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Vorwort.

Der Umfang dieses Bandes ist in der vorliegenden dritten Auflage, abgesehen von dem jetzt beigegebenen Register, um nahezu zehn Bogen gewachsen. Diese Vermehrung ist veranlafst theils durch die Nachtragung der zahlreichen inzwischen erschienenen antiquarischen Schriften, theils durch eine ansehnliche Reihe nothwendig gewordener kleinerer und gröfserer Zusätze.

Was die Literaturnachträge betrifft, so habe ich möglichste Vollständigkeit erstrebt und defshalb auch die Titel einiger ziemlich werthloser Monographien mit angeführt. Das S. 31 ff. gegebene Verzeichnifs der Schriften über die Quellen der uns erhaltenen Historiker wird jüngern Lesern hoffentlich willkommen sein. Eine Anzahl erst während des Drucks des Bandes erschienener, beziehungsweise mir bekannt gewordener Werke habe ich am Schlusse des Bandes auf S. 963 f. zusammengestellt.

Was die Zusätze und Erweiterungen betrifft, so ist es unthunlich, hier dieselben auch nur summarisch aufzuzählen. Wo sich solche finden, ergiebt sich leicht bei Beachtung der an den Rand gesetzten Seitenzahlen der zweiten Auflage, die meist mehr als 42 Zeilen (d. i. eine Seite) von einander entfernt sind. Natürlich sind sehr viele durch Mommsen veranlasst, dessen 1864 in den Römischen Forschungen erschienene grofse Abhandlung über die patricischen und plebejischen Sonderrechte in den Bürger- und Rathsversammlungen und dessen 1871-75 erschienenes Staatsrecht (Band 1

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