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zu Münster zum Diözesanpräses der Gesellenvereine innerhalb der Diözese Münster bestellt haben, und demnach die Vorstände der Lokalvereine in allen Dingen, welche die einheitliche Leitung und überhaupt das Vereinswesen betreffen, sich an denselben zu wenden und seinen darauf bezüglichen Weisungen Folge zu leisten haben.

Wir hegen das Vertrauen, daß die Herren Geistlichen dieser unserer Aufforderung gern entsprechen und die in so vielfacher Hinsicht bewährte Aufopferung und Hingabe auch für die Gesellenvereine fernerhin zu betätigen nicht anstehen werden.

7) Oberhirtliches Schreiben der Fuldaer Bischofskonferenz an den Generalpräses und die Präsides der Gesellenvereine. K. A. 1902, S. 11.

An dem Bischofssitze des großen Glaubensapostels, vor dessen Gebeinen wir in diesen Tagen hier knieen, werdet ihr euch binnen kurzem versammeln, um das Band der Einigkeit um euch enger zu schließen, in gemeinsamen Beratungen die großen Aufgaben der von euch geleiteten Vereine immer tiefer zu erfassen und euch zu immer fruchtbringenderer Tätigkeit anzuregen. So wünscht es der verewigte Stifter der Gesellenvereine. Um ihnen Kraft und Stärke zu einer erfolgreichen Wirksamkeit zu geben, hat er den engen Zusammenschluß der einzelnen Vereine und deren Einigung in Verbänden empfohlen und als notwendig erklärt. Mehr als je ist aber in unsern Tagen dieser Anschluß erforderlich, um den Gefahren die Spitze zu bieten, die der Jugend und besonders den jungen Handwerkern drohen. Die materielle Zeitrichtung, die Abnahme des religiösen Bewußtseins, die Verwirrung der sittlichen Begriffe durchdringen alle Gesellschaftskreise und nagen an den Wurzeln der allgemeinen Wohlfahrt.

Gegen diese Gefahren die jungen Handwerker zu schützen und zu stärken, ist die erste und vorzüglichste Aufgabe des priesterlichen Vereinsleiters: er ist der eigentliche Seelsorger der Vereinsgenossen, und seine Tätigkeit ist zunächst und vor allem eine Seelsorgsarbeit. Nur wenn der geistliche Präses seine Aufgabe so auffaßt, wird nicht allein sein Wirken im Vereine fruchtbringend sein, sondern er selbst wird vor den Gefahren geschützt bleiben, die das Vereinsleben mit sich bringt. Der verewigte Kolping verlangte daher zur Leitung seiner Vereine fromme Priester; denn", sagt er, „nur das vom Glutofen der Liebe Gottes erwärmte Priesterherz ist imstande, die Idee des katholischen Gesellenvereines zu erfassen und zur Durchführung zu bringen". Das ist in unserer gottentfremdeten, gefahrvollen Zeit doppelt wahr. In den Gesellenvereinen, die ja den Charakter der Jugendvereinigungen tragen, kann nur der Präses etwas wirken, der selbst ein priesterliches Leben führt und zugleich vom Geiste der Opferwilligkeit und von der Liebe zu den Seelen der ihm anvertrauten Handwerkerjugend erfüllt ist. Selbstheiligung ist darum die erste und wichtigste Pflicht eines Gesellenpräses.

Ein Priester, der dieser Forderung Kolpings entspricht, erkennt auch klar, wie wahr für unsere Zeit die Worte dieses großen Menschenkenners sind: ,,Der tiefste Grund alles sozialen Elends liegt auf dem moralischen Gebiete." Daher wünscht Kolping vor allem, daß die Präsides es als ihre Hauptaufgabe betrachten sollen, den lebendigen Glauben in die Herzen der Gesellen einzusenken und sie zur pünktlichen Erfüllung ihrer religiösen Pflichten anzuleiten. Von der Erneuerung des christlichen Familienlebens erwartet er allein das Heil der menschlichen Gesellschaft wie des Handwerkerstandes; christliche Familienväter heranzubilden, soll darum der Endzweck seines Vereins sein.

