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VIII. Die im Laufe der Zeiten sich vollziehende, | burg 1802, Caffel 1832, fortgesetzt von Neus sowohl doctrinelle als kirchlich auctoritative Lehr decker, Cassel 1838; Augusti, Lehrbuch der christl. entwicklung im Gegensaße zu den betreffenden Dogmengesch., 2. Ausg., Leipzig 1811; Baums Irrlehren und Irrthümern wissenschaftlich dar garten-Crusius, Lehrbuch der christl. Dogmenzustellen, ist Aufgabe der Dogmengeschichte. Die gesch., Jena 1831; Engelhardt, Dogmengesch., felbe wird in dem Maße ihre Aufgabe lösen, als 2 Theile, Neustadt a. A. 1839; Hagenbach, fie mit theologischer Correctheit und Tiefe eine Lehrb. der Dogmengesch., 2 Theile, Leipzig 1840 allseitig richtige und genaue Darstellung der be bis 1841; Baur, Lehrb. der christl. Dogmengesch., treffenden geschichtlichen Thatsachen verbindet. Stuttgart 1847; Bed, Christl. Dogmengesch., Daß lettere mit der dogmatischen Wahrheit je Weimar 1848; Marheinete. Christl. Dogmen in Widersprüchen stehen, ist unmöglich; wohl gesch., Berlin 1849; Noack, Christl. Dogmenaber darf der Dogmenhistoriker nimmer verges gesch., Erlangen 1853; Gieseler, Kirchengesch. sen, daß zwar die historische Wissenschaft, nimmer VI, Bonn 1855; Neander, Theol. Vorlesungen aber die Kirche in Sachen des Glaubens irren I u. II, Berlin 1856-1857; Nitsch, Grundkann. Eine solche Dogmengeschichte ist nur auf riß der christlichen Dogmengeschichte, Berlin katholischem Boden möglich. Der protestantische 1870. [Heinrich.] Dogmenhistoriker wird, wie Tüchtiges er im Ein- Doketen (auch Phantasiasten, Öpinarii und zelnen leisten mag, im Ganzen, wenn er auf dem Opinati), Häretiker, welche die Menschwerdung alt-orthodoxen Boden steht, nicht umhin können, des Sohnes Gottes für bloßen Schein hielten die Principien von der sola scriptura und der (doxeiv, intrans. scheinen). Bereits in den neus sola fides, in Widerspruch mit den katholischen testamentlichen Schriften ist die Polemik gegen Principien und mit den Thatsachen der Geschichte, den Doketismus ersichtlich. Dahin gehören jedoch zur Geltung zu bringen. Steht aber ein Dogs nicht die Stellen Col. 1, 19 und 2, 9, welche be menhistoriker auf dem Boden des rationalistischen sagen, daß die Fülle der Gottheit leibhaftig in Unglaubens, so ist ihm die Geschichte der kirch- Christo wohne. Vielmehr würden diese Stellen, lichen Dogmen, gerade so wie die der häretischen wenn sie gegen gnostische Irrthümer gerichtet Meinungen, nur eine Geschichte menschlicher sind, die neben dem Doketismus hergehende InMeinungen. Das Endziel, wonach eine solche habitationstheorie bekämpfen, wonach nämlich in Auffassung der Dogmengeschichte strebt, ist, die dem wirklichen Menschen Jesus irgend ein höherer Auflösung der Dogmen in der Vernunftreligion, Aeon nur vorübergehend Wohnung genommen oder, wie seiner Zeit Strauß in seiner Dogmatik hätte. Gegen doketischen Irrthum richten sich es erstrebte, in der Absurdität und endlich im aber ohne Zweifel die Stellen 1 Joh. 1, 1–3; vollen Unglauben, nachzuweisen. Die Dogmen 4, 1-3; 2 Joh. 7 (vgl. Tertull. De carne geschichte ist eine neuere Disciplin. Die Alten Christi 24, wo 1 Joh. 4, 3 gegen die Doketen haben diesen Gegenstand nur theilweise in der citirt wird, und Euseb. H. E. 7, 25, wo DionyGeschichte der Häresien behandelt; so Frenäus sius von Alexandrien 1 Joh. 1, 1 ff. auf diejeni in seinen fünf Büchern von den Häresien, Hippolyt gen bezieht, welche die Menschwerdung des Herrn oder wer sonst der Verfasser ist, in den Philoso- läugneten). Von Johannes ging die Bestreitung phumenen, Epiphanius in seinem Panarium, Theo des Doketismus über auf dessen Schüler Ignaboret in feiner Αἱρετικῆς κακομυθίας ἐπιτομή, tius von Mlntiodien, welder Ad Ephes. 