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und bei den ahd. Uebersetzern. Nach Erdmann's Zusammenstellungen hat, wenigstens in den Rels., bei Otfried der Conj. einen grösseren Spielraum als bei den Uebersetzern. Nach Erdm. §. 232 tritt bei Otfried Conj. im Rels. ein, wenn der HS. negiert oder auch nur als unsicher oder blos allgemein möglich hingestellt ist. Ferner häufig nach al; meist nach einem Imp. und in der Regel nach wünschenden oder abhängigen Conjunctivsätzen. Mit Ausnahme der Fälle nach Imp. könnte ich ein gleiches von den Uebersetzern nicht sagen. Ueber den Conj. nach Imp. habe ich S. 50 gesprochen. Doch muss immerhin auch erwogen werden, dass in so vielen Fällen der Ind. nach dem Imp. steht, gleich dem lat. Wir haben ja in der ersten Abhandlung (vgl. auch die dritte) gesehen, dass die Uebersetzer durchaus nicht so sklavisch dem lateinischen nachtreten, als es bei oberflächlicher Beobachtung erscheint; und wenn sie eine lat. Fügung besonders oft getreu wiedergeben, muss man wol annehmen, dass in diesem Fall die deutsche Sprache der lat. einigermassen entgegenkam. Es mag also doch Ind. im Rels. nach Imp. etwas nicht so ganz ungewönliches gewesen sein. Bezüglich des Ind. nach conj. negat. oder fragendem regierenden Satze verweise ich auf das S. 51 gesagte.

Wenn aber die Uebersetzer im Vergleich zu Otfried einen geringeren Gebrauch des Conj. aufweisen, so brauche ich blos auf das im nhd. bestehende Verhältnis hinzuweisen, wo allerdings auch schon in der Schriftsprache der Conj. seltener gebraucht wird, aber fast gar nicht in der Umgangssprache, um die Möglichkeit auszusprechen, der Gebrauch der Uebersetzer in Betreff des Conj. stimme mehr zu dem des Volkes, als der Otfried's, dem Erdmann selbst zugeben muss, dass er den Conj. in manchen Fällen des Reimes willen wält (s. §. 240).

Es würde diese Beobachtung das S. 2 u. öfter, z. B. S. 11 f. 39 f. über das Verhältnis Otfrieds zu den Uebersetzern gesagte in Betreff des Modus in gleichem Sinne ergänzen; nicht dass Otfried in der grösseren Verwendung des Conj. einen älteren Sprachzustand repräsentirt, sondern er steht damit auf dem Standpunkte der gehobenen Sprache im Gegensatz zur Verkehrssprache.

III. Die Wortstellung in den Relativsätzen.

Ich gedenke auch bei der Darstellung der Wortstellung ganz genaue Angaben zu machen, da diese Materie bis nun fast noch gar nicht behandelt wurde und es darum geraten scheint, den gewonnenen Resultaten so viel Sicherheit oder wenigstens Warscheinlichkeit zu verleihen, als es möglich und eben nur durch genaue Zalenverhältnisse möglich ist.

Um mit Sicherheit bei der Gruppirung der Sätze nach Wortstellung des HS. oder NS. vorgehen zu können, ist es nötig, die ahd. Wortstellung im HS. in den Grundzügen zu fixiren. Mein Material hiefür umfasst aber nur die selbständigen, nicht mit einem NS. verbundenen HS.; ich halte dies jedoch für hinreichend; denn wenn ein NS. nachfolgt, wird die Wortstellung des HS. nicht geändert, und geht der NS. voran, so wird das Verbum des HS. attrahiert, gerade so wie im selbständigen HS., nur dass hier ein Nebensatz die Stelle des an der Spitze des HS. stehenden betonten Wortes einnimmt.

Für die ahd. selbständigen HS. lässt sich wol als allgemeine Regel hinstellen, dass das Prädicat von dem betonten Wort angezogen wird, also zweite Stelle einnimmt, ausser es ist selbst betont, in welchem Fall es den Satz eröffnet.

Von dieser Regel, die der für's nhd. giltigen entspricht, finden sich aber Ausnahmen; es treten nämlich auch Bestimmungen zwischen das betonte erste Wort und das Verbum finitum. Um den Umfang und die Beliebtheit dieser Erscheinung für die ahd. Uebersetzer klar zu stellen, will ich möglichst genaue Zahlenangaben machen.

