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rere Månner antreffen, welche ausserordentliche Mittel in und auffer sich vorfanden, sich Ansehen als Religions- und Sittenlehrer und moralischen Ein: fluß auf die Gemüther zu verschaffen, welche reine und allgemeinfaßliche Religion nicht nur in Schulen lehrten, sondern zum Gegenstande des Volksglan: bens erhoben, welche durch die weisesten Anstalten öffentliche religiöse und moralische Gesellschaften oder Kirchen stifteten, deren Bemühungen ein unerwar tet glücklicher und fortdauernder Erfolg entsprach), welche selbst das reinste Beispiel der Religiösität und Moralitåt gaben, so wird ein glaubiges und wohl: wollendes Gemüth darin den Finger einer höhern Vorsehung und eines göttlichen Wohlthäters entde cken und solchen Männern den Namen göttlicher Gesandten nicht absprechen. Bietet sich ein fol cher Mann dar, so wird es für die, welche es können, Pflicht, über ihn, seine Lehre und Anstalt nachzudenken und sie zu prüfen, für die, welche sich von der göttlichen Sendung desselben überzeugt haben, wird es Pflicht gegen ihn selbst, gegen Gott und die Menschheit, seinen erhabenen Namen und Ruf zu erhalten, zu vertheidigen, zu ehren, ihm eine Verehrung, eine Liebe, ein Vertrauen, ein Angedenken, einen Eifer zu schenken, welche mit eben diesen Empfindungen gegen Gott aufs in:

d'entrer ou traité de la tolerance universelle unter andern Rotterd. 1713. VOLTAIRE traité sur la tole rance à l'occasion de la mort de Jean Calas 1763.

nigste zusammenhängen. Keinem Zeitalter und Volke hat es ganz an solchen Boten des Himmels gefehlt, aber auch hier, so wie überall find Stuffenfolgen der göttlichen Weisheit und Gåte sichtbar geworden. Wenn auch ein solcher Mann nicht die ganze relie giöse und moralische Wahrheit gelehrt håtte, wenn Manches in seiner Lehre und Anstalt einer künftis gen Entwickelung, Ausbildung und Veredlung übers laffen geblieben wåre, wenn darin selbst noch gez wisse Flecken vorhanden seyn sollten, wenn uns Manches darin noch dunkel seyn sollte, so würde er deswegen noch nicht aufhören, auf den Namen und das Verdienst eines göttlichen Gesandten Ans spruch zu haben. In der ganzen uns bekannten Geschichte ist Jesus der, welcher im erhabensten Sinne diesen Anspruch hat und dies leuchtet in die Augen, wenn wir seine Zwecke, feinen Plan, seine Lehre, seine Geistesgaben, seinen Character, die Macht, womit er auf die Gefühle und Gesinnungen der Menschheit wirkte, die durch ihn bewirkte Welts revolution, welcher sonst nichts in der Geschichte an die Seite gestellt werden kann, seine Liebe zur Menschheit, die unerschütterliche Dauer seiner Ans ftalt, seine Verheißungen und Orakel und die nicht nur in der früheren Geschichte, sondern noch jezt vor unseren Augen liegende und sich in unseren eiges nen Erfahrungen bewährende Erfüllung derselben in Betracht ziehen. Er erscheint dem Gefühle, dem Glauben und dem Nachdenken gleich groß und ehrs würdig. Wenn uns Jesu Geschichte und Leben,

