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Pentecoste der Kirche mitgetheilt hat, die Institute, Cürimonien, Sitten, Gewohnheiten derselben, welche er anderswoher entlehnt, mehr oder weniger mit sich erfüllt, und ihnen sein charakteristisches Gepräge aufgedrückt, ja, dass dieser Geist nicht wenige Institute und Gebräuche sich (sibi) mit Selbständigkeit geschaffen, und sich (se) in selbigen deutlich manifestirt hat. Die interessantesten und wichtigsten Antiquitäten sind auch zumeist die Träger dieses göttlichen Elementes. Soll demnach der Pragmatism ein wahrer und wahrhaft befriedigender seyn: so muss er nicht bloss Gegenstände der Aussenwelt, sondern auch den, die Innenwelt der alten Kirche penetrirenden göttlichen Geist als Caussalitäten der materiellen Bestandtheile, welche die Wissenschaft besitzt, in's Auge fassen und darlegen. Der ächte Pragmatism ist die Einheit zweier, von einander verschiedener agentia, eines sichtbaren und eines unsichtbaren. Zur Erkenntniss der äussern Caussalitäten reicht nun der menschliche Verstand aus, indem er das Seelenvermögen ist, die Sphäre der sinnlichen und irdischen Dinge, desgleichen die Sphäre der Abstraction von den sinnlichen und irdischen Dingen, z. B. des Logischen, zu betrachten und zu durchdringen. Allein zur Erforschung der inneren und göttlichen Caussalität der Alterthümer reicht der Verstand, weil das Oriov über seinen beschränkten Horizont weit hinaus liegt, keinesweges aus. Wird der Verstand behufs der Erkenntniss der göttlichen Caussalität, welche die Alterthümer haben, in Anwendung gebracht: so steht zu fürchten, dass er in seiner kritischen Nüchternheit bis zur Negation der Wirklichkeit dieser Caussalität fortschreten werde. Wenn es eine ausgemachte Wahrheit ist, dass nur das Verwandte Verwandtes zu erkennen vermag: so ist in Betreff der Erforschung des göttlichen Geistes, welcher den Quellpunkt der Antiquitäten bildet, gleichfalls ein Oriov, d. h. das religiöse Selbstbewusstseyn, oder die Vernunft, in

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wiefern sie ein die göttlichen Dinge vernehmendes Seelenvermögen ist, das durchaus nothwendige Requisit. Lässt der äussere Pragmatism und sein treues Organ, der reflectirende Verstand, die Alterthumswissenschaft in der Sphäre der nichttheologischen Disciplinen stehen, so erhebt der innere Pragmatism und sein Vehikel, die religiöse Gemüthsdisposition des Archäologen, die Alterthumswissenschaft in die Cathegorie (?) der theologischen. Wiefern aber die in diesem Werke niedergelegte Bearbeitung der A. die Aufgabe sich gestellt hat, den religiösen Sinn bey sich selbst fortgesetzt in Anwendung zu bringen, so wird das Prädicat theologisch, welches ausser dem Prädicate kritisch auf dem Titelblatte sich darstellt, begreiflich."

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Dass die Archäologie einer streng wissenschaftlichen Construction, wie die Metaphysik, nicht fähig sey, wird zwar von Hrn. B. S. VIII. zugegeben; aber gegen den Satz: Methodus est arbitraria (welchen er aber selbst arbiträr, d. h. nicht im Sinne derer, die ihn brauchen, auffasst) glaubt er sich erklären zu müssen. Allein auf der andern Seite scheint es mir arbiträṛ, die Methode, welche bey der, obwohl einer streng systematischen Construction nicht fähigen Archäologie in Anwendung gebracht wird, für eine arbitraria zu erklären, d. h. der subjectiven Willkühr zu überlassen; denn seinem Etymon nach bezeichnet methodus ein der Sache Nachgehen (was bey wissenschaftlichen Dingen natürlich nur mit dem Gedanken geschehen kann), drückt mithin auch etwas Objectives aus, wodurch das Subject gleichsam gebunden wird. So ist denn auch das Eine Princip, welches zur methodischen Anordnung des archäologischen Materials erforderlich ist, von der Archäologie selbst an die Hand gegeben, nämlich der, die alt-christliche Kirche beseelende und sogar die aus dem Juden- und Heidenthume genommenen Institute und Gebräuche derselben mehr oder weniger durchdrin

gende göttliche Geist und Sinn. Es sind ferner die vorzüglichsten, in dem Materiale hervortretenden Differenzen, im Hinblicke auf welche das Materiale in gewisse grosse Sectionen zu bringen ist, die man, je nach dem Grade ihrer Verwandtschaft mit einander, an einander zu reihen hat. In diesen grossen Sectionen aber sind die besonderen archäologischen Artikel dergestalt abzuhandeln, dass der eine, um so zu sagen, die Propädeutik des anderen ist, der andere hingegen zu dem einen sich als natürliche, und wo möglich nothwendige Folge verhält. Indem die christlich-kirchlichen Alterthümer demnach als Ein Ganzes erscheinen, dessen Glieder, bey der Einheit des Princips, in einem (wenn gleich loseren) systematischen Nexus mit einander stehen: so dürfen die Alterthümer auf das Prädicat Wissenschaft einen gewissen Anspruch machen."

