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Nr. 21. Kirchliche Stellungnahme zu einzelnen neuen

Organisationen.

B. E. v. 6. April 1924. K. A, 1924, S. 27.

In den letzten Monaten ist mehrfach das Ersuchen ausgesprochen, es möge kirchlicherseits der Beitritt zu einzelnen neuen Organisationen als unbedenklich für Katholiken erklärt werden (eine Erklärung, die dann trotz aller vorsichtigen Abfassung voraussichtlich wohl zur Werbetätigkeit benutzt werden würde). Solche Wünsche werden laut für den Jungdeutschen Orden, für Stahlhelm u, a. m. Es wurde hingewiesen auf Vorzüge des Programms, auf Ausschluß politischer Parteibestrebungen und konfessionellen Zwistes, auf Notwendigkeit der Förderung patriotischen Sinnes, sittlicher Tüchtigkeit, Überwindung ungesunden Klassengeistes usw.; auch wurde bemerkt, daß Entgleisungen in einzelnen Gruppen nicht dem Programm zur Last fallen u. dgl. m.

Nach Einholung von Gutachten kann eine Erklärung vorgedachter Art nicht gegeben werden. Es wird vielmehr erwartet, daß der Klerus vorsichtige Zurückaltung übe, zumal die weitere Verwirklichung der Sätze des Programms noch abzuwarten ist. Dazu sei folgendes bemerkt:

Dem kathoglischen Volke ist genügend bekannt, mit welch' hingebender Liebe und Opferfreudigkeit Klerus und Volk in friedlichen und schlimmen Zeiten die Treue zum Vaterlande betätigt haben, und daß diese Tugend wie alle sittlichen Tugenden ihren festesten Halt in den Grundsätzen unserer hl. Religion, im kirchlichen Geiste finden. Ebenso ist dem katholischen Volke bekannt, wie harmonisch kirchliche und vaterländische Gesinnung im Pflichtbewußtsein aller treuen Katholiken verbunden, in ihren Herzen tief eingewurzelt und stets im gesamten katholischen Vereinsleben aufs wirksamste gefördert sind. Die Ausbreitung und Wirksamkeit des katholischen Vereinswesens verlangt vom Klerus eine solche Summe von Zeit und Arbeit, daß diese nicht durch Teilnahme an interkonfessionellen Bestrebungen gedachter Art zersplittert werden kann.

Im Hinblick auf so manche Vorkommnisse der letzten Zeit sei auch wiederholt darauf hingewiesen, daß eine bei manchen bedauerlichen Kundgebungen beobachtete übertriebene, fast fanatische Betonung eines einseitigen Nationalismus nachteilige Folgen für jenen Völkerfrieden herbeiführen kann, dessen Förderung gerade im Interesse der Zukunft unseres Vaterlandes liegt.

Wer alle diese Umstände erwägt, wird unschwer einsehen, daß für Erklärungen im vorgedachten Sinne genügender Grund nicht vorliegt.

Nr. 22. Mahnwort der Fuldaer Bischofskonferenz zu bedrohlichen Spannungen zwischen Arbeitern und Arbeitgebern.

K. A. 1924, S. 59.

Unter den verschiedenen Anregungen, die an die diesjährige Fuldaer Bischofskonferenz gelangt sind, nahmen eine besonders beachtliche Stelle ein die Klagen zahlreicher Kreise der Arbeiterbevölkerung über Mangel an Berücksichtigung gerechter Anforderungen der Arbeiter an manche Gruppen von Arbeitgebern. Die Bischofskonferenz mußte diesen Klagen, deren Berechtigung allerdings nicht die gleiche in den verschiedenen Gegenden ist, aufmerksame Beachtung widmen, sowohl wegen ihrer Bedeutung für die Arbeiter als auch wegen ihrer Wirkungen auf das gegenseitige Verhältnis der Stände, und ist zu einer Stellungnahme gelangt, die in Folgendem ihren Ausdruck finden möge.

