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Bei der feindseligen Trennung, welche zwischen den Dualisten und den Monarchianern bestand, ist es nicht möglich, dass beide Parteien unter Einem Oberhaupte gestanden seien. Überhaupt findet sich keine Spur, dass die Monarchianer einen solchen Mittelpunkt der Einheit gehabt hätten. Es war dies also eine den ohnehin viel zahlreicheren und weiter verbreiteten Dualisten eigenthümliche Institution. Dass dieser Papst seinen Sitz wenigstens längere Zeit in Bosnien gehabt, von dort aus aber auch auf die paterinischen Gemeinden des Westens eingewirkt habe, ergibt sich aus einem Schreiben des Erzbischofs von Rouen an seine Suffraganbischöfe vom J. 1223,1) worin er ihnen meldet: die Albigenser hätten in dem Lande zwischen Bulgarien, Croatien und Dalmatien, angrenzend an Ungarn, d. h. in Bosnien, einen Papst, zu welchem sie von verschiedenen Seiten her kämen, seine Lehre zu vernehmen 2) und ihre Fragen zur Beantwortung und Fälle zur Entscheidung vorzulegen; dieser Papst habe einen Legaten oder Stellvertreter, Bartholomäus Cartes aus Carcassone, nach der Diöcese Agen gesandt, welcher Bischöfe weihe, Gemeinden ordne und sich in seinem Schreiben Knecht der in der Herberge des heiligen Glaubens (der Kirche) wohnenden Knechte“ 3) nenne; ihm habe der dortige Bischof der Albigenser, Vigoros de la Bocona, 4) der bisher seinen Sitz in dem

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quam potestatem, ut dixit, quando ipsi haeretici habebant papas, dicti papae habuerunt successive (Doc. p. 194). Ein anderer (Doc. p. 266) sagt: quod Papa Romanus non est verus papa, . . . sed est verus papa major inter eos.

1) Bei Hugo, Sacrae antiquitatis monumenta I, 115.

2) Doc. P. 268 sagt ein italienischer Katharer: quod fuit missus in Sclavoniam pro doctrina praedicta integraliter addiscenda et perfecte a magistris ibidem commorantibus, in locum qui dicitur Loxena, qui locus subest cuidam domino, qui vocatur Albanus de Loxena, et subest dictus dominus regi Russienae.

3) Servus servorum hospitalis sanctae fidei.

4) Nicht Vigorosus von Barcelona, wie es bei Hugo heisst, was

Flecken Poreus gehabt, diesen abgetreten und sich in das Gebiet von Toulouse begeben.

Die Katharer hatten Bischöfe, welche an der Spitze der Gemeinden standen. Dem Bischof waren drei kirchliche Personen, der sogenannte ältere Sohn, der jüngere Sohn und der Diakon untergeordnet.') Der Bischof verrichtete gewöhnlich die bedeutenderen kirchlichen Functionen, die Händeauflegungen, das Brodbrechen, die Gebete. In seiner Abwesenheit vertrat der ältere Sohn seine Stelle; für beide trat, falls sie entfernt waren, der jüngere Sohn ein. Den beiden Söhnen lag auch die Visitation der Gemeinden ob, sowie die Besuchung der einzelnen Mitglieder der Sekte zur Stärkung und Befestigung derselben in der Lehre. War weder der Bischof noch einer der beiden Söhne zugegen, so übernahm der Diakon und im Nothfalle selbst der Subdiakon denn auch einen solchen hatte man in einigen Gemeinden - ihre Functionen. Konnte der Bischof wegen Schwäche oder Kränklichkeit seiner Gemeinde nicht vorstehen und sie nicht visitiren, so übergab er sie dem älteren Sohne.

