedrichsgymn. zu Breslau, der Realschule zu Crefeld u. a. immer viel Pietät der ehemaligen Schüler bethätigt in Stiftungen zum Andenken an Lehrer, für Lehrerwittwen, für bedürftige Schüler u. dgl. m. Zahlreich sind die Vermächtnisse und wohlthätigen Zuwendungen, welche die Schulen erhalten haben (s. u. a. Düren, Gymn. und höh. BS., Eupen). Wollte man die an den höheren Schulen in Preufsen bestehenden Stipendienstiftungen zusammenstellen, es würde ein glänzender Beweis der im Lande geübten freigebigen Fürsorge für die Ausbildung der Jugend sein.

Die neuen Schulhäuser gehören nicht selten zu den schönsten der Städte. Ein wie grofser Aufwand dafür in den letzten Jahren gemacht worden, ist annähernd in Abschn. XI zusammengestellt; was allein in Berlin dafür geschehen ist, s. p. 114 f.

Was die Unterhaltung der Schulen betrifft, so haben auch die gesteigerten Anforderungen da leicht befriedigt werden können, wo die ursprüngliche Dotation durch Erhöhung der Pachtgelder, reichern Zinsenertrag u. s. w. ebenso mit der Zeit ergiebiger geworden ist wie die Theurung der Lebensbedürfnisse und im Zusammenhange damit die Erhöhung der Besoldungsetats gröfsere Ansprüche herbeigeführt haben, z. B. am Joachimsthalschen Gymn. zu Berlin, in Schulpforte, beim Pädagogium zum Kloster U. L. Fr. in Magdeburg, den zwei kathol. Gymnasien zu Cöln, der Ritterakademie zu Liegnitz, mit Etats von resp. 70,800, 61,670, 49,900, 49,030, 40,020 Thlr. Aber an vielen Orten ist das städtische Budget durch die Ausgaben für die Schulen aufserordentlich schwer belastet. Neugründungen im Gebiet des höhern Unterrichts, wofür Vieles spricht, ebenso die als zweckmäfsig erkannte Errichtung von Mittelschulen, haben von mehreren Communen mindestens vertagt werden müssen, weil sie zunächst für das Elementarschulwesen des Orts zu sorgen haben, und überhaupt mit durch die Kosten der Schulen an der Grenze ihrer finanziellen Kräfte angelangt sind. Beispiele grofsartiger Aufwendungen für das

städt. Schulwesen s. Abschn. IV u. a. in den Vorbemerkungen zu Berlin, Barmen, Elberfeld.

Behufs einer Vermehrung der zur Schulunterhaltung erforderlichen Mittel ist man seit 1863 in allen Provinzen, an einigen Schulen wiederholt, zu einer Erhöhung des Schulgelds geschritten. Der Betrag desselben macht es indefs wie allgemein in den deutschen öffentlichen Schulen immer noch möglich, dafs der Sohn des weniger Bemittelten neben dem des Reichen Gymnasium und Realschule besuchen kann, und Bildung nicht ein Monopol des Reichthums wird 1). An einigen Orten ist die Höhe des Schulgelds nach der Zahlungsfähigkeit der Eltern verschieden und nach den Steuerstufen normirt; s. p. 648; über die Verschiedenheit bei auswärtigen und einheimischen Schülern p. 647. Die Unentgeltlichkeitsfrage, über welche in Betreff des Elementarunterrichts vom Landtage verhandelt worden ist, hat die höheren Schulen nicht berührt. Ueber den Erlafs des Schulgelds und das Mafs, in welchem er bei den verschiedenen Lehranstalten gewährt wird, enthält Abschn. IX Zusammenstellungen; s. p. 651, 653.

In einigen Städten wird der Commune die Unterhaltung einer höhern Schule durch Beiträge erleichtert, welche die Kreisvertretung bewilligt hat oder von der Umgegend freiwillig gezahlt werden; Beispiele davon sind in Abschn. IV u. a. die Anstalten zu Röfsel, Beuthen, Gr. Strehlitz, Moers, Wipperfürth, St. Wendel, Geisenheim, Otterndorf, Schmalkalden"); Tarnowitz (XII).

