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Diejenigen Juden, welche die Beschneidung durch eine schmerzhafte Operation unkenntlich zu machen suchten, um besonders in Gymnasien und Bädern sich als Griechen zu geriren, fielen der äussersten Verachtung anheim. 13) Die Hochachtung gegen die Beschneidung sieht man (in der Zeit Christi wenigstens) schon daraus, dass sie selbst am Sabbat vorgenommen wurde, wie Christus Joh. 7, 22. den Pharisäern vorwirft (S. Lightfoot z. d. St.), zum Theil auch daraus, dass der heilige Paulus die Beschneidung geradezu als Ausdruck der mosaischen Religion nimmt. Die Rabbinen wissen nicht genug von der Kraft der Beschneidung zu sagen, dass sie das Siegel des allmächtigen Gottes sei, dass Satan und die finstern Geister vor derselben erschrecken, u. dergl.

.12. Es fragt sich, was ein so hochgehaltener Gebrauch

der jüdischen. Daher können die Ismaeliten am Himmel nicht Theil haben; sie erhalten nur einen irdischen Segen, welcher darin besteht, dass sie über das heilige Land herrschen. Edom (die Christenheit) wird einen grossen Krieg gegen die Ismaeliten führen, aber doch das heilige Land nicht erhalten; es wird den Israeliten gegeben werden, Nach Lane, Sitten und Gebräuche der Aegypter, deutsch von Zenker. I. S.48, lassen die Landleute ihre Knaben zum Theil mit 12, 13 oder 14 Jahren beschneiden. Vgl. über die muhammed. Beschneidungssitte Muradgea d'Ohsson, Tableau Général de l'Emp. Othoman. t. II. p. 285. Tornauw, das moslimische Recht, S. 85, wird in Uebereinstimmung mit den Juden der siebente Tag für die Beschneidung als Norm angenommen, doch ist dieser Termin nicht bindend. Die Ismaeliten in Arabien hatten zur Zeit des Eusebius (praep. ev. 1. VI. c. XI. p. 501, ed. Migne), also lange vor Muhammed, den Gebrauch, ihre Knaben mit dreizehn Jahren zu beschneiden. Freilich könnte der Beisatz Touro yao iorógntai περὶ αὐτῶν auf eine frühere Sitte hinweisen.

Nach

13) Von dieser Operation spricht der heil. Paulus I. Cor. 7, 18. μỳ śnionάodw. Epiphanius macht davon folgende Beschreibung (de mensurae ponder. ed. Basil. fol. 611. 1): A circumcisione praeputiati fiunt arte quadum medica per instrumentum attractorium, infernam membri cuticulam attrahi sinentes, suturamque admittentes et glutinatoriis circumdatis praeputium rursus superinducunt. Hanc autem traditionem diabolici inventi Esau fratrem Jacob reperisse ajunt ad abnegationem dei. S. Buxtorf, lex. chald. s. v. quis.

für einen Grund und für eine Bedeutung habe. Ganz unhaltbar ist die Erklärung derjenigen, welche darin eine bloss diatetische Maassregel finden, indem die Entfernung der Vorhaut manche Krankheiten verhindere. Sollten die Juden unter Antiochus sich um einer solchen Diätsvorsicht willen haben hinrichten lassen?

Das spätere Judenthum ist so weit von einer solchen Ansicht entfernt, dass Heiden, die sich aus Rücksichten auf Gesundheit wollten jener Operation unterwerfen, von Juden gar nicht durften beschnitten werden. (Otho, lex. rabb. 1675. S. 115.) Dass Moses in vollem Ernste der Beschneidung eine hohe, religiöse Bedeutung beilegte, geht aus der Nachricht hervor, die er von deren Einsetzung bei Abraham giebt und mehr noch aus der oben berührten Erzählung von der drohenden Gefahr, welche Gott über ihn verhängte, weil er diesen Ritus eine Zeit lang an einem seiner Söhne verschob.