7. 18; Johannes von Damascus De haeresibus, Augu Ad Trallian. 9-11 und besonders Ad Smyrn. stinus De haeresibus u. j. w. Aus der spätern 1-7 gegen die Doketen eifert, die da sagen, Zeit ist besonders werthvoll der zweite Band der Christi Leiden sei nur Schein gewesen, während Veritas religionis christianae von Cardinal fie selbst bloß ein Scheindasein haben (περ Gotti. Die öfters als Dogmengejdidten begeid- ἄπιστοί τινες λέγουσιν· τὸ δοκεῖν αὐτὸν πεπονneten Werke von Petavius und Thomassin sind dévai, autoì tò doxeiv ovtes. Ad Eph. 2; Ad nicht eigentliche Dogmengeschichten, sondern, wie Trall. 10). Auch Polycarp, ebenfalls Schüler auch die Verfasser es bezeichnen, dogmatisch-theo- des hl. Johannes, wendet sich in seinem Briefe Logische Werke. Von neuern katholischen Dogmen an die Philipper c. 7 gegen doketischen Irrthum. historikern sind besonders hervorzuheben: Klee, Aus dieser frühen und heftigen Bekämpfung des Dogmengesch., 2 Bde., Mainz 1837; Schwane, Doketismus dürfen wir jedenfalls den Schluß Dogmengesch. der vornicänischen Zeit, Münziehen, daß derselbe nicht lange nach der Mitte ster 1862; der patristischen Zeit, 1869; der des ersten Jahrhunderts schon zu einer für die mittleren Zeit, 1882; Zobl, Dogmengeschichte, Gläubigen gefährlichen Macht angewachsen war, Innsbr. 1865; Ginoulhiac, Histoire du dogme und zwar zunächst im Morgenlande, besonders chrétien dans les trois premiers siècles de in Kleinasien, wo die oben erwähnten Sendschreil'Église, 2e éd., 3 vols., Paris 1865; Bach, ben ihren ersten Leserkreis hatten. Da nun das Dogmengeschichte des M.-A., 2 Theile, Wien Menschliche an Christus Sache der finnlichen 1874-1875; Newman, Essay on the Develop-Wahrnehmung, das Göttliche dagegen Object des ment of Christian Doctrine, Lond. 1878. Unter Glaubens war, so ist es sehr auffallend, daß ges den Protestanten verschiedenster Richtungen sind rade ersteres, welches doch der menschlichen Erzu nennen: Walch, Kezerhistorie; Münscher, fahrung näher lag, so früh schon Gegenstand einer Handbuch der christl. Dogmengeschichte, Mar: so heftigen und anhaltenden häretischen Bestrei

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tung wurde. Allein die doketische Härefie ist auch hatte, und aus einem sehr fein organisirten, psy= feineswegs aus dem Schooße des Christenthums chischen Leibe, welcher durch den Demiurgen ge felbst als eine in die Irre gehende Speculation bildet worden war, also der irdischen Schöpfung hervorgewachsen, sondern sie ist auf fremdem angehörte, und welcher Christo dazu diente, sicht Boden entstanden, ein Erzeugniß der fälschlich so bar, betastbar und leidensfähig zu werden. Da genannten Gnosis (Yeudúvμos pãois), welche gegen war nichts Hylisches oder Grobstoffliches den Dofetismus als Mittel gebrauchte, um die in Christus. Mit dem so organisirten Menschen christliche Lehre von der Erlösung mit ihren ander: Christus verband sich sodann bei der Taufe im weitigen, dem Christenthum fremden Ansichten Jordan der himmlische Soter des Pleroma. Der in Einklang zu bringen. Da nämlich der Gno- Unterschied zwischen dieser Darstellung und der sticismus die Materie für den Siz des Bösen des Valentinus selbst und seiner anatolischen hielt, so konnte er die Incarnation im christlichen Schüler liegt klar zu Tage. Dennoch kommt aber Sinne nicht annehmen; weil er aber andererseits auch Ptolemäus durch die Läugnung des Hyli: doch die Lehre von der Herabkunft Christi zum schen in Christus, wenngleich nur scheinbar, dem Zwecke der Erlösung in seinen Systemen verwer Doketismus wieder nahe, und so mögen überhaupt then wollte, mußte er als Ersatz für die christliche die beiderseitigen Auffassungen nicht immer rein Incarnationslehre entweder zu der oben erwähne zum Ausdruck gelangt, sondern vielfach ineinander ten Inhabitationstheorie oder zum Doketismus übergegangen sein. Wenigstens scheint Tertullian greifen. Letterer findet sich schon bei dem Urkezer (De carne Christi 15. 