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über Entstehung, Inhalt und Werth der sibyllin. Bücher (Abhandlungen der kön. Gesellsch. der Wiss. zu Göttingen) 1858. Reuss, in Herzogs Realenc. XIV. — Eine ähnliche Bewandtniss wie mit den Sibyllinen hat es mit dem 'Yorάoлns, auf welchen Justin. Apol. I, 20 und Clem. a. a. O. sich berufen. Vgl. Ch. F. W. Walch, de Hystaspide, im I. Bd. der Commentatt. Soc. Reg. Gott. Lücke, Einl. in die Offenb. Joh. 2. Aufl. S. 237 f. Uebrigens wurden auch wieder die Orakel der Heiden (obwohl theilweise benutzt) so gut als die Wunder auf damonische Kräfte zurückgeführt, Minuc. Fel. c. 26. 27. Clement. Hom. III, 9-13. 13 Origen. contra Cels. I, p. 321. II, 361; de princ. IV. Durch die bewiesene Standhaftigkeit der Märtyrer war Justin selbst (wie noch viele Andere) bekehrt worden. Vgl. dessen Apol. II, p. 96; vgl. dial. cum Tryph. §. 121: καὶ οὐδένα οὐδέποτε ἰδεῖν ἔστιν ὑπομείναντα διὰ τὴν πρὸς τὸν ἥλιον πίστιν ἀποθανεῖν, διὰ δὲ τὸ ὄνομα τοῦ Ἰησοῦ ἐκ παντὸς γένους ἀνθρώπων καὶ ὑπομείναντας καὶ ὑπομένοντας πάντα πάσχειν ὑπὲρ τοῦ μὴ ἀρνήσασθαι αὐτὸν ἰδεῖν ἐστι κτλ.

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J. C. Orelli, selecta patrum ecclesiae capita að eloŋyytixv sacram pertinentia, Tur. 1820 ff.
Vgl. dessen Abhandlung: Tradition und Scription, in Schulthess üb. Rat. u. Supr. W. L.
Christmann, über Tradition und Schrift, Logos und Kabbala, Tüb. 1825. Sack, Nitzsch und
Lücke über das Ansehen der h. Schrift u. ihr Verhältniss zur Glaubensregel in der prote-
stantischen u. in der alten Kirche; drei theol. Sendschreiben an Herrn Prof. Delbrück in
Beziehung auf dessen Streitschrift: Philipp Melanchthon der Glaubenslehrer, Bonn 1827.
D. Schenkel, über das ursprüngl. Verhältniss der Kirche zum Kanon, Basel 1838.
Jacobi, die kirchl. Lehre von der Tradition u. heil. Schrift in ihrer Entwicklung dargestellt,
1. Abth. Berlin 1847. *J. L. Holtzmann, Kanon und Tradition, ein Beitrag zur neuern
Dogmengeschichte u. Symbolik, Ludwigsburg 1859.

J. L.

Die ursprüngliche lebendige Erkenntnissquelle aller christlichen Wahrheit war der Geist Christi selbst, der die Apostel und die ersten Verkünder des Christenthums in alle Wahrheit leitete. Die katholische Kirche betrachtete sich daher von Anfang an als Trägerin dieses Geistes, somit als die Bewahrerin der ächten Ueberlieferung und als die Fortbildnerin der in ihr niedergelegten Lehre 1. Sowohl die Bewahrung der mündlichen Tradition, als die Sammlung der geschriebenen apostolischen Denkmäler zu einem Schriftkanon war das ungetheilte Werk der ersten Kirche; und erst als dieser Kanon sich abzuschliessen und abzurunden begann, trat die kirchliche Ueberlieferung, sowohl die mündliche als die schriftlich aufgezeichnete, als ein besonderer Abfluss der ursprünglichen Quelle neben dem Schriftkanon auf 2.

1 Erst im Zusammenhang mit der Lehre von der Kirche wird daher auch die Lehre von der Schrift und Tradition ganz verständlich (§. 71).

2 Es ist daher kein ganz richtiges Bild, Schrift und Tradition als zwei neben einander herlaufende Quellen zu betrachten. Vielmehr fliessen beide aus einer Quelle; erst später gehen beide aus einander. Beides hiess auch erst zaváv (regula sc. fidei). Ueber den Sprachgebrauch dieses Wortes vgl. Suicer u. d. W. und H. Planck, nonnulla de significatu canonis in ecclesia antiqua ejusque serie recte constituenda, Gött. 1820. Nitzsch, System der christlichen Lehre, §. 40. 41. So begriff auch das Wort napádoors (traditio) ursprünglich die ganze Ueberlieferung

der Heilslehre an sich, ohne dass zwischen Mündlichem und Schriftlichem wäre unterschieden worden, vgl. Baur, DG. S. 363 ff.