13. Es kann nicht befremden, wenn man neuere Schriftsteller der Israeliten gegen jede Art von sacramentaler Bedeutung dieser merkwürdigen Ceremonie sprechen hört. 11) Auch das Christenthum versagt diesem Ritus die Anerkennung einer innern Kraft zur Heiligung. Wenn nun eine solche Kraft diesem Akte nicht zukommt, so fragt sich, wie es mit der Autorität Gottes vereinbar sei, dass dessen Vollbringung im Auftrage des Herrn strenge anbefohlen und seine Unterlassung aufs Nachdrücklichste bedroht wird. Ist dieser Akt seiner Natur nach ein Mittel des Segens, so scheint er immer vollzogen werden zu müssen; ist er aber nichtig, so kann man nicht begreifen, wie er jemals irgend welchen Menschen von Gott aufgetragen wurde. Diesen scheinbaren Widerspruch hat

14) Vgl. Dr. Bergsohn im Literaturblatt des Orients, 1844, Nr. 27, 8. 423 ff. und Nr. 37, S. 588 ff.; ferner: Dr. Gideon Brecher, die Beschneidung der Israeliten. Wien 1815.

Haneberg, religiöse Alterthümer der Bibel.

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kaum Jemand schärfer aufgefasst nnd besser gelöst, als der heil. Ambrosius in einem Briefe an Kaiser Constantius "), welcher ganz nachgelesen zu werden verdient. Aeltere Väter, wie Justinus und Irenäus begnügten sich damit, die Beschneidung als Unterscheidungszeichen der jüdischen Monotheisten von den Polytheisten zu fassen; Ambrosius geht von dem Gedanken aus, dass durch die bei der Beschneidung vorkommende Blutvergiessung und durch den und durch den aus ihr folgenden Schmerz theils eine Sühne geleistet, theils die Hingebung an den Willen Gottes ausgedrückt werde. Weil diese Sühne ungenügend und dieser Ausdruck der Hingebung unvollkommen war, musste mit der Zeit ein vollkommeneres Mittel gegeben werden. Das ist das Opfer Christi. Donec igitur hoc pretium pro omnibus solveretur hominibus, quod Dominici sanguinis effusione pro omnium fuit solvendum absolutione, opus fuit singulorum sanguine, qui lege et consuetudinis ritu sacrae praecepta sequerentur religionis.

Diese Auffassung der Beschneidung bildete den Uebergang zu jener des heil. Augustinus, welcher durch den Streit mit den Pelagianern genöthigt war, diesen Ritus als Heilmittel gegen die Erbsünde zu verwerthen. Seine Autorität zog fast die ganze Scholastik nach sich, den heil. Thomas nicht ausgenommen. Dieser äussert sich über die Bedeutung jener Ceremonie öfters") und sehr ausführlich. Seine Theorie ist in folgenden Worten im Wesentlichen ausgesprochen: S. III. q. 70. a. 4. In circumcisione conferebatur gratia, quantum ad omnes gratiae effectus, aliter tamen quam in baptismo. ... . In circumcisione auferebatur originale peccatum ex parte personae: remanebat tainen impedimentum intrandi in regnum coelorum ex parte totius naturae. Suarez, welcher diesen Gegen

a) Opera St. Ambrosii, ed. Maurin. t. II. p. 1071.

b) Im Commentar zum Magister Sententiarum in IV. dist. 1. Dann

Summa th. III. q. 62. art. q. 70. II. q. 102, u. q. 103.

stand mit grosser Ausführlichkeit behandelt), vermittelt zwischen der augustinischen und scholastischen Auffassung einerseits und jener der älteren Väter, namentlich der griechischen, andererseits. 15)

Die bedeutendste Einwendung gegen die augustinische Auffassung liegt nächst der Hinweisung auf den Apostel Paulus (Galat. V. 2. Si circumcidamini, Christus vobis nihil proderit) darin, dass alle Frauen von einer so wichtigen Gnade, wenn es eine solche war, ausgeschlossen waren. Allein ebensogut konnte gesagt werden, dass die Busse, welche dem Weibe vermöge ihrer Mutterpflichten nach dem Falle auferlegt wurde (Genes. III. 16. Multiplicabo aerumnas tuas etc.) einseitig war, bis auch dem Manne ein Siegel des Schmerzes aufgeprägt wurde.

