Arcguv fur katholisches kirchenrecht |
Z wnêtrza ksi±¿ki
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... Pfarrer . VIII . Neue Schwedische Kirchen- gesetze ( 1873 ) , mitgetheilt von M. Jensen , Lebrer an der kath . Schule zn Malmö Zürich ( 1873 ) . III . Ein preuss . Minist . - Erl . vom 27. Februar 1874 , betr . die kirchl.- polit ...
... Pfarrer . VIII . Neue Schwedische Kirchen- gesetze ( 1873 ) , mitgetheilt von M. Jensen , Lebrer an der kath . Schule zn Malmö Zürich ( 1873 ) . III . Ein preuss . Minist . - Erl . vom 27. Februar 1874 , betr . die kirchl.- polit ...
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... Pfarrer in Oberurnen , Kanton Glarus . Die folgenden Aktenstücke bilden einen beachtenswerthen Bei- trag zur Geschichte des > Altkatholicismus . < Sie wurden mir von Pfarrer Reinhard in Zürich einige Wochen vor seinem Tode mit dem ...
... Pfarrer in Oberurnen , Kanton Glarus . Die folgenden Aktenstücke bilden einen beachtenswerthen Bei- trag zur Geschichte des > Altkatholicismus . < Sie wurden mir von Pfarrer Reinhard in Zürich einige Wochen vor seinem Tode mit dem ...
Strona 50
... Pfarrer Reinhard eine er- greifende Ansprache an seine Gemeinde und las zum letztenmale in sei- ner Kirche die hl . Messe . Darauf brachte er nach der Weisung des bischöfl . Ordinariats das Sanctissimum in seine Wohnung und löschte das ...
... Pfarrer Reinhard eine er- greifende Ansprache an seine Gemeinde und las zum letztenmale in sei- ner Kirche die hl . Messe . Darauf brachte er nach der Weisung des bischöfl . Ordinariats das Sanctissimum in seine Wohnung und löschte das ...
Strona 51
... Pfarrer . Aktenstück e . I. An den Hohen Regierungsrath des Kantons Zürich . Hochgeehrtester Herr Regierungspräsident ! Hochgeehrteste Herren Regierungsräthe ! Unterm 8. Juni abhin hat und zwar auf eingebrachten Antrag des dasigen sog ...
... Pfarrer . Aktenstück e . I. An den Hohen Regierungsrath des Kantons Zürich . Hochgeehrtester Herr Regierungspräsident ! Hochgeehrteste Herren Regierungsräthe ! Unterm 8. Juni abhin hat und zwar auf eingebrachten Antrag des dasigen sog ...
Strona 54
... besteht , ebenfalls ausdrücklich anerkannt . 3 ) Der § . 20. des eben angerufenen Gesetzes bestimmt : » Die Pfarrer und Helfer haben die sämmtlichen geistlichen Ver- 54 Mayer . Die Einführung des Altkatholicismus in Zürich .
... besteht , ebenfalls ausdrücklich anerkannt . 3 ) Der § . 20. des eben angerufenen Gesetzes bestimmt : » Die Pfarrer und Helfer haben die sämmtlichen geistlichen Ver- 54 Mayer . Die Einführung des Altkatholicismus in Zürich .
Kluczowe wyrazy i wyra¿enia
allgemeinen Kirche Altkatholiken animarum Anstalten apostolischen Stuhle Archiv für Kirchenrecht ausdrücklich Befugniss Behörde Beichtbuch Beschlüsse besonders Bestimmungen betreffenden bezüglich Bischof Bischofsstühle Bischofswahlen Bisthümer blos Breve Bulle Candidaten canonischen canonischen Rechte Capitel Cardinal Christi Christus Concil Concordats daher desshalb Diocese Domcapitel Ecclesiae Eigenthum einzelnen Kirchen ejus Erklärung Erlass erst erzbischöflichen etiam Falle Friedberg fuerit Geistlichen Gemeinde Genehmigung Gesetzes Gott Grund Herr Herrn Jahre Juli katholischen Kirche Kirchengutes Kirchenrecht Kirchenvermögen Kirchenvorstandes kirchlichen Klerus König konnte landesherrliche letztere lichen Liste Maigesetze Mers Minister Mitglieder muss neuen nothwendig omnibus Osnabrück pane et aqua Papst päpstlichen Parochien peniteat Person Pfarrer Pflicht Pfründen Pius IX Poenitentiale Poschinger Preussen preussischen protestantischen quae quam quis quod Recht rechtliche Regierung Religion römischen Kirche Ruswil Sache schwedischen Kirche soll Staat staatlichen Stiftungen sunt Thatsache Theil thum unserer Valicell Verfassung Verhältnisse Verhandlungen Vermögen vero Vicare Vobis Vorschriften Wahl Wahlcommissarius Weise weltlichen Zweck
Popularne fragmenty
Strona 395 - Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preussen etc. verordnen mit Zustimmung beider Häuser des Landtages, für den Umfang der Monarchie, was folgt: §. 1.
Strona 384 - Ueber die mündliche Verhandlung wird ein Protokoll aufgenommen, welches die Namen der Anwesenden und die wesentlichen Momente der Verhandlung enthalten muss. Das Protokoll wird von dem Vorsitzenden und dem Protokollführer unterzeichnet.
Strona 24 - Quia ipse dixit: qui me confessus fuerit coram hominibus, confitebor et ego eum coram patre meo qui est in celis.
Strona 414 - März 1875 in Kraft. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. Gegeben Berlin, den 6. Februar 1875. (LS) Wilhelm. Fürst v. Bismarck.
Strona 380 - Kirche oder Religionsgesellschaft ist befugt, andere Straf- oder Zuchtmittel anzudrohen, zu verhängen oder zu verkünden, als solche, welche dem rein religiösen Gebiete angehören oder die Entziehung eines innerhalb der Kirche oder Religionsgesellschaft wirkenden Rechts oder die Ausschließung aus der Kirchen- «der Religionsgesellschaft betreffen. Straf- oder Zuchtmittel gegen Leib, Vermögen, Freiheit oder bürgerliche Ehre sind unzulässig, , § 2.
Strona 296 - Non pro eis autem rogo tantum, sed et pro eis, qui credituri sunt per verbum eorum in me, ut omnes unum sint, sicut tu, pater, in me et ego in te, ut et ipsi in nobis unum sint, ut credat mundus, quia tu me misisti.
Strona 158 - Kirchendiener, welche die auf ihr Amt oder ihre geistlichen Amtsverrichtungen bezüglichen Vorschriften der Staatsgesetze oder die in dieser Hinsicht von der Obrigkeit innerhalb ihrer gesetzlichen Zuständigkeit getroffenen Anordnungen so schwer verletzen, dass ihr Verbleiben im Amte mit der öffentlichen Ordnung unverträglich erscheint, können auf Antrag der Staatsbehörde durch gerichtliches Urtheil aus ihrem Amte entlassen werden.
Strona 391 - Sic luceat lux vestra coram hominibus, ut videant opera vestra bona, et glorificent Patrem vestrum qui in cœlis est.
Strona 146 - Omne datum optimum et omne donum perfectum desursum est, descendens a Patre luminum, apud quem non est transmutatio nee vicissitudinis obumbratio.
Strona 408 - Ehe mit einander eingehen wollen, durch die bejahende Antwort der Verlobten und den hierauf erfolgenden Ausspruch des Standesbeamten, dass er sie nunmehr kraft des Gesetzes für rechtmässig verbundene .Eheleute erkläre.