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fåge, oder das Abgehen von denselben zum Vore wurfe gemacht werden, da, — eingeständlich der AnFlåger, - dies, ein Mangel an Glauben, der Glauben aber eine göttliche Inspiration ), und somit nicht abhängig von dem Willen des Einzelnen ist? Zwar wird diese Entschuldigung von den gebildeteren Anklågern im Allgemeinen zugelassen, nåher aber die Gültigkeit derselben auf den Fall eingeschränkt, daß der Ungläubige,,sich bereits der Aufsuchung der Wahrheit auf demjenigen Wege hingegeben, welchen Christus, um zu ihr zu gelangen, vorgezeichnet habe;" welcher Weg dann kein anderer ist, als der: die Kirchlich-Vorgesezten anzuhören und sich der Kirche zu unterwerfen 2). „Sich aber von dem Joche dieser heilsamen Autoritåt befreien, um sein eigenes Urtheil an die Stelle zu sezen, dies ist ein Abgehen von dem Wege, welcher zur Wahrheit fährt, mithin ein Verzichten auf das Recht, die Entschuldigung unfreiwilligen Irrthums v o r zu sch ú ßen“3). — Nicht nur wird aber hier über

(de

la

1) „La croyance des dogmes, sagt Tabaraud, Réunion, ect. p. 434) crus par les catholiques et rejetés par les protestants, seule base d'une réunion sincère, est un donde celui qui inspire la foi, en inspirant l'amour des saintes vérités qui en sont l'objet.“

2) Cette voie consiste, bemerkt in dieser Beziehung Tabaraud (a. a. D. S. 472), à écouter ceux dont il est dit dans l'Evangile; „qui vous écoute, m'écoute; à se saumettre à ceîte église dont on ne peut rejeter l'autorité, sans s'exposer à être traité comme un paien“ etc. d. h. man muß sich unterwerfen, um nicht ewig verdammt zu werden. Wie aber, wenn man nicht an ewige Verdammniß glauben kann?

3),,S'affranchir du joug de cette autorité salutaire, pour y substituer son propre jugement, c'est se mettre hors

sehen, daß wer die Wahrheit erst sucht, schon aufges hört hat zu glauben, daß er sie besige'); sondern es wird dieser (mangelnde) Glauben selbst als Bedingung angenommen, um sich hinsichtlich seines Mangels entschuldigen zu können; denn um die Wahrheit nur auf dem angegebenen Wege zu suchen, muß man ja schon glauben, daß er der rechte, daß er der einzige sey.

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Ist nun aber, da für das Selbsturtheilen so viele zu Mårtyrern geworden, daß dasselbe auch der iusserlichsten Betrachtungsweise nicht mehr als Sache bloser Willkühr erscheinen kann, ist das zu nehmende Bedürfniß des Selbsturtheilens als ein nothwendiges Resultat der menschlichen Entwicklung zu betrachten, so kann eben damit das früher bestandene Centrum der kirchlichen Einheit nur irs rigerweise noch als solches betrachtet, und nur mit Unfug ihm ein solcher Namen beigelegt werden. Denn die Einheit selbst hat thatsächlich aufgehört, und um die Würde eines Centrums anzusprechen, muß nicht blos gefordert werden, daß die Planeten sich aller anderer Richtung, als der um den Mittelpunkt enthalten, sondern dieser muß auch stets so viel Licht und Wärme gewähren, als die Bandelsterne bedürfen, damit sie nicht versucht oder selbst genöthigt werden, eine andere Sonne aufzu

de la voie qui conduit à la verité, c'est par conséquent renoncer au droit de réclamer l'excuse de l'erreur involontaire." (Ders. a. a. D.)

1) Nemo quaerit, nisi qui aut non habuit aut perdidit. (Tertull, de praeser. hacr. p. 91.)

suchen; denn mit Recht bemerkt Kératry 1), „où l'on me donne, je puis recevoir sans examen; où l'on m'ôte, celui-ci est à la fois un droit et un devoir." Je långer aber jenes kirchliche Centrum zeitlich bestanden, um so mehr hatte es, durch ims mer zunehmende Begierlichkeit, wie durch Ablehnung zeitgemäßer Forderungen, sich selbst aus der Mitte auf die Seite gesezt; die Sonne war zum Monde

ausgebrannt, was Wunder, wenn die Planeten Sonnen zu werden strebten? Dem Glauben war die

Erde das Weltcentrum gewesen; die fortgeschrittene Erkenntniß seşte die Sonne in ihre ursprünglichen, eingeborenen Rechte wieder ein.

