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nicht, obgleich er von dem päbstlichen Legaten, dem Bischofe Hugo von Die, zu demselben vorgeladen war, auch liefs er sich auf demselben nicht entschuldigen, wie die Kirchengesetze es verlangten. Der Legat suspendirte ihn deshalb auf diesem Concile vom erzbischöflichen Amte. Auf dem Concile, welches im folgenden Jahre zu Autun gehalten wurde, suspendirte ihn derselbe Legat auch vom priesterlichen Amte, weil er, obgleich vorgeladen, nicht erschienen war, noch Entschuldigung geschickt hatte 1). Diese Massregeln des Legaten gegen Joscelin berechtigen nicht, irgend ein schlechtes Vorurtheil über letzteren zu fassen. Nicht alle Legaten des Pabstes Gregor VII. waren rechtschaffene Männer. Bischof Hugo von Die hatte sich grade auf jenem Concile zu Autun mit sauberen Genossen umgeben, welche der Abschaum der Menschheit waren 2). Auch mufs die Suspension wieder aufgehoben worden sein, denn nachdem Joscelin im März des Jahres 1079 bei dem Pabste in Rom gewesen war 3), nahm er schon im October desselben Jahres wieder als Erzbischof an dem Concile zu Bourdeaux Theil 4) und erscheint als solcher auch in einer Urkunde des Jahres 10805). Er starb im Jahre 10866) am 19. Juni). Fast nach zwei Jahren, nämlich im Jahre 1088, wurde Amatus sein Nachfolger 8).

Eine Angelegenheit, über welche ein Bekannter Berengars mit dem Erzbischofe Joscelin gesprochen hatte, gab die nächste Veranlassung zu vorliegendem Schreiben. Berengar bittet den Erzbischof, ihn zu benachrichtigen, wozu er sich hinsichtlich derselben entschlossen hat. Die Sache, um die es sich handelte, ist unbekannt. Der gröfste Theil des Briefes aber beschäftigt sich mit dem Schicksale des Erzbischofes selbst, der über seine Suspension, wie es scheint, sehr niedergeschlagen war. Die Herzlichkeit, Wärme und Freimüthigkeit, mit welcher Berengar Joscelin, der Schulmei

1) Epistola Hugonis Diensis episcopi ad papam bei Labbeus 1. c.. Tom. X. p. 365. und bei Harduin 1. c. p.1572.

2) Registrum oder merkwürdige Urkunden für die deutsche Geschichte, gesammelt und herausgegeben von H. Sudendorf. Erster Theil. Jena 1849. 8vo. p. 13-16. No. IX.

3) Gregorii papae VII. Registrum oder Epistolae, Liber VI. No. XXIV. bei Labbeus 1. c. Tom. X. und bei Harduin 1. c.

4) Mabillons Annales Tom. V. p. 146 u. p. 633. No. IX.

5) Martene 1. c. Tom. IV. p. 117, Mabillons Annales Tom. V. p. 162 u. 163.
6) Chronicon S. Maxentii bei Bouquet 1. c. Tom. XII. p. 402.

7) Mabillons Annales Tom. V. p. 240, Sammarthan 1. c. Tom. II. p. 805.
8) Mabillons Annales Tom. V. p. 240. u. 241, Sammarthan 1. c. Tom. II.

p. 806.

ster den Erzbischof, zu trösten sucht, lassen mit Recht auf ein innigeres Verhältnifs zwischen beiden schliefsen.