Nach der montanist. Ansicht giebt es indessen verschiedene geschichtliche Stufen oder Perioden, in denen die göttliche Offenbarung sich vollendet: 1. Gesetz und Propheten; Periode der Uroffenbarung, die sich bis auf die Erscheinung Christi erstreckt, entsprechend der duritia cordis; 2. Periode der christlichen Offenbarung, die sich in der Person Christi und im Kreise der Apostel abschliesst, entsprechend der infirmitas carnis; 3. die Periode der Offenbarung des Paraklet, die den Rest der Geschichte ausfüllt, entsprechend der sanctitas spiritualis. Vgl. Tert. de monogam. 14. Schwegler, Montan. S. 37. (Indessen bezieht sich dies zunächst auf das Sittliche, nicht auf das Dogmatische.)

§. 31.

Kanon der heiligen Schrift.

Dillmann, über die Bildung der Sammlung der heiligen Schriften A. T. (Jahrbb. für deutsche Theol. 1858. 3.). J. Kirchhofer, Quellensammlung zur Geschichte des neutestamentlichen Kanons bis auf Hieronymus, Zür. 1844. II. Die Artikel von Oehler u. Landerer in Herzogs Realencykl. VII. S. 243 ff. Hilgenfeld, der Kanon und die Kritik des N. T. in ihrer geschichtlichen Ausbildung u. Gestaltung, Halle 1863. (Weiss, Stud. u. Krit. 1864. 1.)

Noch ehe sich ein schriftlicher Kanon des N. Test. gebildet hatte, stand der längst abgeschlossene Kanon des A. Test.1 bei der katholischen Christenheit in Ansehen, während die Gnostiker, unter ihnen am bestimmtesten die Marcioniten, das A. Test. verwarfen 2. Erst allmählig trat dann für die christliche Kirche das Bedürfniss ein, die gelegentlich entstandenen, auf die Verhältnisse der Gegenwart zunächst berechneten Schriften (Briefe) der Apostel, und die schon mehr mit Rücksicht auf die lesende Nachwelt, obwohl zunächst auch wieder für die Mitwelt verfassten schriftlichen Aufzeichnungen der sogenannten Evangelisten 3 zu sammeln, und in diesem urchristlichen apostolischen Zeugnisse dem Fremdartigen, sowie dem minder Ursprünglichen, das sich in die Kirche eindrängen wollte (dem Apokryphischen und Häretischen), eine Schranke und feste Regel entgegenzusetzen. Mit dieser Bildung des neutestamentlichen Schriftkanons ging es indessen nur schrittweise dem völligen Abschluss entgegen. Im Verlauf des zweiten Jahrhunderts hatten sich bereits die vier Evangelien 4, wie wir sie jetzt haben, mit bestimmterer Ausscheidung derer, die bei den Häretikern Ansehen genossen, herausgestellt. Ueberdies kannte man am Schlusse unserer Periode, neben der Apostelgeschichte des Lucas, 13 paulinische Briefe und den Brief an die Hebräer, den jedoch nur ein Theil der Kirche für ein Werk des Paulus hielt, nebst dem ersten Brief Petri und dem ersten des Johannes. Hingegen waren und blieben noch längere Zeit die Meinungen über das Ansehen des zweiten und dritten Briefes Johannis, über die Briefe Jacobi, Judä und zweiten Petri, sowie endlich über die Apokalypse getheilt, während umgekehrt andere, jetzt nicht mehr zum Kanon gehörige

Schriften, wie die Briefe des Barnabas und Clemens und der Hirte des Hermas, von einigen (namentlich Clemens und Origenes) den heiligen Schriften gleichgeachtet und als solche citirt wurden 8. Die ganze Sammlung (soweit sie vorhanden war) wird indessen von Tertullian bereits Novum Testamentum (Instrumentum), von Origenes ἡ καινή διαθήκη genannt

