ARCHIV FUR KATHOLISCHES KIRCHENRECHT MIT BESONDERER RUCKSICHT AUF DAS VATICAN ISCHE CONEIL |
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Strona xx
... erhalten und nach Massgabe derselben jeden Preussen in seinen Rechten zu schützen . Eine eingehende Würdigung der Vorwürfe gegen Meine Regierung , welche Ew . etc. an Mich gerichtet haben , überlasse Ich Meiner Regierung . Ich hatte ...
... erhalten und nach Massgabe derselben jeden Preussen in seinen Rechten zu schützen . Eine eingehende Würdigung der Vorwürfe gegen Meine Regierung , welche Ew . etc. an Mich gerichtet haben , überlasse Ich Meiner Regierung . Ich hatte ...
Strona xxxiii
... erhalten ? Ew . Exc . meinen , das Königs - Wort von Tegernsee sei nicht Archiv für Kirchenrecht . XXVII . III sehr werthvoll , weil es keine authentische Interpretation des Reli- Bischof von Eichstädt Anfang Nov. 1871 an Minister Lutz ...
... erhalten ? Ew . Exc . meinen , das Königs - Wort von Tegernsee sei nicht Archiv für Kirchenrecht . XXVII . III sehr werthvoll , weil es keine authentische Interpretation des Reli- Bischof von Eichstädt Anfang Nov. 1871 an Minister Lutz ...
Strona xxxv
... erhalten , auf dem das erhabene , wahrhaft königliche Beispiel von 1821 ihn uns ge- schenkt bat . Fürchten Ew . Exc . keine Friedensstörung von einem Glaubens- satze , welcher nur die Verdammung jener Irrthümer ist , welche Frankreich ...
... erhalten , auf dem das erhabene , wahrhaft königliche Beispiel von 1821 ihn uns ge- schenkt bat . Fürchten Ew . Exc . keine Friedensstörung von einem Glaubens- satze , welcher nur die Verdammung jener Irrthümer ist , welche Frankreich ...
Strona xxxvi
... erhalten zu haben . In der Vorrede p . VI . f . erzählt er , um den » edlen , scharfblickenden von der Commune ermordeten Erzbischof Darboy von Paris zu loben , derselbe habe freilich die Vatic . Decrete publicirt , aber nach der ...
... erhalten zu haben . In der Vorrede p . VI . f . erzählt er , um den » edlen , scharfblickenden von der Commune ermordeten Erzbischof Darboy von Paris zu loben , derselbe habe freilich die Vatic . Decrete publicirt , aber nach der ...
Strona xliii
... erhalten zu können , und die natürliche un- vermeidliche Folge ist das Siechthum der Genossenschaft , ausserdem aber wird ihr geistiger Einfluss schwinden , der Zutritt neuer Mit- glieder abnehmen u . s . w . , es wäre unnütz die Folgen ...
... erhalten zu können , und die natürliche un- vermeidliche Folge ist das Siechthum der Genossenschaft , ausserdem aber wird ihr geistiger Einfluss schwinden , der Zutritt neuer Mit- glieder abnehmen u . s . w . , es wäre unnütz die Folgen ...