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Berengar schreibt:,,An dem Unglücke, welches Dich ganz ,,kürzlich betroffen und vielleicht zu sehr erschüttert hat, habe ich ,,herzlichen Antheil genommen und ich würde Dir mein Beileid be,,zeigt haben, wenn ich nicht an jene Worte gedacht hätte, die so,,wohl mich als Dich trösten müssen, an jenen Spruch nämlich: Wir wissen aber, dafs denen, die Gott lieben, alle Dinge zum ,,Besten dienen. Die Liebe des Herrn, dessen Züchtigung nie un,,gerecht ist und jedem nützt, der zu seinem Herzen zurückkehrt, ,,wirke in Dir durch Trübsal Geduld. Dann wirst Du nach seinem Willen weder verzagen im Unglück, noch Dich überheben im Glück; ,,dann wird an Dir erfüllet werden, was er seinen Getreuen ver,,sprochen hat. Die Worte dessen werden Dich trösten, von dem ,,der Herr sprach: ich habe gefunden einen Mann nach meinem ,,Herzen; dann wirst Du rufen mit dem Psalmisten: Herr, ich ,,weifs, dafs Deine Gerichte recht sind, und Du hast mich treulich ,,gedemüthigt, Deine Gnade müsse mein Trost sein, wie Du Dei,,nem Knechte zugesagt hast. Dann wirst Du beten mit Deinem ,,Erlöser: Vater, nicht mein, sondern Dein Wille geschehe."

,,Lebe wohl! Trage mit Geduld die Züchtigung dessen, wel,,cher einen jeden Sohn züchtigt, den er aufnimmt, welcher schlägt, ,,um zu heilen. Ermanne Dich, damit im Unglücke Dein Werth ,,offenbar werde."

No. XX.

Berengar an Pabst Gregor VII. im Jahre 1077.

Unter dem Bischofe von Die, welcher im vorliegenden Briefe genannt wird, kann nur Hugo, seit dem Jahre 1074 Bischof von Die 1), gemeint sein, welcher, nachdem er zwischen den Jahren 1074 und 1076 sich längere Zeit bei dem Pabste in Rom aufgehalten hatte 2), als päbstlicher Legat mehrere Concilien in Frankreich hielt. Das erste derselben, nämlich zu Anse, fällt in das Jahr 10763). Er wurde im Jahre 1081 oder 1082 Erzbischof von Lyon 4). 1) Hugonis Flaviniacensis chronicon Virdunense bei Bouquet 1. c. Tom. XIII. 2) Hugonis Flaviniacensis chronicon Virdunense bei Bouquet 1. c. Tom. XIII. p. 618.

p. 617.

3) Labbeus 1. c. Tom. X. p. 359, Harduin 1. c. p. 1567, Hugonis Flaviniacensis chronicon Virdunense bei Bouquet 1. c. Tom. XIII. p. 618.

4) Gregorii papae VII. Registrum oder Epistolae, Liber IX. No. XIX u.

Seine Erwähnung im vorliegenden Briefe geschieht in der Art, dafs er zur Zeit der Abfassung desselben schon das Amt eines päbstlichen Legaten in Frankreich versehen musste. Der Brief kann daher nur zwischen den Jahren 1076 und 1081 geschrieben sein. Berengar selbst vertheidigte im Jahre 1078 am ersten oder 22. November seine Lehre auf dem Concile zu Rom und dann im Februar des Jahres 1079 auf einem anderen Concile ebendaselbst 1). Im vorliegenden Briefe wünscht er sehnlichst die Gelegenheit herbei, Gregor VII. zu sehen und zu hören. Der Brief kann also nicht während der Zeit vom November des Jahres 1078 bis zum Februar des Jahres 1079 geschrieben sein. Ebensowenig kann er in die Zeit vom März des Jahres 1079 bis zum Jahre 1081 oder 1082 gesetzt werden, weil die Angelegenheit Berengars, welche bei der Abfassung des Schreibens noch der Entscheidung harrete, auf dem letzten der beiden Concilien definitiv geordnet wurde. Es bleibt also nur die Zeit vom Jahre 1076 bis etwa zur Mitte des Jahres 1078 übrig, in welcher vorliegender Brief geschrieben sein könnte. Weil Berengar sich auf einen Befehl bezieht, welchen Pabst Gregor VII. vor langer Zeit ertheilt hatte, so möchte bei der Zeitbestimmung für diesen Brief das Jahr 1077 vor dem Jahre 1076 den Vorzug verdienen. Später darf aber auch die Zeit der Abfassung desselben nicht angenommen werden, weil darin der Bischof von Nantes (Quiriacus) erwähnt wird. Berengar bezieht sich freilich nur auf eine Nachricht, welche der Bischof ihm früher gebracht hat, würde aber nach der Gewohnheit damaliger Zeit wohl kaum unterlassen haben, den Bischof als seitdem gestorben zu bezeichnen, falls er vor dem Schreiben des Briefes den Tod desselben erfahren hatte. Quiriacus starb im Jahre 1077 und bis zum Jahre 1081 blieb der bischöfliche Stuhl zu Nantes unbesetzt 2). Demnach ist also vorliegender Brief wahrscheinlich im Jahre 1077 geschrieben.

