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bisherigen Mitteln nicht zu bestreiten sind. In dankbarer Anerken-nung für die von ,,Pax" geleisteten Dienste möge der Klerus durch eine persönliche, seinem Vermögen entsprechende Beihilfe dem Verein die Fortführung seiner segensreichen Arbeit erleichtern. Empfehlenswert ist, daß in jedem Dekanat ein Geistlicher als Vertreter des Pax" gewählt werde. Die gewählten Herren mögen ihren Namen umgehend der Geschäftsstelle mitteilen und den Ertrag der Sammlung an die Geschäftsstelle in Köln, Steinfeldergasse 15, Postscheckkonto 700 Köln, einsenden.

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b) Pax-Krankenkasse.

G. V. vom 15. Dez. 1924. K. A. 1924, S. 81.

Wir machen auf den nachstehenden Auszug aus den Satzungen der Pax-Krankenkasse aufmerksam und empfehlen den Geistlichen, der Krankenkasse beizutreten.

1. Die Kasse bezweckt die Unterstützung ihrer Mitglieder bei ernster Erkrankung durch Gewährung von Krankengeld mit moralischem, nicht aber gerichtlich einklagbarem Rechtsanspruch.

2. Das erste Geschäftsjahr beginnt mit dem 1. Januar und endet mit dem 31. Dezember 1925.

3. Mitglied der Kasse kann jeder römisch-katholische Kleriker mit höheren Weihen werden, der mit seinem Bischof in Verbindung steht und dem Pax-Verein angehört. Der Aufzunehmende darf nicht ber 45 Jahre alt und muß vollständig gesund sein; für Mitglieder übertretender Diözesankassen fällt diese Bestimmung fort.

4. Der Eintritt kann jederzeit erfolgen. Das Eintrittsgeld beträgt bis zum 30. Lebensjahr M. 12,-, vom 31. bis 35. Lebensjahr M. 24,-, vom 36. bis 40. Lebensjahr M. 36,-, vom 41. bis 45. Lebensjahr M. 48,-; bei Doppelversicherung verdoppeln sich diese Sätze. Das Eintrittsgeld ist je zur Hälfte am 1. Januar u. 1. Juli 1925 fällig.

Die bisherigen Mitglieder der früheren Pax-Krankenkasse, die sich bis zum 1. Januar 1925 anmelden, zahlen kein Eintrittsgeld, sondern nur eine Umschreibegebühr von M. 3,-. Geistliche vom 45. bis 55. Lebensjahr können ausnahmsweise noch bis zum 1. Januar 1925 aufgenommen werden, aber keine Doppelversicherung nehmen. Das Eintrittsgeld beträgt vom 46. bis 50. Jahre M. 96,vom 51. bis 55. Jahre M. 120,—.

Die Anmeldung muß schriftlich bei der Verwaltungsstelle Köln, Steinfeldergasse 15, erfolgen; der Angemeldete erhält ein Aufnahmeformular zum Ausfüllen. Über die Aufnahme entscheidet der geschäftsführende Vorstand. Die Aufnahme wird vollzogen durch Aushändigung der Mitgliedskarte, nachdem die Umschreibegebühr (bezw. die erste Rate des Eintrittsgeldes) und der erste Jahresbeitrag eingezahlt sind.

5. Als Jahresbeitrag sind im voraus. zu zahlen bei einfacher Versicherung (Gruppe I) M. 12,-, bei Doppelversicherung (Gruppe II) M. 24,-. Erfolgt die Zahlung nicht spätestens im Januar, so wird im Februar nach vorhergegangener Mahnung der Betrag durch Nach

nahme unter Zuschlag von M. 1,- erhoben. Die Zahlungen erfolgen auf das Postscheckkonto Köln 5656 Pax-Krankenkasse in Köln; der Postabschnitt gilt als Quittung. Geleistete Zahlungen können niemals zurückgefordert werden.

6. Die Kasse gewährt in Gruppe I M. 3,—, in Gruppe II M. 6,— je Krankheitstag. Jede ernste Erkrankung muß sofort, spätestens innerhalb drei Wochen der Kasse gemeldet werden; spätere Meldungen können den Verlust der Kassenleistung zur Folge haben.