16) auch abendländische Simon Magus (Iren. Haer. 23, 2 sq.), welcher Valentinianer zu kennen, welche dem Doketismus sich selbst mit Christus identificirte und vorgab, huldigten. Ueber den Gnostiker Basilides (s. d. er sei unter den Menschen als Mensch erschienen Art.) liegt uns ein zweifacher Bericht vor. Nach und habe in Judäa scheinbar gelitten. Von den dem einen derselben (Iren. 1. c. 24, 3-7) hätte spätern Hauptvertretern gnostischer Systeme be Basilides eine doketische Lehre vorgetragen. Der kannten sich zum Doketismus Saturnin, Cerdo, von dem Vater in die Welt gesandte vous oder Marcion, Apelles und Valentin. Saturnin be Christus habe nur eine Scheingestalt angenomhauptete, der Erlöser sei ungeboren, körper und men und diese vor der Kreuzigung mit der des gestaltlos, vermeintlich jedoch als Mensch er- Simon von Cyrene vertauscht. So sei es ge schienen (1. c. 24, 2). Aehnlich Cerdo: Als des kommen, daß in Wirklichkeit letterer litt, wäh obersten Gottes Sohn ist Christus ohne Geburt rend Christus unerkannt daneben stand und die aus der Jungfrau, ja, ohne alle Geburt auf Juden verlachte. Nach dem andern Bericht da Erden als Mensch bloß erschienen." Von Cerdo gegen (Hippol. Philos. 7, 14 sq.) würde die An hat Marcion den Doketismus angenommen, ge- ficht des Basilides über Christus eher als Inhamäß welchem der Sohn des guten Gottes im bitationstheorie zu fassen sein, wenngleich er es 15. Jahre des Tiberius plößlich, ohne Durchgang nicht zu einer wirklichen Einwohnung des Gött: durch den Leib der Jungfrau, nur mit einer pu- lichen in dem Menschen Jesus kommen lägt. tativa corpulentia bekleidet, vom Himmel nach Auch Tatian, der Apologet und Schüler Justins, Capharnaum herabgekommen sein soll. Marcions der nach dem Tode dieses seines Lehrers in EnoSchüler Apelles dagegen schrieb Christo anstatt sticismus verfiel, scheint entsprechend seinen sondes bloßen Scheinleibes einen höhern, den Gestigen Ansichten über die Materie auch doketisch stirnen entnommenen Leib zu, mit welchem er, über Christus gedacht zu haben; wenigstens hatte jedoch ebenfalls ohne geboren zu werden, in die er in der von ihm verfaßten Evangelienharmonie, Welt eingetreten sei (Tertull. Adv. Marcion. 1, 19; 3, 11; De carne Christi 6). Valentin lehrte nach Epiphanius (Haer. 31, 7), Christus, der Gesandte des Bythos, habe vom Himmel her einen pneumatischen Leib mitgebracht, welcher durch Maria hindurch gegangen sei, wie Was ser durch einen Kanal (ws dia owλñvos bowp). In dieser Darstellung folgte ihm, wie Hippolyt (Philos. 6, 35) bezeugt, der anatolische Zweig seiner Schule, vertreten hauptsächlich durch Arionicus und Bardesanes, während die abendländi schen Valentinianer, unter denen besonders Heracleon, Ptolemäus und Marcus hervorragten, zur Inhabitationstheorie übergingen. Sehr fünft lich und zur Veranschaulichung des Unterschiedes zwischen beiden Theorien dienlich ist die Anficht des abendländischen Valentinianers Ptole maus. Danach existirte zunächst ein wirklicher Mensch, Christus, zusammengesezt aus pneus matischen, also rein himmlischen oder geistigen Theilen, die er von der Achamoth empfangen

dem Diatessaron, alles weggelassen, was auf die menschliche Abstammung und Geburt Christi Bezug nahm (Theodor. Haer. fab. 1, 20).

