Quellen und Aktenstücke zur deutschen Verfassungsgeschichte von der Gründung des deutschen Bundes bis zur Eröffnung des Erfurter Parlaments und dem Vierkönigsbündnisse, mit historischen Erläuterungen

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Walter De Gruyter Incorporated, 1850 - 258

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Abgeordneten allgemeinen Anhalt-Bernburg Antrag Anwendung Aufrechthaltung Ausschuß Baiern Befugniß Berathung Beschluß Beschlüsse besonderen bestehenden Bestimmungen betreffenden Bevollmächtigten bleibt Bundesbeschluß Bundesglieder Bundesregierungen Bundesstaaten Bundestage Bundesverfassung Bundesversammlung Censur Centralgewalt darf deſſen deutsche Reich deutſchen deutschen Bundes deutschen Bundesstaaten deutschen Regierungen deutschen Volkes Deutschland diejenigen dieſe einzelnen Bundesstaaten Einzelstaaten Entwurf erforderlichen erlassen ertheilen Exekutionsordnung Falle find Frankfurt freien Städte Frieden Fürsten gefaßt Gefeß Gefeßgebung gemeinschaftlichen Gerichte Gesammtheit Gesandte Geseß Geseße Geseze Grund Grundrechte Grundsäße Hannover Häuser Immatrikulation iſt Jahre Kaiser Kenntniß Kommiſſion König Landes landständische laſſen leßten lichen Maß Maßregeln Matrikularbeiträge Mitglieder muß müſſen Nationalversammlung nothwendig Oesterreich öffentlichen Ordnung Paragraphen Preußen preußischen Ratifikation Recht Reichs Reichsgericht Reichsgeseße Reichsgewalt Reichstages Reichsverfassung Reichsverweser Reichsvorstand Reuß rung Sachsen sämmtliche schen Schuß Selbstständigkeit ſie ſind Sißung soll Staatenhaus Stände steht Thätigkeit Theil unserer Verbindungen vereinigen Verfaſſung Verhältniß Verhältnisse Verhandlungen Verpflichtung Versammlung Verträge Verwaltungsrath Volkshaus Vollziehung vorbehalten Wahl Wiener Schlußakte Würtemberg Zustimmung Zweck

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Strona 52 - Da der deutsche Bund, mit Ausnahme der freien Städte, aus souveränen Fürsten besteht, so muß, dem hierdurch gegebenen Grundbegriffe zufolge, die gesamte Staatsgewalt in dem Oberhaupte des Staats vereinigt bleiben, und der Souverän kann durch eine landständische Verfassung nur in der Ausübung bestimmter Rechte an die Mitwirkung der Stände gebunden werden.
Strona 8 - Die Bundesglieder machen sich ebenfalls verbindlich, einander unter keinerlei Vorwand zu bekriegen, noch ihre Streitigkeiten mit Gewalt zu verfolgen, sondern sie bei der Bundesversammlung anzubringen.
Strona 17 - Da Eintracht und Friede unter den Bundesgliedern ungestört aufrecht erhalten werden soll, so hat die Bundesversammlung, wenn die innere Ruhe und Sicherheit des Bundes auf irgend eine Weise bedroht oder gestört ist, über Erhaltung oder Wiederherstellung derselben Rath zu pflegen, und die dazu geeigneten Beschlüsse nach Anleitung der in den folgenden Artikeln enthaltenen Bestimmungen zu fassen.
Strona 176 - Regierung und Verwaltung haben. In die Regierung und Verwaltung des deutschen Landes dürfen nur deutsche Staatsbürger berufen werden. Die Reichsverfassung und Reichsgesetzgebung hat in einem solchen deutschen Lande dieselbe verbindliche Kraft wie in den übrigen deutschen Ländern.
Strona 40 - Berufes, durch Mißbrauch ihres rechtmäßigen Einflusses auf die Gemüter der Jugend, durch Verbreitung verderblicher, der öffentlichen Ordnung und Ruhe feindseliger oder die Grundlagen der bestehenden Staatseinrichtungen untergrabender Lehren...
Strona 127 - Vorrechte durch den Staat; es besteht fernerhin keine Staatskirche. Neue Religionsgesellschaften dürfen sich bilden; einer Anerkennung ihres Bekenntnisses durch den Staat bedarf es nicht. § 148. Niemand soll zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit gezwungen werden. § 149. Die Formel des Eides soll künftig lauten: „So wahr mir Gott helfe".
Strona 158 - An den Regierungen der einzelnen deutschen Staaten wird es daher jetzt sein, in gemeinsamer Beratung zu prüfen, ob die Verfassung dem Einzelnen, wie dem Ganzen, frommt, ob die mir zugedachten Rechte mich in den Stand setzen würden, mit starker Hand, wie ein solcher Beruf es von mir fordert, die Geschicke des großen deutschen Vaterlandes zu leiten und die Hoffnungen seiner Völker zu erfüllen.
Strona 158 - Ich würde Ihr Vertrauen nicht rechtfertigen, Ich würde dem Sinne des deutschen Volkes nicht entsprechen, Ich würde Deutschlands Einheit nicht aufrichten, wollte Ich mit Verletzung heiliger Rechte und Meiner früheren ausdrücklichen und feierlichen Versicherungen, ohne das freie Einverständnis der gekrönten Häupter, der Fürsten und der freien Städte Deutschlands, eine Entschließung fassen, welche für sie und für die von ihnen regierten deutschen Stämme die entscheidensten Folgen haben...
Strona 34 - Die Bundesversammlung hat das Recht und die Verbindlichkeit, für die Vollziehung der Bundesacte und übrigen Grundgesetze des Bundes, der in Gemäßheit ihrer Competenz von ihr gefaßten Beschlüsse, der durch Austräge gefällten schiedsrichterlichen Erkenntnisse, der unter die Gewährleistung des Bundes gestellten compromissarischen Entscheidungen und der am Bundestage vermittelten...
Strona 137 - Die Reichsgewalt hat über die Eisenbahnen und deren Betrieb, soweit es der Schutz des Reiches oder das Interesse des allgemeinen Verkehrs erheischt, die Oberaufsicht und das Recht der Gesetzgebung. Ein Reichsgesetz wird bestimmen, welche Gegenstände dahin zu rechnen sind.

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