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unter Herodes dem Großen (vgl. Luc. 2, 1 ff. | Caffiodorus (Variarum epist. et formul. 3, 52). mit Matth. 2, 1 ff.) eine Schahung statt; c. diese Dieser Staatsmann berichtet, daß zur Zeit des war die erste unter der Statthalterschaft des Qui- | Augustus der Grund und Boden des römischen rinius über Syrien.

Reiches (orbis Romanus) einer Vermessung unterzogen wurde zur Sicherung des Besizes und zur Feststellung der Steuer für denselben. Deßgleichen meldet Suidas in seinem Lexikon (s. v. anоɣрaçn), es habe Kaiser Augustus 20 Männer von erprobter Treue und Tadellosigkeit in alle Provinzen (ènì nãoav tòv jñv tõv úñŋxówv) geschickt, Aufzeichnungen von den Personen und ihrem Vermögen veranstalten lassen und habe eine Steuer verordnet. Die Nachricht des Lucas über die Anordnung eines Reichscensus durch Augustus steht demnach mit der verbürgten Zeitgeschichte nicht bloß nicht im Widerspruche, sonbern die Entwicklungsgeschichte des römischen Staatswesens überhaupt, und die der Finanzen. insbesondere, macht einen solchen Census höchst wahrscheinlich; spätere, von Lucas völlig unabhängige Zeugnisse bestätigen dieses Ergebniß. (Vgl. außer der angef. Literatur noch Huschke, Ueber den Census und die Steuerverfassung der früheren römischen Kaiserzeit, Berlin 1847; Aberle in der Tüb. Theol. Quartalschr. 1874, 663-668; Florian Rieß, Das Geburtsjahr Jesu Christi, Freiburg 1880, 66 ff.; Ders., Nochmals das Geburtsjahr Jesu Christi, ebd. 1883, 59 ff.)

1. Der Reichscensus unter Kaiser Augustus ist eine geschichtliche Thatsache. Zwar zahlten die römischen Bürger um diese Zeit keine directen Steuern (tributa); allein Lucas spricht nur von einer droypach (professio), womit man nach dem Zeugnisse eines Juristen des zweiten Jahr hunderts eine Schahung der Provinzen bezeich nete, während die von römischen Bürgern anoTipnois (census) hieß. Die Beschränkung von oixouuévn bei Lucas auf die Provinzen des gan zen Römerreiches ist somit nicht willkürlich, sondern durch den Contert gefordert und findet sich auch sonst (vgl. Vellejus Paterculus 2, 39; Wieseler, Studd. u. Kritt. 1875, 537). Darum hat auch Suidas, welcher in seinem Werke unter anoɣpapń von diesem Census berichtet (s. unten), | statt nãoa ý oixovμévη des Lucas nãoα ʼn my twv únηxówv (das ganze Land der Unterthanen, d. h. alle Provinzen) gebraucht. Wenn nun thatsäch lich unter der Regierung des Augustus in einzelnen Provinzen des Reiches Schatzungen vorgenommen wurden, wie W. Zumpt (a. a. D. 160 ff.) an der Hand der überlieferten Nachrichten zeigt, so kann die Mittheilung des hl. Lucas unmöglich mit der verbürgten Zeitgeschichte im Widerspruche stehen, trotzdem daß die römi 2. Palästina ward in der Regierungsschen Geschichtsschreiber über das Schabungszeit Herodes' des Großen geschatt. Es decret des Augustus keine directe Mittheilung ist sicher, daß Lucas (2, 2) über die Durchfühenthalten. Zumpt (S. 156-159) hat bereits rung des kaiserlichen Edictes in Palästina behervorgehoben, daß das im Zeitalter der Anto- richtet, und daß diese Schahung noch in die Nenine in allen Provinzen des Reiches im Gegen gierungszeit Herodes' des Großen fiel (Matth. saße zur früheren Praxis bereits