Außer den bis jest genannten doketisirenden Gnostikern erwähnt Clemens von Alexandrien (Strom. 7, 17, 108) noch eine besondere gnosti sche Secte, welcher er im Gegensatz zu den übrigen den specifischen Namen der Doketen beilegt. Der selbe bezeichnet (Strom. 3, 13, 91) einen gewissen Julius Cassianus als den Urheber der Dokejis (ö tŷs doxńoews ékápywv). Von einem Cassia nus berichtet auch Hieronymus (Comm. in Ep. ad Gal. 6, 8), daß er putativam carnem Christi gelehrt habe, und Theodoret (Haer. fab. 1, 8) nennt einen Koffianos unter den Schülern Valentins. Wenn dieses eine und dieselbe Persönlichkeit ist, so kann jener Julius Cassianus selbstredend nicht als Urheber des Doketismus im Allge meinen, sondern höchstens als Stifter oder Hauptvertreter der besondern Secte der Doketen angesehen werden. Auch bei Eusebius (H. E. 6, 12) wird

Das Wesentliche der doketischen Irrlehre liegt folglich darin, daß sie die Menschwerdung, näher die Incarnation des Logos läugnet und statt dessen ihren Soter entweder nur mit einem Schein

dem Anschein nach eine specifische Secte der Doke- dem Erlöser einen himmlischen Leib zu, mit wel ten erwähnt, die das Evangelium Petri gebrauchten chem er durch Maria, wie durch eine Röhre, hin(f. d. Art. Apocryphen-Literatur II, 3). Näheres durchgegangen und nur scheinbar am Kreuze geüber die Lehre dieser Doketen wird aber an den storben sei. Noch im 11. Jahrhundert entdecte angeführten Stellen nicht mitgetheilt. Dagegen man zu Orleans manichäische Irrlehrer, welche beschreiben die Philosophumena (8, 2. 8-11; die Geburt Christi aus der Jungfrau, sein Leiden 10, 16) ausführlich das Lehrsystem einer gno und seine Auferstehung läugneten. stischen Secte, welche in ihnen ebenfalls ausschließ lich den Namen der Dofeten führt, obwohl die selbe, bei Lichte besehen, eine weit weniger doketische Christologie vorträgt, als die oben erwähnten Gnostiker. Aus dem obersten Gott emaniren, leibe oder mit einem der irdischen Schöpfung wie aus einem Feigensamen, dreißig Aeonen. nicht angehörigen, sei es pneumatischen, sei es Diese bringen, zusammenwirkend, aus einer Jung- fiderischen Leibe auf Erden auftreten läßt. In frau, der obern Maria, den eingebornen Sohn jedem Falle wäre aber das, was an dem Erlöser hervor, welcher, da er die Kraft aller Aeonen in menschlich erschien, eben nur Schein gewesen. sich schließt, dem obersten Gott gleich ist und sich Die Menschwerdung Christi unterscheidet sich nur dadurch von ihm unterscheidet, daß er nicht, nach doketischer Auffassung durch nichts von den wie dieser, ungezeugt, sondern eben das Erzeug- Angelophanien. Einige lassen sodann diesen niß des ganzen Pleroma ist. Aus dem Pleroma Schein schon mit der Geburt beginnen, während strahlt das Licht, in welchem die Ideen aller nach Andern der Soter ohne Geburt hienieden Wesen enthalten sind, erleuchtend und gestaltend erschienen wäre. Nicht zum Doketismus zu rechnen in das Chaos hinab. An diesem Lichte erzeugt ist (gegen Alzog, K.-G. § 71; Möhler, K.-G. I, sich aber auch ein lebendiges Feuer, aus wel- 293 u. A.) die oben als Inhabitationstheorie chem der große Archon, der Demiurg oder bezeichnete Ansicht, welche unter den Gnostikern Gott des alten Bundes hervorgeht, der ja ein von Cerinth, den Ophiten und Sethianern und feuriger Gott ist (Ex. 3, 2). Dieser mißhandelt die in das Chaos hinabgestrahlten Lichtkeime oder erkalteten Ideen, welches die Seelen find, indem er sie zu einer Wanderung durch viele Leiber nöthigt und in mannigfaltigem Irrthum fie erhält. Zu ihrer Befreiung steigt der einge borene Sohn aus dem Pleroma als Soter herab und wird, um auch die äußerste Finsterniß, das Fleisch, anzunehmen, aus der irdischen Maria geboren. Bei der Taufe im Jordan erhält er dazu noch das Siegel des von der obern Jungfrau geborenen Leibes und streift dann in der Kreuzigung den irdischen Leib ab, um den in der Taufe aufgeprägten, also in Wirklichkeit einen Scheinleib anzuziehen. Obwohl diese Darstellung, namentlich was die Leiber des Soter anbetrifft, unklar ist, so geht doch soviel daraus hervor, daß diese xar' oxy Doketen nur einen sehr gemäßigten Doketismus lehrten, indem sie den selben erst mit der Auferstehung Christi anfangen ließen.

