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das I bot; z. B. verrät der Satz 'a Liutbaldo strenuo comite catena aliisque vinculis illigatus regi ad Rantesdorf est praesentatus' (898, Kurze 132, 20) den Einfluss von 'ibique cum suis colloquium habens Rastizen gravi catena ligatum sibi praesentari iussit' (870, Kurze 72, 26), und offenbar der Vorlage von I nachgebildet ist der Bericht über die Synode von Tribur (126, 3 ff.): 'convenientibus itaque de toto Hlotharico regno, Saxonia, Baioaria et Alamannia in Francia XX et VI episcopis, curte Triburia magnus synodus habebatur, praesentibus scilicet metropolitanis, Haddone Magontinae urbis archiepiscopo, Herimanno Coloniae Agrippinae urbis archiepiscopo, Ratbodo Treverensi archiepiscopo; multa quidem pro utilitate christianae religionis tractantes eademque statuta memoria retinendum successoribus suis propriis capitulis scripta commendaverunt'. Dazu I (870, Kurze 72, 11 ff.): 'habita est autem et synodus in civitate Colonia iussu Hludowici regis VI. die Kalendarum Octobrium, praesidentibus metropolitanis episcopis provinciarum Liutberto Mogontiensium, Bertulfo Trevirorum, Williberto Agrippinensium cum ceteris Saxoniae episcopis. Ubi cum plurima ad utilitatem ecclesiasticam pertinentia ventilassent, etiam domum S. Petri eatenus minime consecratam dedicaverunt'. Die erste Rezension wird der zweiten wohl auch die Kenntnis der Annales regni Francorum vermittelt haben, wenn diese 768 (= Ann. Fuld. 8, 13) schreiben: 'filiique eius Carlus et Carlomannus infulas regni suscipiunt' und II (Kurze 126, 15) mit "Zwentibaldus ergo filius regis infulam regni a patre suscipiens' folgt1. Aber merkwürdiger als diese Anklänge an die Diktion ist es, dass II der älteren Version auch in der Nachahmung antiker Kunstmittel Gefolgschaft leistet. Auch hier finden wir eine Rede diejenige, die Arnulf 891 vor der Schlacht an der Dyle an sein Heer richtet aber überdies auch noch, was wir in I nicht trafen, was also auf selbständige Anregung durch die klassische Geschichtschreibung zurückgehen muss: Schilderungen von Belagerungen, im Jahre 894 (Bergamo) und 896 (Rom). Wir erinnern uns, dass der Text der Rezension II, trotz sporadischer Entlehnungen aus Ovid und Virgil, das

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1) Vgl. auch 896: (apostolicus . . regem .) coronam capiti sibi inponens cesarem augustum appellavit' (Kurze 128, 22), dazu Ann. regni Fr. 801: 'coronam capiti eius imposuit ablato patricii nomine imperator et augustus est appellatus' und die entsprechenden Stellen in den Ann. Fuld. I, 869, 875, 876 (Kurze 69, 28; 85, 18; 86, 13), Mett. priores 830 (ed. Simson S. 95, 21) und Einh., V. Karoli c. 30. 2) Vgl. oben S. 31.

Schauspiel der ärgsten sprachlichen Verwilderung bot; sie wird auch von der Passio S. Quintini nicht erreicht, die man sonst als ein Beispiel der damals in Bayern herrschenden Halbbarbarei zitiert 1, und wirkt doppelt befremdlich, wenn man sich das frei dahin gleitende Latein vergegenwärtigt, das der Verfasser der Translatio S. Hermetis schrieb, obwohl er sich von dem Gebrauche des Partizipiums statt des Indikativs nicht zu emanzipieren vermochte 2, wenn man ferner daran denkt, dass in Salzburg um die Mitte des neunten Jh. eine Irenkolonie zu suchen ist 3, deren Mitglieder gewiss bestrebt waren, auch in ihrer Umgebung Sinn für Reinheit des Ausdrucks zu verbreiten. Desto wichtiger ist es, dass der Verfasser von II, dessen Diktion so wenig den Vorschriften der Grammatik zu entsprechen wusste, doch der modernen Strömung folgte, wenn er seiner Darstellung besondere Farbe verleihen wollte, und gerade daran können wir ermessen, mit welcher Stärke sie ihre Herrschaft auszuüben begann.