Zur Erreichung dieses Zieles empfahl er daher zunächst, daß in den Gesellenvereinen die religiöse Belehrung gepflegt werde. Regelmäßige religiöse Vorträge unter steter Berücksichtigung der Irrtümer und Gefahren der Zeit sollen nie und nirgends fehlen. Für nicht weniger wichtig galt ihm, daß die Gebote Gottes und der Kirche den Gesellen in einer ihrem Alter und ihren Verhältnissen angepaßten Form immer wieder erläutert und zur strengsten Beobachtung eingeschärft werden. Machen wir unsere Gesellen zu sittlichen Menschen, dann haben wir alles erreicht, dann erhält das nachfolgende Geschlecht gläubige Christen, brave Familienväter und einen ehrenwerten Mittelstand, der das Mark des Volkes bildet." So lautet seine Mahnung an seine Mitarbeiter.

Neben der religiösen Belehrung hält Kolping nicht weniger auf die praktische Religionsübung: den Besuch des Gottesdienstes, die Feier der Feste, die Übung des Gebetes, den Empfang der hl. Sakramente. Insbesondere sollen die Vereinsmitglieder möglichst vierteljährlich gemeinschaftlich zur hl. Kommunion gehen. Diese gemeinschaftliche Kommunion erklärt er für die Sonne des Vereinslebens, sie soll stets als ein Vereinsfest angesehen werden und die Teilnahme der Mitglieder der Gradmesser der Güte des Vereins sein.

Das christlich-religiöse Leben hat aber in unserer Zeit einen Hauptfeind, und dieser ist die Genuß- und Vergnügungssucht, die leider wie eine schlimme Seuche die heutige Gesellschaft ergriffen hat. Ihre Bekämpfung bezeichnet daher der selige Kolping als den vornehmsten Zweck seines Vereins und verlangt von seinen Söhnen, daß sie mit aller Kraft diese schädlichen Auswüchse des gesellschaftlichen Lebens bekämpfen sollen. Wie sehr würde sich also ein Gesellenverein von seiner hohen Aufgabe entfernen, wenn er sich dem Beispiel der weltlichen Vereine anschließen und gleich ihnen das Vergnügen zum Hauptzwecke des Vereins machen wollte! Wir wissen wohl, wie viel Geduld, Geschick und Umsicht es erfordert, diese Seuche vom Vereine fern zu halten; wir haben aber das Vertrauen, daß die priesterlichen Vereinsleiter weltliche Vergnügen und Festlichkeiten nur in beschränktem Maße gestatten und nie und nimmer dulden werden, daß das hohe Ziel des Gesellenvereins im Taumel der Vergnügungssucht vergessen und verdunkelt werde. Ein

Präses, der diese wichtige Sorge aus den Augen läßt, bringt nicht allein den von ihm geleiteten Verein, sondern auch sich selbst in die größte Gefahr.

Neben diese hochwichtige Aufgabe der Gesellenvereine, die religiös-sittliche Erziehung ihrer Mitglieder und deren Schutz vor den Gefahren der Zeit, tritt dann noch eine weitere: die sorgfältige Ausbildung für ihren Stand und ihre Berufsarbeiten, und diese umfaßt in möglichster Ausdehnung alle Anforderungen des sachlichen, gewerblichen und kaufmännischen Lebens, wie auch die Ansprüche an die allgemeine Bildung. So wollte es Kolping und darum verlangt er, daß den Gesellen zu dieser Ausbildung in seinen Vereinen eine hinreichende Gelegenheit geboten werde, damit sie dereinst ihr Fortkommen in der Welt finden und eine geachtete Stellung einnehmen können, wie sie die alten Handwerksmeister inne hatten. Sind auch unsere Zeiten für das Handwerk in mancher Beziehung andere geworden, so bleibt doch das Bildungsbedürfnis für die Handwerker bestehen, ja macht sich heutzutage um so mehr und um so dringender geltend, je härter der Kampf ist, den dem Handwerker die ihm ungünstigen Errungenschaften der Neuzeit aufgedrungen haben. Daher haben die Präsides die strenge Pflicht, dafür Sorge zu tragen, daß die Fortbildung der Gesellen in jeder Weise gefördert werde; für diesen und nicht für andere, oft unnütze Zwecke sollen die Vereinsgelder verwendet werden.