Die Ordinationen wurden entweder von dem Bischof oder mit dessen Erlaubniss von den beiden Söhnen vorgenommen. Der Ritus bestand in Auflegung der Hände und des Neuen Testamentes auf das Haupt des zu Weihenden. Das Vorrücken in eine höhere Stufe geschah, nach Rainer, früher in der Weise, dass nach dem Tode des Bischofs der jüngere Sohn den ältern zum Bischof, dieser aber jenen zum ältern Sohne weihte, worauf die ganze Gemeinde sich zur Wahl eines jüngern Sohnes versam

den Herausgeber in der Note p. 116 zu der irrigen Meinung verleitet hat, dieser Vigorosus sei katholischer Bischof von Barcelona gewesen und habe dem Bartholomaeus Cartes diese seine Kirche förmlich abgetreten. Der häretische Bischof von Toulouse, Guilabert, hatte ihn auf dem Schlosse Montsegur zum Filius major der Diöcese Agen ordinirt. Doc. p. 292.

1) Doc. p. 278. 295. 324.

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melte, der sofort von dem neuen Bischof ordinirt wurde. Allein später nahmen die Katharer des Abendlandes an dieser Ordinationsweise, nach welcher der Sohn seinen geistigen Vater einsetze, Anstoss, und es wurde nun Sitte, dass der Bischof vor seinem Tode dem ältern Sohne die bischöfliche Ordination ertheilte, und wenn einer der beiden Bischöfe starb, der jüngere Sohn zum ältern und sogleich auch zum Bischof geweiht wurde, so dass fast jede Gemeinde zwei Bischöfe hatte. Daher pflegte sich, nach Rainers Mittheilung, Johannes de Lugio in seinen Briefen zu unterzeichnen: von Gottes Gnaden älterer Sohn und ordinirter Bischof".1) Hatte eine Gemeinde etwa der Verfolgung wegen nur Einen Kirchendiener, so ernannte dieser seinen Nachfolger, wenn er ihn nicht selbst ordiniren konnte; der Ernannte liess sich dann anderswo weihen. So wird in den Acten des Glaubensgerichts von Carcassone erwähnt, dass man einem gefangenen Diakon heimlich eine Wachstafel zusandte, auf die er den Namen dessen schrieb, den er zu seinem Nachfolger im Diakonat bestimmte. *) Übrigens sollte ein Bischof nie ohne einen Diakon sein.3)

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Die Katharer hatten auch Diakonissen, welche wahrscheinlich auch durch Handauflegung ordinirt wurden. Da sie der katholischen Kirche einen Vorwurf daraus machten, dass sie nicht, nach der Vorschrift des Apostels, solche Kirchendienerinnen habe, so hatte wohl jede Gemeinde bei ihnen wenigstens eine. Wenn nach

1) Raineri Summa p. 1762. Moneta p. 278. 341.

2) Coll. Doat. Acta inquis. Carcasson. Tom. IV, f. 13 (Doc. p. 227 wird als einziger Vorsteher ein Diakon genannt, den die Gemeinde ihren Major nannte).

3) Oliba, episcopus haereticorum Tolosae, et quidam juvenis socius ejus, factus de novo diaconus, quia episcopus non debet esse sine diacono, et Petrus Maurelli, qui fugit de carcere inquisitorio et posuit se de novo ad abstinentiam haereticorum, morantur apud Januam. Ibid. V, 307.

Sacchoni's Angabe im Nothfalle, wo kein männlicher Gemeindebeamter zu haben war, das Consolamentum auch von weiblichen Mitgliedern der Sekte ertheilt werden konnte, so bezieht sich diess nach dem Zeugnisse Moneta's auf die Diakonissen.') Diese mögen auch gemeinschaftlich mit den Diakonen die Aufsicht über jene Hospizien geführt haben, welche in allen Gemeinden errichtet und für die Aufnahme und Verpflegung auswärtiger Glaubensgenossen bestimmt waren.")

