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Predigt nach dem Hochamte in den Pfarr- und sonstigen Kirchen derjenigen größeren Städte der Diözese, in welchen dieses durch die Ordnung der Predigtstunden in den verschiedenen Kirchen derselben Stadt geboten erscheint.

Zum Schlusse aber, Ehrw. Mitbrüder, bitten wir Euch um der Liebe Jesu Christi und um seines für die unsterblichen Seelen vergossenen Blutes willen: verwendet überhaupt auf die Verkündigung des Wortes Gottes jene Sorgfalt, die diesem verantwortungsvollen Amte entspricht. Scheuet keine Mühe, durch eifriges Gebet und eindringendes Studium Euch immer mehr zu vervollkommnen in der für die Seelsorge unentbehrlichen Kunst der geistlichen Beredsamkeit. Übet das Predigtamt als solche, von denen der Apostel sagt: „Pro Christo legatione fungimur, tamquam Deo exhortante per nos,"") damit keinen von uns treffe, was der Hl. Geist mit so furchtbarem Ernste androht,3) sondern an uns allen sich erfülle, was der Herr durch den Propheten verheißen hat:,,Qui ad iustitiam erudiunt multos, fulgebunt quasi stellae in perpetuas aeternitates.“ *)

Nr. 2. Die Abhaltung der Frühpredigt in den Pfarrkirchen, B. E. v 11. Mai 1888. K. A. 1888, S. 29.

Der heilige Kirchenrat von Trient sagt: „Es ist durch ein göttliches Gebot (praeceptum divinum) allen, welchen die Seelsorge aufgetragen wird, als Pflicht auferlegt, ihre Schafe durch Verkündigung des göttlichen Wortes zu weiden" und zwar ,,wenigstens an allen Sonn- und Festtagen, indem sie zu lehren haben, was zu wissen allen zum Heile notwendig ist, und in kurzer und leichtfaßlicher Rede kundmachen sollen die Fehler, welche zu meiden, und die Tugenden, welche anzustreben sind, um der ewigen Strafe zu entgehen und zur himmlischen Seligkeit zu gelangen.") Diese den Pfarrern und deren Vertretern im Seelsorgeamte obliegende Pflicht der Verkündigung des göttlichen Wortes geht nicht nur auf diejenigen Pfarreingesessenen, welche an Sonn- und Festtagen zum Hauptgottesdienste erscheinen, sondern zielt auf alle und umfaßt somit insbesondere auch diejenigen, welche nur den Frühgottesdienst zu besuchen pflegen. Unter den letzteren befinden sich mehr oder weniger in allen Pfarrsprengeln solche Personen, welche selten oder fast nie zum Hauptgottesdienste kommen, und die daher der Anhörung des göttlichen Wortes und des heilsamen Einflusses desselben fortwährend entbehren müßten, wenn ausschließlich beim Hauptgottesdienste gepredigt würde.

Daher hat im hiesigen Bistume schon der Fürstbischof Christoph Bernard eifrige Vorsorge für die Abhaltung von Frühpredigten getroffen und unter dem 23. März 1675 die Verordnung erlassen: „,Qui

2) 2. Kor. 5, 20.
*) Dan, 12, 3.

3) Zach. 11, 17. Osee 4, 6,

5) Sess. 23. c. 1. de ref.; Sess, 5. c. 2. de ref.