gleichmäßig und 2, 1 ff.). Zwar schweigt Josephus Flavius nach römischer Norm geordnete Steuerwesen noth- hierüber, allein dieser jüdische Geschichtschreiber wendig eine allgemeine Schabung vorausseße, will überhaupt nicht alles Vorgefallene erzählen, und hat den Nachweis geführt, daß diese die und seine Glaubwürdigkeit ist nicht größer als Steuerreform anbahnende Schahung in die Re die des hl. Lucas (vgl. Hug, Gutachten, Frei gierungszeit des Augustus zu verlegen sei. In burg 1840, 98-100; Aberle, Tüb. Theolog. dessen gibt es auch directe Zeugnisse für diese Quartalschr. 1874, 672). Auch hat man geSchatzung, welche zwar einer späteren Zeit an- glaubt, die Juden seien zur Zeit der Geburt gehören, aber nicht aus Lucas geschöpft sind. Christi noch nicht tributpflichtig gewesen. Allein Ein solches hat man schon in dem von Augustus schon unter Pompejus (63 v. Chr.) wurden sie selbst verfaßten, nach seinem Tode im Senate den Römern tributpflichtig (Antt. Jud. 14, 4, 4), vorgelesenen und im Ancyranischen Monumente und Zumpt (a. a. D. 197 ff.) hat den Nacherhaltenen Abrisse seiner Thaten finden wollen, weis geliefert, daß dieser Tribut dem Lande im da man die nach omnium provinciarum vor Ganzen auferlegt worden sei. Josephus Flavius handene Lücke im Text entweder durch censum geht noch weiter und erklärt (Antt. 14, 4, 5), egi (Huschke, Ueber den zur Zeit der Geburt die Juden hätten in Folge des Streites zwischen Christi gehaltenen Census, Breslau 1840, 53; Wieseler, Chronologische Synopse, Hamburg 1843, 92) oder durch statum ordinavi (Wie seler, Studien und Kritiken, 1875, 538) er gänzen zu sollen glaubte. Hoffentlich wird diese Lücke ausgefüllt durch die von Humann in Kleinasien aufgefundene Felsinschrift, enthaltend das Testament des Augustus, mit deren Entzifferung Mommsen gegenwärtig be schäftigt ist. Das älteste von Lucas unabhängige directe Zeugniß stammt erst aus der ersten Hälfte des sechsten Jahrhunderts und findet sich bei

Hyrkan und Aristobul ihre Freiheit verloren und seien römische Unterthanen geworden; und daß in diesen Worten keine Uebertreibung liegt, ergibt sich aus den Mittheilungen des nämlichen Histo riographen über die vollständige Abhängigkeit der Juden von den Römern (Antt. 14, 10, 1 sqq.). Als rex socius der Römer vermochte Herodes die Juden vor einer römischen Schatzung nicht zu bewahren; denn auch in abhängigen Königreichen wurden römische Schabungen gehalten (vgl. Huschke, Census zur Zeit Christi 99-116, und Zumpt 181 ff.). Der König Herodes ins

befondere blieb während seiner ganzen Regie: rungszeit völlig von Rom und vom Statthal ter in Syrien abhängig (vgl. Jos. Antt. 16, 9, 1 sqq.; 11, 1 sq.; 17, 9, 1 sqq.). Wenn endlich Josephus Flavius (Antt. 17, 13 in fine; 18, 1, 1; B. J. 2, 8, 1; vgl. Apg. 5, 37) be richtet, daß eine spätere Schabung, etwa zehn Jahre nach der Geburt Jesu, in den Augen der Juden etwas so Neues und Unerwartetes gewesen fei, daß sie einen Aufruhr veranlaßte, so haben schon Huschte (Ueber d. Cenfus 113. 114), Zumpt (188 ff.) und Aberle (Tüb. Theol. Quartalschr. 1874, 672-682) ausführlich gezeigt, daß die Gründe zur Unzufriedenheit, welche bei letteren maßgebend waren, bei der früheren Schatzung nicht vorhanden waren.