Endlich dürfen die priesterlichen Leiter der Gesellenvereine nicht vergessen, daß unter die Vereinszwecke auch die Erziehung zu allen bürgerlichen Tugenden fällt. Vor allem sollen die Vereinsmitglieder zur Arbeitsamkeit, Häuslichkeit und Sparsamkeit, Vaterlandsliebe und Bürgertreue, Ordnungssinn und Gehorsam angeleitet werden, damit sich auf diesen Tugenden dereinst ein glücklicher Hausstand aufbaue und der menschlichen Gesellschaft tugendhafte Familien zugeführt werden, die der festeste Damm gegen die heutigen Umsturzbestrebungen sind.

Beherzigt, ehrwürdige Brüder, diese kurzen Mahnungen und bemühet euch, im Geiste des verewigten Kolping in den euch anvertrauten Vereinen zu wirken, damit ihr sie zu den hohen Zielen führt, die ihnen ihr Stifter bestimmt hat.

Gegeben zu Fulda, am 22. August 1902.

b) Verhältnis der katholischen Gesellenvereine zu den Jünglings

vereinigungen.

G. V. vom 19. Jan. 1915. K. A. 1916, S. 12.

Bezüglich des Verhältnisses der katholischen Gesellenvereine zu den Jünglingsvereinigungen haben sich die Generalpräsides der beiden Verbände, Msgr. Franz Schweitzer, Generalpräses der kath. Gesellenvereine, und C. Mosterts, Generalpräses der kath. Jünglingsvereine, auf folgende Grundsätze geeinigt:

1. Der katholische Gesellenverein ist grundsätzlich 14) Standesorganisation für die katholischen Handwerksgesellen, auch wenn dieselben zeitweilig in Fabrikbetrieben tätig sind, mit dem besonderen Ziel der Vorbereitung auf einen tüchtigen Meisterstand. (Normalstatut.)

2. Die katholischen Jünglingsvereine verzichten grundsätzlich 1) auf die Handwerksgesellen. Sie sehen es vielmehr als ihre Pflicht an, die ihren Vereinen angehörenden Handwerkslehrlinge ernstlich über die Ziele und die Bedeutung des Gesellenvereins zu belehren und nach Beendigung der Lehrzeit deren Beitritt zum Gesellenverein nachdrücklichst zu betreiben.

Der Gesellenverein gewährt den zu ihm übertretenden Mitgliedern der Jünglingsvereine besondere Begünstigungen für die Aufnahme und Wanderschaft.

3. Die Jünglingspräsides sind verpflichtet, die Adressen derjenigen ihrer Mitglieder, welche die Gesellenprüfung abgelegt haben, dem örtlichen Gesellenverein jährlich mitzuteilen zwecks Werbung derselben für den Gesellenverein. Der Gesellenpräses hat das Recht, über die Ziele, Aufgaben und Einrichtungen des Gesellenvereins jährlich einen Vortrag vor den Mitgliedern des Jünglingsvereins zu halten.

4. Die örtlichen und Bezirks-Präsides der beiderseitigen Verbände halten jährlich wenigstens einmal eine gemeinsame Konferenz ab. Ebenso sehen es die Diözesan- und Generalpräsides der beiden Verbände als ihre Pflicht an, durch regelmäßige Aussprachen die gemeinsamen Bestrebungen zu fördern.

Neben den bisherigen Kursen und Konferenzen für die Präsides eines jeden der beiden Verbände werden in Zukunft von Zeit zu Zeit gemeinsame Kurse und Konferenzen für die Präsides beider Verbände abgehalten.

5. An dem status quo der Mitglieder und Vereine des Gesellenverbandes, insbesondere, was die Josefsvereine anlangt, soll nichts geändert werden.