cumque primum sacrum celebraverit, praeleget Evangelium, praeterea ad quadrantem horae habebit catecheticam aliquam exhortationem.“ Und unter dem Bischofe Kaspar Maximilian wurde dieselbe Norm durch die Synodalverordnung vom 28. März 1843 aufs neue eingeschärft mit den Worten:,,Multi sunt praesertim in parochiis ruralibus, qui vel pecorum cura vel officiis domesticis occupati per totum fere annum nec summo sacro intersunt nec concionem audiunt. Verumtamen otium et alia salutis pericula, quae vita eorum plerumque adducit, frequentiorem instructionem et praecipuam curam vehementer exposcunt; nec mirum, proh dolor! si eiusmodi homines, verbi divini luce carentes, in laqueos incidant principis tenebrarum, et nonnunquam sceleribus turpissimis inquinati pereunt. Quae miseria evitari nequit, nisi praeter concionem ordinariam et principalem, post missam matutinam seu primam diebus dominicis est festis concio alia seu instructio habeatur. Mos iste in permultis dioecesis nostrae parochiis viget, et ut perseveret, nec non in locis, ubi hucusque non fuit, in quantum fieri poterit, introducatur, quam vehementissime optamus. Quare pro gravissimo munere, quod Dominus nobis imposuit, paterne vos hortamur, ut unusquisque vestrum, quantum in ipso est, satagat, ne ovis ulla gregis nostri propter defectum cibi illius spiritualis, qui est verbum Dei, intereat." Endlich hat für unsere ganze Kirchenprovinz das Kölner Provinzialkonzil vom Jahre 1860 die Bestimmung getroffen:,,Ubi complures missae diebus dominicis et festis celebrantur, in summo sacro concio uberior. in una alterave missa homilia etiam ad populum instituendum fiat." ")

Da wir nun bei den in verschiedenen Teilen unseres Bistums persönlich vorgenommenen Pfarrvisitationen erfahren haben, daß jene heilsamen Anordnungen unserer Amtsvorgänger zum großen Schaden der Seelen mehrfach in Vergessenheit geraten sind, so sehen wir uns veranlaßt, diese Verordnungen wiederholt in Erinnerung zu bringen und bestimmen demgemäß, daß von nun an in allen Pfarrkirchen des Bistums, in welchen mindestens zwei Seelsorgsgeistliche fungieren, an jedem Sonntage, an dem kein außergewöhnlicher Konflux von Beichtenden eintritt und außer der Hauptpredigt beim Hochamte des Nachmittags keine zweite Predigt stattfindet, mit der Frühmesse eine katechetische Predigt verbunden werde, die jedoch nicht über eine Viertelstunde hinausgehen darf.

Für diejenigen Pfarren aber, in welchen nur ein Geistlicher fungiert, wollen wir in Berücksichtigung der Anforderungen, welche durch das Abhalten des Hochamtes nebst der Predigt und durch die Zelebration der ersten hl. Messe, sowie den Besuch des Beichtstuhles und andere Funktionen an die Kräfte dieses Priesters gestellt werden, eine Verbindlichkeit zur regelmäßigen Abhaltung einer Frühpredigt nicht auflegen, empfehlen jedoch den alleinstehenden H. H. Seelsorgern, mindestens dafür Sorge zu tragen, daß auch den Besuchern

o) P. 2. c. 6.

des Frühgottesdienstes von Zeit zu Zeit Gelegenheit geboten werde, Gottes Wort zu hören.

Wir hegen das Vertrauen, daß die gegenwärtige Bestimmung treu und gewissenhaft ausgeführt und beobachtet werden wird, und weisen zugleich die Herren Landdechanten an, bei ihren Visitationen auf diesen Gegenstand ihre besondere Aufmerksamkeit zu richten und uns Bericht darüber zu erstatten, falls irgendwo wider Erwarten den Anordnungen nicht genügt werden sollte.

Nr. 3. Rundschreiben des Papstes Benedikt XV. über die
Verkündigung des Wortes Gottes vom 15. Juni 1917.7)
K A, 1917. S. 81.

Nachdem Jesus Christus durch seinen Tod auf dem Altar des Kreuzes die Erlösung des Menschengeschlechtes vollendet und nun die Menschen durch Befolgung seiner Gebote des ewigen Lebens teilhaft machen wollte, da bediente er sich keines anderen Mittels, als der Stimme seiner Herolde, die der Gesamtheit der Menschen verkünden sollten, was sie zu ihrem Seelenheil zu glauben und zu tun hätten.,,Es gefiel Gott, durch eine törichte Predigt diejenigen selig zu machen, welche glauben" (1 Kor. 1, 21). Er erwählte also seine Apostel, erteilte ihnen durch den Heiligen Geist die für eine so große Aufgabe geeigneten Gaben und sprach zu ihnen:,,Gehet hin in die ganze Welt und predigt das Evangelium" (Mark. 16, 15). Ihre Predigt hat denn auch das Angesicht der Erde erneuert. Denn wenn der christliche Glaube den Verstand der Menschen aus mannigfachen Irrtümern zur Wahrheit, ihre Herzen aus dem Unrat der Laster zu hervorragender Tugend bekehrt hat, so ist das das Werk jener Predigt, denn ,,der Glaube kommt vom Hören, das Hören aber vom Worte Christi" (Röm. 10, 17).

