Obrazy na stronie
PDF
ePub

seligsten Jungfrau Maria und der großen Schutzheiligen Elisabeth gedeihen lassen.

Wenn über den Sinn der in diesen Regeln enthaltenen Artikel ein Zweifel entstehen sollte, so hat der Bischöfliche Kommissar davon die authentische Erklärung zu geben. Gesehen und genehmigt,

Münster, 15. April 1886.

Nr. 370. Verein kath, deutscher Lehrerinnen,

a) G. V. vom 5, Nov. 1923. K. A. 1923, S. 77.

Das Apostolat der göttlichen Liebe ist ein Verein katholischer Lehrerinnen, der seine Mitglieder zur Selbstheiligung und vor allem zur Treue im Berufe anregen und anleiten will. Er hat im Jahre 1921 die Genehmigung der Bischofskonferenz in Fulda gefunden und verdient die angelegentliche Empfehlung von Seiten der Herren Geistlichen.

Zum Diözesandirektor für das Bistum ist Herr Pfarrer Schrull in Telgte ernannt worden, der gern zu jeder Auskunft über den Verein bereit ist.

b) Abteilung für höhere Mädchenbildung.

K. A. 1919, S. 114.

Im Verein katholischer deutscher Lehrerinnen besteht seit vielen Jahren eine Abteilung für die Lehrerinnen an höheren und mittleren Mädchenschulen. Zweck dieser Abteilung ist die Förderung und Vertiefung der Ideale, von denen eine katholische Erzieherin durchdrungen sein muß, Abwehr der schlimmen Zeitströmungen und Vertretung der wirtschaftlichen Interessen obiger Lehrerinnen, wie Aufbesserung der Gehälter, Teuerungszulagen usw., besonders der Privatschullehrerinnen. Es wird herzlich gebeten, sich zum Zweck der Bildung neuer Ortsgruppen dieser Abteilung an Frau Oberin M. Rinklake, Essen, Pelmanstr. 49, oder Fräulein G. Clasen, KölnLindental, Bachemerstr. 28, zu wenden.

Nr. 371. Hildegardisverein.

B. E. vom 15. April 1918. K. A. 1918, S. 34.

Der im Jahre 1907 gegründete Hildegardisverein hat den Zweck, würdigen und talentvollen Katholikinnen, die kein hinreichendes Vermögen besitzen, zur Ermöglichung akademischer Berufsstudien Beihilfen zu verschaffen, die nachher zurückgezahlt werden. Der Verein zählte am 1. Januar d. J. 59 Ortsgruppen und 2760 Mitglieder. Aus der Zusammenstellung der Ortsgruppen geht hervor, daß der Verein in der Diözese Münster noch nicht so vertreten ist, wie es seine Bestrebungen verdienen. Da es überaus wichtig ist, daß besonders auch nach dem Kriege bei dem Wettbewerb um Stellungen an den höheren Schulen, in der sozialen Arbeit, der Wohlfahrtspflege usw. die Katholiken nicht zurückstehen, erscheint es notwen

dig, solchen Katholikinnen, denen zum Studium nichts weiter als Geld mangelt, durch Unterstützung zum Studium und dadurch zur Mitarbeit an der großen katholischen Frauensache zu verhelfen.

Ich empfehle daher diesen zeitgemäßen und notwendigen Verein ganz besonders dem Interesse der Herren Geistlichen. Mögen sie die Gründung von Ortsgruppen veranlassen und die begüterten Kreise ihrer Gemeinden ermuntern, dem Vereine beizutreten und dadurch seine Leistungsfähigkeit zu erhöhen.

Der Jahresbeitrag beträgt 3 Mark, lebenslängliche Mitglieder zahlen einmal 100 Mark. Die Anmeldung der Mitglieder geschieht beim Vorstande des Hildegardisvereins in Aachen, Heinrichsallee 8; dort wird auch gern wegen der Gründung von Ortsgruppen Auskunft erteilt.

Nr. 372. Albertus-Magnus-Verein.

B. E. vom 18. März 1912, K. A. 1912, S. 39,

Der Albertus - Magnus - Verein zur Unterstützung studierender Katholiken ist im Jahre 1898 zuerst in Trier ins Leben gerufen und hat nach und nach in fast allen preußischen Diözesen Eingang und günstige Aufnahme gefunden. Der Diözesanverband des Bistums Münster ist im Jahre 1899 gegründet. Der Verein hat, wie dem hochwürdigen Klerus bekannt ist, den lobenswerten Zweck, würdigen und talentvollen Studierenden katholischen Bekenntnisses, welche kein ausreichendes Vermögen besitzen, die Mittel zur Vollendung ihrer Studien und zur Erlangung einer angemessenen Stellung zu verschaffen. Mitglied des Vereins kann jeder Katholik werden, der einen jährlichen Beitrag von mindestens 1 Mk. zu zahlen sich verpflichtet. Der Albertus-Magnus-Verein hat in den 12 Jahren seines Bestehens in hiesiger Diözese unverkennbar viel Gutes gestiftet. Soll er aber zur durchgreifenden Änderung der Verhältnisse, die aus verschiedenen Ursachen für den katholischen Volksteil unseres Vaterlandes so ungünstig sich gestaltet haben, wirksam beitragen, so muß er in den Dekanaten und einzelnen Orten des Bistums eine weit größere Verbreitung finden, als er sie bis jetzt aufzuweisen hat. Ich möchte daher nicht verfehlen, die Aufmerksamkeit des Klerus auf die Wichtigkeit dieses den Zeitbedürfnissen besonders angepaßten Unternehmens hinzulenken und zur eifervollen Förderung dieser Vereinssache anzuregen.

