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leitungen die konsequentere und wahrere, welcher dagegen etwas Menschliches passiert sei. Indem nun aber Rosenkranz sich des dialektischen Korrektivs entschlägt, und dennoch eine Umsetzung und Fortlassung mit Kategorien der Hegelschen Logik vornimmt, bleibt das nicht mehr eine bloße Unvollkommenheit von Rosenkranz, sondern es wird dadurch auch der Schein gegen Hegel selbst und seine Logik erregt, als wäre in der Tat, wie ihr von außerhalb häufig vorgeworfen worden ist, die dialektische Methode auch bei ihr nur Schein und Kunststück: d. h., als würden auch von ihr die Begriffe nicht durch ihr Gewährenlassen derselben erzeugt, sondern, ganz wie bei der Reflexionsphilosophie, durch äußere verständige Reflexion herausgegriffen, und nur nachträglich mit einander durch die Taschenspielerei dieser Dialektik in eine künstliche Verbindung gesetzt. Es ist deshalb das Aufgeben der Methode eine erste und Hauptsünde, die wir Rosenkranz vorzuwerfen haben und die sich schwer genug an ihm gerächt hat; denn in ihr gerade ist die Wurzel alles Weitern zu erblicken.

Fragen wir jetzt: welches sind die Umänderungen, die Rosenkranz mit der Struktur und Architektonik der Hegelschen Logik vorgenommen hat, so können diese vielleicht auf den ersten Blick so wenige und geringfügige zu sein scheinen, daß sich, wie ich davon soviel Aufhebens machen könne, gar nicht begreifen, am wenigsten aber in ihnen eine durchgreifende und systematische Alteration der Hegelschen Logik erblicken lasse. Rosenkranz läßt nämlich aus der Logik fort: 1. die Kategorie des Mechanismus, 2. die Kategorie des Chemismus, 3. die Idee des Lebens mit ihren Unterabteilungen, 4. die Idee des Guten. Er stellt endlich 5. die Kategorie des teleologischen Zweckes um, indem er sie unmittelbar auf die Kategorie

der Wechselwirkung folgen läßt, also noch innerhalb dessen, was Hegel die objektive Logik nennt, während die Zweckkategorie bei diesem erst in der Lehre vom Begriff als Übergang des Chemismus in die Idee erscheint. Sehen wir zunächst, inwiefern etwa jene Weglassungen und diese Umsetzung einen Anspruch auf Richtigkeit haben: und sehen wir dann ferner, welche Rosenkranz selbst ganz verborgen gebliebene inhaltliche Wirkungen aus dieser scheinbar so geringfügigen Änderung der formellen Struktur der Hegelschen Logik entspringen.

Der logische Begriff des Mechanismus ist bei Hegel, um ihn so kurz und klar als möglich seinem Inhalt nach darzustellen, dieser: daß zwischen unmittelbaren Totalitäten, welche alle, als solche, vollständige und selbständige Objekte sind, eine Beziehung stattfindet, die der eigenen Natur dieser aufeinander Bezogenen schlechthin äußerlich und gleichgültig ist; wie z. B. ein Haufen Körner, eine Zusammensetzung, Druck, Stoß (vgl. Hegels Logik, Teil III, S. 175). Hegel gelangt zu diesem Begriff auf streng dialektischgenetischem Wege, und zwar ist dieser seinem wesentlichen Gedanken nach folgender. Der Begriff, der zunächst der Begriff im allgemeinen ist, unterscheidet sich in seine Momente: Allgemeinheit, Besonderheit, Einzelheit, die er als Extreme auseinanderfallen läßt. So ist er das Urteil, in welchem sich der Begriff in seine Momente, als in die festen, auseinanderliegenden Bestimmungen von Subjekt, Prädikat und Kopula dirimiert. Indem nun das Urteil seine verschiedenen Formen durchläuft, bestimmt es sich durch sich selbst zum Schluss, in welchem sich die im Urteil verloren gegangene Einheit der Momente des Begriffs wiederherstellt. Im Schlusse sind nicht, wie dies im nur erst allgemeinen Begriff der Fall war, seine Momente

als in seiner Einheit innerlich enthalten; es sind vielmehr in ihm die unterschiedenen Bestimmungen des Begriffs, die Extreme des Urteils, gesetzt (vgl. Hegels Logik, Teil III, S. 115). Oder mit andern Worten: Der Schluß ist selbst noch ein Urteil und hat als solches seine Momente in Realität, d. h. in dem Unterschied ihrer Bestimmungen gesetzt. Aber im Schlusse kommt die im Urteil verborgene innere Natur des Begriffs, Einbeit seiner Momente zu sein, zum Ausbruch, und stellt sich durch seine eigene Tätigkeit her, indem sich jetzt die Extreme, die unterschiedenen Bestimmungen des Urtells, mit einander zusammenschließen und ihre Identität miteinander setzen. Indem nun aber so in den verschiedenen Formen des Schlusses jedes dieser Extreme sich als mit allen andern identisch setzt, hat sich gerade durch de Vollendung des Formalismus des Schließens - im disjunktiven Schlusse

