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Die Stellung

der

Concilien, Päpste und Bischöfe

rom

historischen und canonistischen Standpunkte

und

die päpstliche Constitution vom 18. Juli 1870.

Mit den Quellenbelegen.

Von

Dr. Joh. Friedrich Ritter von Schulte,

ordentl. Profeffor des canonischen und deutschen Rechts an der Universität
zu Brag.

Prag, 1871.

Verlag von F. Tempsky.

BURDACH

Druck von Heinr. Mercy in Prag.

Inhaltsverzeichniss.

Einleitung.

§. 1. Rückblick. Aufgabe der Schrift ·

I. Aufgabe der Schrift. II. Umkehr des bisherigen Saßes über Unveränderlichkeit der Dogmen. III. Recht, sich der Rücksichten zu entschlagen. IV. Neuere Bildung des päpstl. Absolutismus. V. Absicht bei Berufung des Concils. VI. Sachlage nach dem Concil. Die Anhänger der Infallibilität. VII. Standpunkt der Altgläubigen.

§. 2. Ausgangspunkt. Principien. Quellen

I. Was ist de fide. II. Neuheit des Dogma vom 18. Juli. III. Logische Consequenzen desselben. IV. Beweisthema. V. Beweismittel. VI. Quellen. VII. Widerspruch des neuen Dogma mit dem alten Glauben.

Erstes Capitel.

Das Dekumenische Concil nach der Gesch. des 1. Jahrtausends.

A. Aufgabe. Wesen. Bedeutung.

§. 3. 1. Das Lehramt in der Kirche. Das Apostelconcil

I. Der biblische Lehrauftrag. II. III. Jdee der Gemeinschaft in der Lehre. IV. Folgerungen aus dem Apostelconcil. V. VI. Gemeinschaft in der Kirche.

§. 4. 2. Begriff und Aufgabe des ökum. Concils

I. Feststellung der Lehre Christi. II. Object ist, was in der Schrift steht, allgemein geglaubt wird. III. Die 3 Kirchen von Rom, Alex., Antiochia, ihr Vorrang geprüft. IV. Concil ist Repräsentation der Kirche. Begriffe: syn. generalis, univ., oecum., orient., occident. V. Concil, Lob. VI. Concil steht über dem Papste. VII. Nothwendigkeit des Concils.

§. 5. 3. Das Concil bezeugt den Glauben

I. Gibt Zeugniß. II. ff. Untersuchung auf ihm. VI. VII. Charakter und

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Begründung der Bezeugung des Glaubens. VIII. Die Bischöfe find auctoritative Zeugen, nicht theologische Sachverständige. IX. Zusammenfassung.

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I. Concil im h. Geiste versammelt. II. Von Päpsten und allgem. Synoden
III. Alle Concilien galten als unfehlbar.

für unfehlbar erklärt.

B. Die Tegitimität des Concils.

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§. 7. I. Die Berufung, Verlegung, Vertagung, Schließung

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I. Der Kaiser beruft, II. verlegt, vertagt, schließt. III. IV. Kein Papst hat juristisch zur Berufung im ersten Jahrt. mitgewirkt. V. VI. Es gibt kein ausschl. Recht der Berufung. VII. Begriff der Dekumenicität.

II. Die Mitglieder.

§. 8. 1. Der Bischof v. Rom und die übrigen Bischöfe. Vertretung .

I. Mitglieder des Apostelconcils. II. Kein Papst persönlich auf den acht ersten ökum. Synoden. III. IV. Päpstl. Legaten V. repräsentirten den Papst bedingungslos für dogmat. Sachen. VI. Concil ist Repräsentation von Orient und Occident. VII. Bischöfe. VIII. Vertreter der Bischöfe. IX. Nur Bischöfe. X. Stellung derselben als Repräsentanten ihrer Kirchen, Zeugen für den Glauben u. s. w. Gleichheit der Mitglieder. XI. Einstimmigkeit erforderlich. XII. Das Concil, die Bischöfe handeln, definiren.

§. 9. 2. Der übrige Clerus .

I. Priester. II. Particularsynoden im Verhältniß zu öcumenischen.

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1. Gemeinde auf dem Apostelconcil. II. Die Kaiser in alter Zeit, Bertreibung der Laien aus der Kirche durch Pius IX.

§. 11. III. Das Programm des Concils .

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I. Princip der allgem. Synoden. II. Der can. 28. von Chalcedon und

der Streit über seine Gültigkeit.

IV. Verhandlung im Concile.

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§. 12. 1. Leitung: Kaiser, Legaten, andere.

I. Aeußere durch Kaiser oder kaiserl Beamte. II. Leitung bei dogmat. Untersuchungen.

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§. 15. V. Publiatcion. Bestätigung. Die Stellung des Bischofs von Rom zum Concil.

I. Sofortige Publication. II. Bestätigung durch den Kaiser. III. Keine der 8. ersten ökum. Synoden ist vom Papste bestätigt worden, auch an sich unfinnig. IV. Päpstl. Bestätigung keine Bedingung der Gültigkeit eines allg. Concils. V. Allgemeine Annahme der Beschlüsse.

§. 16. C. Bedeutung der Ausbrüde: definire, confirmare.

I. Kein bestimmter Ausdruck absolut technisch. definire, confirmare, firmare, roborare, docere, judicare u. f. w. II. Absurdität der Formeln der Conft. v. 18. Juli 1870.

Zweites Capitel.

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Der Papst und die Bischöfe im Verhältniß zu einander hinsichtlich der Lehre und Jurisdiction.

A. Der römische Bischof.

§. 17. 1. Grundlage des Primats. Petrus und Paulus .

I. Das ganze Dogma der Const. Pastor aeternus bafirt auf einer Deduction aus der Person Petri. II. Petrus der h. Schrift vor dem Pfingstfeste, III. nach dem Pfingstfeste. IV. Auffassung der alten Kirche von der Verbindung von Peter und Paul. V. Paulus und Petrus Bischöfe von Rom. Zeugnisse der Geschichte: Paulus auch princeps apostolorum u. f. w. Die Päpste Nachfolger beider. VI. Päpste heben allmälig nur Petrus hervor. VII. Ausstoßung von Paulus. Der Formalismus fiegt.

§. 18. 2. Der Brimat nach dem Rechte der alten Kirche überhaupt

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I. Bis auf Nicäa entscheidet nur die Apoftolicität. II. Die Päpste der alten Kirche nur Bischöfe der Diöcese der Stadt Rom und als solche die ersten: gleiche Titel aller, dieselben Anreden. III. Standpunkt für die Beurtheilung des histor. Primats. Die von den alten Päpsten beanspruchten einzelnen Rechte. IV. Der Universalepiscopat widerlegt durch die Geschichte. Kirchliches und politisches Fundament des Primats. V. Der Papst mußte in alter Zeit stets synodalmäßig handeln. §. 19. 3. Stellung zum Dogma

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I. Aussprüche der Päpste. II. Honorius, III. Bigilius. IV. Verschiedene Kezereien von Päpsten und Synoden. V. Directes Geständniß der Päpste.

§. 21. 5. Die Theorie der Canonisten

I. Gratian. II. III. Die Canonisten bis auf die Neuzeit. IV. Römisch-factischer Standpunkt seit dem 16. Jahrh. Das Concil von Trient; die neuesten Canonisten. V. Resultat: Falschheit des 18. Juli,

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