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Vorwort.

In einer Zeit, wo das öffentliche Recht des Gesammtvaterlandes so schwankend und bestritten ist, wie in der gegenwärtigen, wo deutsche Regierungen selbst bald die Verträge und die Gefeßgebung des deutschen Bundes, bald Gesezgebungsakte oder Konsequenzen der Thätigkeit der Nationalversammlung, die Mehrzahl derselben diese und jene zumal für rechtsbeständig erachten und behaupten, wo die Gesammtheit eines dauernden Organes ermangelt, und die Regierungsentwürfe und Staatsakten zur Umbildung und Neugestaltung Deutschlands sich entgegentreten, - in einer solchen Zeit der Unklarheit und der rechtlichen Zerrissenheit kann es nicht in der Absicht liegen, dem Publikum eine Quellensammlung zu bieten, wie Klüber, Zangen, v. Meier u. A. es vor den Ereignissen des Jahres 1848 gethan:

Der Zweck des gegenwärtigen Werkes ist einfach der, eben bei der Verschiedenheit der Rechtsgrundlagen und der leitenden Grundsäge, die hauptsächlichsten Quellen und Aktenstücke in Bezug auf die deutsche Verfassung, von der Gründung des Bundes bis zu dem sogenannten Vierkönigsbündnisse, dem gebildeten Leser zugänglich zu machen, damit Jeder selbst vergleichen und sich ein Urtheil bilden könne. Die wichtigsten Aktenstücke, wie die Bundesakte von 1815, die Wiener Schlußakte von 1820, die organischen Bundesbeschlüsse, so weit sie für Jedermann interessant sind, die Beschlüsse des Frankfurter Vorparlaments, die von der Nationalversammlung ausgegange. nen Grundrechte, Einführungsgeseß und Reichsverfassung, die Akten des Bündnisses vom 26. Mai 1849, so wie die des 27. Febr. 1850, der Vertrag über das Interim u. s. w. sind vollständig aufgenommen, weil sie die Grundlagen und Stüßpunkte der öffentlichen Diskussion

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und mehr oder weniger wohl auch der künftigen Entwickelung und Gestaltung unserer öffentlichen Rechtszustände bilden. Auch sonstige bedeutungsvolle Aktenstücke, wie die Beschlüsse der geheimen Wiener Konferenz von 1834 und die Verlängerung derselben im Jahre 1841, sodann die preußischen Proklamationen im März 1848 und im Mai 1849, so weit sie sich auf die deutsche Verfassungsangelegenheit beziehen, die Bundesbeschlüsse in Betreff der Einberufung der Nationalversammlung, das Geseß über die Einführung der provisorischen Centralgewalt, das Schlußprotokoll der Bundesversammlung und eine Zahl von anderen wichtigen Dokumenten find, ihrem ganzen Wortlaute nach, mitgetheilt. Andere auf die Verfassungsentwickelung bezügliche bedeutendere Aktenstücke sind entweder im Auszuge oder dem wesentlichen Inhalte nach gegeben, und ist dabei Sorge getragen worden, daß die historische und chronologische Reihenfolge sich der logischen Ordnung und Abtheilung anpasse. Zur Vervollständigung sind die wichtigeren Daten der diplomatischen Verhandlungen, der Beschlüsse des Bundestags und der Nationalversammlung, des Verwaltungsraths des Dreikönigsbündnisses u. f. w. der die Aktenstücke verbindenden kurzen geschichtlichen Darstellung eingereiht.

In der Auswahl der Aktenstücke, in den Auszügen wie in der kurzen, geschichtlichen Erzählung habe ich mir wissenschaftliche Unparteilichkeit zur strengen Pflicht gemacht.

Berlin, den 8. April 1850.

Dr. Carl Weil.

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