Arcguv fur katholisches kirchenrecht |
Z wnêtrza ksi±¿ki
Wyniki 1 - 5 z 88
Strona 86
... Wahl der Pfarrer durch die Gemeinden . Ja , Anno 1859 war es gerade die bischöfliche Curie , welche die directe Wahl bei uns den Gemeinden einräumen wollte , während die Regierung sich damals widersetzte . -- Herr Dubs fürchtet die ...
... Wahl der Pfarrer durch die Gemeinden . Ja , Anno 1859 war es gerade die bischöfliche Curie , welche die directe Wahl bei uns den Gemeinden einräumen wollte , während die Regierung sich damals widersetzte . -- Herr Dubs fürchtet die ...
Strona 122
... Wahl durch eine Empfehlung an das Capitel bewirkt werden . ( Dies waren freilich sonderbare Begriffe von der Wahlfreiheit . ) Wo aber die Nomination des Landesherrn hergebracht sei , wie zu Gnesen , Culm und Posen , da behalte es bei ...
... Wahl durch eine Empfehlung an das Capitel bewirkt werden . ( Dies waren freilich sonderbare Begriffe von der Wahlfreiheit . ) Wo aber die Nomination des Landesherrn hergebracht sei , wie zu Gnesen , Culm und Posen , da behalte es bei ...
Strona 123
... wahl gestattet worden sei , bald nicht . Die römische Curie habe zwar officiell den von der preussischen Regierung geübten Einfluss ignorirt , es sei aber sicher , dass man in Rom von dem Rechte der preussischen Monarchen bei Besetzung ...
... wahl gestattet worden sei , bald nicht . Die römische Curie habe zwar officiell den von der preussischen Regierung geübten Einfluss ignorirt , es sei aber sicher , dass man in Rom von dem Rechte der preussischen Monarchen bei Besetzung ...
Strona 125
... Wahl- protocolls , wenn ihm das Capitel selbst berichtete , dass eine von der weltlichen Regierung beeinflusste Wahl vorliege , da die Nichtigkeit der Wahl in diesem Falle schon aus dem Berichte sich ergab . In beiden Fällen konnte das ...
... Wahl- protocolls , wenn ihm das Capitel selbst berichtete , dass eine von der weltlichen Regierung beeinflusste Wahl vorliege , da die Nichtigkeit der Wahl in diesem Falle schon aus dem Berichte sich ergab . In beiden Fällen konnte das ...
Strona 127
... wahl der Capitel allemal eingesandt und daher auch die ( der Wahl vorausgegangene ) königliche Ernennung von Herrn von Humbold bei diesen Veranlassungen nur mit Aus- drücken erwähnt ward , die der päpstliche Hof , der doch damals ohne ...
... wahl der Capitel allemal eingesandt und daher auch die ( der Wahl vorausgegangene ) königliche Ernennung von Herrn von Humbold bei diesen Veranlassungen nur mit Aus- drücken erwähnt ward , die der päpstliche Hof , der doch damals ohne ...
Kluczowe wyrazy i wyra¿enia
allgemeinen Kirche Altkatholiken animarum Anstalten apostolischen Stuhle Archiv für Kirchenrecht ausdrücklich Befugniss Behörde Beichtbuch Beschlüsse besonders Bestimmungen betreffenden bezüglich Bischof Bischofsstühle Bischofswahlen Bisthümer blos Breve Bulle Candidaten canonischen canonischen Rechte Capitel Cardinal Christi Christus Concil Concordats daher desshalb Diocese Domcapitel Ecclesiae Eigenthum einzelnen Kirchen ejus Erklärung Erlass erst erzbischöflichen etiam Falle Friedberg fuerit Geistlichen Gemeinde Genehmigung Gesetzes Gott Grund Herr Herrn Jahre Juli katholischen Kirche Kirchengutes Kirchenrecht Kirchenvermögen Kirchenvorstandes kirchlichen Klerus König konnte landesherrliche letztere lichen Liste Maigesetze Mers Minister Mitglieder muss neuen nothwendig omnibus Osnabrück pane et aqua Papst päpstlichen Parochien peniteat Person Pfarrer Pflicht Pfründen Pius IX Poenitentiale Poschinger Preussen preussischen protestantischen quae quam quis quod Recht rechtliche Regierung Religion römischen Kirche Ruswil Sache schwedischen Kirche soll Staat staatlichen Stiftungen sunt Thatsache Theil thum unserer Valicell Verfassung Verhältnisse Verhandlungen Vermögen vero Vicare Vobis Vorschriften Wahl Wahlcommissarius Weise weltlichen Zweck
Popularne fragmenty
Strona 395 - Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preussen etc. verordnen mit Zustimmung beider Häuser des Landtages, für den Umfang der Monarchie, was folgt: §. 1.
Strona 384 - Ueber die mündliche Verhandlung wird ein Protokoll aufgenommen, welches die Namen der Anwesenden und die wesentlichen Momente der Verhandlung enthalten muss. Das Protokoll wird von dem Vorsitzenden und dem Protokollführer unterzeichnet.
Strona 24 - Quia ipse dixit: qui me confessus fuerit coram hominibus, confitebor et ego eum coram patre meo qui est in celis.
Strona 414 - März 1875 in Kraft. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. Gegeben Berlin, den 6. Februar 1875. (LS) Wilhelm. Fürst v. Bismarck.
Strona 380 - Kirche oder Religionsgesellschaft ist befugt, andere Straf- oder Zuchtmittel anzudrohen, zu verhängen oder zu verkünden, als solche, welche dem rein religiösen Gebiete angehören oder die Entziehung eines innerhalb der Kirche oder Religionsgesellschaft wirkenden Rechts oder die Ausschließung aus der Kirchen- «der Religionsgesellschaft betreffen. Straf- oder Zuchtmittel gegen Leib, Vermögen, Freiheit oder bürgerliche Ehre sind unzulässig, , § 2.
Strona 296 - Non pro eis autem rogo tantum, sed et pro eis, qui credituri sunt per verbum eorum in me, ut omnes unum sint, sicut tu, pater, in me et ego in te, ut et ipsi in nobis unum sint, ut credat mundus, quia tu me misisti.
Strona 158 - Kirchendiener, welche die auf ihr Amt oder ihre geistlichen Amtsverrichtungen bezüglichen Vorschriften der Staatsgesetze oder die in dieser Hinsicht von der Obrigkeit innerhalb ihrer gesetzlichen Zuständigkeit getroffenen Anordnungen so schwer verletzen, dass ihr Verbleiben im Amte mit der öffentlichen Ordnung unverträglich erscheint, können auf Antrag der Staatsbehörde durch gerichtliches Urtheil aus ihrem Amte entlassen werden.
Strona 391 - Sic luceat lux vestra coram hominibus, ut videant opera vestra bona, et glorificent Patrem vestrum qui in cœlis est.
Strona 146 - Omne datum optimum et omne donum perfectum desursum est, descendens a Patre luminum, apud quem non est transmutatio nee vicissitudinis obumbratio.
Strona 408 - Ehe mit einander eingehen wollen, durch die bejahende Antwort der Verlobten und den hierauf erfolgenden Ausspruch des Standesbeamten, dass er sie nunmehr kraft des Gesetzes für rechtmässig verbundene .Eheleute erkläre.