Kluczowe wyrazy i wyrażenia
Aargau allgemeinen Altkatholiken anerkannt Angelegenheiten Antrag April Archiv für Kirchenrecht ausdrücklich bayerischen Bayern Behörden Bericht Beschlüsse Beschwerde besonders bestehenden Bestimmungen betreffenden bezüglich Bischof Bisthum blos Braunsberg bürgerlichen canonischen Concordat Confessionen culte daher Decret desshalb deutschen deutschen Reiche Diocese Dogma Ehre Entscheidung Erklärung Erlass Ermland ersten Erzbischof Excellenz Excommunication Falle Frage Freiheit Fürstbischof Geistlichen Gemeinde Gesetz Glaubens Gottes grosse Grund Grundsätze Herr Herrn Hochwürden Interpellation Jahre Jesuiten Juli Kaiser Kantons Kantons Aargau kath katholischen Kirche Kirchenrecht kirchlichen Klerus König könnte Kötzting Lehramtes Lehre letzteren lichen Lutz Majestät März Mering Minister muss neuen nothwendig öffentlichen Ordinariat Papst Parteien Personen Pfarramt Pfarrei Pfarrer Pflicht Pfründe Pius IX Placet Preussen Priester Propst protestantischen qu'il quae Rath Recht Regierung Regierungsrath Religion Renftle réunions Richter Sache Schule Schutz Seelsorger serment soll Staat staatlichen Staatsregierung Stuhle Thatsachen Theil Tuntenhausen Unfehlbarkeit unserer Urtheil vaticanischen Concils Verfassung Verhältnisse Volkes Weise weltlichen Wetterläuten wohl Worte
Popularne fragmenty
Strona 118 - Ein Geistlicher oder anderer Religionsdiener, welcher in Ausübung seines Berufes öffentlich vor einer Menschenmenge, oder welcher in einer Kirche oder an einem anderen zu religiösen Versammlungen bestimmten Orte vor mehreren Angelegenheiten des Staates in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise zum Gegenstand einer Verkündigung oder Erörterung macht, wird mit Gefängnis oder Festungshaft bis zu zwei Jahren bestraft.
Strona 253 - Les dispositions de l'article 291 du Code pénal sont applicables aux associations de plus de vingt personnes, alors même que ces associations seraient partagées en sections d'un nombre moindre, et qu'elles ne se réuniraient pas tous les jours ou à des jours marqués. « L'autorisation donnée par le gouvernement est toujours révocable.
Strona 311 - Der Orden der Gesellschaft Jesu und die ihm verwandten Orden und ordensähnlichen Kongregationen sind vom Gebiet des Deutschen Reichs ausgeschlossen. Die Errichtung von Niederlassungen derselben ist untersagt. Die zur Zeit bestehenden Niederlassungen sind binnen einer vom Bundesrath zu bestimmenden Frist, welche sechs Monate nicht übersteigen darf, aufzulösen.
Strona 311 - Jede gesetzlich anerkannte Kirche und Religionsgesellschaft hat das Recht der gemeinsamen öffentlichen Religionsübung, ordnet und verwaltet ihre inneren Angelegenheiten selbständig, bleibt im Besitze und Genusse ihrer für Kultus-, Unterrichts- und Wohltätigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen und Fonde, ist aber, wie jede Gesellschaft, den allgemeinen Staatsgesetzen unterworfen.
Strona 45 - Das Gesetz vom 2. März 1850, betreffend die Ablösung der Reallasten und die Regulirung der gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse (Gesetz-Samml.
Strona cxlvii - Was die Denkschrift von der Pflicht des einzelnen Katholiken sagt mit der Lehre seiner Kirche in Uebereinstimmung zu bleiben, hat eine Berechtigung nur insoweit als die Lehre der Küche unverändert bleibt. Tritt hierin eine Aenderung ein, wie es durch die Constitution vom 18. Juli 1870 geschehen ist, so ist der Staat weder verpflichtet, noch auch nur berechtigt, die Anhänger der alten Lehre in ihrem Verhältnise zum Staat als Abtrünnige zu behandeln.
Strona 118 - Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preussen etc. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt: §. 1.
Strona 311 - Prineipien leiten zu lassen, deren Folgen, — wie sich die Regierungen selbst unmöglich verhehlen können, — für die deutschen Katholiken und für das deutsche Vaterland die traurigsten Zustände herbeiführen müssten.
Strona 295 - Lokal- und Kreisschulinspektoren und die Abgrenzung ihrer Aufsichtsbezirke gebührt dem Staate allein. Der vom Staate den Inspektoren der Volksschule erteilte Auftrag ist, sofern sie dies Amt als Neben- oder Ehrenamt verwalten, jederzeit widerruflich.
Strona 311 - Die Angehörigen des Ordens der Gesellschaft Jesu oder der ihm verwandten Orden oder ordensähnlichen Kongregationen können, wenn sie Ausländer sind, aus dem Bundesgebiet ausgewiesen werden; wenn sie Inländer sind, kann ihnen der Aufenthalt in bestimmten Bezirken oder Orten versagt oder angewiesen werden.