ARCHIV FUR KATHOLISCHES KIRCHENRECHT MIT BESONDERER RUCKSICHT AUF DAS VATICAN ISCHE CONEIL |
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Strona xvi
... in aller Form Rechtens ausgeschiedener Priester als der einzig berechtigte Religionslehrer iner stiftungsmässig katholischen Anstalt erklärt wird , sondern anch alle XVI Die preuss . Bischöfe 7. Sept. 1871 an den deutschen Kaiser .
... in aller Form Rechtens ausgeschiedener Priester als der einzig berechtigte Religionslehrer iner stiftungsmässig katholischen Anstalt erklärt wird , sondern anch alle XVI Die preuss . Bischöfe 7. Sept. 1871 an den deutschen Kaiser .
Strona xxxv
... Priester der Diöcese Diakovar und Canonicus von S. Girolamo der Illyrier in Rom in kath . röm . Blättern vom 20. Dec. 1871 , dass die seit eini- ger Zeit in Italien und auch in Rom , häufig sogar unentgeltlich verbreitete Schrift : Der ...
... Priester der Diöcese Diakovar und Canonicus von S. Girolamo der Illyrier in Rom in kath . röm . Blättern vom 20. Dec. 1871 , dass die seit eini- ger Zeit in Italien und auch in Rom , häufig sogar unentgeltlich verbreitete Schrift : Der ...
Strona xxxvi
... Priester als Pfar- rer für eine Gemeinde im Staate New - York , aber trotz der günstigen Bedin- gungen verlautete nichts , dass man einen gefunden habe . 8. Ein stenograph . Bericht über die Verhandl . des [ altkath . ] Kath ...
... Priester als Pfar- rer für eine Gemeinde im Staate New - York , aber trotz der günstigen Bedin- gungen verlautete nichts , dass man einen gefunden habe . 8. Ein stenograph . Bericht über die Verhandl . des [ altkath . ] Kath ...
Strona xlii
... Priester zu beichten , wenn derselbe nur die Approbation und Jurisdiction des hochwürdigsten Diocesanbischofs hat . 3. Ausserdem wird der hochw . Ordinarius der Diocese in seiner väterlichen Hirtensorgfalt den einzelnen Häusern noch ...
... Priester zu beichten , wenn derselbe nur die Approbation und Jurisdiction des hochwürdigsten Diocesanbischofs hat . 3. Ausserdem wird der hochw . Ordinarius der Diocese in seiner väterlichen Hirtensorgfalt den einzelnen Häusern noch ...
Strona l
... Priester Kühn durch diese schwere Strafe aufgeschreckt in sich gehe und sich bessere , hat sich leider nicht erfüllt . Er verharrt nicht nur in seiner schuldvollen Ver- irrung ; sondern er sucht sie auch noch weiter zu verbreiten , und ...
... Priester Kühn durch diese schwere Strafe aufgeschreckt in sich gehe und sich bessere , hat sich leider nicht erfüllt . Er verharrt nicht nur in seiner schuldvollen Ver- irrung ; sondern er sucht sie auch noch weiter zu verbreiten , und ...