Lehren und Anstalten nach ihren großen Wirkungen bekannt werden, so sollen wir ihnen Geist und Herz nicht verschließen, und wenn wir mit Ueberzeugung in ihm einen göttlichen Gesandten erkannt haben, so ist es Pflicht für uns, seinen erhabenen Namen zu ehren, zu erhalten, fortzupflanzen, zu verthei= digen, ihm Ehrfurcht, Liebe, Vertrauen zu fchen: ken, sein Andeuken zu feiern, uns durch sein Beis spiel und Muster zum Guten zu stärken, wegen des offenbar Göttlichen in seinen Lehren, Handlungen und Schicksalen, auch in Ansehung dessen, was uns darin dunkel is, nicht mistrauisch zu seyn, nach Kräften mitzuwirken, daß Jesus fernerhin uns ter den Menschen verkündiget und seine Kirche er halten und fortgepflanzt werde, es der göttlichen Vorsehung zuzutrauen, daß sie den unendlich weisen und gütigen Plan, den sie durch Jesus und seine Kirche angelegt und fortgeführt hat, auch herrlich vollenden werde. Jesus verlangt, daß er als der Sohn Gottes anerkannt werde Matth. 16, 13-28. Marc. 8, 279, 1. Luc. 9, 18-27. Joh. 10, 7-10. 12, 44 - 50. Leben 14, 4-6. Gott hat sich durch ihn aufs herr: lichste geoffenbart und wer ihn verehrt, verehrt Gott u. u. 14, 7-10, 1. 3, 33. ff. 5, 23. Die Mens schen sollen ihn geistig und moralisch genießen, in sich aufnehmen 6, 27. ff. Er will durch sich die Menschen mit Gott und unter sich vereinigen 17, 20-23. 10, 16. Gott soll durch ihn, nach seinen Vorschriften und um seinetwillen von den Menschen

Er ist der Weg ins bessere

verehrt und geliebt werden und wer seinen Willen thut, thut Gottes Willen 1. Petr. 4, 11. Col. 3, 17. 23. f. Ephef. 6, 6. Rim. 6, 11. Die Chriften sollen Jesum lieben und dankbar gegen ihn feyn Matth. 10, 37. 1. Kor. 16, 22. sich seiner und seiner Lehre nicht schåmen, sich an ihm nicht årgern und ihn frei bekennen Marc. 8, 38. Rom. 1, 16. - Matth. 11, 6. Luc. 12, 8. ihn als ihren Herrn verehren, welches vornehmlich durch Haltung seine: Gebote geschieht Matth. 7, 21. ff. Rom. 14, 9. ihn, welcher Mittler zwischen Gott und Menschen ift 1. Tim. 2, 5. in welchem der ewige göttliche Logos Mensch wurde Joh. 1, 1-3. 14. Gott sich offenbarte 1. Tim. 3, 16. Gott war und die Welt mit sich versöhnte 2. Kor. 5, 19. welcher daher selbst Gott heißt Röm. 9, 5. 1. Joh. 5, 20. und welchem Huldigung von allen Bewohnern der Erde, des Todtenreichs und des Himmels zur Ehre Gottes gebührt Phil. 2, 10. ff. Das ist die Göttlichkeit seiner Sendung und Lehre. So will und muß er verstanden und erklärt werden. Was er war, wirkte und immer noch wirkt, läßt sich durchaus nicht bloß aus anthropologischen und physischen Ges sehen erklären. Er selbst hat kein unwiderstehliches Gefühl von dieser Beschaffenheit seines Wesens und daß er sich darin nicht täuschte, davon zeugten für ihn und für uns seine Wunder und Thaten.

D.

Allgemeinere Pflichten des Menschen gegen
andere Menschen.

S. 98.

Pflichten der Gerechtigkeit und der Achtung gegen andere überhaupt.

Unter den Pflichten der Gerechtigkeit pflegt man folche zu verstehen, die sich auf die vollkommenen Rechte anderer beziehen, die also andere von uns erzwingen dürfen und können. Dahin gehört vornehmlich, daß man Verträge halte, die burgers lichen Gesetze befolge, anderen an Leib und Leben keinen absichtlichen Schaden zufüge, keinen Eingriff in ihr Eigenthum, ihre Ehre, ihre Freiheit mache, ihren Lebengenuß nicht verleze und sidre, wenn an: ders nicht sie selbst durch Verletzung fremder Rechte sich ihrer eigenen begeben oder verlustig gemacht haben. Diese Pflichten beruhen darauf, daß sie allgemein gewollt und geübt werden können, daß ohne sie kein rechtlicher Zustand möglich ist und daß ohne diesen auch die meisten anderen Pflichten nicht erfüllt werden können. Die Moral verlangt, daß man auch die Pflichten der Gerechtigkeit aus wah: rer Achtung für die Rechte der Menschen, ohne Zwang, bereitwillig, mit Aufopferung erfülle und die Rechte anderer nicht nur nicht kränke, sondern

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