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Erstes Capitel.
Einleitende Bemerkungen.

Divina providentia non permittit esse aliquo in tempore ullam mundi regionem omnis prorsus religionis expertem, quamvis permittat variis locis atque temporibus ritus adorationis varios observari; forsitan vero varietas hujusmodi ordinante deo decorem quendam parit in

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Die Wichtigkeit des Resultates, welches wir zuerst

aus der Theorie gewonnen, dann durch die Wirklichteit bestätigt fanden, ist nicht zu verkennen, wenn man in Erwägung zieht, daß das Dogma, welches hiermit zu Grund geht, der Form und dem Wesen nach recht eigentlich das Schwert ist, welches zur Scheidung zwischen römische und andere Christen aufgepflanzt ward; wenn man zugleich bedenkt, daß, wenn auch nur einer der vielen Glaubensfäße, welche für göttlich offen

1) Was der katholische Fizin vor der Reformation, was der heidnische Cicero vor Christi Geburt, dies soll schon in vorgedenklicher Zeit der höchste Gott (almum numen) einem frommen Inder offenbart haben; denn im Bhagavad-Gita spricht Gott: Garus tu mihi es. Cunctis religionibus dimissis me tanquam unicum perfugium sectare. (Lect. 18. sl. 66.)

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bart, oder vom heil. Geist inspirirt, und daher für unfehlbar und ewig ausgegeben worden, sich als schlechts hin unhaltbar in der Theorie und als empörend in der Ausführung erwiesen hat, alsdann mit solcher unleugbar gewordenen Fehlbarkeit auch die absolute Autorität der besonderen Kirche zu einer höchst relati ven zusammenschrumpfen muß. Denn, wenn auch damit, daß eine menschliche Autorität sich als nicht absolut unfehlbar bezeigt, sie darum nicht aufhört, eine Autorität und namentlich für diejenigen zu bleiben, welche die Form des Allgemeingültigen, die den Aussprüchen derselben anhaftet, nicht durch alle gemeingültige Gründe überbieten können, so kann doch eben solche Autorität, einmal ihres absoluten Ansehens verlustigt, falls sie in Verhältniß zu anderen Autoritåten kömmt, welche mit ihr eine gleichartige Qualification haben, Nichts ans ders thun, als ihre erste Sprödigkeit aufgeben 1), und

1) So macht selbst Fr. v. Baader (im Staatsmann, 1825. I. p. 12) seine Glaubensgenossen darauf aufmerksam, daß, ,,wenn eine falsche Doktrin sich der wahren entgegengeseßt, es nicht genügt, jener die Tradition oder das Dogma blos als solches wieder entgegen zu sehens sondern man müsse, nach dem Beispiel älterer und neuerer Kirchenlehrer, durch eine neue Entwicklung des Dogma's der neuen Häresis begegnen.” Freilich übersieht er hierbei, daß, wenn von der ächtkatholischen Ansicht der absoluten unverbrüchlichkeit des gesammten Dogma's ausge gangen wird, die spanischen Dominikaner einen viel richtigeren Takt zeigten, um jene Unverbrüchlichkeit zu bewahren; da, wenn das Selftdenken auch nur durch ein einziges Rechtfertigungswort von der dogmatischen Parthey implicite anerkannt wird, diese alsdann sich nicht mehr das Richteramt anmaaßen kann, indem sie zur Noth wohl das Monopol eines partikularen Ein

durch freie Anerkennung der anderen und Nichtverleugnung der eigenen Fehler und erkannten Irrthủmer eine schließliche wechselseitige Ausgleichung ers möglichen. Sie kann, einmal als Zeitereigniß dargethan, und gegen ihre Behauptung der Frr thumsfähigheit überführt, sich nicht mehr als ein durchaus Ueberzeitliches geriren, noch überhaupt die Einzelnen durch die aufgestellte Unterscheidung zwischen einer untrüglichen Abstrakt - allgemeis nen und einer durchaus trüglichen abstrakt-einzelnen Vernunft von weiteren Forschungen abschreden wollen. Sie kann sich nur mehr in die Reihe aller übrigen menschlichen 2) Autoritäten stellen, welche immer nur soviel Ansehen und Geltung in Anspruch nehmen dürfen, als sie, vermöge eines irgendwie allgemein anerkannten Inhaltes, legis tim, d. h. mit Recht, anzusprechen sich befugt finden; jedem Einzelnen aber die höhere Freiheit lassen, auf dem Wege der Forschung zu einer Läuterung und Regeneration eben solches Inhaltes beizutragen.

slusses von außen her, nicht aber das der immanenten selbstdenkenden Vernunft ansprechen darf.