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Was endlich den Schluss - Termin der kirchlichen Archäologie betrifft, so hat der Hr. Verf. S. VI. und S. 2. dahin entschieden: ,,Rathsam erscheint es, den Anfang des 7. Säculi als terminus ad quem der Disciplin zu fixiren, indem die 6 frühesten Säcula die wesentlichen Fundamentalelemente, die bedeutendsten Modificationen, ja die approximative Vollendung der wichtigsten Institute, Riten u. s. w. befassen; in den Zeiten, die auf diesen terminus folgen, mischten sich den Objecten, welche die Disciplin constituiren, unchristliche Elemente in grösserer Fülle, als zuvor, bey. Zwar ist das Festum s. Trinitatis, dessen Ursprung in das 12. Säculum gehört, keinesweges etwas unchristliches; allein an Bedeutung tritt dasselbe, wie es von den Gläubigen des Morgenlandes nicht gefeyert wird, so hinter das Weihnachts-, Oster-, Pfingstfest zurück.“

Ich enthalte mich aller Bemerkungen über diese Aeusserungen, weil ich jede polemische Beziehung zu vermeiden wünsche. Die Fortsetzung des Werks wird lehren, welcher Gewinn für die Wissenschaft davon zu

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erwarten ist. Der gegenwärtige erste Band handelt unter dem Titel: Die socialen Verhältnisse der chr. Kirche alter Zeit, ganz dasselbe ab, was gewöhnlich unter der Rubrik: Von den heiligen oder gottesdienstlichen Personen begriffen wird.

Indem ich dem Publico und den verehrten Männern, deren öffentliche Urtheile mir bekannt geworden, für die günstige Aufnahme der beyden ersten Bände dieses Handbuchs verbindlichst danke, empfehle ich auch diesen letzten ihrem gütigen Wohlwollen. Das Register ist, wie ich hoffe, so eingerichtet, dass es den Besitzern zum Nutzen gereichen wird.

Bonn, am 15. November 1836,

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Der Verfasser.

nhalt.

Neuntes Buch. Busse, Beichte und Absolution
Kap. I. Von der öffentlichen Busse, als einer kirchlichen Straf-

und Besserungs-Anstalt in den ältesten Zeiten

I. Ursprung und Alter der Kirchen - Busse

II. Vom Object der Busse; oder von den Vergehungen, welche die Busse gesetzt war

III. Verschiedene Classen der Büssenden

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1) Erlass der Kirchen - Strafen

2) Sünden - Vergebung. Frühere Grundsätze.

3) Grundsätze und Praxis im Mittelalter

IV. Von den Pflichten und Leistungen der Büssenden; oder von
den verschiedenen Arten und Graden der Busse
V. Von der Wiederaufnahme der Büssenden
Kap. II. Von der Form der öffentlichen Busse seit dem Mittel-

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C) Die gemischten Ehen.

2) Ehe-Scheidung (divortium)

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alter

61-79

Kap. III. Von der Privat-Busse, Beichte und Absolution 79-118

I. Privat- Busse

79-81 81-101

II. Von der Beichte

III. Von der Absolution

I. Anmeldung der Ehe beym Bischofe oder Pfarrer

II. Proclamation oder Aufgebot

Seite 1-118

III. Copulation oder Trauung

Kap. III. Von den kirchlichen Hochzeit - Gebräuchen

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auf

23-29 30-36

4-60

8 -22

·

4) Grundsätze und Praxis in der protestantischen Kirche
5) Absolutions - Formeln

6) Einige besondere Streit - Fragen

7) Von der Buss- und Beicht-Form in der orientalisch-
griechischen Kirche.

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Zehntes Buch. Von der Ehe

119-182

Kap. I. Allgemeine Ansichten und Grundsätze der christl. Kirche über die Ehe

36-42 42-60

101 118

102

103

105

107

107

111

122-153 122-134

J. Wichtigkeit und Heiligkeit der Ehe

II. Ursprung und Bedeutung der christl. Ehe-Gesetze 134-141 III. Einige besonders wichtige Streit - Fragen

141

1) Ehe-Verbote.

A) Die Gradus prohibiti.

B) Die Ehe der Geistlichen.

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Kap. II. Von den Foderungen und Bedingungen, unter welchen

die Kirche eine Ehe für rechtmässig anerkennt

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153-166

149

154 157

159

167-182

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