Pabst Gregor VII. hatte gleich nach seinem Regierungsantritt Berengar die Zusicherung ertheilt, dafs er zu Angers, wo ihn Graf Fulco vertrieben hatte, Geistlicher bleiben solle, ihm aber zugleich befohlen, seine Rede zu bewachen und zu schweigen, wenn er an

XXXIII. Hugonis Flaviniacensis chronicon Virduneuse bei Bouquet 1. c. Tom. XIII. p. 621.

1) Bernoldi chronicon bei Pertz 1. c. Scriptorum Tom. V. p. 435 und Bouquet 1. c. Tom. XI. p. 24, Acta Concilii Romani bei Martene 1. c. Tom. IV. p. 103 - 109, d'Achery Acta Sanctorum 1. c. praefatio p. 20 u. 21, Mabillons Analecta Tom. II. p 484, nova editio p. 514.

2) cfr. oben die Bemerkungen zum Briefe No. XVI.

gegriffen würde. Diese Zusicherung und diesen Befehl des Pabstes hatte Berengar mündlich von dem Bischofe Eusebius Bruno von Angers, als derselbe von Rom zurückkam, und von dem Bischofe Quiriacus von Nantes, welcher den Pabst gleich nach dessen Wahl besucht hatte 1), erhalten. Bald nachher erfolgte auf das Schreiben Berengars an den Cardinal Stephan 2) der Befehl des Pabstes an den Erzbischof Radulf von Tours und an den Bischof Eusebius Bruno von Angers, sich Berengars gegen den Grafen Fulco von Anjou anzunehmen und ihn gegen alle seine Feinde und gegen jeden Angriff zu schützen 3). Durch diese Verordnungen war ihm derjenige Schutz zugesichert, den er nur von der Kirche erwarten durfte. Die päbstlichen Legaten aber, welche nach Frankreich kamen, ten nichts von den Verfügungen Gregors VII. hinsichtlich Berengars und es scheint, dafs sie beabsichtigt haben, ihn seiner Würden im Dome zu Angers zu entsetzen oder ihn von seinen Aemtern wenigstens zu suspendiren. Besonders der Legat Hugo, Bischof von Die, wandte auf den Concilien, deren er sieben in Frankreich hielt, die Mafsregel der Suspension und Entsetzung sehr häufig und fast leichtfertig an. Wahrscheinlich auf Berengars Klage schickte Pabst Gregor VII. ein Schreiben an den Bischof Hugo von Die, seinen Legaten, durch welches er einer Entsetzung Berengars vorbeugte. Aber von den vielen Feinden und Anklägern Berengars gedrungen, liefs er ihn in jenem Schreiben zugleich vor eine der Kirchenversammlungen vorladen, welche während des Jahres 1077 in Frankreich von dem Bischofe Hugo von Die gehalten wurden, vielleicht vor jene Kirchenversammlung zu Autun am 17. September 4), vor welche auch der Erzbischof Joscelin von Bourdeaux vorgeladen war 5). Der Legat Hugo, Bischof von Die, schickte dieses Schreiben an Berengar zur Nachachtung, oder letzterer erhielt von dem Inhalte desselben auf anderem Wege Kenntnifs. Er konnte sich nicht verhehlen, dafs er von jener Kirchenversammlung keine Gerechtigkeit erwarten durfte. Die Geistlichen, welche dort über ihn richten sollten, waren ihm feindlich gesinnt und einige unter ihnen gehörten zu den verworfensten Menschen 6). Selbst der Legat Hugo, Bischof von Die, später Erzbischof von Lyon, genofs keinesweges 1) cfr. oben die Bemerkungen zum Briefe No. XVI.