Angesichts der übergroßen Not, mit der Reich, Staat und Volkswirtschaft in Deutschland zurzeit und noch auf Jahre hinaus zu ringen haben, ist es Pflicht aller Stände, sowohl die Arbeitskräfte zu tunlichst großer Leistung anzuspannen, wie auch in Einfachheit und Genügsamkeit dem zeitigen Notstande Rechnung zu tragen und in weitblickender Liebe werktätig der Not der Mitmenschen nach bestem Können abzuhelfen. Das sind Mahnungen, die die katholische Kirche nicht nur an die Arbeiter richtet, sondern ebenso eindringlich an die Arbeitgeber; nicht nur an die ärmeren Klassen, sondern ebenso an die Besitzenden. Es gibt keine verschiedne Moral für die verschiedenen Stände. Die gleichen sittlichen Gesetze und sozialen Pflichten obliegen allen.

Nichts wirkt in solchen kritischen Zeiten verderblicher als Beispiele von Luxus, Verschwendung und Genußsucht, einerlei ob sie von zahlreichen oder nur von einzelnen gegeben werden, einerlei ob ein Reicher große Summen oder ein jugendlicher Arbeiter den Wochenlohn der Genußsucht opfert. Solches Treiben untergräbt die Volkskraft und das Volksgewissen und wirkt verbitternd auf jene Hunderttausende und Aberhunderttausende, die durch das Unheil des letzten Jahrzehnts ohne ihr Verschulden vollständig verarmt sind. Ein solches Treiben führt daher von selbst zu verhängnisvoller Entzweiung der Schichten des Volkes.

Diese Entzweiung wirkt noch bedrohlicher, wenn Herzlosigkeit im Verhältnis von Arbeitgebern und darbenden Arbeitern herrscht.

Gewiß ist es Pflicht der Kirche, die Arbeiter anzuhalten zu tüchtiger Arbeitsleistung und Vertragstreue, einerlei ob es gern oder ungern gehört wird, sie zu warnen vor aufrührerischem Treiben gewissenloser Hetzer und Agenten umsturzlustiger Parteien, sie zurückzuhalten von Gesellschaften, die mit unerfüllbaren Versprechungen wirtschaftlicher Vorteile anlocken, um zugleich den Kampf gegen Christus und seine Kirche, gegen die Grundgesetze unserer Religion zu betreiben. Aber die Kirche wendet sich nicht einseitig nur an

die Arbeiter. Sie beschränkt sich nicht darauf, diese vor übertriebenen und unerfüllbaren Forderungen zu warnen oder Berücksichtigung der Schwierigkeiten in der Lage vieler Betriebe von ihnen zu verlangen. Mit derselben Offenheit warnt sie die Arbeitgeber vor egoistischen und materialistischen Grundsätzen im Wirtschaftsleben, ruft ihnen ins Gewissen die Pflicht gerechter und wohlwollender Lohn- und Arbeitsbemessung, warnt vor jeder ungerechten Ausnützung der Notlage der Arbeiter und erinnert an die Pflicht, ein Herz zu haben für die Lage der Arbeiter und ihrer Familien. Zur starren Gerechtigkeit muß die rücksichtsvolle Liebe hinzutreten: so lautete vor kurzem die Mahnung des Nachfolgers Petri an die Machthaber hinsichtlich der Völkerverträge. Gleiches gilt für Arbeitsverträge. Das ist soziale Gesinnung im Geiste unserer heiligen Kirche. Die Mahnungen der Kirche sind keineswegs fruchtlos geblieben. Ehrende Anerkennung sei allen den Arbeitgebern gezollt, die das Los der Arbeiter und ihrer Familien, das sittliche und wirtschaftliche Wohl derselben nach bestem Können zu heben bestrebt waren.

Wenn es nun auch nicht Sache der einzelnen Bischöfe ist, in den einzelnen Fällen zu untersuchen, inwieweit die industriellen Werke bei ihrer wirtschaftlichen Lage den Forderungen der Arbeiter entgegenzukommen vermögen, so ist und bleibt es doch Pflicht der Kirche, die Arbeitgeber zu mahnen, die im Obigen angedeuteten Grundsätze als Richtlinien bei ihrer Stellungnahme zu befolgen, soweit es mit der Erhaltung der Lebensfähigkeit ihrer Betriebe vereinbar ist. Wenn das geschieht, und wenn das die Arbeiter erkennen, dann wird ganz von selbst ein gesunderes Verhältnis der Stände zueinander angebahnt. Dann wird dem Volkswohl der beste Dienst erwiesen.