schaft in Syrien erklären, und zwar muß er in derselben unmittelbar auf Varus gefolgt sein (Zumpt, Comment. epigr. II, 90-98; Geburtsjahr Chr. 44—62; Mommsen, Res gestae 121-123; vgl. Aberle, Tüb. Theol. Quartalschr. 1865, 125 ff.; Ders., Bonner Lit.-Blatt. 1869, 652-656). Dieß war eine erste Statthalter: schaft desselben (750-753), während ferner geschichtlich feststeht, daß er auch noch ein zweites Mal (um 759 u. c.) Statthalter von Syrien war. Eine Bestätigung der zweimaligen Statthalterschaft des Quirinius über Syrien finden viele Gelehrte auch in der Tiburtinischen Inschrift, welche im J. 1764 in der Nähe von Tibur ausgegraben wurde; indessen sind hierüber die Ansichten noch immer getheilt (Sanclemente, De 3. Um die Zeit der Geburt Christi war vulgaris aerae emendatione, Romae 1793, Luirinius Statthalter von Syrien. 414 sqq.; Huschke, Ueber den Census, 65 ff.; Der volle Name des aus dem Landstädtchen R. Bergmann, De inscriptione Latina ad P. Lanuvium in Latium gebürtigen Quirinius lautet Sulpicium Quirinium referenda, Berol. 1851; Publius Sulpicius Quirinius und nicht Quiri Herm. Gerlach, Die röm. Statthalter in Syrien nus, da der einige Male vorkommende Genitiv und Judäa, Berl. 1865, 39 ff.; Zumpt, Comm. Quirini auch dem Nominativ Quirinius ent epigraph. II, 110 sqq.; Geburtsjahr 73 ff.; spricht. Die Form Cyrinus in der Vulgata ent- Mommsen, Res gestae 111-126; R. Hilgenspricht der durch Cod. Vatic. bezeugten Leseart feld in A. Hilgenfelds Zeitschr. für wissensch. Kupeivov im griechischen Terte. Nun ist zwar nach Theologie XXIII, 98-114). Da die Gründe gewöhnlicher Ansicht bei Josephus Flavius (Antt. für die Beziehung der Inschrift auf Quirinius 18, 1, 1) wohl eine Statthalterschaft des Quiri wenigstens ebenso gewichtig sind, als die vorge nius in Syrien um die Zeit der Entsetzung des brachten Gegengründe, so kann die Tiburtinische Archelaus (759 u. c.) bezeugt (vgl. dagegen Inschrift in Verbindung mit den anderen ZeugAberle, Tüb. Theol. Quartalschr. 1865, 104 bis nissen über Quirinius immerhin als ein secun125), nicht aber eine solche um 750 u. c. Allein däres Beweismoment für dessen zweimalige Stattdie historische Forschung hat jetzt bereits aus den halterschaft von Syrien geltend gemacht werden. profanen Geschichtsquellen den Beweis größter Hierher gehört ferner die Inschrift Orsato, so geWahrscheinlichkeit für eine erste Statthalterschaft nannt nach dem gelehrten Italiener Orsato, weldes Quirinius von 750-753 u. c. (4 bis 1 vor cher sie auffand, und in dessen Werke (Marmi Chr.) geführt (vgl. Zumpt, Commentationes eruditi, Padova 1719, 276) sie zuerst veröffent Epigraphicae, Volumen alterum, Berol. 1854, licht wurde. Nachdem ihre Aechtheit eine Zeit73-150 unter dem speciellen Titel: De Syria lang angezweifelt war, wurde vor ganz kurzer Romanorum provincia ab Caesare Augusto Zeit der größere Theil des Steines mit der Inad T. Vespasianum; Ders., Das Geburtsjahr schrift vom Venetianer Laurentius Seguso beim Christi, Leipzig 1869, 20-71; Th. Mommsen, Bau eines Hauses wieder aufgefunden, von Rossi Res gestae Divi Augusti, Berol. 1865, 111 (Bull. di arch. cristiana 1880, tab. IX) und bis 126; Aberle, Ueber den Statthalter Quiri- von Mommsen veröffentlicht und von letterem nius, Tüb. Theol. Quartalschr. 1865, 103-148). in einem ausführlichen Commentar (Ephemeris Luirinius, der schon im J. 742 u. c. (Dio Cas- Epigraphica IV, Berol. 