2) cfr. oben die Bemerkungen zum Briefe No. XVI.

3) das Schreiben Gregor's VII. bei de Roye 1. c. p. 75 u. 76. und bei Bu¬ laeus 1. c. p. 458.

4) Labbeus 1. c. Tom. X. p. 359–362, Harduin 1. c. p. 1567 — 1569.

5) cfr. oben S. 180 u. 181 die Bemerkungen zum Briefe No. XIX.

6) cfr. oben S. 181 die Bemerkungen zum Briefe No. XIX.

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das allgemeine Vertrauen 1). Berengar beschlofs also, vor der Versammlung nicht zu erscheinen, und machte davon dem Pabste im vorliegenden Briefe Anzeige.

Berengar beginnt den Brief mit der Versicherung seiner tiefsten Ehrfurcht und reinen Liebe.,,Als ich," schreibt er,,,den. Brief ,,hörte, welchen Du, bester Vater, für mich an den Bischof von ,,Die geschrieben hast, fühlte ich mich gegen Gott, den Beschützer ,,der Armen, und gegen Deine väterliche Huld vom innigsten Danke ,,durchdrungen, mufste mich jedoch wundern, dafs Deine Legaten ,,den Befehl nicht kannten, den Du vor langer Zeit in meiner An,,gelegenheit erlassen bast. Meiner Pflicht gemäfs habe ich densel,,ben, soviel an mir war, treulich befolgt und mir überhaupt vor,,genommen, über die Angelegenheit nur in Deiner Gegenwart zu ,,reden, denn ich hoffe zu dem Herrn, dem Lenker der Welt, dafs ,,er mir einst Gelegenheit gebe, Dich zu sehen und zu hören.“

Indem er dann auf die an ihn ergangene Vorladung übergeht, fährt er fort:,,Bester Vater, göttliches und menschliches Recht ge,,statten, verdächtige, abgeneigte und feindliche Richter zu verwer,,fen. Das göttliche Recht sagt aufserdem, dafs die Rede dessen ,,verächtlich ist, dessen Wandel Verachtung verdient, und lehrt, ,,dafs das Zeugnifs dessen ungültig ist, der die Zeugnisse Gottes ,,nicht achtet. Deshalb beschwöre ich Dich, entschuldige mich, ,,wenn ich mich hüte, der Willkür solcher wilden, rasenden Ge,,müther mich zu überliefern. Leb wohl, bester Vater, und ver,,leih mir Schwachem lange Zeit den Schutz, welcher des päbstli,,chen Stuhles würdig ist."

Mit denselben Worten, wie im vorliegenden Briefe, hatte Be-rengar den Pabst Nicolaus II. im Jahre 1059 gebeten, die damals ezu Rom versammelten Bischöfe nicht über ihn richten zu lassen 2).

Was Pabst Gregor VII. auf dieses Schreiben beschlossen hat und ob Berengar wegen seiner Weigerung, der Vorladung zu folgen, unbelästigt blieb, ist unbekannt. Zu Anfang des Jahres 1078 reisete der Bischof Hugo von Die zum Pabste nach Rom. In seiner Abwesenheit verlangte der andere Legat, welchen Gregor VII. für Frankreich ernannt hatte, nämlich Hugo, Abt zu Clugny, vom päbstlichen Stuhle Anweisung, welche Massregeln er gegen Berengar ergreifen solle. Gregor VII. antwortete ihm in einem Briefe vom 7. Mai des Jahres 1078, dafs die Geistlichen, welche von Rom

1) Gregorii papae VII. Registrum oder Epistolae, Liber IX. No. XXXIII. vom Jahre 1081 bei Labbeus 1. c. Tom. X. und bei Harduin 1. c. 2) Berengars Werk bei Neander 1. c. p. 72.

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