Blos in Beziehung auf den Gebrauch der spätern griechischen Schriften (libri ecclesiastici, Apokryphen) herrschte eine Verschiedenheit, die schon bei den Juden sich vorfand (Kanon [?] der ägyptischen und palästinensischen Juden), vgl. Münscher, Handb. Bd. I, S. 240 ff. Gieseler, DG. S. 86 ff. und die Einll. ins A. Test. Aufzählungen der alttestamentl. Bücher mit kleinen Differenzen geben Melito von Sardes bei Eus. IV, 26 und Orig. ebend. VI, 25. Der Unterschied des Ursprünglichen und des Spätern war für die des Hebräischen unkundigen, blos der griechischen Version sich bedienenden Christen weniger auffällig. Justin d. M. citirt indessen die Apokryphen des A. T. nicht, obwohl auch er sich an die LXX hält. Vgl. Semisch II, 3 ff. Dagegen führen andere Kirchenlehrer sogar das 4. Buch Esra an, u. Origenes vertheidigt die Historie von der Susanna, sowie die Bücher Tobias u. Judith (Ep. ad Julium Africanum); obgleich er dann wieder das Buch der Weisheit ausdrücklich von den kanonischen Büchern unterscheidet und ihm ein geringeres Ansehen einräumt (Prolog. in Cant.).

2 Vgl. Neanders gnostische Systeme, S. 276 ff. Baur S. 240 ff. Auch die Peeudoclementinen hielten manches im A. Test. für unwahr und machten auf die Widersprüche in demselben aufmerksam, Hom. III, 10 p. 642 u. a. Stellen, vgl. Credner a. a. O. und Baur, Gnosis S. 317 ff. 366 f. DG. S. 378.

* Bekanntlich hiessen ευαγγέλιον, εὐαγγελιστής in der christlichen Urzeit etwas ganz anderes, vgl. die Lexica zum N. Test. Suicer I, p. 1220 u. 1234. Doch sagt schon Justin Apol. I, c. 66, dass die von ihm genannten άлoμvημovεvuara der Apostel auch svayyélia genannt würden. Ob unsere 4 kanonisehen Evangelien darunter zu verstehen? ist bezweifelt worden, s. Schwegler, nachapostol. Zeitalter S. 216 ff. Doch s. dagegen Semisch, Denkw. des Justin, Hamb. 1848. Ueber die frühesten Sammlungen der evangelischen Nachrichten (ó zúgios), Tatians Diatessaron u. s. w. vgl. die Einll. ins N. Test. Kirchhofer a. a. O. S. 27 ff. u. Semisch, Tatiani Diatessaron, Vratisl. 1856.

Iren. adv. Haer. III, 11. 7 sucht sogar für die Vierzahl einen kosmischmetaphysischen Grund: Ἐπειδὴ τέσσαρα κλίματα τοῦ κόσμου, ἐν ᾧ ἐσμὲν, εἰσὶ, καὶ τέσσαρα καθολικὰ πνεύματα, κατέσπαρται δὲ ἡ ἐκκλησία ἐπὶ πάσης τῆς γῆς. Στύλος δὲ καὶ στήριγμα ἐκκλησίας τὸ εὐαγγέλιον καὶ πνεῦμα ζωῆς Z1. Tert. adv. Marc. IV, 2. 5. Clem. Al. bei Eus. VI, 13. Orig. in I. Hom. in Joh. Opp. IV, p. 5. Ueber die weitern Zeugnisse des Alterthums vgl. die Einleitungen ins N. Test.

5 Orig. Hom. I. in Luc. Opp. T. III, p. 933: Multi conati sunt scribere evangelia, sed non omnes recepti etc. Ueber diese unkanonischen Evangelien der Hebräer, der Aegypter, Marcions, sowie über die apokryphischen Kindheitsund Passionsevangelien vgl. die Einleitungen und die darauf bezüglichen Monographien von Schneckenburger, Hahn u. s. w. Fabricius, Cod. apocr. N. Test. Hamb. 1719. III. und D, J. C. Thilo, Cod. apocr. N. Test. Lips. 1832. Ullmann, historisch oder mythisch? a. a. O. Die Apostelgeschichte wurde erst später allgemeiner bekannt. Justin d. M. kennt sie noch nicht, citirt auch

§. 27.

Uebersicht des in dieser Periode verarbeiteten dogmatischen Stoffs und allgemeiner dogmatischer Charakter.

Es lag in dem Charakter der apologetischen Periode, dass zunächst nicht sowohl einzelne Dogmen, als die ganze Erscheinung des Christenthums als einer religiös-sittlichen Thatsache ins Auge gefasst und nach allen Seiten hin vertheidigt wurde; doch heben sich gewisse Lehren besonders heraus, während andere zurücktreten. So findet unstreitig ein Uebergewicht der theologischen und christologischen Forschung über die anthropologische statt, so dass der paulinische Lehrtropus weniger zu seinem Recht gelangt, als der johanneische 1, daher auch das nachdrückliche Herausheben der Lehre von der menschlichen Freiheit, wie es späterhin nicht mehr konnte gebilligt werden 2. Nächst der Theologie und Christologie war es besonders noch die Lehre von den letzten Dingen (Eschatologie), welche im Kampfe mit dem Chiliasmus auf der einen und mit dem Skepticismus griechischer Philosophen auf der andern Seite sich ausbildete 3.