Berechtigt zum Bezuge des Krankengeldes ist jedes Mitglied, welches ein volles Geschäftsjahr der Kasse angehört hat und infolge Erkrankung oder Unfall an sieben aufeinanderfolgenden Tagen nicht zelebrieren kann; das Krankengeld wird dann vom ersten Tag an gewährt. Die Mitglieder der früheren Pax-Krankenkasse beziehen das Krankengeld schon vom 1. Januar 1925 ab.

7. Innerhalb zweier Jahre kann ein Mitglied durch höchstens 26 Wochen Krankengeld beziehen; dann tritt eine Karenzzeit von einem Jahr ein, nach deren Ablauf für weitere 26 Wochen Krankengeld bezogen werden kann. Hierauf scheidet das Mitglied aus.

8. Die Kasse ist Dritten, auch Erben gegenüber, nicht haftbar.

Nr. 349. Verein der christlichen Familien zu Ehren der hl. Familie von Nazareth.")

a) Oberhirtliches Schreiben vom 1. März 1893 betr. den Verein der christlichen Familien zu Ehren der hl. Familie von Nazareth,

K. A. 1893, S. 25.

Die Feier des St. Josephsfestes bietet mir eine willkommene Veranlassung, Eure Aufmerksamkeit auf die hl. Familie zu richten, zu deren Haupt Gott den hl. Joseph bestellt hat. Die Familie von Nazareth, das Muster und Vorbild jeder christlichen Familie, kann ja, namentlich in unseren Tagen, nicht häufig genug betrachtet werden. Denn darüber kann man sich keiner Täuschung hingeben, daß heutzutage der christliche Geist aus dem Familienleben in wahrhaft erschreckender Weise immer mehr schwindet. Statt Gottesfurcht und Frömmigkeit herrscht leider in manchen Familien Kaltsinn und religiöse Gleichgültigkeit, statt Liebe und Eintracht Eigenwille und Unbotmäßigkeit, statt Fleiß und Genügsamkeit Müßiggang und Genußsucht. Die Kinder aber, die in solchen Familien erzogen sind, nehmen den Geist des elterlichen Hauses mit hinein ins öffentliche Leben, und darin liegt eine Hauptursache, daß auch im Leben der Völker und Staaten der christliche Geist immer mehr zurückgedrängt wird. Soll da Besserung eintreten, dann muß vor allem das Familienleben wieder christlich werden, muß christlicher Glaube und christliche Tugend am häuslichen Herd wieder eifrig geübt und

5) Die Privilegien und Ablässe des Vereins s. Kleyboldt, Samml. I. No. 292 c.

treu gepflegt werden. Um dies zu erreichen, ladet unser glorreich regierender Hl. Vater, der wie kein anderer die Krankheiten der Zeit und ihre Heilmittel kennt, alle christlichen Familien ein, sich in einem großen Verein zu Ehren der hl. Familie von Nazareth zu sammeln. Dieser Verein entstand im 17. Jahrhundert und hat sich im Laufe der Zeit fast über alle Länder Europas verbreitet. Sein Zweck besteht darin, die christlichen Familien der hl. Familie von Nazareth zu weihen, sie zu besonderer Verehrung derselben zu ermuntern, sie zur Nachahmung jener herrlichen Tugenden anzueifern, in welchen die hl. Familie allen christlichen Ständen, zumal aber dem Arbeiter- und Handwerkerstande als Muster voranleuchtet. In dem Apostolischen Schreiben vom 14. Juni v. J., worin die Statuten des Vereins festgesetzt werden, sagt der Hl. Vater:

