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aber wohl verträgt, daß es erlaubte Handlungen gebe, indem man auch bei diesen jene Gesinnungen zeigen kann. Paulus statuirt wirklich solche Handlungen, er lehrt, daß etwas in abstracto erlaubt seyn könne, was individuell verboten sey, daß aber auch etwas individuell erlaubt seyn könne, und nicht immer bloß geboten oder verboten sey, und eben deswegen spricht er in solchen Fällen nur als Raths geber, nicht als gebietender Apostel, Rim. 14. 1. Kor. 7. 8. 10, 23-11. 1. *).

4. Nach der Lehre des N. T. ist die Legalis tåt noch kein Beweis einer guten moralischen Ges finnung, Luc. 15, 25-32. 18, 10-14., aber doch auch nicht ohne Werth Matth. 19, 17. Luc. 18, 18-30. Moralitat aber hat einen weit höheren Werth Matth. 19, 21 - 30. Sie foll sich übrigens in Thaten äussern, Gal. 5, 25. und das Christenthum erlaubt nicht, daß man bloß im Gemüthe rein sey, und mit dem Körper, als dem unedleren Theile, sich der Schwelgerei und Aus

*) Ueber die Lehre des Christenthums von diesem Gegen. ftande findet man verschiedene Vorstellungen in Crusius Moraltheol. I, 91. ff. BUDD. th. mor. 388. J. G. Balch Einl.. in die christl. Mor. 328. f. BAIER th. mor. 3, 1, 11. Schmid Udiaph. 349. ff. 600. ff. Streit über d. Adiaphora des Leipziger Interims s. Plank Gesch. d. protest. Lehrbegr. 5, 1, 1 75. Die Lehren der Spenerianer von den Mitteldingen vertrugen sich gar wohl mit der angegebenen Schriftlehre Geschichte der chriftl. Moral .353. #.

schweifung ergebe und zügellos lebe Jud. 4, 8 - 10. 12. 16. Alle christlichen Moralgesete hången aufs engste zusammen, und haben eine gemeinschaftliche Quelle und Verbindlichkeit Jak. 2, 10. f. 4, 12, 1, 17. f. 2. Petr. 1, 5. f.

5. Ob und welche positive Gesetze zur christlichen Moral gehören, darüber läßt sich streis ten. Nimmt man auch solche wirklich an, so sind ihrer doch äusserst wenige, und immer liegt zugleich etwas rein Moralisches darin verborgen. Es kann keine reinere und edlere positive Moralgesete geben, als die, in Jesu den Sohn Gottes zu verehren, fich zu seiner Kirche zu halten, Laufe und Abend mahl zu begehen *).

S. 5.

Ueber ben höchsten Grundfag der Moral überhaupt.

Es ist merkwürdig, daß man in der Moral früher und mehr als in allen Wissenschaften auf Einen höchsten Grundsak gedrungen hat, und daß die Geschichte der Moralphilosophie fast nichts ans

*) Calixt Epit. 65. und viele andere verstehen unter den positiven Gesezen des Christenthums übernatürliche Geseze, welche durch die Kräfte der Natur nicht erkannt und ers füllt werden können, und zu einem übernatürlichen Zwecke leiten. Buddeus theol. mor. 408. sqq. handelt ausführlich von den positiven, oder, wie er fie nennt, hypothetischen Gesezen, die überhaupt in der Bibel vor Bommen.