1881, 537-542) be sius 54, 28) mit Marcus Valerius Consul war, sprochen. Diese Inschrift glaubt man auf die fonnte nach der bestehenden Observanz gewiß im erste Statthalterschaft des Quirinius beziehen zu 3.750 a. c. Statthalter der sehr wichtigen kaiser- müssen, weil wohl vom Jahre 752 u. c., nicht lichen Provinz Syrien werden (legatus Caesaris aber von 759 ein Aufstand der Araber berichtet pro praetore), für welchen Posten gewöhnlich werde: Plinio teste 752 Arabes tumultuati geweiene Consuln gewählt wurden. In der Liste sunt (Noris. Cenot. II, c. 298; vgl. Rieß, der römischen Statthalter von Syrien aber, wie Nochmals das Geburtsjahr Jesu Christi 66). fie auf uns gekommen ist, findet sich eine den Eine Schwierigkeit ist ferner noch darin geZeitraum von 750-757 umfassende Lücke; in funden worden, daß Quirinius, als Nachfolger dieter Zeit wird also Quirinius kaiserlicher Legat des Varus, habe erst mit Herbst 750 u. c. Statt in dieser Proving gewesen sein. Tacitus (Ann. halter werden können, während er nach Lucas 3, 48) berichtet, Quirinius habe über die in Cili- noch vor dem Tode des Herodes (Ostern 750) cien wohnhaften Homonadenser triumphirt und als Statthalter von Syrien die Schahung Paiei Cajus Gājar, dem Adoptivsohn des Augustus, lästina's vorgenommen habe. Allein Lucas be Echlichtung von Successionsstreitigkeiten in sagt ganz allgemein, daß die Schahung PaläArmenien als Rector beigegeben worden; dieß stina's, welche die äußere Veranlassung der Geišgt sich kaum anders als aus seiner Statthalter-burt Jesu in Bethlehem ward, die erste unter

der Statthalterschaft des Quirinius gewesen und vornehme Freunde, wie Nidbruck und die fei. Weil porn nach dem Conterte am natür Fugger, öffneten gleichfalls ihre Bibliotheken. lichsten mit repovεúоvτos ts Zupías verbuns Eigentliche Mitarbeiter an den Centurien waren: den wird, so ergibt sich, daß die Zeitbestimmung | Johann Wigand, geboren 1523 zu Mansfeld, zu dem Zwecke beigesezt ist, um die Schabung, 1553 Superintendent zu Magdeburg, 1560 Prowelche Lucas in V. 2 berichtet, von jener zu unters fessor der Theologie zu Jena, 1562 Superintenscheiden, die um ungefähr zehn Jahre später in dent zu Wismar, dann sieben Jahre Professor zu Judäa durchgeführt wurde. Der Wortlaut des Königsberg, gestorben als protestantischer Bischof Evangeliums zwingt somit zur Annahme, daß, von Bomesanien und Samland den 21. October als Quirinius Statthalter von Syrien war, der 1587; Matthäus Juder, geboren zu Dippoldsbetreffende Census entweder schon begonnen hatte, walde in Meißen 1528, Prediger in Magdeburg, oder noch nicht beendet war. Da nun, wie Zumpt Profeffor in Jena, als Gegner Strigels abgesett, an den Schabungen in Gallien nachweist, die dann in Wismar und Rostock lebend, gestorben Durchführung eines römischen Census oft viele 1564; Basilius Faber, geboren zu Sorau in Jahre in Anspruch nahm, so kann nicht in Ab- der Niederlausit 1525, Philolog, gestorben 1575; rede gestellt werden, daß Quirinius den bereits Andreas Corvinus und Thomas Holzhuter oder von seinen Vorgängern begonnenen und fort Holthuther. Die Arbeit war planmäßig vergeführten Census beendet habe, und daß Lucas theilt; fünf Directoren hatten andere Arbeiter denselben gerade wegen der Bedeutung, welche aufzunehmen, zu besolden und selbst mitzuar Quirinius für die weiteren Geschicke des heiligen beiten. Von diesen Arbeitern mußten sieben jün Landes hatte, den Census des Quirinius genannt gere Gelehrte nach einem ihnen vorgeschriebenen hat. Damit läßt sich auch leicht die Nachricht Plane aus den besten Schriftstellern Auszüge des Tertullian (Adv. Marc. 4, 19) vereinbaren, machen; zwei andere ältere und gelehrtere trugen daß die Schabung durch Sentius Saturninus die Auszüge in gewisse Klassen zusammen. Was (743-747) geschehen sei. Zum Schlusse möge noch hervorgehoben werden, daß die Schahung des römischen Reiches, worüber Lucas berichtet, wesentlich verschieden ist von dem Census römischer Bürger, welchen Augustus nach dem Zeug nisse des Suetonius (August. 27) und des Ancy ranischen Monumentes (vgl. Mommsen, Res gestae 21-24) dreimal vornahm und in den Jahren 726, 746 und 767 (kurz vor seinem Tode) durch ein lustrum schloß. Literatur: Außer den in der Abhandlung angeführten Werken sind noch zu nennen: Friedlieb, Geschichte des Lebens Jesu Christi, Breslau 1855, 51-63; J. Grimm, Gesch. der Kindheit Jesu, Regensb. 1876, 242-246; Schanz, Comment. über das Evangelium des hl. Lucas, Tüb. 1883, 115 ff. Schürer, Lehrb. der Neutestamentl. Zeitgeschichte, Leipzig 1874, gibt S. 262 ein reichhaltiges Lite raturverzeichniß. [Völzl.]