Die allgemein eingerissene Verderbniß der Klostergeistlichkeit, welche größtentheils unmittelbar unter römischem Schuge stand, — und die Einführung der påbstlichen Indulgenzen, welche deren, spåter selbst von Katholiken zugestandenen, angeblichen Misbrauch zur Folge gehabt 2), hatten allmählig das sittliche deutsche Gemüth im Tiefsten empört und die Laien, wie mit Gewalt, zum Selbsturtheilen veranlaßt 3). Dem allgemeinen sogenannten Men

1) De l'Exist. de Dieu, Paris 1815. pag. 10.

2) Wir sagen: angeblich; denn es ist kaum einzusehen, wie ein wirklicher Mißbrauch statt finden, noch weniger, wie er erwiesen werden könne, da die Erwerbung der Indulgenz an Vollbringung äußerlicher Benehmungen geknüpft ist, mithin die Sache selbst schon ein Mißbrauch ist. Ohnehin liegt es der Vorstellung sehr nahe, daß blos allein durch Eröffnung des Gnadenschages durch die Macht der Kirche die Indulgenz von Aussen zuströme, da ja auch die Seelen im Fegfeuer ohne ihr Zuthun von der Erde aus erlößt werden können.

3) Tabaraud (de la Réunion ect. p. 276) faßt die hierhin einschlagenden Ansichten des Erasmus (Roter): so zusammen: il

schenverstande war damit ein fester Punkt einges råumt, von welchem ihn selbst die spätere theilweise Abstellung jener Misbräuche nicht mehr zu verdrången vermochte. Dasjenige, was so lange für unfehlbar und heilig gehalten worden, hatte diese seine Qualitåt unwiederbringlich eingebüßt; denn wer bürgte für Rückfall? War einmal das nächste Organ des angeblich göttlichen Willens verdächtigt, so war es eine, der Vernunft natürliche und dem Gefühl angemessene, Gedankenbewegung, zuerst auch die höheren Organe einer Untersuchung zu unterwers fen, dann aber auch, auf den Inhalt übergehend, zu dem Verdachte fortzuschreiten, daß nicht Alles, was durch jene Organe als göttlicher Wille ausges sprochen werde, wirklich göttlicher Wille sey, da doch wohl ebenso, wie ein König nur erprobte und vollwürdige Diener zu seinen Bothen macht, auch Gott den reinen Lebens-Wein nicht vorzugsweise durch ein unreines Gefäß den Dürstenden und Trankbedürftigen. zugehen lassen werde.

So ging das Selbsturtheilen des Laien vom Persönlichen zum Reellen über, wir möchten sagen: dem universellen Geseze der Continuitåt

observait, que quand on avait commencé à disputer sur les indulgences, les moines en raisonnoient d'une manière que les idiots même ne pouvoient pas supporter; que si Luther étoit coupable d'avoir contesté le pouvoir de l'Eglise à cet egard, ses adversaires ne l'étoient guére moins de l'avoir exageré au point, de l'appliquer à des choses souverainement ridicules; qué sil n'avoit pas parlé avec assez de modération de la puissance du pape, ils avaient attribué au pontife romain des droits excessifs." Es ist aber derselbe Erasmus, welcher sagte: est mihi bellum irreconciliabile cum universis Lutheranis."

und Adhåsion zufolge, wonach auch die geistige, wie die materielle Welt sich ununterbrochen fortsegt, und auch das völlig Disparatscheinende aneins ander heftet. Hatte etwa der Streit um ganz welts liche Interessen das Urtheil über die Persön lichkeit des Geistlichen herbeigeführt ), so führte dieses Urtheil zur Untersuchung des Rechtes, vermöge dessen der Kleriker eben über solchem Urtheil erhaben zu seyn behauptete, und mit raschen Schrits ten mußte dieses auf die irgendwie objektiven Urs kunden zurückführen, welche durch Lehrsag und Thatbericht jene Berechtigungen des Klerus begrünben sollten.

Noch galten diese Urkunden unbedingt und so lange daher noch aus diesen die Pråmissen zum Endurtheil geschöpft werden durften, war es auch nur der klügelnde Verstand, welcher zur Selbstthätig. teit gelangte. - Es kam nåmlich nur darauf an, die brauchbaren Pråmissen darin aufzüspüren, die auf gespürten zwecklich zu verwenden.

Da aber einerseits auf diese Weise der Streit im mer unlöslicher werden mußte, und anderseits das

1) Vom Viennensischen Concilium an (1311), auf welchem nach Fleury (Liv. XLI. §. 51.) allgemein geklagt wurde: sur la décadence de la discipline, la non résidence des évêques et des curés, leur négligence à instruire les peup les, l'ignorance du grand nombre, les mauvais choix dans la distribution des benéfices, la pluralité, la simonie, les dispenses trop fréquentes, les excès dans les excommunications, u. s. 10. von diesem Concilium an wurde selbst von den orthodoxen Katholiken fast dreihundert Jahre lang geklagt, bis das Concilium von Trident helfen versuchte.

zu spät

abzu

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