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2 So rechnet Origenes ausdrücklich die Lehre von der Freiheit des Willens zur praedicatio ecclesiastica, de princ. prooem. §. 4 ff.; vgl. die specielle Dogmengeschichte.

3 Dies hat seinen natürlichen Grund. Es war überhaupt die Lehre vom messianischen Reiche, welche die erste Periode beherrschte; und diese drehte sich um die beiden Parusien des Herrn: seine schon geschehene Erscheinung im Fleisch, und seine noch in Aussicht stehende Ankunft zum Gerichte. Vorzüglich war die Lehre von der Auferstehung der Körper ein mit Vorliebe behandelter Gegenstand. Hingegen wurde Anderes noch offen gelassen. So bezeichnet z. B. Origenes ausdrücklich die Angelologie und Dämonologie, sowie auch einige kosmologische Fragen als nicht hinlänglich durch die Kirchenlehre bestimmt, de princ. prooem. §. 6. 7. 10.

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B. Specielle Dogmengeschichte der ersten Periode.

ERSTER ABSCHNITT.

Apologetisch-dogmatische Prolegomene n.

Wahrheit des Christenthums. Offenbarung und Offenbarungsquellen.
Schrift und Tradition.

§. 28.

Wahrheit und Göttlichkeit des Christenthums überhaupt.

*Tuchirner, Geschichte der Apologetik, 1. Bd. Lpz. 1808. Ders., der Fall des Heidenthums, 1. Bd. ebend. 1829. H. N. Clausen, Apologetae ecclesiae christianae ante-Theodosiani, Havn. 1817. 8. G. H. van Senden, Geschichte der Apologetik von den frühesten Zeiten bis auf unsere Tage, Stuttg. II. 8.

Den göttlichen Ursprung des Christenthums als der wahren, durch Offenbarung vermittelten Religion 1, und dessen innern und äussern Charakter gegen Heiden sowohl als gegen Juden zu erweisen, war die Hauptaufgabe dieser Periode. Sie wurde auf verschiedenen Wegen zu lösen versucht, je nachdem die Vorstellung über das Wesen des Christenthums selbst eine verschiedene war. Zwischen der ebionitischen Ansicht, welche in der Verwirklichung der jüdischen Messiasidee2, und der gnostischen, welche im Losreissen von dem bisherigen Zusammenhange mit dem A. Test. 3 das Wesentliche des Christenthums erblickte, suchte die katholische Ansicht sowohl diesen Znsammenhang mit der alten Offenbarung zu bewahren, als auch auf das Neue und Vollkommnere hinzuweisen, worin dessen Eigenthümlichkeit besteht.

1 Einen Unterschied zwischen Religion an sich und christlicher (natürlicher und geoffenbarter), oder gar eine bestimmte Definition von Religion u. s. w. dürfen wir hier nicht erwarten. Solche Bestimmungen der Schule konnten erst später eintreten, als die Wissenschaft in ihrer Abgezogenheit vom Leben über ihr Object reflectirte und das in der Wirklichkeit Gegebene auf allgemeine Begriffe zurückführte. Christenthum und Religion waren den ersten Christen identisch (Augusti S. 197), wie denn auch selbst wieder in neuerer Zeit die Aufgabe der Apologetik darein gesetzt worden ist, zu erweisen, dass das Christenthum eben die Religion sei, und zwar die einzige, die den Menschen zu befriedigen vermöge (vgl. Lechler, über den Begriff der Apologetik, in d. Stud. u. Krit. 1839. 3), entsprechend dem Ausspruche des Minuc. Felix Oct. c. 38 Ende: Gloriamur nos consequutos, quod illi (philosophi) summa intentione quaesiverunt nec invenire potuerunt. Ignat. ad Rom. III: Oỷ nɛoμovñs čoyov állà μɛyéθους ἐστὶν ὁ Χριστιανισμὸς, ὅταν μισῆται ὑπὸ κόσμου (vgl. Hefele z. d. St.). So zeigt auch Justin d. M., dass die geoffenbarte Wahrheit als solche keines Beweises bedürfe, dial. c. Tryphone, 7. p. 109: Où yàg μeтà àлоdεížεws nenolŋy

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