auf diese Art eingetragen war, wurde den Directoren vorgezeigt. Es durfte nichts geschrieben werden, wovon nicht der erste Abriß von den Directoren untersucht worden war. Erst dann wurde der Artikel zusammengesetzt, und wenn ein ganzer Abschnitt fertig geworden, so wurde er noch von den Directoren durchgesehen. Dann wurde derselbe Abschnitt und später die ganze Centurie noch von Einer Person zusammengeordnet und vollends in's Reine gebracht. Die zur Besoldung der Arbeiter, zur Anschaffung der Quellen u. f. w. erforderlichen Geldsummen wurden von Fürsten, ganzen Gesellschaften, reichen Adeligen und Bürgerlichen zusammengeschossen; darunter waren die Könige von Schwe den und Dänemark, die Herzoge von Sachsen, die Fürsten von Anhalt, die Städte Augsburg, Nürnberg und Lindau.

Jede Centurie hatte 16 Abschnitte: 1. Ueber: Centurien, Magdeburger, nannte man sicht der Kirchengeschichte oder des Inhaltes der das erste umfassende Werk der Protestanten über ganzen Centurie; 2. Fortpflanzung der Kirche die Geschichte der christlichen Kirche, weil es nach nach Orten und Gegenden, Art und Weise dieser Jahrhunderten (Centuriae), deren jedes einen Fortpflanzung; 3. Verfolgung und Ruhe der Band füllte, eingetheilt und in Magdeburg be: Kirche, Strafen der Verfolger; 4. Kirchenlehre gonnen wurde. Der Begründer dieser Centurien, und ihre Geschicke im Ganzen und nach den einMatthias Flacius (s. d. Art.), und seine Mitar: zelnen locis theologicis; 5. Keßereien, Ansichten beiter und Gehilfen erhielten den Namen Magde der Keher, deren Luellen und Arten, Gründe burger Centuriatoren. Die planmäßige ihrer Widerlegung; 6. Cerimonien und KirchenAnlage und consequente Durchführung dieses gebräuche; 7. Kirchenpolizei oder Regierung Geschichtswerkes verdient volle Anerkennung, der Kirche, wobei auch von den Bibliotheken, weniger die Tendenz desselben und die mit dieser nothwendig verknüpfte Parteilichkeit und Leidenschaftlichkeit. Den Plan zu den Centurien hatte Flacius schon 1553 gefaßt und zu diesem Zwecke mit beharrlichem Eifer Gedrucktes, Urfundliches und Handschriftliches gesammelt, Correspondenzen eröffnet, Mitarbeiter geworben, per sönlich und durch Andere Reisen in die berühmtern Klosterbibliotheken gemacht. Fürsten

Schulen, von den Pflichten des weltlichen Armes der Kirchenregierung gegenüber, oder von dem Verhältnisse des Staates zur Kirche, von der Kirchendisciplin und von dem Papstthum gehandelt wurde; 8. Spaltungen und kleinere Streitigkeiten; 9. Concilien; 10. berühmte Personen in der Kirche, besonders Bischöfe und Lehrer; 11. das Persönliche von den Kehern und Verführern; 12. Martyrer; 13. Wunder und Wun

derzeichen; 14. äußere oder politische Verhältnisse | Lucas Ofiander (j. d. Art.) zu Tübingen veran der Juden; 15. die nicht christlichen Religionen, staltet und die Geschichte selbst bis 1601 fort= nämlich Judenthum und Heidenthum, und von gesezt. Er wich von der Zeit- und Sachordnung der siebenten Centurie an auch der Islam; 16. po- der Centuriatoren ab, war aber in seiner eigenen litische Veränderungen der Reiche. Nach die Anordnung weniger glücklich. Wir haben von sem Plane erschienen unter der Leitung des Fla- diesem Auszuge eine deutsche (von David Förter, cius allmälig 13 Centurien, jede in einem ein Frankf. 