Ohne Befolgung dieser Richtlinien kein wahres Christentum. Und ohne Opferleben im Dienste Gottes und der Menschheit keine Rettung aus den Nöten unserer Zeit: das gilt für Arbeitgeber und Arbeiter in gleicher Weise. Die Not der Zeit entspringt nicht nur materiellen Mißständen, sondern ist in weit höherem Grade eine seelische Not. Daher darf die Kirche nicht müde werden, Lehre und Beispiel unseres Erlösers allen Ständen ohne Ausnahme als Leitstern vor Augen zu stellen.

Im Lichte dieser Grundsätze zum Dienen und Opfern für die Gesamtheit anzuleiten, ist Aufgabe der Diener der Kirche als mutiger Verkünder der Lehren der Bergpredigt, ist Aufgabe der katholischen Vereine und der christlichen Organisationen. Nicht mit fruchtloser Kritik wird Hilfe geschaffen, sondern jeder wirke an seiner Stelle im Geiste dieser christlichen Grundsätze in Tat und Beispiel: das ist beste Mitarbeit am Wiederaufbau unseres Volkstums unter Mitwirkung der christlichen Caritas, die in diesen Jahren der Not bewiesen hat, daß sie die Zeichen der Zeit versteht.

Nr. 23. Moderne Sittlichkeitsfragen.

B. E. v. 25, Jan. 1925. K. A. 1925, S. 5.

Die modern-heidnische Umwälzung der Sittlichkeitsbegriffe und -anschauungen, der unser Volk in unheimlichem Grad immer mehr zum Opfer fällt, bringt leider auch in katholische Kreise schlimmste Verwirrung.

Es ist höchste Zeit, daß die Katholiken gegen diese Gefahr sich zu unnachgiebiger Abwehr aufraffen.

Die hochwürdige Geistlichkeit ersuche ich, die nachstehenden, von den Oberhirten der Fuldaer Bischofskonferenz erlassenen,,Leitsätze und Weisungen" nicht nur den Gläubigen bekanntzugeben, sondern sie wiederholt ihnen in Erinnerung zu bringen. Insbesondere wolle der hochwürdige Klerus sich mit allen mitverantwortlichen Stellen, nicht zuletzt auch mit den Vorständen der katholischen Vereine und Verbände, die von ihren Zentralstellen auf Wunsch der Bischöfe noch besonders zur Mitarbeit angeregt werden, in beständiger Übereinkunft halten, um den Leitsätzen und Weisungen überall Geltung zu verschaffen.

Katholische Leitsätze und Weisungen zu verschiedenen modernen Sittlichkeitsfragen.

1. Wie die Seele, so ist auch der Leib von Gott geschaffen. Der Leib des Christen ist durch die Sakramente geheiligt, ein Tempel des Hl. Geistes. Darum ist der Leib des Christen heilig zu halten. Eine gesunde Körperpflege ist nicht nur mit den Lehren des Christentums vereinbar, sondern geradezu geboten. Aber höher als der Leib steht die Seele. Körperkultur" darf daher nie zum Körperkult und so zum Schaden für die Seelenkultur werden.

2. Im Menschen sollte nach Gottes Anordnung Harmonie zwischen Leib und Seele bestehen. Die Erbsünde hat diese Harmonie zerstört. Es schlummert im Menschen eine Neigung zur bösen Lust, die die durch Sittengesetz und Gewissen gezogenen Schranken als lästige Fesseln zu durchbrechen strebt. Aufgabe des Menschen ist es, in lebenslänglichem sittlichen Kampfe, wie ihn der hl. Paulus so ergreifend schildert, mit Hilfe der göttlichen Gnade über diese Neigung Herr zu werden und jene Harmonie wiederzuerstreben. Das ist fundamentale Lehre des Christentums.