Was aber der heil. Paulus von der alleinigen Erlösungskraft des Leidens Christi sagt, ist nicht beeinträchtigt, wenn wir die Bedeutung der Beschneidung in folgende Momente zusammenfassen.

1) Es war ein fühlbarer Akt des Gehorsams gegen Gott. Durch die natürliche Theilnahme an den Schmerzen des Kindes wurde die ganze Familie veranlasst, bei diesem Ritus ein Opfer des Glaubens zu bringen.

2) Indem die schmerzliche Operation gerade in jenem Gebiete der Leiblichkeit vorgenommen wurde, welches am meisten von verderblicher Lust beherrscht wird, war es wie ein reuevolles Anerkennen dieser schmählichen Herrschaft und ein Verlangen nach Hülfe um Befreiung; zugleich lag ein Versprechen der Bewahrung vor Missbrauch darin.

3) In wie ferne die Beschneidung ausdrücklich Zeichen des Bundes und Bund schlechtweg genannt wird (Genes. 17, 10.),

c) Im Commentar zum dritten Theil der Summa des heil. Thomas,

ed. Venet. t. XVIII. p. 293-302 u. p. 39 ff.

15) Utraque istarum sententiarum tanto auctoritatis pondere et tam probabilibus nititur fundamentis, ut nostri muneris esse videatur, neutram si fieri potest rejicere. 1. c. p. 44. a,

ist sie nicht nur eine Erinnerung an die Pflicht, die der Mensch Gott gegenüber zu üben hat, sondern auch an die Verheissungen, die Gott seinerseits gegeben hat. Unter den Verheissungen, welche dem Vater Abraham gegeben wurden, ist jene am meisten ausgezeichnet, welche aus seinem Saamen Heil für alle Völker verspricht. (Benedicentur in semine tuo omnes gentes terrae. Genes. 22, 18.)

4) Will man hinzufügen, dass in der Ceremonie nicht nur etwas Vorbedeutendes, Vorbildendes, sondern auch etwas Vorarbeitendes lag, so wird man, ausser den oben angeführten Autoritäten, Stellen, wie Genes. 17, 14. geltend machen können: Masculús, cujus praeputii caro circumcisa non fuerit, delebitur anima illa de populo suo, quia pactum meum irritum fecit.

5) Dass die Beschneidung ein Zeichen der Unterscheidung von andern Völkern war, zeigte sich besonders, seitdem die griechische Sitte in den Gymnasien die Vergleichung nahelegte. (1. Maccab. 1, 14. f.) Allerdings fiel dieses Moment solchen Nationen gegenüber weg, bei welchen der gleiche Gebrauch allgemein, oder doch für gewisse Stände angenom

men war.

14. Die Ursprünglichkeit der Beschneidung bei den Hebräern betreffend, so berichtet Herodot (2. 104.), sie finde sich bei den Aegyptiern, Phöniziern, Kolchern und bei den Syrern in Palästina. Die Kolchier erhielten sie aus Aegypten; ob die Aethiopier sie früher gehabt haben, oder die Aegyptier, entscheidet Herodot nicht; ohne Zweifel aber ist sie aus Aegypten dorthin gekommen, da wir bei den Indiern, auf die wir doch ein so altes über Aethiopien her mitgetheiltes Herkommen zurückführen müssten, keine Spur davon finden. Wenn auch die Araber sie zur Zeit Herodots gehabt hätten, so dürfte uns das nicht Wunder nehmen, da Ismael beschnitten wurde. 16)

16) Aus einer im Anhange zur syrischen Didascalia Apostolorum (ed. Lagarde, 1854, p. 121) aufbewahrten Stelle des Cyrillus Alexan

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