Die stilistische Tendenz tritt in II, wie wir sahen, in den Dienst einer politischen. Wie von selbst legt sich uns hier die Frage vor: welche der beiden Rezensionen hat in dem Kampf um die Persönlichkeit Karls III. bei der Nachwelt den Sieg davon getragen, oder, schärfer gefasst: ist dem Verfasser von II seine Absicht gelungen, die Ehrenrettung des toten Kaisers durchzuführen?

Die Annales Fuldenses gehören zu den geleseneren Werken des Mittelalters 4. Sie werden benutzt im 11. Jh. von dem Verfasser des Chronicon Suevicum universale, von wo aus sie Hermann von Reichenau und einen Teil der auf seinem Werke sich aufbauenden kompilatorischen Chronistik beeinflusst haben 5, und von Adam von Bremen, im 12. von Siegbert, dem Annalista Saxo, den Iburger 6 und den jüngeren Metzer Annalen, und von der zuletzt genannten Stelle aus werden einzelne Notizen auch in die Metzer Hs. Reginos vorgedrungen sein; im 13. treffen wir sie in St.-Germain in der bis 1214 reichenden Historia regum Francorum, die später auch ins Altfranzösische

1) Vgl. B. Krusch, SS. Rer. Mer. III, 10. 2) MG. SS. XV, 410. 3) Vgl. L. Traube, Abhandlungen der bayr. Akademie der Wissenschaften I. Klasse, XIX, 2, 353. 4) Vgl. Pertz MG. SS. I, 340; Kurze, Abhandlung S. 106 f., Ausgabe S. XI. 5) H. Bresslau in dieser Zeitschrift II (1877), 577 ff. und XXVII (1902), 128, 132. 6) Vgl. Band XXXIII, S. 732. 7) Pertz, MG. SS. I, 315; Simson in der Ausgabe der Ann. Mett. priores S. X. 8) Zu 778 und 867.

übersetzt wurde1, endlich noch im 15. bei Gobelinus Person in seinem Cosmidromius 2. Vielleicht sind sie überdies schon im 10. Jh. in eine Fulder Kompilation geflossen, die auch Lambert von Hersfeld und Marianus Scottus vorgelegen haben kann, und wenigstens nicht ganz unmöglich ist es, dass sie in derselben Zeit zur Fälschung einer Urkunde ihren Beistand leisten mussten: wenigstens glaubt man in einer auf den Namen Ludwigs des Kindes ausgestellten Schenkung für das Kloster St. Florian, die das Datum des 19. Januar 901 trägt, aber tatsächlich erst in der zweiten Hälfte des zehnten Jh. entstanden ist, ihre Spuren zu erkennen. Das Bild dieser ausgedehnten Verbreitung vervollständigt sich, wenn wir versuchen, die Provenienz der Hss. zu bestimmen, die auf uns gekommen sind. Wir sind allerdings nur bei einem Teile von ihnen dazu im Stande. Die Hs. 1 wird, wie wir hörten, aus Worms stammen 5; aber die Bestimmung der übrigen führt uns weit über das Ursprungsland der einen wie der anderen Rezension hinaus. Dass 3c in Lüttich geschrieben wurde, wissen wir bereits ; ihre und der Hs. 3e gemeinsame Vorlage, , die den Bischof von Passau stets mit 'Pictaviensis' bezeichnet, muss entstanden sein, wo man öfter von Poitiers als von den Donaubistümern sprechen hörte, und die weiteste Wanderung hat der Text in 3d gemacht: die Hs. stammt aus Fécamp, und lokales, oder besser, nationales Interesse für die Berichte über die Normannen wird die Mönche veranlasst haben, auf ihren