Da nun nach göttlicher Anordnung alle Dinge durch dieselben Ursachen erhalten werden, durch die sie entstanden sind, so ist es klar, daß Gott sich der Predigt der christlichen Weisheit zur Fortsetzung des Werkes des ewigen Heiles bedient, und daß dieselbe demgemäß mit Recht zu den wichtigsten und bedeutendsten Angelegenheiten gehört. Daher müssen auch Wir in ganz besonderer Weise Unsere Fürsorge und Aufmerksamkeit dem Predigtwesen zuwenden, dann besonders, wenn Anzeichen vorliegen, daß dasselbe zum Schaden seines Erfolges etwas von der ursprünglichen Güte eingebüßt hat.

Und in der Tat, Ehrwürdige Brüder, ist es so; auch dieser Übelstand gesellt sich noch zu den anderen Schäden unserer Zeit, die Uns mehr als allen anderen Besorgnis verursachen. Denn blicken wir auf die Zahl derer, die sich der Predigt des Wortes Gottes widmen, so sehen Wir deren so viele, als es vielleicht noch nie ge

Lateinischen Text siehe K. A. 1917, Nr. 12, Art. 103.

geben. Betrachten Wir aber, wie es mit der Übung und den Grundsätzen der öffentlichen und privaten Sittlichkeit der Völker bestellt ist, so gewahren Wir, daß von Tag zu Tag die Verachtung und Außerachtlassung alles Übernatürlichen überhand nimmt, daß man sehends vom Ernst christlicher Tugend abkommt und der Rückfall in das heidnische Lasterleben sich mit täglich zunehmender Beschleunigung vollzieht.

zu

Die Ursachen dieses traurigen Zustandes sind zahlreich und mannigfacher Art. Das wird aber niemand leugnen, daß bedauerlicherweise die Diener des göttlichen Wortes nicht genug zur Heilung dieser Schäden tun. Hat etwa das Wort Gottes aufgehört, das zu sein, was der Apostel von ihm gesagt hat:,,lebendig und wirksam und schärfer als jedes zweischneidige Schwert" (Hebr. 4, 12)? Hat vielleicht der lange Gebrauch die Schärfe dieses Schwertes abgestumpft? Gewiß ist es nur der Schuld jener Verwalter, die das Schwert nicht in der richtigen Weise gebrauchen, zuzuschreiben, wenn es nicht allerorts seine Kraft erprobt. Denn man darf doch nicht wohl sagen, daß die Apostel eine bessere Zeit gehabt hätten, als ob damals entweder die Gelehrigkeit dem Evangelium gegenüber größer oder der Widerstand gegen das göttliche Gesetz geringer gewesen wäre.

Wie schon das Bewußtsein Unseres Apostolischen Amtes mahnt und das Beispiel Unserer beiden Vorgänger Uns ermuntert, hat sich Uns die Einsicht aufgedrängt, daß Wir, der Wichtigkeit des Gegenstandes entsprechend, gerade darauf ganz besondere Sorgfalt verwenden müssen, daß die Verkündigung des Wortes Gottes überall mit jener Richtschnur in Übereinstimmung gebracht werde, die Christi unseres Herrn Befehl und die Vorschriften der Kirche aufgestellt haben.

Vor allem, Ehrwürdige Brüder, müssen wir untersuchen, welche Ursachen hierin auf Abwege geführt haben. Es scheint nun, daß sich diese Ursachen auf folgende drei zurückführen lassen: entweder wird eine ungeeignete Person mit dem Predigen betraut; oder das Amt wird nicht mit der rechten Absicht oder nicht in der rechten Weise ausgeübt.