den abendländischen Valentinianern vertreten wird; ebenso an sich nicht die christologischen Irrlehren des Nestorius, Eutyches und Apollinaris. Denn wenn auch alle diese durch ihre Irrthümer thatsächlich die Wirklichkeit der Menschwerdung aufhoben, dieselbe also innerlich in Schein auflösten, so ging doch ihre Absicht von vornherein nicht dahin, das im Leben Christi äußerlich erscheinende Menschliche nur als bloßen Schein zu deuten, obwohl einige Anhänger der apollinaristischen und monophysitischen Häresie in der weitern Ausbildung ihrer Lehre von der Vergöttlichung des Menschlichen in Christus wirklich bis zu diesem Punkte fortgeschritten find (f. d. Art. Apollinaris der Jüngere).

Der Doletismus ist, wie schon hervorgehoben wurde, eine dem Christenthum von Haus aus fremde Lehre, die nur angewandt wurde, um eine christliche Wahrheit mit außerchristlichen Sy stemen in Verbindung setzen zu können. Diesen seinen unchristlichen Charakter beweist der DokeAls der Gnosticismus seine Blüteperiode be- tismus dadurch, daß er, auf das christliche Lehrreits überschritten hatte und hinzuwelken be- system angewandt, die fundamentalsten Säße gann, erhielt die bis dahin von ihm getragene desselben zerstört. Das der Religion wesentliche doketische Irrlehre neuerdings einen kräftigen Streben nach Vereinigung der Creatur mit Gott Aufschwung durch ihre Einfügung in das System erreicht in der hypostatischen Union den Höhe des Manichäismus. Der in der Sonne woh- punkt seiner Verwirklichung; an dessen Stelle sett nende Jesus impatibilis, d. h. die von der Ma- der Doketismus nur eine vorübergehende Veranterie nicht befleckte Lichtseele, kommt in einem staltung Gottes zum Zwecke äußern Verkehrs Scheinleibe herab, um den Jesus patibilis, näm mit den Menschen. Ferner hebt derselbe das lich die von den Dämonen in die Materie ein Grunddogma von der Erlösung vollständig auf; geschlossenen Lichtkeime, vorab die menschlichen der Gnosticismus kennt keine Erlösung, nur eine Seelen, zu belehren, wie sie den Rückweg in das Belehrung der Menschen durch den Soter. Auf Lichtreich finden können. Christi menschliches Grund der Menschwerdung Christi und seines Leben und sein Leiden waren nur Schein." Die Erlösungswerkes vollzieht sich nun weiter die von den Manichäern abstammende, orientalische gnadenvolle Verbindung der einzelnen Menschen Secte der Paulicianer im 7. Jahrhundert schrieb mit Gott vermittels der heiligen Sacramente, Kirchenleɣifon. III. 2. Aufl.

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bleiben, sondern auch sein Leben bessern wolle,
nahm sich seiner liebreich an und erwirkte ihm
die Freiheit. Allein Dolet mißbrauchte dieselbe
zur Veröffentlichung einer Schmähschrift über seine
Gefangenschaft (Le second enfer d'Estienne
Dolet). In Folge davon wurde ihm der Prozeß
gemacht, welcher mit der Erdrosselung und Ver-
brennung des Atheisten und Kezers" zu Paris
am 3. August 1546 endete. Ob er sich im lezten
Augenblicke noch bekehrt habe, ist ungewiß. Cal-
vin rechnete ihn nicht zu seinen Anhängern, sondern
zu den Gottesläugnern. (Vgl. Jselin, Lexikon;
Bayle, Dict. hist.) [Patr. Wittmann.]