1) Bouquet, Recueil VII, 259; vgl. E. Müller in der neuen Ausgabe des Nithard S. X, über die Historia selbst A. Molinier, Les sources de l'histoire de France I, 3, p. 5, n. 2215. 2) Vgl. Bd. XXXIII, S. 733, Anm. 2. Fraglich bleibt es, in welche Zeit der Petrus Bibliothecarius gehört, dessen Auszug Pertz MG. SS. I, 416 ff. nach Duchesne wieder abgedruckt hat. 3) Darüber zuletzt Holder-Egger in seiner Ausgabe Lamberts S. XXXVI f. Allerdings bringen weder Lambert noch Marianus Nachrichten, die gerade auf die Ann. Fuld. zurückgehen. 4) BöhmerMühlbacher n. 1994 (1942). Vgl. B. Krusch in dieser Zeitschrift XXIX (1904), 549; er neigt allerdings dazu, die Urkunde für echt zu erklären. Unbedingt zu streichen aus der Liste der Benutzer ist der Chronist von Peterborough, den R. Pauli, Gött. gel. Anz. 1866, III, 1416 namhaft macht (vgl. Wattenbach, GQ. I', 244, Anm.). Hier sind vielmehr die Ann. regni Francorum benutzt; vgl. 778 'exercitum suum coniunxit' mit Ann. r. Fr. 'et coniungentes se ad supradictam civitatem ex utraque parte exercitus', während in den Fuld. eine entsprechende Wendung fehlt. 5) Vgl. Bd. XXXIII, S. 698. Die Provenienz von 2 ist nicht nachzuweisen, vgl. auch Th. Gottlieb bei F. Falk, Centralblatt für Bibliothekswesen, Beiheft IX, 26, S. 41. 6) Vgl. S. 36. 7) Vgl. oben S. 40.

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Blättern die Annales Fuldenses mit Flodoard zu vereinigen 1.

Den Löwenanteil an dieser Ausbreitung hat allerdings die Rezension II davongetragen. Das kommt schon in dem Bestande unserer Hss. zum Ausdruck: den sechs Hss. und Hss. Fragmenten von II stehen auf der Seite der ersten Rezension nur 1 und 2 gegenüber, und ausserdem eine dritte Hs., die ganz am Ende des Mittelalters in Kirschgarten durch Vermittelung einer heute verlorenen Vorlage aus 1 genommen wurde 2. Dasselbe Bild zeigen die Expilatoren; vielleicht gehen Siegbert und der Annalista Saxo auf die Hs. 1 zurück3; aber die anderen Benutzer folgen, soweit eine Bestimmung überhaupt möglich ist, der Rezension II, wie schon ihre über das Jahr 887 hinausgehenden Nachrichten erkennen lassen1.

Die Folge davon müsste eigentlich sein, dass die Karl III. günstige Darstellung von II in der mittelalterlichen Geschichtschreibung die Oberhand behalten hätte. Allein das war ihr nicht vergönnt, nicht allerdings in Folge kritischer Erwägungen, sondern dank einem Umstande, der gänzlich ausserhalb des Gegensatzes von I und II lag: das Ansehen Reginos tat der Darstellung der Annales Fuldenses Abbruch, denn seine Art kam den kompilatorischen Tendenzen dieser Geschichtschreibung entgegen. Er bot eine bequeme Uebersicht über einen

