Arcguv fur katholisches kirchenrecht |
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Strona 4
... weniger ausgedehnte Belehrung des Priesters über die Behandlung des Pönitenten ; diese Belehrung bildet in manchen Fällen den einzigen Inhalt des Beichtbuches - der dritte Theil führt die eigentlichen canonischen Busssatzungen über die ...
... weniger ausgedehnte Belehrung des Priesters über die Behandlung des Pönitenten ; diese Belehrung bildet in manchen Fällen den einzigen Inhalt des Beichtbuches - der dritte Theil führt die eigentlichen canonischen Busssatzungen über die ...
Strona 14
... weniger ist es zulässig das Prädicat » Romanum « im Sinne von acht kirchlich mit Hildebrand zu deuten , denn abgesehen davon , dass diese Eigenschaft mehr oder weniger auch den Beichtbüchern unter dem Titel eines Theodor , Beda ...
... weniger ist es zulässig das Prädicat » Romanum « im Sinne von acht kirchlich mit Hildebrand zu deuten , denn abgesehen davon , dass diese Eigenschaft mehr oder weniger auch den Beichtbüchern unter dem Titel eines Theodor , Beda ...
Strona 18
... weniger ist das Verbot hinsicht- lich des Erstickten , welches im Canon 97. u . 98. des Poenitentials vorkommt , geeignet , einen sichern Anhaltspunkt für den Ort der Be- nutzung desselben zu bieten . Dieses Verbot wurde regelmässig für ...
... weniger ist das Verbot hinsicht- lich des Erstickten , welches im Canon 97. u . 98. des Poenitentials vorkommt , geeignet , einen sichern Anhaltspunkt für den Ort der Be- nutzung desselben zu bieten . Dieses Verbot wurde regelmässig für ...
Strona 73
... weniger kann die zürcherische Verfassung und Gesetz- gebung bezüglich der Frage massgebend sein , was man unter » ka- tholisch zu verstehen , oder was der » Katholik « als solcher zu glau- ben habe ? Hier ist einzig und allein die Lehre ...
... weniger kann die zürcherische Verfassung und Gesetz- gebung bezüglich der Frage massgebend sein , was man unter » ka- tholisch zu verstehen , oder was der » Katholik « als solcher zu glau- ben habe ? Hier ist einzig und allein die Lehre ...
Strona 76
... weniger einzutreten , als man diese Bestreitung durch keine Gründe zu unterstützen versucht . Dafür , dass bei den Verhandlungen einer Behörde Freiheit der Berathung obgewaltet und die erforderlichen Formen eingehalten worden , strei ...
... weniger einzutreten , als man diese Bestreitung durch keine Gründe zu unterstützen versucht . Dafür , dass bei den Verhandlungen einer Behörde Freiheit der Berathung obgewaltet und die erforderlichen Formen eingehalten worden , strei ...
Kluczowe wyrazy i wyrażenia
allgemeinen Kirche Altkatholiken animarum Anstalten apostolischen Stuhle Archiv für Kirchenrecht ausdrücklich Befugniss Behörde Beichtbuch Beschlüsse besonders Bestimmungen betreffenden bezüglich Bischof Bischofsstühle Bischofswahlen Bisthümer blos Breve Bulle Candidaten canonischen canonischen Rechte Capitel Cardinal Christi Christus Concil Concordats daher desshalb Diocese Domcapitel Ecclesiae Eigenthum einzelnen Kirchen ejus Erklärung Erlass erst erzbischöflichen etiam Falle Friedberg fuerit Geistlichen Gemeinde Genehmigung Gesetzes Gott Grund Herr Herrn Jahre Juli katholischen Kirche Kirchengutes Kirchenrecht Kirchenvermögen Kirchenvorstandes kirchlichen Klerus König konnte landesherrliche letztere lichen Liste Maigesetze Mers Minister Mitglieder muss neuen nothwendig omnibus Osnabrück pane et aqua Papst päpstlichen Parochien peniteat Person Pfarrer Pflicht Pfründen Pius IX Poenitentiale Poschinger Preussen preussischen protestantischen quae quam quis quod Recht rechtliche Regierung Religion römischen Kirche Ruswil Sache schwedischen Kirche soll Staat staatlichen Stiftungen sunt Thatsache Theil thum unserer Valicell Verfassung Verhältnisse Verhandlungen Vermögen vero Vicare Vobis Vorschriften Wahl Wahlcommissarius Weise weltlichen Zweck
Popularne fragmenty
Strona 395 - Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preussen etc. verordnen mit Zustimmung beider Häuser des Landtages, für den Umfang der Monarchie, was folgt: §. 1.
Strona 384 - Ueber die mündliche Verhandlung wird ein Protokoll aufgenommen, welches die Namen der Anwesenden und die wesentlichen Momente der Verhandlung enthalten muss. Das Protokoll wird von dem Vorsitzenden und dem Protokollführer unterzeichnet.
Strona 24 - Quia ipse dixit: qui me confessus fuerit coram hominibus, confitebor et ego eum coram patre meo qui est in celis.
Strona 414 - März 1875 in Kraft. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. Gegeben Berlin, den 6. Februar 1875. (LS) Wilhelm. Fürst v. Bismarck.
Strona 380 - Kirche oder Religionsgesellschaft ist befugt, andere Straf- oder Zuchtmittel anzudrohen, zu verhängen oder zu verkünden, als solche, welche dem rein religiösen Gebiete angehören oder die Entziehung eines innerhalb der Kirche oder Religionsgesellschaft wirkenden Rechts oder die Ausschließung aus der Kirchen- «der Religionsgesellschaft betreffen. Straf- oder Zuchtmittel gegen Leib, Vermögen, Freiheit oder bürgerliche Ehre sind unzulässig, , § 2.
Strona 296 - Non pro eis autem rogo tantum, sed et pro eis, qui credituri sunt per verbum eorum in me, ut omnes unum sint, sicut tu, pater, in me et ego in te, ut et ipsi in nobis unum sint, ut credat mundus, quia tu me misisti.
Strona 158 - Kirchendiener, welche die auf ihr Amt oder ihre geistlichen Amtsverrichtungen bezüglichen Vorschriften der Staatsgesetze oder die in dieser Hinsicht von der Obrigkeit innerhalb ihrer gesetzlichen Zuständigkeit getroffenen Anordnungen so schwer verletzen, dass ihr Verbleiben im Amte mit der öffentlichen Ordnung unverträglich erscheint, können auf Antrag der Staatsbehörde durch gerichtliches Urtheil aus ihrem Amte entlassen werden.
Strona 391 - Sic luceat lux vestra coram hominibus, ut videant opera vestra bona, et glorificent Patrem vestrum qui in cœlis est.
Strona 146 - Omne datum optimum et omne donum perfectum desursum est, descendens a Patre luminum, apud quem non est transmutatio nee vicissitudinis obumbratio.
Strona 408 - Ehe mit einander eingehen wollen, durch die bejahende Antwort der Verlobten und den hierauf erfolgenden Ausspruch des Standesbeamten, dass er sie nunmehr kraft des Gesetzes für rechtmässig verbundene .Eheleute erkläre.