Durch die während der fünf Jahre überall eingetretenen Etatserhöhungen haben die Anstalten landesherrl. Patronats den Normal-Besoldungsetat theils erreicht, theils sind sie demselben erheblich näher gekommen (s. p. 638 ff.); die Mehrzahĺ der nicht königl. höheren Schulen hat entsprechende Gehaltsverbesserungen erfahren; bei nicht wenigen, besonders in den gröfseren Städten, ist auch über die Sätze des Normaletats hinausgegangen. Von den höheren Schulen in den neupreussischen Landestheilen waren die schleswig-holsteinschen hinsichtlich der Besoldungen am besten versorgt; in Hannover fanden sich im allgemeinen den preufsischen entsprechende Gehaltsätze; nur standen ebenso wie in Nassau die unteren Lehrerstellen gegen die oberen weiter zurück. Am meisten gewonnen durch die Einführung des Normaletats haben die hessischen Schulen. Der Gesammtbetrag der gegenwärtigen Besoldungen der Lehrer höherer Schulen in Preufsen kann auf mehr als 3%, Millionen Thaler geschätzt werden; s. Abschn. VIII.

Für die Wittwen und Waisen der Lehrer hat sich auch in dem verflofsnen Zeitraum an nicht wenigen Orten viel theilnehmende Fürsorge gezeigt. Wo eine Schule die richtige Stellung zu den Familien und zum Publicum überhaupt hat, fehlt es auch in dieser Beziehung nicht an Bereitwilligkeit zu helfen; es kommt nur auf den Director und die Lehrer an, diese auf geeignete Weise in Aspruch zu nehmen. Ein ergiebiges Mittel wohlthätige Schulstiftungen aller Art zu vermehren sind die populair-wissenschaftlichen Vorträge geworden, welche mehr als früher von den Lehrern höherer Schulen während des Wintersemesters gehalten werden, und durch welche jetzt auch in vielen kleineren Städten mancherlei wissenschaftliche Belehrung in weitere Kreise von der Schule ausgeht. Die Gegenstände der Vorträge werden meist dem Gebiet der Geschichte, der Literaturgeschichte, der Erdkunde, Physik und Naturgeschichte entnommen.

Ein Antrieb, in successiver Aufbesserung des Besoldungsetats nicht zurückzubleiben, liegt in der Nothwendigkeit, den Schulen brauchbare Lehrkräfte zu gewinnen oder zu erhalten. Die Lehrerzahl hat, wie die statistischen Nachweisungen p. 622 ff. zeigen, zugenommen. Es unterrichteten im Sommersemester 1863 an den Gymnasien und Progymnasien der 8 alten Provinzen zusammen 2417, an den Realund höheren Bürgerschulen 1120; in Summa 3537 Lehrer; im Sommersemester 1868 in denselben Provinzen (Gymnasien und Progymnasien: 2842, Real- und höh.

1) Vrgl. Schmid's Encykl. VIII p. 31 ff.

2) Der Beitrag besteht bei der letztgenannten Schule in dem Bierheller, einer Abgabe, die von dem in der Landgemeinde des Kreises gebrauten oder zur Consumtion kommenden Bier erhoben wird.

Bürgerschulen: 1440) zusammen: 4282; in den drei neuen Provinzen (Gymnasien und Progymnasien: 546, Real- und höh. Bürgerschulen: 406) 952. Mithin betrug im ganzen Staat 1868 die Summe aller an höheren Unterrichtsanstalten beschäftigten Lehrer: 5234. Diese Zahl hat sich seitdem weiter vermehrt, ohne dafs dem vorhandenen Bedürfnifs völlig genügt würde.