1) Abstrakt ist jede Allgemeinheit, welche weder das Einzelne aus sich hervorgehen läßt, noch aus den Einzelnen selbst_re= fultirt.

2) Warum, wenn die Conzilien Empfangstätten einer himmlischen Influenz sind, wurde von` jeher auf denselben, wie in je der anderen irdi'chen Versammlung, gestritten; warum wurden von allen Seiten die gelehrtesten Theologen und Rechtskundige zugezogen? Und wenn es jener Influenz bedarf, um das Wahre auszusprechen, bedarf es nicht auch derselben, um demnächst auch als Göttliches von der ganzen Christenheit anerkannt zu werden?

Diese Consequenzen, deren Nothwendigkeit nicht in Abrede gestellt werden kann, sobald die einfache Thatsache, von welcher wir ausgegangen sind, festge halten wird, sie sind es, vor welchen natürlicherweise Viele aus vielerlei Gründen zurückschrecken mögen. Da aber in jeziger Zeit, - in welcher sich in der öffentlichen Meinung und Mittheilung gleichsam ein allgemeines Gewissen, ein stets zu Gericht sigendes irrecusables Tribunal ges bildet hat, da jezt ein Jeder sich scheut, grunds los die Zustimmung zu dem Begründeten zu verweis gern, so bleiben jenen Vertheidigern der antiquirten römischen Autoritåt nur noch zweierlei Ausflüchte übrig, welche dann auch bereits reichlich versucht worden sind.

Die erste Ausfluchtsweise ist, daß sie durch mancherlei Gedeutel der Sache an sich selbst einen völlig verschiedenen Sinn unterzuschieben trachten, indem sie z. B. zu beweisen sich bemühen, „das Anathem sey nur eine, Nichts über das jenseitige Schicksal des Ausgeschlossenen entscheidende, Absonderung aus der Gemeinde;" - etwa auch:,,der Pabst verdamme die Irrthümer, die Halsstarrigen verstoße er aus der Kirche, die Menschen aber überlasse er dem Gerichte Gottes," oder: die katholische Kirche habe in der neueren Zeit einen milderen Sinn in dieser Beziehung angenommen;" oder indem sie behaupten, -,, durch das fragliche Dogma werde doch nicht schlechthin die Macht der unendlichen Barmherzigkeit in Abrede gestellt," u. s. w. u. s. w.

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Diesen Ausfluchtsweg haben wir durch Darlegung kirchlich anerkannter Autoritåten bereits im Früheren

abgeschnitten, und wirklich wird sie auch nur von Solchen versucht, welche unüberlegt das Feuer durch Del zu löschen vermeinen; denn sie bedenken nicht, daß sie eben durch solche willkührliche Deutungen das Ansehen der alleingültigen Autoritäten 1) thåtlich verläugnen und hiermit vollends zu Grund richten.

Die andere Ausfluchtsart ist die, daß von der Sache selbst abgelenkt, und die Aufmerksamkeit allein auf vorgebliche oder wirkliche Mängel der Gegensache, nämlich der Reformation, hingewendet wird. Haben wir nun gleich im Vorhergehenden schon mittelbar auch diese Ausflucht als unzulässig dargethan, so glauben wir dennoch, um die allges meinere Einsicht in diese Unzulässigkeit zu erleichtern, auch noch auf die unmittelbare Widerlegung der bedeutendsten jener Vorwürfe eingehen zu müssen.

1) So lange das Conzilium von Trident für „heilig" gehalten wird, wie es noch im Umlaufschreiben des jeßigen Pabstes, vom 3ten Mai d. I., (1825) qualifizirt ist, — so lange noch das Gesekbuch des Canonischen Rechtes bis auf das Wenige, was ausdrücklich und auf canonischem Wege abgeschafft ist, gesegliches Ansehen in der katholischen Kirche besigt, ist die Beru= fung auf eine mildere Ansicht, welche immer nur aus einzelnen Datis abstrahirt wird, selbst als willkührliche Herabseßung der objektiven Autorität zu betrachten. Es ist genug, daß die barbarischen Geseze früherer Jahrhunderte in England noch nicht ausdrücklich abrogirt sind, um noch immer einzelne Barbaren, deren es jederzeit überall giebt, zu autorisiren, ihre Frau mit einem Strick um den Hals auf den Markt zum Verkauf zu bringen. Schwerdt und Schlüssel können auch jezt noch in strenggläubige Hände kommen und die Blige des Vatikans noch jezt Scheiterhaufen entzünden.

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