1) Vgl. Ph. Lauer in der oben zitierten Abhandlung S. 503 f. und Les annales de Flodoard p. L. Der Flodoard trug ursprünglich die Ueberschrift 'Gesta Normannorum'. 2) Vgl. Kurze, Abhandlung S. 87 ff. Diese Hs., sowie ihre Schwester Cĺm. 1226 aus dem Jahre 1540 sind daher von unserer Untersuchung ausgeschlossen geblieben. 3) Beim Annalisten weisen einige Stellen (MG. SS. VI, 572, 46 'accepit' vgl. Kurze 22, 32 und S. 576, 48 die Angabe über die Regierungsdauer Hrabans, vgl. Kurze 46, 19) auf II, dagegen fehlt 576, 49 autem' wie in 1 (Kurze 47, 2), und die Notiz über Gottschalk stimmt fast wörtlich mit der Bd. XXXIII, §. 707 abgedruckten in 1 überein. Bei den ersteren könnte man auch an die Benutzung verschollener Fulder Aufzeichnungen denken, die man beim Annalisten überhaupt voraussetzt (vgl. Waitz MG. SS. VI, 544), allein auch Siegbert bringt dieselbe mit 1 übereinstimmende Angabe über Gottschalk. Auch geht die Benutzung der Annalen beim Annalista Saxo nicht über 867, bei Siegbert nicht über 881 hinaus (Waitz MG. SS. VI, 343, 542), was wieder zu der 882 abbrechenden Hs. 1 passen würde. Andererseits treffen wir den Eintrag über Gottschalk auch bei Ekkehard, obgleich dieser die Ann. Fuld. nicht kannte. Die Wege dieser Notiz sind also dunkel. Vielleicht ist ihr Ursprung überhaupt nicht in der Hs. 1 zu suchen, sondern diese hat sie, wie vielleicht auch Siegbert und Ekkehard, der sie wieder dem Annalisten vermacht haben wird, an unbekanntem Orte gefunden. 4) Für die Ann. Mett, die nicht so weit reichen, ist das durch Kurze, Abhandlung S. 104 f. nachgewiesen worden.

Neues Archiv etc. XXXIV.

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weit grösseren Zeitabschnitt, ohne doch über ihren Umfang hinauszugehen. So kam es, dass man lieber ihn für die Zeit des neunten Jh. zu Rate zog und die Annales Fuldenses mehr aushilfsweise in den älteren Partieen zur Hand nahm, wo er versagte: im Annalista Saxo beispielsweise betrifft die letzte Nachricht, die auf ihn zurückgeht, das Jahr 867; auch die Ann. Mettenses, die von 838 an auf den unseren beruhen, lösen sie 858 durch Regino ab, den sie schon vorher zur Interpolation benutzten 1. denn den Annalen, soweit es sich um Karl III. handelte, auch eine Auseinandersetzung mit Regino erspart geblieben: fast überall ist seine gemässigte Auffassung angenommen worden, noch zu merklicher Kühle herabgestimmt in dem Werke Siegberts 2; selbst Otto von Freising hat sie noch den Grundton seiner Betrachtung verstärken helfen müssen. Nur das Chronicon Suevicum, das Regino wahrscheinlich nicht kannte, hat der Rezension II der Annalen Gefolgschaft geleistet und mit ihm Hermann: die Unternehmung gegen Elsloo, die Konflikte mit Wido werden durchaus in ihrem Sinne erzählt, der Tadel, den Gottfrieds Ermordung erfährt, erscheint, vielleicht in Erinnerung an Regino, noch verschärft 5, und das Ende Karls, für das der Chronist, ganz wie der Verfasser der Annales Vedastini, die Möglichkeit der Gewaltanwendung offen lässt, erscheint auch hier von dem Wunder verklärt, das ein armes Leben mit seinem Lichte übergiesst.

1) Vgl. Pertz, MG. SS. I, 336. 867 taucht dann auch hier noch eine Notiz aus den Fuldenses auf, sie ist aber nicht identisch mit jener bei dem Annalista Saxo. 2) Ad a. 890. 3) Chron. VI, 9. 4) Vgl. Bresslau in dieser Zeitschrift II (1877), 578. 5) 'Gotafridus rex Nordmannorum, perfidiae contra regnum Francorum insimulatus, ab ipsis accusatoribus dolo peremptus est'. 6) MG. SS. II, 203.

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