In Folge des für mehrere Unterrichtsgegenstände noch vorhandenen Lehrermangels hat während der fünf Jahre an den höheren Schulen ein sehr starker Lehrerwechsel stattgefunden. In Abschn. IV ist bei jeder Anstalt eine Notiz darüber gegeben. Ein ruhiger Fortbestand, wie er z. B. bei der Realschule zu Erfurt, dem Progymnasium zu Trarbach und einigen anderen Schulen gewesen, ist eine aufserordentliche Seltenheit. Sehr viele sind in dieser Hinsicht in ununterbrochener Bewegung geblieben, u. a. die meisten Berliner Anstalten, die zu Brandenburg, Frankfurt a. O., Halle, Magdeburg, Barmen, die Gymnasien zu Neuruppin'), Landsberg a. W., Stargard, Stolp, Ratibor, Erfurt, Schleusingen, Schulpforte. Das Unterrichtswesen hat auch hierin an der allgemeinen Unruhe der Zeit Theil und leidet darunter. Die sich zahlreich darbietende Gelegenheit durch einen Stellenwechsel rasch zu höherem Gehalt und zum Unterricht in oberen Classen zu gelangen, ist für viele junge Männer eine zu starke Versuchung, kaum eingegangene Amtsverhältnisse wieder aufzugeben und mit anderen zu vertauschen. Der Unterrichtsminister hat sich sogar veranlafst gesehen, zur Verhinderung des Wechsels der Anstalten während des Probejahrs der Schulamtscandidaten eine Circ. Verfügung zu erlassen. Den Directoren erwächst aus dem häufigen Wechsel die Aufgabe, fortwährend neue Candidaten und Lehrer anzuleiten, in die Verhältnisse der Anstalt einzuführen u. s. w., mit der Aussicht, dem Bedürfnifs derselben angepasste und dem Ganzen zweckmässig eingefügte Elemente bald wieder zu verlieren. Manche Schule hat sich auch in diesen fünf Jahren nur mühsam durchgekämpft und sich zum Theil mit noch unerfahrenen, oft auch mit noch ungeprüften Candidaten behelfen müssen. Ein besonders nachtheiliger Wechsel hat bei mehreren Anstalten auch unter den evangelischen Religionslehrern stattgefunden. Um ein Beispiel anzuführen, so sind in der Provinz Preufsen in noch nicht 12 Jahren von 39 Candidaten der Theologie, denen meistentheils der Unterricht gleich auch in den obersten Classen hatte anvertraut werden müssen, 23 wieder ausgeschieden. Solche Candidaten dadurch zu längerm Verbleiben im Lehramt zu vermögen, dafs sie bei ihrem Uebergange in ein Pfarramt nach Analogie der Militairprediger behandelt werden, hat der Ev. Ober- Kirchenrath für unausführbar erklärt; doch wird den theologischen Candidaten nicht nur die im Lehramt zugebrachte Zeit bei ihrer Anstellung im Pfarramt angerechnet, sondern diejenigen werden auch vorzugsweise berücksichtigt, welche für das geistliche Amt eine höhere Tüchtigkeit in der Prüfung bewiesen, und sich auch im Lehramt bewährt haben. Dafs evang. Ortsgeistliche als Hülfslehrer den Religionsunterricht an höheren Schulen ertheilen, ist seltener geworden; in der Regel wird, wo der Unterricht nicht durch die ordentlichen Lehrer hinreichend vertreten ist, Candidaten der Theologie, welche auch andere Lehrstunden übernehmen können und der Anstalt ganz angehören, der Vorzug gegeben. Der Candidatenconvict zu Magdeburg (s. V. und G. II p. 64 ff.), welcher mit theoretischer Anleitung zum Lehramt gleichzeitig praktische Uebungen verbindet, hat sich bereits für die evangel. höheren Schulen sehr nützlich erwiesen. Die K. Consistorien sind wiederholt beauftragt worden, junge Theologen, welche sich ganz oder auf einige Jahre dem Lehramt widmen wollen, auf denselben aufmerksam zu machen.

Bei Vacanzen von Lehrerstellen hat es sich nicht selten als ein Uebelstand bemerklich gemacht, dafs die verschiedenen Theile des Staats noch ohne genügende

1) In Neuruppin sind beim Gymn. in den 5 Jahren 8 ordentliche Lehrer neu eingetreten und Hülfslehrer in stetem Wechsel nicht weniger als 20, von denen 5 als ordentliche Lehrer verblieben, 2 als ordentliche Lehrer angestellt wurden, aber bald wieder zu anderen Stellen abgingen. Die Realschule zu Cöln hat jetzt 14 Classenabth., in denen 25 Lehrer unterrichten, von denen alljährlich 3 oder 4 ausscheiden und durch neue ersetzt werden müssen.