ders ist, als eine Erzählung von den verschiedenen Versuchen, diesen Grundsak zu finden und durch das Ganze ber moralischen Erkenntniß durchzufühe ren. Es scheint also in der Natur dieser Wissens schaft selbst etwas zu liegen, was zu dieser Fors schung hinleitet. Uebrigens hat man unter einem solchen Grundsaße nicht immer dasselbe verstanden. Oft meinte man damit nur die Hauptsache, das Vornehmste, das Oberste, nicht gerade das Allumfassende und Allbestimmende in der Moral. Kant hat wirklich den höchsten moralischen Grundsatz in einer Allgemeinheit und Schärfe ge= nommen, wie vorher wohl nicht geschehen war. Im ftrengsten Sinne müßte er für die ganze moralische Natur des Menschen, für alle seine Gesinnungen und Handlungen, für alle Menschen, für alle vers nünftige Wesen gelten, den obersten Grund alles tugendhaften Handelns, die höchste Regel, den höchsten Beweggrund und Zweck für alles gute Han: deln in sich fassen, eben deswegen dem Menschen nahe liegen, allgemein verständlich und anwendbar seyn, und sich schon in den Urtheilen des gemeinen Menschenverstandes offenbaren, aber auch in bes flimmten und klaren Schulformeln ausgedrückt werden können. Es scheint sowohl um der Wissenschaft als der Sittlichkeit selbst willen erforderlich zu seyn, daß ein solcher Grundsatz aufgestellt und zum klaren Bewußtseyn bei den Menschen erhoben werde, da durch ihn die moralische Erkenntniß, Einheit, Fes figkeit und Gewißheit erhalten, da nur durch ihn ein

strenges System der Moral möglich seyn und da er zugleich das oberste Princip alles tugendhaften Hans delns seyn würde. Eine andere Frage ist die, ob wir in unseren moralischen Erkenntnissen so hoch emporsteigen können, ob wir uns nicht vielmehr. mit einer gewissen Anzahl moralischer Grundsäge begnügen müssen, ohne einen allgemeinsten, unter welchem sie stehen, entdecken zu können *).

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Von den verschiedenen moralischen Grundsägen, die man als die höchsten aufgestellt hat, und den Versuchen, fie zu classificiren.

Die Hoffnung, einen solchen höchsten Grundsaß zu entdecken, wird schon sehr geschwächt, wenn man überlegt, daß man von jeher uneins darüber war und es noch jetzt ist. Diese Uneinigkeit zeigt sich eben sowohl in den Schulen der Moralphilosophen, als in den Urtheilen, die man im gemeinen Menschenleben hört. Kant hat eine Tafel aufgestellt, in welcher er diese Grundsåße oder Principe classificirte: I. Materiale; welche insgesammt darin übereinkommen, daß sie von der Materie, dem Objecte des Wollens und Handelns ausges

*) Das Bedürfniß eines solchen

von Döderlein Opusc. 187.

Grundsages ist bestritten
Entwurf der christl. Sitz

tenl. §. 93 - 107. wider diese Einwürfe vertheidiget von I. W. Schmid chriftl. Moral. I, 350. f.

hen, auf der Beschaffenheit der Gegenstände und ihrem Verhältnisse zu uns beruhen und die freie, von allem ausser ihr unabhängige Gesetzgebung der reinen Vernunft aufheben. Sie find 1. entweder subjectiv, bloß auf Erfahrungen, Gewohnheiten und Empfindungen gegründet, und zwar a. åussere: Principe der Erziehung und der bürs gerlichen Verfassung, b. innere: Principe des physischen und moralischen Gefühls, 2i oder objectiv, ursprünglich auf einem Vernunfts begriffe beruhend, aber doch als praktische Principien material, sofern sie dem Willen eine Materie, ein Object vorhalten, wodurch er bestimmt werden soll. Sie sind wieder a. innere: Princ. der Vollkommenheit, welches den Menschen anweist, sich durch Ausbildung seiner Kräfte zu allerlei Zwecken tauglich zu machen, also durch die Beschaffenheit seiner Anlagen und durch vorherge= gebene Zwecke seinen Willen bestimmt und der freien Gesetzgebung seiner Vernunft zuwider ist, b. åussere: Pr. des Willens Gottes. Gott als die höchste substantielle. Vollkommenheit, als das zu allen Zwecken zulängliche Wesen, wird als Ges seß und Regel für den menschlichen Willen gedacht. II. Formal ist ein Grundsaß, wenn er nicht nur dem Begriffe nach, sondern auch als praktischer Grundsatz und Bestimmungsgrund für den Willen bloß aus der reinen Vernunft des Menschen abs stammt, wenn er die Form aller guten Handlungen, die moralische Handlungsweise und Verbindlichkeit

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