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Die Katharer verwarfen also die Taufe mit Wasser überhaupt als eine leere und nutzlose Ceremonie.1) Nur meinten die Monarchianer, da die Thatsache, dass die Apostel die Wassertaufe gespendet, doch allzu klar im Neuen Testamente vorlag, die Kirche Gottes habe zwar eine Zeit lang sich dieser Taufweise bedient, jedoch nur, um Ärgerniss zu vermeiden, da die Menschen, einmal an den Ritus gewöhnt, sich denselben nicht nehmen lassen wollten, oder, wie andere behaupteten, nur darum spendeten und empfingen die Apostel und die ersten Gläubigen die Wassertaufe, damit die Menschen durch dieses Zeichen zur wahren Taufe des h. Geistes eingeladen würden.

Als einen Hauptgrund gegen die katholische Taufe machten die Katharer geltend: Nachlassung der Sünden und Mittheilung des h. Geistes seien identisch oder das erstere geschehe nur durch das andere und zugleich mit demselben; nun aber hätten die Samariter nach Apg. 8, 14-17 den h. Geist noch nicht gehabt, wiewohl sie bereits mit Wasser getauft gewesen; also habe diese Taufe auch nicht Vergebung der Sünden gewirkt, und darum habe auch Christus Apg. 1, 5 die Wassertaufe des Johannes und die Geistestaufe der Apostel einander entgegengesetzt. Wenn Christus, sagten sie weiter, von einer Wiedergeburt aus dem Wasser und dem Feuer rede, so sei unter dem Wasser die geistige Flüssigkeit der Lehre zu verstehen, und wenn Paulus von dem Einen Glauben und der Einen Taufe rede, so meine er damit eben ihre Taufe, die Handauflegung.")

Alle Katharer lehrten, dass ihre Feuertaufe oder Handauflegung das einzige Mittel sei, der vollkommenen

1) Doc. p. 5. 29. 68. 155. 197. 297.

2) Alanus adv. haeret. et Wald. ed. J. Masson p. 109. Moneta p. 290. Besonderes Gewicht legten sie auch auf die Stelle 1. Petr. 3, 21, da hier die Wassertaufe für eine blosse Abwaschung des körperlichen Schmutzes erklärt werde, die also nicht selig machen könne.

Nachlassung aller Sünden und der Seligkeit theilhaftig zu werden. 1) Wer demnach, ohne diese Taufe des h. Geistes empfangen zu haben, starb, war entweder kein Auserwählter und daher an sich schon unerlösbar, oder, wenn er zu den höheren Naturen gehörte, so musste er unter einer anderen Hülle neuerdings in diese Welt eintreten und den Kreis eines Menschenlebens abermals durchlaufen, um, durch die „Tröstung" vollständig gereinigt, zur Rückkehr in die himmlische Heimath befähigt zu werden.3) - Eine Begierdetaufe, oder die Lehre, dass auch das blosse Verlangen nach der Handauflegung die Wirkung dieser Handlung, falls dieselbe jemanden nicht zu Theil werden könne, hervorbringe, diese Lehre war den Katharern fremd. Doch scheint ihnen das Verlangen nach der Tröstung", das jemand aussprach, als ein Beweis gegolten zu haben, dass ein solcher, wenn der Tod ihn an dem Empfange des Heilsmittels hinderte, doch zur Zahl der Berufenen gehöre und daher, mittels der Seelenwanderung in einem anderen Körper, doch noch zu der so unentbehrlichen Handauflegung gelangen werde.3)

Die Handauflegung und mit ihr die Tilgung der Sünden begann nach der Lehre der Katharer erst nach dem Tode Christi. Bis dahin konnte also niemand selig werden,) und die gefallenen Seelen mussten daher so lange durch verschiedene Leiber hindurchwandern, bis der Zeitpunkt der Erlösung für sie kam. Eben deshalb behaupteten sie auch, alle Apostel seien während der ganzen Zeit des Umgangs Christi mit ihnen böse und Sünder gewesen. Den Kindern wurde die Tröstung, auch wenn sie sich in Todesgefahr befanden, nicht ertheilt, weil sie kein Verlangen danach äussern konnten

1) Doc. p. 29. 31. 33. 183. 242.

2) Doc. p. 175. 179. 182. 188. 205. 235. 267.

3) Doc. p. 183.

4) Moneta p. 88. G. Bergom. bei Muratori, Antiq. Ital. V, Doc. p. 322.

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und des Glaubens ermangelten. Man sollte nun erwarten, dass die Katharer, namentlich die Dualisten, sich auch hier durch ihre Seelenwanderungslehre geholfen und eine Wiederkehr solcher Kinderseelen in anderen Leibern in Aussicht gestellt hätten; diess thaten sie aber nicht, vielmehr erklärten sie geradezu alle Kinder, welche vor den Unterscheidungsjahren stürben, für ewig verloren.1) So lehrten sie noch um die Mitte des 13. Jahrhunderts. Später scheinen die Dualisten erkannt zu haben, dass diese Lehre und die Verweigerung der Tröstung allzuviel Abstossendes für die Eltern solcher Kinder habe, 2) und wir finden demgemäss, dass im Beginne des 14. Jahrhunderts kranken Kindern das Consolamentum gewährt wurde.3) Freilich kostete diese Änderung vielen Kindern das Leben; denn da nicht zu erwarten war, dass sie in reiferen Jahren alle die drückenden Übungen und Enthaltungen, zu welchen der Getröstete strenge verpflichtet war, auf sich nehmen und unverbrüchlich beobachten würden, so versetzte man sie in die „Endura“, d. h. man liess sie durch Entziehung der Nahrung verschmachten.1)

Gemäss der Lehre, dass unter der Hülle dieses grob-materiellen und der Schöpfung des Bösen angehörigen Leibes ein feinerer, geistiger Leib verborgen sei, behaupteten die Katharer, dass nicht die sichtbaren Hände, sondern die darunter verdeckten unsichtbaren es seien, durch deren Auflegung der h. Geist mitgetheilt und die Sündenvergebung bewirkt werde.5)

Die Mittheilung des h. Geistes oder die Nachlassung

1) Moneta p. 394.