Mitunter fanden auch Concilien statt. Das von S. Felix de Caraman ist wiederholt erwähnt worden (S. 117. 121). In den Inquisitionsacten von Carcassone ist von einer magna congregatio die Rede, welche pro quadam quaestione determinanda zu Mirepoix gehalten wurde und an welcher gegen 600 Häretiker theilnahmen. 3)

Die wichtigste, für das ewige Heil entscheidende Handlung war das Consolamentum, die Taufe des heiligen Geistes oder die geistige Taufe, von den Katholiken Haereticatio genannt. Sie wurde als völlig unentbehrlich zur Seligkeit betrachtet und konnte durch nichts ersetzt werden. Wer, ohne sie empfangen zu haben, starb, war entweder ewig verloren oder musste in der Hülle eines andern Leibes in das irdische Leben zurückkehren, um noch in dieser erneuten Seinsweise der Tröstung theil

1) Moneta p. 293. Nach Doc. p. 324 konnten ex jussione et concessione die Gemeindebeamten, nach p. 279 im Nothfalle auch Gemeindemitglieder das Consolamentum ertheilen, nach p. 165 auch

Frauen.

2) Moneta p. 278. 394. Doc. p. 279. In den Acten der Inquisition kommen auch Vorsteherinnen der weiblichen Mitglieder der Sekte vor, z. B. Coll. rer. Occit. ms. Acta inquis. Carcass. Tom. II, f. 249: Rixendis de Tella anteposita aliis haereticabus. Wahrscheinlich war dies eine Diakonisse.

3) Doc. p. 35; p. 53: Albanenses et Concorricii pluries convenerunt in unum et consilia plurima fecerunt tractando, quomodo possent in unam fidem convenire.

haftig zu werden.') Wie schon erwähnt wurde (S. 193), begann man erst in späterer Zeit, gegen Ende des 13. Jahrhunderts, auch kleinen Kindern, wenn sie krank waren, diese Feuertaufe, wie sie auch genannt wurde, zu ertheilen. 2) Wer mit dem Willen, die einem Getrösteten obliegenden Verpflichtungen und Enthaltungen zu beobachten, das Consolamentum empfangen hatte, der hatte die in diesem Leben mögliche Stufe der Vollkommenheit erreicht und kehrte nach seinem Tode unmittelbar in die himmlische Heimath, zu der Stelle und Würde, die sein Geist dort vor der Verführung durch Lucifer eingenommen, zurück. Daher wurden die Getrösteten ,Vollkommene" oder auch „Eingekleidete" genannt.3) Da bei weitem die meisten sich die Tröstung erst in schwerer Krankheit, bei wirklicher oder scheinbarer Todesgefahr ertheilen liessen, so nannte man sie auch das gute Ende", und die grosse Mehrzahl der Glaubenden begnügte sich mit der Aussicht, „ein gutes Ende zu machen“.4) Auch als die wahre Busse oder als der Eintritt in dieselbe wurde die Tröstung bezeichnet; durch sie wurden nicht nur alle Sünden, welcher Art sie auch sein mochten, vollständig erlassen und getilgt, sondern der Getröstete empfing auch den h. Geist, der nun in ihm wohnte und ihn vor jeder ferneren Sünde bewahrte,) da

1) Doc. p. 179. 188. 191. 246. 267.

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2) Fecit venire quendam haereticum ad haereticandam quandam puellulam, filiam filii sui parvulam, in fine suo, et ipsa praesente et vidente haereticus haereticavit dictam puellam, quae obiit. Liber sent. inq. Tolos. p. 24. Vgl. Doc. p. 217. 238. 239. Früher wurden nur solche, die das 18. Lebensjahr erreicht hatten, getröstet. Doc. p. 236.

3) Liber sent. inq. Tolos. p. 24: haeretici perfecti et vestiti. Ebenso Doc. p. 179; vergl. p. 178. 194. 195. Auch das Concil zu Beziers im J. 1299 (bei Martene IV, 225) sagt: Haeretici perfecti vulgariter vestiti dicti.

4) Doc. p. 30.

5) Doc. p. 154. 21. 61.

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