Mittel der Verbindung sind, sich vorkommenden Falls gegenseitig auszuhelfen. Es kann geschehen, dafs in einer Provinz ungeprüfte Candidaten mit bisweilen unverhältnifsmässig hoher Remuneration als Hülfslehrer angenommen werden, während in einer andern geprüfte Candidaten auf Anstellung warten. Das Bestreben der Centralverwaltung, in Vertheilung der Lehrkräfte eine gröfsere Gemeinsamkeit unter den verschiedenen Landestheilen herbeizuführen, begegnet auch wohl der Neigung, sich in der Wahl der Lehrer und Directoren auf die Provinz zu beschränken (vrgl. V. und G. II p. 116 f.). Eine Mischung der alten und neuen Provinzen und ebenso mit den anderen Staaten des norddeutschen Bundes ist, wie die Zusammenstellung p. 625 f. beweist, in Beziehung auf den Uebergang der Lehrer zum Theil schon vorhanden; sie war seit längerer Zeit vorbereitet, nach der alten Bereitwilligkeit Preufsens, tüchtige Kräfte für alle Gebiete öffentlicher Wirksamkeit aus anderen deutschen Ländern an sich zu ziehen und zu verwenden, und umgekehrt, auch die einheimischen den Nachbarn nicht vorzuenthalten. An den evangel. höheren Schulen der westlichen Provinzen ist die Mischung preufsischer Lehrer mit solchen, die von Geburt dem Lande nicht angehören, von jeher gröfser gewesen als im Osten. Bei der Lebhaftigkeit, mit welcher gegenwärtig die philologischen Studien in Leipzig getrieben werden, wächst im Königreich Sachsen die Zahl der Schulamtscandidaten über den eignen Bedarf hinaus; weshalb in neuerer Zeit auch von daher mehr junge Lehrer als früher an preufsische Schulen übergehen.

Wendet sich nun der Blick näher auf die Schulen selbst, ihre Einrichtungen und ihr inneres Leben, so wird man bald gewahr, dafs gegenwärtig auf diesem Gebiet zwei Richtungen gegen einander gehen: einerseits nöthigt das Berechtigungswesen dazu, bei den Anstalten gleicher Kategorie die Anforderungen nach Art und Mafs in Uebereinstimmung zu erhalten; andrerseits macht sich überall lebhafter als sonst der Trieb freier Bewegung und Individualisirung geltend. Die Schulverwaltung ist bemüht, nach der einen wie nach der andern Seite hin die berechtigten Ansprüche gegen einander auszugleichen. Sie kann es nicht willkommen heifsen, dafs um der Berechtigungen willen auch viele Privatanstalten geneigt sind, ihre Freiheit aufzugeben und sich den Einrichtungen der öffentlichen und Staatschulen mehr zu conformiren, erkennt vielmehr bereitwillig den Nutzen an, den sie durch das ihnen leichter mögliche Eingehen auf neue Anforderungen der Zeit, sowie durch ihren Vorgang in Eröffnung neuer pädagogischer und didaktischer Wege auch den öffentlichen Anstalten immer gewähren können '). Es fehlt nicht an Privatanstalten, die in wohlbegründetem Vertrauen stehen und stark besucht bleiben, weil die Eltern sich überzeugt haben, dafs die Anforderungen der Prüfung vor der Ersatzcommission sich nach zweckmässiger Vorbereitung in solcher Schule ohne grofse Schwierigkeit erfüllen lassen. Neuerdings sind auch für das Pädagogium der Brüdergemeinde zu Nisky wegen der Erwerbung des Rechts, gültige Qualificationszeugnisse auszustellen, vom Gemeindevorstande Schritte geschehen.

Durch die Erweiterung des Staats ist in Folge der engen Verbindung, in die das ältere preufsische Schulwesen alsbald mit dem der neuen Landestheile trat, die Mannichfaltigkeit der neben einander bestehenden Formen gröfser geworden (s. Abschn. III). Der Anschlufs an die allgemeinen preufsischen Ordnungen ist bei der principiellen Gleichartigkeit des beiderseitigen Schulwesens meistentheils ohne besondre Schwierigkeit vor sich gegangen. Eine hindernde Ungleichheit fand sich mehrmals zwischen dem neuen und alten Staatsgebiet in der Vertheilung der Competenzen unter die Verwaltungsbehörden einerseits und dem Landesherrn andrerseits (8. darauf bezüglich die K. C. O. v. 13. Mai 1867 p. 33). Am meisten abweichend und schwer anzuschliefsen war die den engeren Verhältnissen der freien Stadt entsprechende alte Behördenorganisation in Frankfurt a. M. (vrgl, p. 480). Im allgemeinen aber war und ist der Eintritt der Schulen selbst in den weitern Zusammenhang sowohl im ganzen wie bei den einzelnen Anstalten der Process einer ruhigen oder, besonders auf dem Realschulgebiet, beschleunigten Weiterentwickelung. In 1) Vrgl. Pädag. Archiv 1862 p. 506 ff., 1865 P. 620 ff.

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