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„Es kann niemand entgehen, daß das Wohl des Einzelnen wie der Gesamtheit vorzugsweise von dem Stande des Familienlebens abhängt. Denn je tiefer in dem Familienleben Frömmigkeit und Tugend Wurzel schlagen, je eifriger die Eltern ihre Kinder durch Wort und Beispiel zur treuen Beobachtung der Gebote Gottes anleiten, um so reicherer Segen wird sich über die gesamte menschliche Gesellschaft verbreiten. Es ist daher von der höchsten Wichtigkeit, daß die Familie nicht bloß in heiligmäßiger Weise begründet, sondern daß auch in dem Familienleben der Wille Gottes sorgfältig beobachtet und der Geist der Frömmigkeit und christlichen Tugend eifrig gehegt und gepflegt werde. Daher wollte auch die göttliche Barmherzigkeit, als in der Fülle der Zeiten der ewige Ratschluß unserer Erlösung ausgeführt werden sollte, das Werk unseres Heiles damit beginnen, daß der erlösungsbedürftigen Welt eine von Gott selbst begründete Familie vor Augen gestellt wurde, in der alle das Vorbild jeglicher Tugend und Heiligkeit erblicken möchten. Dies war die hl. Familie von Nazareth, in deren Schoß, unter der Obhut der allerseligsten Jungfrau Maria und des hl. Pflegevaters Joseph, die Sonne der Gerechtigkeit, Christus der Herr, bevor er die Völker mit seinem Lichte erleuchten wollte, in Verborgenheit weilte. Ohne Zweifel erblühten in dieser hl. Familie die gegenseitige Liebe, die Heiligkeit der Sitten, die Übungen der Frömmigkeit, kurz alles, wodurch das Familienleben geziert und geadelt zu werden vermag, in dem vorzüglichsten Maße zum Vorbilde für alle Zeiten. Lag es doch im Plane der göttlichen Vorsehung, daß alle Christen jedes Standes im Hinblicke auf die hl. Familie von Nazareth Anlaß und Ermunterung zu jeglicher Tugend finden sollten. Fürwahr, in dem hl. Nährvater Joseph haben die Familienväter das glänzendste Vorbild väterlicher Wachsamkeit und Umsicht; die Mütter finden in Maria, der allerseligsten Jungfrau und Gottesmutter, das ausgezeichnetste Muster heiliger Liebe, der Sittsamkeit und Selbstverleugnung, wie eines unerschütterlichen Glaubens; den Kindern wollte der göttliche Heiland Jesus Christus selbst, indem er jenen untertan" war, das vorzüglichste Beispiel des Gehorsams geben, welches

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sie bewundern, verehren und nachahmen sollen. Wer von edler Abkunft ist, mag wohl von dieser Familie aus königlichem Geblüte lernen, in den Tagen des Glückes sich nicht zu überheben und im Unglücke die eigene Würde hochzuhalten; die Begüterten lehrt sie, daß Tugend weit über allen Reichtum geht; die Arbeiter aber, wie überhaupt alle, welche besonders gegenwärtig in ihren häuslichen Verhältnissen Not und Entbehrung manchfach zu erdulden haben, werden, wenn sie auf die hl. Familie hinschauen, lernen, ihr hartes Los eher sogar freudig zu tragen, als darüber ungeduldig zu murren. Gleiche Arbeit verbindet sie ja mit der hl. Familie und gleiche Sorge um das tägliche Brot: mußte doch auch der hl. Joseph mit seiner Hände Arbeit den Lebensunterhalt erwerben, und der göttliche Heiland selbst erachtete es nicht unter seiner Würde, die Arbeiten des Handwerkes zu verrichten. Angesichts eines solch' erhabenen Vorbildes darf es wahrlich nicht Wunder nehmen, daß gerade die Weisesten aus jedem Alter und jedem Geschlechte vielfach ihre Reichtümer von sich stießen und mit Jesus, Maria und Joseph die Armut freiwillig sich erwählten."

Der Hl. Vater ermahnt dann alle, denen das Heil der Seelen anvertraut ist, insbesondere die Bischöfe, den Verein nach besten Kräften zu fördern und mit allem Eifer dafür Sorge zu tragen, daß so viele Familien wie möglich, besonders aus dem Arbeiterstande, auf dessen Verführung es heutzutage vor allem abgesehen ist, in den frommen Verein sich aufnehmen lassen. Und damit derselbe um so besser gedeihe und um so reichlichere Früchte bringe, hat der Hl. Vater ihn mit vielen Ablässen begnadigt.

Geliebte Diözesanen! Auf allen Einrichtungen, die vom hl. Apostolischen Stuhle zu Rom getroffen werden, ruht, wie die Erfahrung lehrt, ein ganz besonderer Segen Gottes, und so bin ich fest überzeugt, daß auch dieser Verein der Welt zum größten Heil gereichen wird. Es drängt mich darum, alle christlichen Familien meiner Diözese, arm wie reich, vornehm wie gering, angelegentlich zu ermuntern, sich dieses Segens teilhaftig zu machen und recht zahlreich dem Vereine beizutreten.