Nomina treten hinter das Verbum

gegen das lat. Vorbild 116mal,

ohne lat. Vorbild 3mal;

dagegen vor das Verbum

gegen das lat. 3mal

(davon ist J. 19, 27 ein Subj. und 31, 19 ein partcp.),
ohne das lat. 1mal.

Pronomina treten hinter das Verbum

gegen das lat. 61mal,

ohne das lat. 232mal,

(diese Zal ist so gross, da die grösste Merzal der Fälle durch pron. Subjecte gebildet wird, die natürlich ohne lat. Vorbild, aber hinter dem Verb. finit. eingesetzt wurden. Es fallen hieher vielfach stereotype Formeln, z. B. amen dico vobis: uuâr sagên ih iu); dagegen vor das Verbum

gegen das lat. 6mal,

ohne das lat. 23mal.

Partikeln und adverbia hinter das Verbum

gegen das lat. 30mal,

ohne das lat. 50mal;

vor das Verbum

gegen das lat. 2mal,

ohne das lat. 9mal.

Die Copula steht 68mal gegen das lat. vor dem Prädicat, unmittelbar hinter dem ersten Wort, dagegen, wenn ich recht gesehen habe, niemals gegen und nur 6mal ohne lat. Beispiel hinter dem Prädicat. (Die zalreichen Beispiele, in denen die Copula ohne lat. Vorbild vor dem Präd. steht, habe ich nicht gezält, da schon die angeführten Zalen das Nötige beweisen.)

Diese Zusammenstellungen lehren, dass die aufgestellte Regel in hohem Grade festgehalten wurde, dass also im Grossen und Ganzen die ahd. Wortstellung des HS. unserer nhd. entspricht.

Unter den Wortclassen, die sich vor das Verbum drängen, zeigen die grösste Ziffer die Pronomina, ihnen zunächst die Partikeln und Adverbia, dann die Nomina. Eine Abstufung ist nicht zu verkennen. Ich werde später versuchen, dieselbe zu erklären. s. S. 101.

Was nun die Wortstellung des Rels. anbetrifft, so gelangt man, wenn man streng scheiden will zwischen WStllg. des HS. u. NS., in Erwägung dessen, dass das pron. rel. ursprünglich als demonstr. dem Hauptsatze angehörte, zu dem Resultate, dass in einem Rels. wie lobon then got santa eigentlich WStllg. des HS. herrscht; got santa ist ein gewöhnlicher HS.

Es ist aber eine andere Frage, ob ahd. die WStllg. in einem solchen Rels. als WStllg. des HS. oder NS. gefühlt wurde. Von einem Bewusstsein dessen kann natürlich keine Rede sein. Man könnte höchstens die Frage stellen, ob das ahd. Individuum einen Rels. aussprach mit dem Gefühl, einen selbständigen oder abhängigen Satz, also einen HS. oder NS. zu sprechen. Das letztere ist wol

ziemlich gewiss; es hat sich uns ja gezeigt, dass die demonstr. Geltung des ther fast schon erloschen und ther vom rel. nicht mehr weit entfernt war. Sind die Rels. aber als NS. gefühlt worden, dann kann man schliessen, dass die Anordnung der Wörter in ihnen nach den sich allmälig für alle Nebensätze feststellenden Regeln geschah, aber ohne Bewusstsein, dass in früherer Zeit teilweise dieselbe Wortstellung in diesen Sätzen herrschte, aber damals noch als WStllg. des HS. Eine unbewusste Analogie wirkung solcher Rels. wie then got santa auf die Ausbildung einer WStllg. des NS. ist nicht zu läugnen. Vgl. S. 94.

Aber soviel ist wol sicher, dass wir für das ahd. eine WStllg., wie sie in unserem Beispiel steht, also sobald ein Wort zwischen rel. und Verbum getreten ist, als WStllg. des NS. betrachten dürfen. Als WStllg. des HS. ist nur der Fall anzusehen, wenn entsprechend der im HS. geltenden Regel das Verbum unmittelbar an das Rel. herantritt und dann erst die anderen Bestimmungen folgen. Ich habe auch nach diesem Gesichtspunkte bei der Gliederung der Rels. die Zutheilung derselben unter WStllg. des HS. oder NS. vorgenommen.

A. Wortstellung des Hauptsatzes1).

a) gleich dem lateinischen.