1597-1608) und eine schwedische Ueberzelnen Bande, die erste 1559, die dreizehnte 1574, jebung; Johann Valentin Andreä (f. d. Art.) alle in Folio, mit dem Druckorte Basel. Sie bearbeitete nach dem Auszuge sein Compendium. waren theils in Magdeburg (die ersten fünf), Wenn aber auch die Plan- und Zweckmäßigtheils in Wismar und anderwärts geschrieben, keit der Magdeburgischen Centurien, für welche weil Flacius seinen Aufenthalt oft wechseln und übrigens Dahl (in Koppens wissenschaftl. Jahrb. zum Theil unstät und flüchtig in der Welt herum des Herzogthums Mecklenburg 1808, 4. St.) irren mußte. Der Titel nennt, nach einer ziem den Namen Mecklenburgische Centurien vorlich genauen Aufzählung des Inhaltes, als Ver- schlug, in ihrer äußern Form und Durchführung fasser aliquot studiosos et pios viros in urbe so viel Anerkennung fand, daß die meisten späMagdeburgica und verspricht eine Kirchenge tern protestantischen und selbst einige katholische schichte, welche, singulari diligentia et fide aus Kirchengeschichtscompendien nach ihrem Muster den ältesten und besten Quellen zusammengetra- gearbeitet scheinen, so ist dennoch die Wahrheitsgen, integram ecclesiae Christi ideam geben liebe der Centuriatoren nicht durchgängig so werde. Bis zur vierten Centurie wurde von rühmenswerth. Es war nämlich Flacius und den Verfassern selbst auch eine deutsche Ausgabe seinen Genossen weniger um die objective Kirangefertigt (Jena 1560-1565, 2 Bände). Eine chengeschichte, als um die Begründung lutheri Gesammtausgabe der einzeln erschienenen Cen- scher Ansichten über die Glaubenslehre, das turien, die eigentlich eine zweite Auflage zu nen- Papst und Kirchenthum zu thun; und daß bei nen ist, besorgte M. Ludwig Lucius, Professor zu dieser Begründung oft gewaltsam, parteiisch und Basel, 1624 in sechs Foliobänden; doch sind leidenschaftlich vorgegangen wurde, sind selbst darin die Namen der Verfasser und die Dedi viele Protestanten geständig. Cave (Hist. licationen weggelassen, auch einzelne Stellen den teraria, Pars altera. Edit. Genev. 1699 in Calvinisten zu Liebe geändert. Nicht weniger praefat. p. II) sagt: Inesse (Centuriis M.) war man auf die Fortsetzung der Centurien be labes et naevos, multa omissa, peccata multa, dacht. Schon Wigand hatte die 14., 15. und 16. deprehendi etiam quandoque in ipsis condiCenturie mit vieler Mühe und Kostenaufwand toribus nimiam affectuum indulgentiam et ausgearbeitet; die Arbeit des heftigen Philip dustpíav ths avdoλxns, nec negari potest, nec pistengegners blieb aber ungedruckt und soll in debet dissimulari. Noch schärfer spricht sich Rider Bibliothek zu Wolfenbüttel mit andern chard Montacutius aus in seinem Adparatus ad Echriften desselben aufbewahrt sein. In Helm origines ecclesiasticas, praefat. § 48 sqq. städt bezog eine Zeitlang ein Professor der Theo- Auch Stäudlin (Gesch. der theol. Wissensch. ÏÏ, logie ein eigenes Gehalt behuss der Fortsetzung 152) gesteht, daß die Centuriatoren oft einen der Centurien. Auch für die Verbesserung der polemischen Ton führen und oft aus Partei- und Centurien geschahen Vorschläge und Verheißun Streitgeist Thatsachen entstellen, der katholischen gen. Gebhard Theodor Meier und Johann An- Kirche und ihren Vorstehern hie und da Unrecht dreas Schmid, durch eigene Lehrbücher der Kir- thun und manche Begebenheiten mit beschränktem chengeschichte bekannt, legten Hand an, wie z. B. Blicke betrachten und einseitig darstellen". Ja, Schmids Schrift (Consilium de emendandis, dieser Partei- und Streitgeist richtete sich nicht defendendis et continuandis centuriis Magde- bloß gegen die Katholiken, sondern auch gegen die burgensibus, Helmstad. 