Dom, Domkirche, s. Cathedrale.
Dom, Titulatur, f. Benedicere.
Domcapitel, Domdecan, Domherr,
Dompropst, f. Canonici, Capitel und Prä-
latur.

besonders der Eucharistie; der Doketismus hat den jene athmeten, und insbesondere durch den hierfür kein Verständniß. „Sie enthalten sich Spott, mit welchem er hohe und geringe Leute der Eucharistie, weil sie nicht bekennen, dieselbe verlegte, machte er sich viele Feinde. Da er zudem sei das Fleisch unseres Erlösers Jesus Christus" der calvinischen Partei fich zuneigte, wurde er (Ign. Ad Smyrn. 7). Mit der Wirklichkeit des verhaftet. Ein edler Kirchenfürst, Castellan, dem Lebens, Leidens und Todes Christi schwindet er versprochen hatte, daß er nicht nur katholisch ferner sowohl das von ihm gegebene Tugendbeispiel, wie auch der aus seinem Opfertod folgende Antrieb zu opferwilligem Thun und Leiden: „Wenn Christi Leiden nur Schein ist, wozu trage ich dann Fesseln?... Wenn dieses nur zum Schein vom Herrn vollbracht wurde, so bin auch ich nur für den Schein gebunden!... Um mit ihm zu leiden, ertrage ich Alles, wenn nur er mich stärkt, der vollkommener Mensch geworden ist" (Ign. Ad Trall. 10; Ad Smyrn. 4). Die gnostische Ascese hat keinen moralischen, nur einen physischen Untergrund und artet deßhalb entweder in übertriebene Strenge, gänzliche Enthaltung von der Materie, oder in Larismus, Mißbrauch der Materie aus. Endlich geht mit der doketischen Irrlehre über die Person Christi, weil aus dem selben falschen Grundprincip entspringend, stets auch die Läugnung der dereinstigen Auferstehung Hand in Hand. Jeder, der nicht bekennt, daß Domicellaren hießen ehemals die an den Jesus Christus im Fleisch gekommen, der ist ein Hochstiftern oder Metropolen und Domkirchen Antichrist, und wer nicht Zeugniß ablegt vom aufgenommenen jüngeren und noch unpräbenKreuze, ist vom Teufel; wer aber die Aussprüche dirten Canonici, welche allmälig nach dem Alter des Herrn nach seinen Lieblingsideen deutet und ihrer Aufnahme in die erledigten Capitelspfründen fagt, es gebe keine Auferstehung und kein Gericht, einrückten. Schon in der ältesten Zeit hatten die der ist der Erstgeborene des Teufels" (Polyc. Ad Bischöfe Anstalten gegründet, in welchen die Philipp. 7). Wie sehr übrigens die Urkirche jüngeren Cleriter unter ihren Augen, häufig von gegen den Doketismus sich abwehrend verhalten ihnen selbst, unterrichtet und erzogen wurden. mußte, das zeigt sich nicht nur aus der frühen Hieraus bildeten sich die nachmals allgemeinen und energischen Bekämpfung desselben, sondern | Episcopien oder Domschulen (s. d. Art.), mit auch aus dem Umstande, daß im apostolischen denen das Institut der Minoristen in regelmäßige Glaubensbekenntniß gerade die durch den Doke- Verbindung trat, so daß die jüngern Cleriter tismus angegriffenen Lehren, die Empfängniß des Herrn, seine Geburt aus der Jungfrau, fein Leiden und Sterben und die Auferstehung des Fleisches ausdrücklich bezeugt werden. (Vgl. Walch, Keberhistorie I; Neander, Genetische Entwicklung der vornehmsten gnostischen Systeme, Berlin 1818; Baur, Die christliche Gnosis, Tübingen 1835; Hilgers, Kritische Darstellung der Häresien, Bonn 1837; Hilgenfeld, Ketergesch. des Urchristenthums, Leipzig 1884; Hergenröther, Kirchengeschichte I, 114 ff. 526. 714.) [Küpper.] Dolcino, s. Apostoliker 3.