3. Alle modernen Bestrebungen, die offen oder versteckt sich auf den Standpunkt stellen, diese Harmonie sei bereits von Haus aus im Menschen vorhanden, leugnen die Erbsünde, sind also mit der Lehre der katholischen Kirche unvereinbar. Heidentum und Christentum stehen sich hier in ihren Anschauungen über das Verhältnis von Leib und Seele unversöhnlich gegenüber. Perioden einseitiger,,Körperkultur" in der Geschichte tragen sämtlich das Brandmal tiefer sittlicher Entartung.

4. Infolge des zerstörten Einklanges von Leib und Seele sucht der Leib mit seinen sinnlichen Trieben die Herrschaft über die Seele zu erringen. Daher sündigt der Mensch, wenn er sich oder andere ohne Not der Gefahr aussetzt, in diesem Kampf eine Niederlage der Seele zu erleiden. Solche seelische Gefährdung ist bei der gegenwärtig um sich greifenden heidnischen Überschätzung des Körpers in weitestem Maße gegeben.

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5. Schamhaftigkeit und Sittsamkeit sind von Gott als Schutzmauern um die Keuschheit gelegt. Daher versündigt sich, wer unter dem Deckmantel der Körperkultur" oder der Literatur oder der Kunst diese Schutzmauern untergräbt und einreißt. Es ist alles zu verwerfen, was nur unter Verletzung von Schamhaftigkeit und Sittsamkeit möglich ist.

6. Dieser Grundsatz gilt ganz allgemein für alle Menschen. Er hat aber besondere Bedeutung für die Jugend, in deren Seele sogar vorübergehende, die Schamhaftigkeit und Sittsamkeit verletzende Eindrücke in ihren Nachwirkungen oft verhängnisvoll werden. Eltern und Lehrer, vor allem auch Turnlehrer und Turnlehrerinnen, sowie Leiter von Jugendvereinigungen und deren Turn- und Sportabteilungen, müssen sich der schweren Verantwortung vor Gott, die die Behütung von Schamhaftigkeit und Sittsamkeit ihnen auferlegt, in einer Zeit sittlichen Verfalls wie heute besonders bewußt sein.

7. Auch die vom Christentum gewollte ,,Körperpflege" erstrebt den gesunden, starken, geschickten und schönen Körper, aber im Rahmen der Gesamterziehung und in Unterordnung des Körperlichen unter das Seelische. Die hierdurch gezogenen Grenzen liegen da, wo die Gefahrzone für Gesundheit, Schamhaftigkeit und Sittlichkeit wie für die Charakterbildung anfängt.

8. Daraus ergeben sich u. a. folgende praktische Regeln, die von jedem Katholiken gewissenhaft befolgt werden müssen:

1. Das Turnen muß nach Geschlechtern getrennt geschehen, und der Turnunterricht muß von Lehrkräften des gleichen Geschlechtes wie die Turnenden erteilt werden. Die Turnkleidung darf das Schamgefühl nicht verletzen. Badeanzug beim Turnunterricht ist für Knaben wie für Mädchen nicht zu dulden. Nacktübungen jeglicher Art sind zu verwerfen. Für die Mädchen ist jede Turnkleidung abzulehnen, die die Körperformen aufdringlich betont oder sonst für weibliche Eigenart unangemessen ist. Mädchenturnen soll nur in Hallen oder auf Plätzen veranstaltet werden, wo die Öffentlichkeit ausgeschlossen ist. Sofern dies nicht möglich ist, oder wenn eigene Turnkleidung nicht beschafft werden kann, muß man sich auf turnerische Übungen beschränken, die im gewöhnlichen Kleid ausführbar sind. - Schauturnen und Wettkämpfe der Mädchen und Frauen sind abzulehnen; sie wecken zumeist ganz unweibliche Art. Diese Ablehnung gilt auch für Veranstaltungen innerhalb von Vereinen.

2. Dieselben praktischen Gesichtspunkte gelten in erhöhtem Maße für Baden und Schwimmen. Die Geschlechter sind zu trennen.

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