Die Aufnahme geschieht dadurch, daß der Ortspfarrer die betreffende Familie in das Mitgliederverzeichnis einträgt. Die aufgenommenen Familien weihen sich dann der hl. Familie nach dem vom Hl. Vater genehmigten und vorgeschriebenen Formular, entweder jede für sich (wozu die Gegenwart des Pfarrers nicht erforderlich ist) oder mehrere gemeinsam in der Pfarrkirche vor dem Pfarrer oder dessen Stellvertreter. Sehr löblich ist es, diese Weihe alljährlich zu wiederholen am Titularfeste des Vereins, dem 1. Sonntag nach dem. Feste der Erscheinung des Herrn, an welchem Tage das Evangelium uns die Worte verkündigt: „Und Er ging mit ihnen hinab und kam nach Nazareth und war ihnen untertan." Luc. 2, 51,

In jedem zum Vereine gehörenden Hause soll sich sodann ein Bild der hl. Familie vorfinden, und die Familienglieder sollen sich

wenigstens einmal täglich, wo möglich Abends zum gemeinsamen Gebete vor demselben vereinigen. Dafür empfiehlt sich besonders das vom jetzigen Papste gutgeheißene Gebet und die öftere Übung der drei bekannten Schußgebetlein: Jesus, Maria, Joseph! Euch schenke ich mein Herz und meine Seele Jesus, Maria, Joseph! Stehet mir bei im letzten Todeskampfe - Jesus, Maria, Joseph! Möge meine Seele mit Euch in Frieden scheiden.

Hierin besteht die wesentliche Obliegenheit der Vereinsmitglieder, die aber nicht unter Sünde verpflichtet. Wie leicht ist sie und doch wie erbaulich und segensvoll!

In jedem Hause soll sich ein Bild der hl. Familie vorfinden. Geliebte Diözesanen! Das moderne Heidentum dringt immer mehr und mehr in alle Verhältnisse ein und hat bereits aus manchen Wohnungen alle religiösen Bilder verbannt oder in die Schlafkammern zurückgedrängt. Wohl sieht man an den Wänden vielfach allerlei weltliche, leichtfertige, mitunter selbst sündhafte Bilder, von denen eine sorgende Mutter das Auge ihrer Kinder fernhalten müßte - aber die Bilder des Heilandes und seiner hl. Mutter vermißt man nur zu oft zum größten Schmerz. Da will nun der Hl. Vater dem Bilde der hl. Familie in den christlichen Häusern wieder einen Ehrenplatz verschaffen. Zu diesem Bilde sollen die Hausbewohner aufblicken. Es soll sie ermahnen, sich diejenigen Tugenden anzueignen, in denen die hl. Familie Jesus, Maria und Joseph ein so herrliches Beispiel gegeben hat. Es soll die Eltern ermahnen zur rechten Erziehung der Kinder, die Kinder zum Gehorsam und zur Folgsamkeit gegen ihre Eltern, alle Familienglieder zu wechselseitiger Liebe, zu Eintracht und Frieden. Dies Bild soll sie antreiben, ihre religiösen Pflichten treu zu erfüllen, eifrig zu sein im Empfang der hl. Sakramente, in der Beiwohnung des hl. Meßopfers, gewissenhaft in der Beobachtung des Fasten- und Abstinenzgebotes. Dies Bild soll aus dem Hause Alles verscheuchen, was des christlichen Namens unwürdig ist, namentlich gottlose, unkeusche Reden, Unmäßigkeit und Ausgelassenheit.

Vor Allem aber sollen sich die Familienglieder jeden Abend vor diesem Bilde zum gemeinsamen Gebete versammeln. Außer dem vom hl. Vater gutgeheißenen Gebete wird dafür besonders auch der hl. Rosenkranz empfohlen.

Geliebte Diözesanen! Gott sei Lob und Dank! in vielen braven, katholischen Familien wird das gemeinsame Gebet noch recht treu geübt aber aus vielen andern ist es auch leider geschwunden. Und doch ist es das gemeinsame Gebet, das der Familie erst recht das christliche Gepräge gibt, wodurch sie Gott dem Herrn die ihm gebührende Ehre erweiset, ihn als die Quelle alles Familienglückes und Familiensegens anerkennt. O wie bei diesem gemeinsamen Beten die Herzen zusammenwachsen! Es ist ein Schauspiel für die Engel, und eine süße Musik vor Gott, wenn beim Abendgebet die hellen Kinderstimmen zusammenklingen mit dem tiefen innigen Ton der Eltern und übrigen Erwachsenen. Eine so betende Familie ist ein fester Turm,

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