Nr. 373. Raphaelsverein,

G. V. vom 20. Juli 1923. K. A. 1923, S. 52.

Die dauernde gute Wirtschaftslage der Vereinigten Staaten Nordamerikas, die Änderung der kanadischen Einwanderungspolitik, nicht zuletzt aber die traurige Lage der Heimat fördert in letzter Zeit wieder in außerordentlichem Maße den Auswandertrieb. Tatsächlich bildet die Fürsorge für die zahlreichen Volksgenossen unseres

Glaubens, die auf Kosten ihrer amerikanischen Verwandten oder durch Verkauf ihrer Möbel und sonstigen Besitztümer die Möglichkeit zur Auswanderung gewinnen, eine fortgesetzte Sorge der kirchlichen Vorgesetzten.

Die Pfarrämter und Geistlichen werden erneut auf die wichtige Arbeit des St. Raphaelsvereins und seiner Vertrauensleute aufmerksam gemacht und dringend gebeten, alle auswandernden Gemeindemitglieder zeitig mit dem Verein in Verbindung zu bringen. Nur wenn die einzelnen Auswanderungswilligen dem Verein rechtzeitig bekannt werden, kann schädliche Auswanderung vermieden und den tatsächlich Auswandernden die notwendige Hilfe zuteil werden. Der Verein gibt alle Auskünfte über Möglichkeiten und Bedingungen der Auswanderung, er besorgt Schiffskarten und hilft in Gepäck-, Zoll- und Paßangelegenheiten. Er kann jedoch weder Reisevorschüsse geben noch zu Freifahrten verhelfen, seien diese durch Hinüberarbeiten auf einem Schiff oder für Ansiedlungszwecke oder Arbeitsstellen.

Besonders wichtig ist es, daß die Auswanderer frühzeitig den Stellen des Vereins in den Hafenstädten ihre genaue Ankunft anzeigen (Hauptstelle: Hamburg 1, Besenbinderhof 28, und Bremen, Pfarrer Fr. Pracher, Falkenstraße 49). Dies ist unbedingt notwendig, wenn sie am Bahnhof abgeholt werden sollen und ihnen einwandfreie und billige Unterkunft besorgt werden soll.

Der Empfang der hl. Sakramente wird vorteilhafterweise den Auswanderern schon zu Hause nahegelegt, da sie in der Hafenstadt erfahrungsgemäß durch mancherlei wichtige Geschäfte abgehalten werden. In beiden Hafenstädten hat der Verein seine eigenen Auswandererkapellen.

Die Dienste des Vereins sind wie bisher trotz der großen Unkosten des Vereinsbetriebes unentgeltlich. Um so mehr ist der Verein auf die Unterstützung der Gemeinden und Diözesen weiter angewiesen.

Nr. 374. Caritasvereinigung für Landkrankenpflege.

G. V. vom 24. Sept. 1917. K. A, 1917, S. 76.

In manchen Dörfern fehlt es noch an einer geordneten Krankenpflege. Da Krankenpflege, Mütterberatung und Säuglingspflege auch ihre sittlich-religiöse Seite hat, ist es Sache der Pfarrgeistlichen, auch dieser Angelegenheit ihr Augenmerk zuzuwenden.

Zur Orientierung über diese Frage weisen wir die hochwürdigen Herren Geistlichen unseres Bistums auf den Aufruf der ,,Caritasvereinigung für Landkrankenpflege und Volkspflege" hin, der dieser Nummer des Amtsblattes beigefügt ist.

Diejenigen Herren Pfarrer und Rektoren, die eine geeignete Person als Krankenpflegerin ausbilden lassen wollen, mögen dieses dem Diözesansekretär des Caritasverbandes anmelden.

Nr. 375. Kath. Mäßigkeitsverein im Bistum Münster.
B. E. vom 15. Febr. 1907. K. A. 1907, S. 24.