115, 1. 159, 1. 180, 1. her in inti sînê iungiron :

1. Rel. Verb. finit. Subj. T. 84, 7. thê dân ni flanzôta mìn fater: quem non plantavit pater meus. 180, 1. thâr uuas garto, in then gieng in quem introivit ipse et discipuli eius. Vielleicht ist der Satz schon im lat. kein Rels. und auch im deutschen als HS. gefühlt. Vgl. S. 3. 91. 219, 2 (thie d.). 227, 1 (thied.). 230, 1 (thârda).

2. Rel. Verb. fin. Subj. Obj. (= Accusativ Obj.). T. 188, 4. themode abahio Pêtrus thaz ôrâ : cuius abscidit P. auriculam. (abahio auch im HS. z. B. T. 185, 2.)

1) Da nach ahd. Gesetz die Negation stets vor dem Prädicat, resp. dem HV. [Hilfsverbum: ich verstehe darunter auch die Copula) sowol im HS. als im NS. steht, die Negation also nicht im Stande ist, einen Unterschied zwischen Wortstellung des HS. und des NS. herzustellen, so sah ich mich genötigt, die Fälle, wo Rel. und Verb. fin. durch die Negation geschieden werden, auch zur WStllg. des HS. zu zälen, in welchem Falle allerdings für das nhd. Ohr dadurch WStllg. des NS. involvirt wird, nach dem speciell altd. Gesetz aber eben nicht für das ahd.

3. Rel. Verb. fin. Subj. NB. oder AB. (nominelle oder adverb. Bestimmung) 1). T. 87, 1. —dend. gab Jâcôb Jôsêbe: quod dedit Jac. Joseph. 102, 1 (thie). 103, 5 (thiu th.).

4. Rel. Verb. fin. Obj. T. 7, 10. – thiê th. beitôtun arlosness. Hierusalêm: qui exspectabant redemptionem H. 8,3. 11,1 (thie th.).

13, 4 (thie). -13, 15 (thie th.).— 13, 16 (2) (thie). 16, 1. 21, 6 (thie th.). ebenso 21, 7. 41, 7. 42, 1. 43, 1. 44, 24 (3). 54, 5. 58, 2 (thie). ebenso 67, 11. 71, 3. 60, 3 (thie th.). ebenso 64, 11. 69, 3. 6. 71, 6.

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75, 1. 4. 76, 4. 5 (2).

80, 4.

ebenso 82, 11. (5). 84, 9. 87, 5.

104, 5 (thie th.).

108, 6. 118, 2 (thie th.).

124, 1. 125, 1. 135, 22. —

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129, 9

(thie th.).

139, 3. 141, 14. 15.

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Hier füge ich an Pron. Verb. fin. Obj. T. 141, 13. — ir d. umbiganget sêo inti erda : quia circuitis mare et arida. 141, 17 (ir de). 142, 1 (thû dâr).

5. Rel. Verb. fin. Obj. Subj. T. 4, 18. — in thên uuîsôta

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unsih ûfgang fon hôhî: in quibus visitavit nos, oriens ex alto (oriens ist missverstanden als Subj. aufgefasst).

6. Rel. Verb. fin. Obj. Inf. T. 28, 1. thie th. gisihit uuîb sie zi gerônne qui viderit mulierem ad concupiscendam eam. 7. Rel. Verb. fin. Obj. AB. oder NB. T. 25, 6. ther, thie zilôsit einaz fon thên minnistûn bibotun: qui ergo solverit unum de mandatis istis minnimis. 29, 2 (thie).

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43, 1. 2. 44, 23 (2). 82, 6. 88, 5. 90, 5.

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103, 1 (thie).

94, 4 (2). 95, 2. 97, 7 (thie th.).

111, 3. 118, 1 (thie th.). 125, 1 (thie).

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-

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128, 10. 135, 1.

Pron. Verb. fin. Obj. AB. T. 141, 12. ir the forslintet hûs uuituvvuôno untar bihabanesse langes gibetes : qui devoratis domos viduarum sub obtentu prolixae orationis.

8. Rel. Verb. fin. Inf. T. 31, 4. inti themo uuolle mit thir in strîte bâgên inti thîna tûnichûn neman: et illi, qui vult tecum

1) Ich fasse der leichteren Eintheilung halber unter NB. alles zusammen, was sonst indirectes Object genannt wird, während unter AB. sämmtliche Präpositional-Verbindungen fallen.

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