diese Vermittlung selbst aufgehoben. Den indem sich jedes Moment der Vermittlung (Hegels Logik, Tel III, S. 164, 173) als selbst schon die Totalität des Vermine ten bildend dargestellt hat, so hat sich damit eben jedes der Momente als schon an sich und unmittelbar eine selbständige Totalität seiend herausgestellt. Was hierbei herausgekom men ist, ist also eine Unmittelbarkeit, die sich gerade durch das Aufheben der Vermittlung hergestellt hat — eine solche, welche entstanden ist durch die Tätigkeit des Begriffs, de in seiner Selbstbestimmung gesetzte Vermittlung zur us mittelbaren Beziehung auf sich aufzuheben; oder wir haben ein Sein, welches ebenso sehr unmittelbar, als identisch mit der Vermittlung, und durch das Aufheben derselben entstanden ist. Dies Sein, diese Unmittelbarkeit, welche überall vom Begriff durchdrungen und als durch seine sich zur unmittelbaren Beziehung auf sich selbst aufhebende Vermittlung entstanden, bestimmt ist das Sein, welches

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nicht mehr, wie die Momente im Urteil, nur Gesetztsein des Begriffs, sondern ebenso, wie Gesetztsein, auch unmittelbares, also an und für sich seiendes Sein des Begriffs ist, ist die Objektivität. Oder noch bestimmter gefaßt. Indem sich jedes der extremen Momente des Urteils an sich selbst zur Totalität bestimmt hat, haben wir Unterschiedene, die aber erstens als Totalitäten eine dasselbe, was die andere, also gegen ihren Unterschied gleichgültig sind die zweitens, da jedes selbst Totalität, vollständige und selbständige Unmittelbarkeiten gegen einander sind; und die drittens, wie gegen ihren Unterschied, so auch gegen ihre ansichseiende Identität, gegen ihre Einheit und Beziehung auf einander gleichgültig sind. Und das ist der Begriff des mechanischen Objekts und des Mechanismus, wie wir ihn oben bestimmt haben.

Der Übergang des Mechanismus in den Chemismus vollzieht sich in nicht weniger strenger Weise durch die eigene Fortbestimmung des Begriffs, obgleich ich diese Entwicklung wieder nur im allgemeinen, ohne konkrete Ausführung dieses Begriffs durch seine Unterstufen, rekonstruieren werde. Indem den mechanischen Objekten, als unmittelbaren und selbständigen Totalitäten, deren Beziehung auf einander ihnen selbst schlechthin äußerlich ist, die negative Einheit mit sich, die ausschließende Beziehung auf sich selbst noch fehlt: so erweisen sie sich vielmehr als unselbständige gegen einander, und eben hierdurch der Einwirkung und Beziehung auf einander unterworfen. Indem aber diese Beziehung ihnen selbst schlechthin äußerlich bleibt, so ist die Mitteilung der Aktion, die sie empfangen, eine ebenso äußerliche und geht wieder in Ruhe über. In diesem Produkt des mechanischen Prozesses ist nun aber in der Tat ein Höheres entstanden - nämlich dies, daß sich die erste, nur an sich vorhandene Selbstän

digkeit des Objektes gesetzt, hergestellt hat aus der Negation seiner Unselbständigkeit, aus der Negation seiner Beziehung auf die Äußerlichkeit 1). Das Objekt ist jetzt aus der Äußerlichkeit in sich selbst zurückgebogen, ist jetzt negative Einheit mit sich selbst, ist jetzt erst als Negation der Äußerlichkeit wahrhaft selbständig. Zugleich ist es aber immer noch eine äußerliche Totalität. Diese in der Äußerlichkeit selbst dieselbe negierende und in sich zurückgebogene negative Einheit des Objekts mit sich ist der Begriff der Zentralität. Indem also jetzt die Selbständigkeit des Objekts durch seine negative Beziehung auf anderes vermittelt ist und diese Beziehung auf anderes dem Objekte in sich selbst und seiner Bestimmtheit nunmehr immanent ist, hat sich uns ergeben: ein Objekt, eine äußere und unmittelbare Totalität, welche ihre eigene immanente Bestimmtheit darin hat, auf ein ihr anderes bezogen zu sein das differente Objekt oder den Begriff des Chemismus. Die Totalität des Begriffs, als welcher sich die ganze Sphäre der Objektivität durch die Tätigkeit des Begriffs bestimmt hat, hat sich hier dazu fortbestimmt : nur an sich und eben deshalb auch nur unmittelbar als ein Ganzes des Daseins vorhanden zu sein, die Unmittelbarkeit seiner Existenz aber nur in einer immanenten, sich auf seinen Gegensatz beziehenden Einseitigkeit zu haben, nur in dieser identisch mit sich selbst zu sein und ihre differentia specifica zu haben.

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Das chemische Objekt ist hiermit der Widerspruch in sich selbst, Totalität des Begriffs an sich: und bestimmte, einseitige Unmittelbarkeit zu sein; zugleich aber hat es die immanente Bestimmtheit seiner Unmittelbarkeit

1) Anmerkung der Redaktion in der Erstausgabe. Die Gewalt, die das mechanische Objekt leidet, tut es selbst einem andern an; so daß sie als seine eigene Bestimmung erscheint.

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