Arcguv fur katholisches kirchenrecht |
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Strona 104
... Gott geordneten Gewalten mit gehören . Auf diesem letzteren Gebiete gibt es nach katholischen Grundsätzen nichts zu reformiren für die Concilien , vielmehr haben sie nur das Depositum fidei zu wahren und nöthigen- falls durch ...
... Gott geordneten Gewalten mit gehören . Auf diesem letzteren Gebiete gibt es nach katholischen Grundsätzen nichts zu reformiren für die Concilien , vielmehr haben sie nur das Depositum fidei zu wahren und nöthigen- falls durch ...
Strona 167
... Gott und die Kirche bewusst ist , und die gewissen- hafte Befolgung der auf die Bischofswahlen bezüglichen Kirchenge- setze überdies eidlich anzugeloben hat , für geeignet und würdig er- achtet sind , eine Diocese im Geiste der ...
... Gott und die Kirche bewusst ist , und die gewissen- hafte Befolgung der auf die Bischofswahlen bezüglichen Kirchenge- setze überdies eidlich anzugeloben hat , für geeignet und würdig er- achtet sind , eine Diocese im Geiste der ...
Strona 192
... Gott und seiner Kirche gillige , wahre Ehe nicht zu Stande kommt , sondern dass diese nach der Lehre unserer Kirche von ihnen nur geschlossen werden kann vor ihrem Pfarrer und zweien Zeugen , in der Weise , wie sie bisher ihre Ehen ...
... Gott und seiner Kirche gillige , wahre Ehe nicht zu Stande kommt , sondern dass diese nach der Lehre unserer Kirche von ihnen nur geschlossen werden kann vor ihrem Pfarrer und zweien Zeugen , in der Weise , wie sie bisher ihre Ehen ...
Strona 194
... Gott und der Kirche muss gemäss dem Civilehegesetz der Trauung durch die Kirche vorausgehen , die Geistlichen dürfen unter Strafe bis zu hun- dert Thalern oder bis zu drei Monaten Gefängniss kein Paar mehr trauen , das nicht vorher den ...
... Gott und der Kirche muss gemäss dem Civilehegesetz der Trauung durch die Kirche vorausgehen , die Geistlichen dürfen unter Strafe bis zu hun- dert Thalern oder bis zu drei Monaten Gefängniss kein Paar mehr trauen , das nicht vorher den ...
Strona 195
... Gott und der Kirche giltig und erlaubt , welche nach kirchlichen Grundsätzen gestattet und gemäss den kirchlichen Vorschriften geschlossen ist , die Brautleute sind bis nach ihrer kirchlichen Trauung , wenngleich der staatliche Akt ...
... Gott und der Kirche giltig und erlaubt , welche nach kirchlichen Grundsätzen gestattet und gemäss den kirchlichen Vorschriften geschlossen ist , die Brautleute sind bis nach ihrer kirchlichen Trauung , wenngleich der staatliche Akt ...
Kluczowe wyrazy i wyrażenia
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Popularne fragmenty
Strona 395 - Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preussen etc. verordnen mit Zustimmung beider Häuser des Landtages, für den Umfang der Monarchie, was folgt: §. 1.
Strona 384 - Ueber die mündliche Verhandlung wird ein Protokoll aufgenommen, welches die Namen der Anwesenden und die wesentlichen Momente der Verhandlung enthalten muss. Das Protokoll wird von dem Vorsitzenden und dem Protokollführer unterzeichnet.
Strona 24 - Quia ipse dixit: qui me confessus fuerit coram hominibus, confitebor et ego eum coram patre meo qui est in celis.
Strona 414 - März 1875 in Kraft. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. Gegeben Berlin, den 6. Februar 1875. (LS) Wilhelm. Fürst v. Bismarck.
Strona 380 - Kirche oder Religionsgesellschaft ist befugt, andere Straf- oder Zuchtmittel anzudrohen, zu verhängen oder zu verkünden, als solche, welche dem rein religiösen Gebiete angehören oder die Entziehung eines innerhalb der Kirche oder Religionsgesellschaft wirkenden Rechts oder die Ausschließung aus der Kirchen- «der Religionsgesellschaft betreffen. Straf- oder Zuchtmittel gegen Leib, Vermögen, Freiheit oder bürgerliche Ehre sind unzulässig, , § 2.
Strona 296 - Non pro eis autem rogo tantum, sed et pro eis, qui credituri sunt per verbum eorum in me, ut omnes unum sint, sicut tu, pater, in me et ego in te, ut et ipsi in nobis unum sint, ut credat mundus, quia tu me misisti.
Strona 158 - Kirchendiener, welche die auf ihr Amt oder ihre geistlichen Amtsverrichtungen bezüglichen Vorschriften der Staatsgesetze oder die in dieser Hinsicht von der Obrigkeit innerhalb ihrer gesetzlichen Zuständigkeit getroffenen Anordnungen so schwer verletzen, dass ihr Verbleiben im Amte mit der öffentlichen Ordnung unverträglich erscheint, können auf Antrag der Staatsbehörde durch gerichtliches Urtheil aus ihrem Amte entlassen werden.
Strona 391 - Sic luceat lux vestra coram hominibus, ut videant opera vestra bona, et glorificent Patrem vestrum qui in cœlis est.
Strona 146 - Omne datum optimum et omne donum perfectum desursum est, descendens a Patre luminum, apud quem non est transmutatio nee vicissitudinis obumbratio.
Strona 408 - Ehe mit einander eingehen wollen, durch die bejahende Antwort der Verlobten und den hierauf erfolgenden Ausspruch des Standesbeamten, dass er sie nunmehr kraft des Gesetzes für rechtmässig verbundene .Eheleute erkläre.