Polet, Stephan, Humanist, wurde 1509 zu Orleans geboren. Nachdem er zu Paris, Padua und Venedig die schönen Wissenschaften studirt hatte, kam er nach Toulouse, um sich der Jurisprudenz zu widmen. Doch wurde er 1533 gezwungen, wegen anstößiger Reden die Stadt zu verlassen. Er ging nach Paris, dann nach Lyon. Hier mußte er gleichfalls flüchtig werden, da er eines Mordes beschuldigt ward. Indeß konnte er, von König Franz I. begnadigt, nach Lyon zurückkehren und von 1538 an als Buch drucker mit der Herausgabe seiner gesammelten Gedichte und seiner philologischen Schriften sich beschäftigen. Durch den frivolen, gottlosen Geist,

nach ihrem Alter und den erworbenen Fähig feiten zu den niederen Weihen, auch ohne daß sie schon wirkliche Aemter bekleideten, zugelassen wurden. So entstand von selbst die Eintheilung der Cleriker in ältere, wozu die Priester und Diaconen, und in jüngere, wozu die übrigen gehörten. Diese Unterscheidung, sowie die Verbindung der Minoristen mit der bischöflichen Schule wurde in nichts geändert, als das gemeinsame Leben allmälig an allen Kirchen, wo es eine hinreichende Anzahl von Geistlichen gab, regelmäßig aber an den Dom- und Collegiat: kirchen, eingeführt wurde. Die Priester mit den Diaconen, zu denen später auch die Subdiaconen kamen, bildeten die höhere Klasse der Dom- oder Stiftsgeistlichen (Canonici), die in der Kirche in den oberen Chorstühlen ihren Platz und im Capitel Sit und Stimme hatten, während die Minoristen in den untern Chorbänken (in pulvere) stehen mußten und in die Zahl der Capitularen noch nicht aufgenommen waren. Aber auch als sich im Laufe des zehnten und elften Jahrhunderts nach und nach das gemeinschaftliche Zusammenleben wieder größtentheils auflöste, blieb doch der Unterschied zwischen den älteren und jüngeren Canonicis fortbestehen, und

schule weg. Nichtsdestoweniger wurde diese For-
malität unter milderer Form bei der Aufnahme
eines Canonikers in das Capitel auch späterhin
noch und bis in die neuere Zeit beobachtet. Bei
der Einrichtung der dermaligen Domcapitel ist
das Institut der Domicellaren weggefallen, und
die noch beibehaltene Unterscheidung in ältere und
jüngere Canoniker bezieht sich nur auf die Größe
der Präbende.
[Permaneder.]

während die älteren (Capitulares) eigene Woh | präbendirten Canonifer einrückten. Damit fiel nungen bezogen und bald auch den gemeinsamen natürlich auch die Emancipation von der DomTisch aufgaben, blieben die jüngeren noch in dem gemeinschaftlichen Wohnhause beisammen und erhielten fortan von dem klösterlichen Zellen gebäude (domus - cellae) den Namen Domicellares oder junge Herren" (domicelli, Dimis nutiv von Dominus). Diese waren begreiflich nicht präbendirt, sondern es war zu ihrer ge meinsamen und vollständigen Verpflegung ein gewisser Theil des Stiftsvermögens ausgeworfen worden; sie rückten jedoch allmälig nach Domicil (domicilium, Wohnsit), ein dem Alter in die Klasse der älteren Canonici bekannter Rechtsbegriff. Die gemeine Lehre vom oder Capitularen ein. Bis dahin standen sie, da Domicil gehört dem weltlichen d. h. römischen sie noch regelmäßig die Schulen besuchten, unter Rechte an; dasselbe ist aber auch im Kirchender Aufsicht und Disciplin des Scholasticus recht der Ausgangspunkt wichtiger Folgen. Hier (f. d. Art. Domscholaster). Der späteren Ent kann bloß das Wesentliche ausgehoben werden. laffung des bisherigen Zöglings aus der Zucht mit Uebergehung des Uebrigen und der particudes Domscholasters und seiner Aufnahme in das larrechtlichen Bestimmungen. 