Kluczowe wyrazy i wyrażenia
Aargau allgemeinen Altkatholiken anerkannt Angelegenheiten Antrag April Archiv für Kirchenrecht ausdrücklich bayerischen Bayern Behörden Bericht Beschlüsse Beschwerde besonders bestehenden Bestimmungen betreffenden bezüglich Bischof Bisthum blos Braunsberg bürgerlichen canonischen Concordat Confessionen culte daher Decret desshalb deutschen deutschen Reiche Diocese Dogma Ehre Entscheidung Erklärung Erlass Ermland ersten Erzbischof Excellenz Excommunication Falle Frage Freiheit Fürstbischof Geistlichen Gemeinde Gesetz Glaubens Gottes grosse Grund Grundsätze Herr Herrn Hochwürden Interpellation Jahre Jesuiten Juli Kaiser Kantons Kantons Aargau kath katholischen Kirche Kirchenrecht kirchlichen Klerus König könnte Kötzting Lehramtes Lehre letzteren lichen Lutz Majestät März Mering Minister muss neuen nothwendig öffentlichen Ordinariat Papst Parteien Personen Pfarramt Pfarrei Pfarrer Pflicht Pfründe Pius IX Placet Preussen Priester Propst protestantischen qu'il quae Rath Recht Regierung Regierungsrath Religion Renftle réunions Richter Sache Schule Schutz Seelsorger serment soll Staat staatlichen Staatsregierung Stuhle Thatsachen Theil Tuntenhausen Unfehlbarkeit unserer Urtheil vaticanischen Concils Verfassung Verhältnisse Volkes Weise weltlichen Wetterläuten wohl Worte
Popularne fragmenty
Strona 118 - Ein Geistlicher oder anderer Religionsdiener, welcher in Ausübung seines Berufes öffentlich vor einer Menschenmenge, oder welcher in einer Kirche oder an einem anderen zu religiösen Versammlungen bestimmten Orte vor mehreren Angelegenheiten des Staates in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise zum Gegenstand einer Verkündigung oder Erörterung macht, wird mit Gefängnis oder Festungshaft bis zu zwei Jahren bestraft.
Strona 253 - Les dispositions de l'article 291 du Code pénal sont applicables aux associations de plus de vingt personnes, alors même que ces associations seraient partagées en sections d'un nombre moindre, et qu'elles ne se réuniraient pas tous les jours ou à des jours marqués. « L'autorisation donnée par le gouvernement est toujours révocable.
Strona 311 - Der Orden der Gesellschaft Jesu und die ihm verwandten Orden und ordensähnlichen Kongregationen sind vom Gebiet des Deutschen Reichs ausgeschlossen. Die Errichtung von Niederlassungen derselben ist untersagt. Die zur Zeit bestehenden Niederlassungen sind binnen einer vom Bundesrath zu bestimmenden Frist, welche sechs Monate nicht übersteigen darf, aufzulösen.
Strona 311 - Jede gesetzlich anerkannte Kirche und Religionsgesellschaft hat das Recht der gemeinsamen öffentlichen Religionsübung, ordnet und verwaltet ihre inneren Angelegenheiten selbständig, bleibt im Besitze und Genusse ihrer für Kultus-, Unterrichts- und Wohltätigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen und Fonde, ist aber, wie jede Gesellschaft, den allgemeinen Staatsgesetzen unterworfen.
Strona 45 - Das Gesetz vom 2. März 1850, betreffend die Ablösung der Reallasten und die Regulirung der gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse (Gesetz-Samml.
Strona cxlvii - Was die Denkschrift von der Pflicht des einzelnen Katholiken sagt mit der Lehre seiner Kirche in Uebereinstimmung zu bleiben, hat eine Berechtigung nur insoweit als die Lehre der Küche unverändert bleibt. Tritt hierin eine Aenderung ein, wie es durch die Constitution vom 18. Juli 1870 geschehen ist, so ist der Staat weder verpflichtet, noch auch nur berechtigt, die Anhänger der alten Lehre in ihrem Verhältnise zum Staat als Abtrünnige zu behandeln.
Strona 118 - Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preussen etc. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt: §. 1.
Strona 311 - Prineipien leiten zu lassen, deren Folgen, — wie sich die Regierungen selbst unmöglich verhehlen können, — für die deutschen Katholiken und für das deutsche Vaterland die traurigsten Zustände herbeiführen müssten.
Strona 295 - Lokal- und Kreisschulinspektoren und die Abgrenzung ihrer Aufsichtsbezirke gebührt dem Staate allein. Der vom Staate den Inspektoren der Volksschule erteilte Auftrag ist, sofern sie dies Amt als Neben- oder Ehrenamt verwalten, jederzeit widerruflich.
Strona 311 - Die Angehörigen des Ordens der Gesellschaft Jesu oder der ihm verwandten Orden oder ordensähnlichen Kongregationen können, wenn sie Ausländer sind, aus dem Bundesgebiet ausgewiesen werden; wenn sie Inländer sind, kann ihnen der Aufenthalt in bestimmten Bezirken oder Orten versagt oder angewiesen werden.