Die zu Fulda versammelten hochwürdigsten Herren Bischöfe haben zu diesen Grundsätzen ihre Zustimmung ausgesprochen.

c) Katholische Gesellen- und Meistervereine.

G. V. vom 2. April 1919. K. A. 1919, S. 39.

Die religiös-sittliche, berufliche und staatsbürgerliche Förderung des Handwerkerstandes beansprucht z. Zt. dringendst die Aufmerksamkeit der hochw. Seelsorgsgeistlichkeit. Infolge des Krieges ist die gedeihliche Weiterexistenz des Handwerkes in manchen Berufszweigen stark gefährdet. Sein Wiederaufbau ist um so notwendiger, als der Handwerkerstand stets ein konservatives Element im Volks

14) Dies schließt Ausnahmen, sowie eine vernünftige Anpassung an die örtlichen Verhältnisse nicht aus.

ganzen und eine der stärksten Stützen kirchlichen Lebens gewesen ist.

Die religiös-sittliche Erziehung des Nachwuchses im Handwerk muß bei den Handwerkslehrlingen einsetzen; ihr ist ebenso wie der Anerziehung eines starken Standesbewußtseins und der Förderung des Strebens nach dereinstiger Selbständigkeit besondere Sorgfalt zu widmen. Die Überführung der jungen Handwerker in den kath. Gesellenverein nach Vollendung der Lehrzeit erscheint um so dringender geboten, als diese jungen Leute der Beeinflussung durch religions- und ordnungsfeindliche Elemente zur Zeit in weit größerem Maße ausgesetzt sind, als vor dem Kriege und zudem der katholische Gesellenverein ihnen reichliche Gelegenheit zu ihrer beruflichen und sozialen Fortbildung zu bieten vermag.

Angesichts der nach Abschluß des Friedens mit Sicherheit zu erwartenden überaus starken Binnenwanderung der Handwerksgesellen wird an manchen, auch kleineren Orten unserer Diözese die Gründung eines katholischen Gesellenvereins ins Auge zu fassen sein. Wir möchten bei dieser Gelegenheit unserer freudigen Genugtuung darüber Ausdruck geben, daß in den meisten Gesellenvereinen unserer Diözese die gemeinschaftliche Monatskommunion zur Durchführung gebracht und außerdem eine Ortsgruppe des von der Fuldaer Bischofskonferenz genehmigten,,Eucharistischen Apostolates" gegründet worden ist.

Besondere Förderung verdienen auch die in den letzten Jahren im engsten Anschluß an den katholischen Gesellenverein mancherorts gegründeten katholischen Meistervereine, welche die katholischen Glaubensgrundsätze in Haus, Familie, Werkstatt und Organisation zur Geltung und vollen Auswirkung bringen wollen. Wir ersuchen die Seelsorgsgeistlichkeit, dieser Vereine sich verständnisvoll annehmen zu wollen und hoffen, daß die Gesellenpräsides, wo es sich ermöglichen läßt, die Gründung eines katholischen Meistervereins baldmöglichst in die Wege leiten. Normalsatzung und Gründungsmaterial ist vom Generalsekretariat der katholischen Gesellenvereine in Köln zu beziehen. Wo ein Meisterverein im Anschluß an den Gesellenverein nicht gegründet werden kann, insbesondere auf dem Lande und in kleineren Orten, sollen die Handwerksmeister zu demselben Zwecke zu loseren Vereinigungen im Anschluß an die Kölner Zentrale der Gesellen- und Meistervereine gesammelt werden und von dieser Anregung und Förderung erhalten.

Nr. 359. Arbeiter- und Knappenvereine.

a) Oberhirtliches Schreiben der Fuldaer Bischofskonferenz
an die Präsides der kath. Arbeitervereine.

Unter den großen katholischen Organisationen unseres Vaterlandes zählen die katholischen Arbeitervereine unstreitig zu den wichtigsten. Sie haben in ihrer überwiegenden Mehrzahl die Er

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