1700) zeigt; es kam Anhänger Melanchthons zu Wittenberg, so daß jedoch nichts zum Vorschein. Ein wirklicher An- dadurch ein heftiger Briefwechsel hervorgerufen fang zu einer dritten Ausgabe wurde erst, auf wurde; davon zeugt die Schrift: Narratio de Betreiben des Predigers J. J. Hauke im Ans ecclesiastica historia, quae Magdeburgi conbachischen, im J. 1757 gemacht. S. J. Baum: texitur, contra Menium et scholasticorum garten versprach die Ausgabe zu leiten und die Wittebergiensium epistolas scripta a guberBorreden zu den einzelnen Bänden zu schreiben. natoribus et operariis ejusdem historiae, Die Fortsehung sollte bis zum 18. Jahrhundert Magdeburgi 1558. Daß unter solchen Umstän gehen, und hierauf sollten eigene Supplementa emendationum, defensionum et illustrationum zu den ersten 13 Centurien folgen. Allein Baumgarten starb, und an seine Stelle trat J. S. Wie andere Tendenz- und polemische Schriften Semler, der sich nur zur Ausarbeitung der der Protestanten, so riefen auch die Magdebur 16. Centurie verpflichtete. Es erschienen jedoch gischen Centurien mehr und minder gewandte nur sechs Bände (5 Centurien), Norimbergae Widerlegungen von Seite der Katholiken hervor. 1757-1765. Einen Auszug von den Centurien Der gelehrte Augustiner Gremit Cnuphrio Panhatte von 1592-1604 in neun Quartbänden vini (s. d. Art.) war der erste, welcher Annales

den von den Anhängern Melanchthons das Magdeburger Unternehmen weder pecuniär noch literarisch gefördert wurde, versteht sich von selbst.

ecclesiasticos adversus centuriatores Magde- | dient als Bennet Biskop selbst. Nachdem er, wie burgenses schrieb: sie werden als Manuscript in es scheint, einige Zeit im Kloster Canterbury der Vaticanischen Bibliothek aufbewahrt (Cave, Gott gedient, begab er sich unter Bennets geistHist. lit. p. II, Genev. 1699, praefat.). Dem liche Leitung, machte mit ihm die römische Pilzu früh verblichenen Panvini folgte Baronius gerfahrt, war von der ersten Gründung Were(f. d. Art.) unter den Italienern. Unter den mouths an durch Bennet bis zu dessen Lod sein Deutschen trat zuerst der Rechtsgelehrte Konrad eifriger und treuer Mitarbeiter und wurde von Braun (f. d. Art.) auf: Liber adv. Centurias ihm im J. 682 dem neuerrichteten Kloster JarMagdeburgenses, Dilingae 1565. Ihm ant row als Abt vorgesetzt. Kurz vor seinem Tode wortete Flacius: Refutatio invectivae Bruni, 690 übergab ihm Bennet auch die Oberleitung Basileae 1566.-Wilhelm Eisengrein (s. d. Art.) des Klosters Weremouth, so daß er nun wie vor hatte schon gegen den Catalogus testium veri- her Bennet über beide Stifter Weremouth-Jarrow tatis des Flacius den Catalogus christianae die Vorstandschaft führte. In diesem Amte war veritatis (Dilingae 1565) herausgegeben; gegen Ceolfrid das getreueste Ebenbild seines Meisters. die Magdeburger Centurien beabsichtigte er nun Er kaufte für die wachsende Gemeinde, welche auch, XVI centenarios, continentes descriptio- bei seinem Tode 600 Mönche zählte, Lännem rerum memorabilium in ecclesia contra dereien an, baute Oratorien, schaffte neues Kir Matthiam Flacium Illyricum zu schreiben. Die chengeräth herbei, vermehrte die Klosterbiblioerste Centurie erschien zu Ingolstadt 1566, die theken (unter den neuerworbenen Büchern waren zweite zu München 1568. Zu den deutschen auch Tres pandectae novae translat. und ein Widerlegern der Centurien find endlich noch zu Cosmographorum codex mirandi operis) und rechnen: der Jesuit Peter Canisius (j. d. Art.); erhielt unter den Seinen den Sinn und die Beder Canonicus J. Coccius (s. d. Art.), bekannt triebsamkeit für Handwerke und Künste, wie man durch seinen Thesaurus catholicus; dann der unter Andern daraus ersieht, daß der König der Carthäuser Lorenz Surius (s. d. Art.) und der Pikten, Naitan, von ihm zur Erbauung einer zweideutige Kritiker Kaspar Scioppius (f. d. Art.). Kirche aus Stein Bauleute begehrte und erhielt. Unter den katholischen Engländern hatte sich Nic. Den glänzendsten Beweis für seine VortrefflichHarpsfeld (f. d. Art.) gegen die Centuriatoren ver- keit lieferte er in seinem Schüler und Zögling sucht: Dialogi sex contra summi pontificatus, Beda (f. d. Art.), der unter der Leitung monasticae vitae, sanctorum, sacrarum ima- Bennet Biskops und Ceolfrids und unter dem ginum oppugnatores et pseudomartyres (im Einfluß des von diesen zwei Aebten zu hoher Kerker geschrieben und zu Antwerpen 1566 und Blüte gehobenen Klosterlebens zu Weremouth1573 herausgegeben von Harpsfelds Freund und Jarrow ein Heiliger und Lehrer seines Volkes Landsmann, Alanus Copus). Unter den Fran- und der gesammten Kirche wurde. Außerdem zosen widerlegten die Centuriatoren der gelehrte brachte er durch sein Ansehen und seine liebBenedictiner Gilbert Genebrard (s. d. Art.): reichen Bemühungen in einem bedeutenden Theile Chronographiae libri IV contra centuria- der britischen Insel die Anhänger der alten britores Magdeburgenses, und der Jesuit Pierre tischen Osterfeier von ihrem hartnäckig vertheiCotton (gest. 1626). Minder glücklich war der digten Brauche ab und bewog sie zur Annahme spanische Jesuit Franz Turrianus (f. d. Art.) in der römischen Osterordnung. Zuerst trug er das seiner Vertheidigung der Aechtheit der apostoli Seinige bei, um den frommen und gelehrten schen Canonen und der (pseudo) Isidorischen De Abt Adamnan von Hy für die Beobachtung der cretalen (Libri quinque adversus Magde- römischen Osterfeier und der sog. petrinischen burgenses pro canonibus apostolorum et epi- Tonsur zu gewinnen, worauf Adamnan um 703 stolis decretalibus pontificum apostolicorum, das ganze nördliche Irland mit Ausnahme der Florent. 1572). Zur Literatur über die Magde unter dem Kloster Hy stehenden Kirchen, und burgischen Centurien gehören: Moller, Recensio auch einen Theil der Briten zur römischen critica centuriar. Magdeburg., 1696; Salig, Pascha-Observanz bestimmte. Später, zwischen Historie der Augsburg. Confession, Frankf. 1730, 714-715, schickte der Piktenkönig Naitan, im III, 279-289; J. Fabricii Hist. bibl. II, Begriffe, sich den römischen Gebräuchen anzu424-429; Franc. Budde, Isagoge historico- schließen, eine Gesandtschaft an Ceolfrid, mit der theol., Lipsiae 1727, 787 sqq.; Stäudlin, Bitte um ein Lehrschreiben über die Osterfeier Gesch. der theol. Wissensch., Göttingen 1811, II, und die Tonsur. Dieses Lehrschreiben, das ein148-153; Bauer, Die Epochen der kirchl. Gezige noch übrige Geistesproduct Ceolfrids, hat schichtschr., Tübingen 1852; Preger, M. Flacius uns Beda in seiner Kirchengeschichte aufbewahrt Julyricus, II, Erlangen 1861, 417. [Häusle.] (bei Migne, PP. lat. LXXXIX, 349); es Geoffrid, Abt von Weremouth-Jarrow, ge boren im J. 643, war ein aus edlem Blute abstammender Angelsachse und Verwandter des durch seine vielen und nüzlichen Reisen nach Rom berühmten Bennet Biskop und machte sich um die Klöster Weremouth-Jarrow und um Nordhumbrien und England nicht weniger ver

verbreitet das größte Licht über diese beiden Punkte und zeugt von der Belesenheit seines Verfassers, sowie von dessen gereiften und milden Ansichten. Auf den König brachte es einen so tiefen Eindruck hervor, daß er sich, Gott für ein solches Geschenk Dank sagend, vor den Großzen seines Reiches auf die Kniee warf und unverz

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