ARCHIV FUR KATHOLISCHES KIRCHENRECHT MIT BESONDERER RUCKSICHT AUF DAS VATICAN ISCHE CONEIL |
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Strona vi
... Theil der Kirche , son- dern die ganze Kirche ; heute sind nicht Häresien , welche nicht be- stehen oder keine Bedeutung haben , sondern die Indifferenz und Gottlosigkeit zu bekämpfen , welche aus dem Herzen eines jeden Katholiken den ...
... Theil der Kirche , son- dern die ganze Kirche ; heute sind nicht Häresien , welche nicht be- stehen oder keine Bedeutung haben , sondern die Indifferenz und Gottlosigkeit zu bekämpfen , welche aus dem Herzen eines jeden Katholiken den ...
Strona xvii
... Theil der Betroffenen die Mittel zum Besuche ähnlicher auswärtiger An- stalten hat , von einer höheren Bildung überhaupt . Ja nach den Grundsätzen , die dort als Motive der Verfügungen ausgesprochen werden , erschiene die ganze ...
... Theil der Betroffenen die Mittel zum Besuche ähnlicher auswärtiger An- stalten hat , von einer höheren Bildung überhaupt . Ja nach den Grundsätzen , die dort als Motive der Verfügungen ausgesprochen werden , erschiene die ganze ...
Strona xxxi
... Theil werden liessen , welche Sie an den Hochw . Herrn Erzbischof von München - Freysing in Sachen des vaticanischen Concils richten zu müssen glaubten . Ew . Exc . werden nicht erwarten , dass ich mich förmlich über den Inhalt dieser ...
... Theil werden liessen , welche Sie an den Hochw . Herrn Erzbischof von München - Freysing in Sachen des vaticanischen Concils richten zu müssen glaubten . Ew . Exc . werden nicht erwarten , dass ich mich förmlich über den Inhalt dieser ...
Strona xxxvi
... Theil der Documente , versichert er von einem Laien ( wohl Lord Acton oder dem bayer . Gesandten Grafen Taufkirchen ) erhalten zu haben . In der Vorrede p . VI . f . erzählt er , um den » edlen , scharfblickenden von der Commune ...
... Theil der Documente , versichert er von einem Laien ( wohl Lord Acton oder dem bayer . Gesandten Grafen Taufkirchen ) erhalten zu haben . In der Vorrede p . VI . f . erzählt er , um den » edlen , scharfblickenden von der Commune ...
Strona xli
... Theil ihres Vermögens die Schwester , nach der Profess durch Baarzahlung , Cession der Forderungen oder Uebereignung der Grundstücke der Congregation unwiderruflich zuweisen oder übergeben und über welchen Theil sie anderweitig verfügen ...
... Theil ihres Vermögens die Schwester , nach der Profess durch Baarzahlung , Cession der Forderungen oder Uebereignung der Grundstücke der Congregation unwiderruflich zuweisen oder übergeben und über welchen Theil sie anderweitig verfügen ...
Kluczowe wyrazy i wyrażenia
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Popularne fragmenty
Strona 118 - Ein Geistlicher oder anderer Religionsdiener, welcher in Ausübung seines Berufes öffentlich vor einer Menschenmenge, oder welcher in einer Kirche oder an einem anderen zu religiösen Versammlungen bestimmten Orte vor mehreren Angelegenheiten des Staates in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise zum Gegenstand einer Verkündigung oder Erörterung macht, wird mit Gefängnis oder Festungshaft bis zu zwei Jahren bestraft.
Strona 253 - Les dispositions de l'article 291 du Code pénal sont applicables aux associations de plus de vingt personnes, alors même que ces associations seraient partagées en sections d'un nombre moindre, et qu'elles ne se réuniraient pas tous les jours ou à des jours marqués. « L'autorisation donnée par le gouvernement est toujours révocable.
Strona 311 - Der Orden der Gesellschaft Jesu und die ihm verwandten Orden und ordensähnlichen Kongregationen sind vom Gebiet des Deutschen Reichs ausgeschlossen. Die Errichtung von Niederlassungen derselben ist untersagt. Die zur Zeit bestehenden Niederlassungen sind binnen einer vom Bundesrath zu bestimmenden Frist, welche sechs Monate nicht übersteigen darf, aufzulösen.
Strona 311 - Jede gesetzlich anerkannte Kirche und Religionsgesellschaft hat das Recht der gemeinsamen öffentlichen Religionsübung, ordnet und verwaltet ihre inneren Angelegenheiten selbständig, bleibt im Besitze und Genusse ihrer für Kultus-, Unterrichts- und Wohltätigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen und Fonde, ist aber, wie jede Gesellschaft, den allgemeinen Staatsgesetzen unterworfen.
Strona 45 - Das Gesetz vom 2. März 1850, betreffend die Ablösung der Reallasten und die Regulirung der gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse (Gesetz-Samml.
Strona cxlvii - Was die Denkschrift von der Pflicht des einzelnen Katholiken sagt mit der Lehre seiner Kirche in Uebereinstimmung zu bleiben, hat eine Berechtigung nur insoweit als die Lehre der Küche unverändert bleibt. Tritt hierin eine Aenderung ein, wie es durch die Constitution vom 18. Juli 1870 geschehen ist, so ist der Staat weder verpflichtet, noch auch nur berechtigt, die Anhänger der alten Lehre in ihrem Verhältnise zum Staat als Abtrünnige zu behandeln.
Strona 118 - Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preussen etc. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt: §. 1.
Strona 311 - Prineipien leiten zu lassen, deren Folgen, — wie sich die Regierungen selbst unmöglich verhehlen können, — für die deutschen Katholiken und für das deutsche Vaterland die traurigsten Zustände herbeiführen müssten.
Strona 295 - Lokal- und Kreisschulinspektoren und die Abgrenzung ihrer Aufsichtsbezirke gebührt dem Staate allein. Der vom Staate den Inspektoren der Volksschule erteilte Auftrag ist, sofern sie dies Amt als Neben- oder Ehrenamt verwalten, jederzeit widerruflich.
Strona 311 - Die Angehörigen des Ordens der Gesellschaft Jesu oder der ihm verwandten Orden oder ordensähnlichen Kongregationen können, wenn sie Ausländer sind, aus dem Bundesgebiet ausgewiesen werden; wenn sie Inländer sind, kann ihnen der Aufenthalt in bestimmten Bezirken oder Orten versagt oder angewiesen werden.