Nach der Lehre des Konzils von Trient ist nämlich das Predigtamt die vorzüglichste Aufgabe der Bischöfe (Sess. XXIV, de Reform. c. IV, praecipuum Episcoporum). Die Apostel, deren Nachfolger die Bischöfe sind, hielten es für ihre vornehmste Obliegenheit. So sagt Paulus:,,Denn nicht hat mich Christus gesandt zu taufen, sondern das Evangelium zu predigen" (1. Kor. 1, 17). Die übrigen Apostel erklärten: Es ist nicht billig, daß Wir vom Wort Gottes ablassen und den Tisch besorgen" (Apg. 6, 2). Wenngleich es nun eigentlich ein Amt der Bischöfe ist, so sind diese doch durch die mannigfachen Sorgen der Leitung der Diözese so in Anspruch genommen, daß sie weder immer noch überall dieser Pflicht persönlich genügen können und daher es vermittelst anderer tun müssen. Wer daher außer den

Bischöfen sich dieser Aufgabe widmet, der tut es nur in Vertretung des Bischofs.

Als erster Grundsatz muß daher aufgestellt werden, daß es keinem erlaubt ist, das Predigtamt nach eigenem Gutdünken zu übernehmen, sondern dazu die rechtmäßige Sendung erforderlich ist, die nur vom Bischof erteilt werden kann:,,Wie sollen sie predigen, wenn sie nicht gesandt werden" (Röm. 10, 15)? Auch die Apostel erhielten eine Sendung, und zwar von Jenem, der da ist der oberste Hirte und Bischof unserer Seelen (1 Pet. 2, 25); gesandt wurden auch die 72 Jünger, und selbst Paulus, obwohl er schon von Christus selbst als auserlesenes Werkzeug bestellt war, um den Namen Christi vor Heiden und Könige zu tragen (Apg. 9, 15), begann erst dann sein Apostolat, nachdem die Ältesten, gehorsam dem Befehle des Heiligen Geistes:,,Sondert mir ab den Saulus und Barnabas zu dem Werke" (des Evangeliums, Apg. 13, 2), ihn durch die Auflegung ihrer Hände ausgesandt. Und so wurde es in den Anfängen der Kirche immer gehalten. Denn alle, sei es daß sie im Range der Priester sich hervortaten, wie Origenes, oder daß sie zur bischöflichen Würde erhoben wurden, wie Cyrill von Jerusalem, St. Johannes Chrysostomus, Augustinus und die übrigen Kirchenlehrer, machten sich nur im Auftrage ihres Bischofs an das Predigtamt heran.

Heutzutage aber, Ehrwürdige Brüder, scheint sich eine ganz andere Gewohnheit eingebürgert zu haben. Unter den Predigern gibt es nicht wenige, auf die man jene Klage des Herrn bei Jeremias anwenden möchte: „Ich sandte die Propheten nicht, sie aber liefen" (Jerem. 23, 21). Denn wer immer, sei es aus Neigung und Talent, sei es aus anderen Gründen sich zur Verwaltung des Wortes gezogen fühlt, dem steht der Zugang zu den Kirchenkanzeln wie zu einer Palästra offen, auf der ein jeder sich nach Belieben versuchen kann. Es liegt also an Euch, Ehrwürdige Brüder, dafür zu sorgen, diesen Mißbrauch abzustellen. Da Ihr Gott und der Kirche Rechenschaft darüber ablegen müßt, wie Ihr Eure Herde zur Weide geführt, so gestattet nicht, daß jemand ohne Euren Befehl in den Schafstall eindringe und die Schafe Christi nach eigenem Gutdünken weide. Es soll also in Euren Diözesen fortan niemand mehr predigen, außer wer von Euch berufen und approbiert ist.

Dabei sollt Ihr aber mit größter Wachsamkeit darauf achten, wem Ihr ein so heiliges Amt übertraget. Durch Dekret des Konzils von Trient wird diesbezüglich den Bischöfen nur gestattet, daß sie nur geeignete Leute wählen, d. h. solche, die das Predigtamt in heilbringender Weise auszuüben imstande sind. Heilbringend heißt es, beachtet das Wort, auf das es ankommt nicht beredt, nicht zum Gefallen der Zuhörer, sondern zum Nutzen der Seelen, der der Zweck der Verwaltung des Wortes Gottes ist.

Sollen Wir aber des näheren bestimmen, welche Personen Ihr als geeignet erachten sollt, so meinen Wir jene, an denen Ihr die Zeichen der göttlichen Berufung wahrnehmt. Denn wie zur Zu

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