2) Doc. p. 217. 246 heisst es, diese Kinder seien der Gnade Gottes anheim zu geben.

3) Doc. p. 217. 240.

4) Liber inquis. Tolos. p. 24. Doc. p. 135; vgl. p. 240, wo eine Mutter endlich mit ihrem der Endura geweihten Kinde Erbarmen hat und ihr die Mutterbrust reicht, zum grossen Ärger des Vaters. 5) Moneta p. 126.

Dollinger, Geschichte der Sekten.

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der Sünden hängt, nach dem Systeme der Katharer, von dem Verdienste oder der Reinheit des Ausspenders ab: nur der, welcher von aller Sünde frei ist, kann durch die Auflegung seiner Hände die Sünde hinwegnehmen; ist aber diese getilgt und der h. Geist im Menschen eingekehrt, dann kann er auch schlechterdings nicht mehr sündigen. Wenn demnach ein Getrösteter später doch wieder in die Sünde fällt, so ist diess ein Beweis, dass seine Taufe wirkungslos und ungültig gewesen, und er muss neuerdings durch die Handauflegung geheiligt werden. Hat aber ein solcher anderen die Tröstung gewährt, so ist die Gültigkeit mindestens ungewiss, oder es ist vielmehr eine an Gewissheit grenzende Wahrscheinlichkeit vorhanden, dass alle diese des h. Geistes nicht theilhaftig geworden sind, da eben ihr Tröster selbst, wenn er diesen Geist gehabt, nicht gesündigt haben würde. Also mussten alle, welchen ein nachmals in die Sünde Gefallener das Consolamentum ertheilt hatte, sich diesem Ritus von neuem unterziehen; diejenigen aber, welche bereits gestorben waren, wurden, selbst wenn sie für ihren Glauben den Tod erlitten hatten, als ewig verloren angesehen. Und da die Reinheit und Sündelosigkeit der Tröster doch immer ungewiss war, so liessen sich nach Sacchoni's Angabe fast alle Gemeinden der Katharer um der grösseren Sicherheit willen die Tröstung zum zweiten, einige selbst zum dritten Male ertheilen.1)

1) Raineri Summa p. 1767.

Moneta p. 275. Doc. p. 61. 245. 295. 326. Sie beriefen sich auf 1. Joh. 3, 9: Wer aus Gott geboren ist, thut keine Sünde. Alanus 1. c. p. 111 gedenkt einer häretischen Sekte, welche jede nach der Taufe begangene Sünde für die Sünde wider den h. Geist erklärte, die weder in diesem noch in jenem Leben nachgelassen werden könne, und daher jeden, welcher nach dem Empfange der Taufe noch einmal sündigte, ohne Nachsicht aus ihrer Gemeinschaft ausstiess. Er sagt aber nicht, ob diese Partei zur Familie der Katharer gehört habe oder nicht. Wäre das erstere der Fall, so hätten wir hier wohl ein neues Beispiel von einer später

Doch gab es für einige der schwersten Sünden, namentlich für den Abfall vom Glauben und die Bekämpfung der erkannten Wahrheit, nach der Lehre und Übung der Sekte keine Busse und keine Vergebung,1) wohl darum, weil ein Abtrünniger eben dadurch den Beweis lieferte, dass er nicht zu den aus dem Himmel stammenden Naturen, sondern zu den an sich schon Unerlösbaren gehörte. - Reue und Schmerz über die begangenen Sünden wurde nicht gefordert, von den Dualisten schon darum nicht, weil sie alle Willensfreiheit leugneten und daher auch bestimmt erklärten, dass dem Menschen Reue nach der Sünde nicht möglich sei, überhaupt aber nicht, weil der Begriff der Katharer von dem Bösen und der Sünde ein anderer als in der christlichen Kirche war und mit Ausnahme jener ersten, im Himmel geschehenen Ursünde das Böse nur als die nothwendige Folge dieser irdisch-körperlichen Existenz, als unfreiwilliges Leiden unter dem Joche einer fremden, feindlichen Macht erschien, weshalb auch diejenigen, welche sich die Tröstung ertheilen liessen, nie zur Reue und Zerknirschung über das Geschehene, sondern nur zu künftiger Beobachtung der Gebote der Sekte aufgefordert wurden. Die Handauflegung nahm alles, Schuld und Strafe, hinweg; eine eigentliche Sinnesänderung, eine innere Békehrung wurde weder begehrt noch erwartet; die strengen Enthaltungen und Observanzen, denen die Vollkommenen sich unterzogen, waren und blieben etwas Äusser

eingetretenen Milderung der Lehre und Disciplin; denn zu Moneta's und Sacchoni's Zeiten, d. h. fünfzig Jahre nach Alanus, war es allgemeine Sitte der Katharer, den Vollkommenen, welche noch (nach den Vorstellungen der Sekte) in eine Sünde fielen, das Consolamentum und damit die Sündenvergebung und den h. Geist von neuem zu gewähren.

1) Doc. p. 188. 195. 226. Auch die Verzweiflung und der Verrath eines Glaubensgenossen galten als Sünden, die nie verziehen wurden. Doc. p. 182. 200. 242. 267.

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