1. Domicil be Capitel ging ein feierlicher Act (Emancipation) zeichnet den Ort, wo jemand sich niedergelassen voraus. Nach bestandener Prüfung nämlich, und hat in der Absicht, dort seinen Aufenthalt zu wenn es anders das gesetzliche Alter, das einund- fixiren oder fest zu wohnen (L. 7, Cod. De inzwanzigste Lebensjahr (weil hieran das Sub col. 10, 39). Die Thatsache der Niederlassung diaconat und die Capitelsfähigkeit geknüpft war) und diese Absicht müssen also beide und cumu erreicht hatte, wurde der Domicellar durch den lativ vorhanden sein, wenn ein Domicil begrünScholaster den Capitularen erst einzeln, dann det werden foll (L. 20, Dig. Ad municip. 50, 1). in pleno präsentirt (der sogen. Capitelgang), Zur Niederlassung wird gerade nicht ein eigenes und wenn seine Aufnahme genehm war, dem Wohnhaus erfordert (L. 1, § 2, Dig. De aleat. lezten Act der Demüthigung unterworfen, indem 11, 5; L. 5, § 2, Dig. De injur. 47, 10; L. 4, er von seinen bisherigen Mitscholaren der Reihe Cod. De incol. 10, 39; § 8, Inst. De injur. nach einen leichten Ruthenstreich erhielt. Hierauf 4, 4). Dagegen reicht der bloße Haus- oder trat er in die geistlichen Exercitien ein und wurde Güterbesit ohne persönliche Niederlassung (welsodann, nachdem er einmal vor dem Bischof, cher Zustand bei den sog. Forensen stattfindet) dann vor dem versammelten Capitel das Glau- nicht hin (L. 17, § 13, Dig. Ad municip. 50, 1). bensbekenntniß abgelegt und den Capitelseid ge- Ob übrigens der Ort Stadt oder Land sei, leistet hatte, investirt und in seinen Platz im macht keinen Unterschied (L. 239, § 2, Dig. De Chor und auf seinen Sitz im Capitel eingeführt. V. S. 50, 16). Die Absicht des festen Wohnens Nach einer freilich mißbräuchlichen, aber bei der kann nicht nur aus einer ausdrücklichen Erkläspätern politischen Bedeutsamkeit der Hochstifter rung, sondern auch aus concludenten Handleicht erklärlichen Gestaltung wurden diese Capitel lungen entnommen werden (L. 27, § 1, Dig. Ad bald von erlauchten, gräflichen und vornehmen municip. 50, 1; L. 203, Dig. De V. S. 50, Häusern benutzt, ihre jüngern Söhne darin zu 16; L. 2 in f. Cod. Ubi Senat. 3, 24; L.-7, versorgen, und so kam es zulezt, daß in den Cod. De incol. 10, 39), beides aber nur bei Metropolitan- und Domcapiteln regelmäßig bloß Willensfähigen (LL. 5. 40, Dig. De R. J. 50, Adelige (pueri nobiles, Nobel- oder Edelknaben) 17; §§ 8. 10, Inst. De inut. stipul. 3, 19). Aufnahme fanden, Nichtadelige aber nur in Wenn einmal das Domicil begründet ist, so sind Collegiatstiftern (s. d. Art.) untergebracht werden die daran geknüpften Rechte nicht erst noch von fonnten. In leztern Capiteln wurden die jüngeren der Bethätigung eines längeren Aufenthaltes Cleriker gewöhnlich Canonici minores zum abhängig. In dieser Beziehung ist jedoch eine Unterschiede von den ältern und eigentlichen Verordnung des Papstes Innocenz XII. vom Canonikern und Capitularen, in den Hochstiftern J. 1694 (Speculatores domus Israel, Buldagegen Domicellaren genannt. Jene gemein lar. IX, 374 sqq., § 11) hier nicht zu übergehen. same Lebensweise und Schuldisciplin der Domi- Die bezügliche Stelle lautet: Subditus ratione cellaren bis zu ihrem Eintritt in's Capitel dauerte domicilii ad effectum suscipiendi ordines is bis zu der Zeit, wo die Universitäten auffamen duntaxat censeatur, qui, licet alibi natus und die Domicellaren wie die übrigen Cleriker fuerit, illud tamen adeo stabiliter constituerit ihre höhern Studien auf diesen Anstalten been in aliquo loco, ut vel per decennium saltem digten. Jest traten nur erwachsene Cleriker als in eo habitando, vel majorem rerum ac boBewerber um Canonicate auf, die, wenn sie die norum suorum partem cum instructis aediAnwartschaft erhalten hatten, nur noch den bus in locum ejusmodi transferendo, ibique Namen Domicellaren führen durften, sich aber semper per aliquod considerabile tempus in der Regel aus eigenem Vermögen unterhalten commorando, satis superque suum perpetuo mußten, bis sie in die Zahl der eigentlichen und ibidem permanendi animum demonstraverit,

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