Es ist nicht zu beschreiben, und nur mit tiefer Betrübnis der Seele kann man es ansehen, welch unermeßlichen Schaden das Laster der Trunksucht und der unmäßige Gebrauch geistiger Getränke im Volke anrichtet. Gewiß ist es ein gutes Zeichen, daß man mit Ernst und Eifer nach Mitteln sucht, die geeignet sind, dieses Laster zu bekämpfen und dem Übel zu steuern. Jedoch kann es dem erleuchteten Blick nicht entgehen, daß die natürlichen Mittel hierzu allein nicht ausreichen, sondern vor allem jene übernatürlichen Mittel zur Anwendung kommen müssen, welche Religion und Kirche an die Hand geben. Der Katholische Mäßigkeitsverein, dessen Statuten nachstehend veröffentlicht werden, will beide Arten von Mitteln in Gebrauch nehmen, erhofft aber mit Recht den meisten und sichersten Erfolg von der Anwendung der übernatürlichen Mittel. Vor allen Dingen gilt es, daß die einzelnen Christen bestrebt seien, mit der Gnade Gottes in standhafter Treue die christliche Tugend der Mäßigkeit erst selbst zu üben, mit leuchtendem Beispiel christlicher Selbstverleugnung anderen voranzugehen, zu helfen, daß der Geist der christlichen Mäßigkeit in den Familien zur Herrschaft gelange, und alsdann aus Liebe zu Gott in christlichem Erbarmen tatkräftig mitzuarbeiten, um die unglücklichen Opfer der Trunksucht dem zeitlichen und ewigen Verderben zu entreißen. Wir empfehlen daher unserem hochwürdigen Seelsorgsklerus auf das dringendste, sich angelegen sein zu lassen, daß der Katholische Mäßigkeitsverein in den Gemeinden eingeführt werde und zu heilbringender Wirksamkeit gelange.

Zum Diözesandirektor des Vereins haben wir den Pfarrer Johannes Dahlmann an der St. Servatiikirche hierselbst ernannt. Er wird bei Neugründung von Lokalvereinen Auskunft und Rat erteilen.

Die Satzungen des Vereins sind abgedruckt in Kleyboldt, Sammlung neue Folge, S. 255.

Nr. 376. Rheinischer Nikolaus-Schifferverband,

B. E. vom 23. Jan. 1906. K. A. 1906, S. 9.

Im Herbst vorigen Jahres ist nach längeren Vorberatungen ein Verein ins Leben getreten, der sich die religiöse und soziale Hebung der katholischen Schiffer des Rheines und seiner Nebenflüsse zum Zweck gesetzt und folgende Satzungen angenommen hat:

Die Satzungen des Verbandes sind abgedruckt in Kleyboldt, Samml. neue Folge, S. 256.

Wir haben diese Verbandssatzungen, soweit die hiesige Diözese in Frage kommt, mit der Maßgabe gutgeheißen, daß

1. die Satzungen der einzelnen Ortsvereine behufs Erlangung der Genehmigung hierher einzureichen,

2. bezüglich der Ernennung der Präsides der einzelnen Ortsvereine die Bestimmungen der Statuta synodalia P. II. cap. VI n. 180, zu beachten sind.

Zum Diözesan-Bezirkspräses haben wir den Herrn Pfarrer Kempkes in Ruhrort ernannt.

Wir ersuchen die Herren Pfarrer und Rektoren, die in ihren Gemeinden etwa bestehenden Schiffervereine zum Anschluß an den Rheinischen Nikolaus-Schifferverband anzuregen, dort aber, wo die Gründung eines neuen Vereins angezeigt erscheint, solche in die Wege zu leiten, sowie endlich die einzelnen Schiffer mit dem Zweck und der Bedeutung des Verbandes bekannt zu machen und sie zum Anschluß an denselben zu ermuntern.

Bei der großen Wichtigkeit des Verbandes für die religiöse und soziale Hebung der katholischen Schiffer empfehlen wir unserer hochwürdigen Geistlichkeit die Förderung des Verbandes recht angelegentlich. Wir vertrauen, daß der Klerus unserer Diözese, der sich bisher schon, wie wir mit Freude und Dank anerkennen, mancher Standesvereine mit großem Eifer und ebenso großem Erfolge angenommen hat, dem Schifferstande gleiche Liebe und gleiche Hirtensorge widmen wird.

Nr. 377. St. Nikolaus-See- und Flußschifferverband für die Flußgebiete der Ems, Weser und Elbe.

B. E. vom 23. Jan. 1906. K. A. 1906, S. 11.

Dieser Verband ist kurze Zeit nach der Gründung des Rheinischen Nikolaus-Schifferverbandes und unabhängig von letzterem, jedoch aus ähnlichen Gründen und zu ähnlichen Zwecken ins Leben gerufen. Er hat nachfolgende Satzungen aufgestellt und angenommen:

Die Satzungen des Verbandes sind abgedruckt in Kleyboldt, Samml. neue Folge, S. 259.

Die Verbandssatzungen werden, soweit die hiesige Diözese in Frage kommt, mit der Maßgabe gutgeheißen, daß

1. die Satzungen der einzelnen Ortsvereine behufs Erlangung der Genehmigung hierher einzureichen,

2. bezüglich der Ernennung der Vorsitzenden der einzelnen Ortsausschüsse und Hafenkommissionen die Bestimmungen der Statuta synodalia P. II. cap. VI. n. 180 zu beachten sind. Zum Diözesan-Bezirkspräses haben wir den hochwürdigen Herrn Rektor Meistermann in Bant-Wilhelmshaven ernannt.

Im übrigen verweisen wir auf das bezüglich des Rheinischen Nikolaus-Schifferverbandes Gesagte, indem für beide Verbände mutatis mutandis das Gleiche gilt.

« PoprzedniaDalej »