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Nr. 27. Revision des Religionsunterrichtes durch nichtkatholische Schulaufsichtsbeamte.

Verfügung der Regierung zu Düsseldorf vom 6. Sept. 1879. II A 7397. (Q. 1., S. 74 f.)

Wir sehen uns veranlaßt, bezüglich der Revision des Religionsunterrichtes in den Schulen anderer Konfessionen als derjenigen des Revisors die Aufgaben und Befugnisse des letzteren festzustellen. Demgemäß bestimmen wir, daß in dem vorbezeichneten Falle

1. der Inhalt der konfessionellen Glaubenslehre nicht Gegenstand der Revision sein darf, dem Revisor daher auch nicht gestattet ist, die Prüfung der Religion selbst in die Hand zu nehmen, wogegen

2. der Revisor dahin zu sehen hat, daß den Staatsgesetzen und den staatlichen Anordnungen über das Unterrichtswesen und insbesondere über den Religionsunterricht Folge geleistet werde. Auch die Methodik des Lehrers und die Handhabung der Disziplin in der Religionsstunde unterliegt der Aufsicht und der Remedur des Revisors.

Nr. 28. Einheitsschulbibel.

a) Einführung.

B. E. vom 18. Januar 1921. K. A. 1921, S. 13.

Im Jahre 1887 wurde der Kölner Deharbe'sche Katechismus in neuer Bearbeitung im Bistum Münster eingeführt; im Jahre 1895 fand die revidierte Ausgabe zugleich in den Diözesen Trier, Paderborn, Hildesheim, Osnabrück und Fulda Aufnahme, im Laufe der folgenden Jahre auch in den übrigen Diözesen Norddeutschlands. Nachdem so ein einheitlicher Katechismus geschaffen war, machte sich in steigendem Maße das Bedürfnis geltend, für den Unterricht in der biblischen Geschichte gleichfalls ein einheitliches Lehrbuch zu besitzen. Der Ausführung dieses Gedankens traten die Oberhirten der niederrheinischen Kirchenprovinz in Gemeinschaft mit den Bischöfen von Hildesheim und Osnabrück näher und beschlossen in der vom Hochwürdigsten Herrn Erzbischof von Köln einberufenen Konferenz im Februar des Jahres 1916, eine Einheitsschulbibel für ihre Diözesen einzuführen. Von den vorhandenen Schulbibeln kamen die von Ecker (Mittlere Ausgabe) und die Biblische Geschichte von Overberg in den Ausgaben von Münster und Osnabrück in Frage. Man entschied sich für die Eckersche Mittlere Schulbibel, und zwar mit Rücksicht darauf, daß diese bereits an vielen höheren Schulen der beteiligten Diözesen, sowie auch an den Volksschulen der Diözese Trier und darüber hinaus auch in Bayern eingeführt sei und sich insbesondere durch einen prächtigen Bildschmuck auszeichnet. Der Text bedurfte allerdings noch einer Umarbeitung; für diese setzte man die Richtlinien fest. Die Ausführung wurde dann von einer Kommission, in der sämtliche beteiligte Diözesen durch Fachmänner vertreten waren, besorgt und im Januar des Jahres 1919 vollendet. Diese neue Ausgabe wurde bereits

Ostern 1919 in der Diözese Trier und Ostern 1920 in der Erzdiözese Köln in allen Schulen eingeführt. Inzwischen ist auch die kleine Ecker'sche Schulbibel für die unteren Schuljahrgänge neu bearbeitet und mit Rücksicht auf das dritte Schuljahr erweitert worden. Da nun beide Ausgaben fertiggestellt sind, ordnen wir im Einvernehmen mit den staatlichen Schulbehörden hierdurch an, daß diese Lehrbücher: 1. Katholische Schulbibel für das Bistum Münster,

2. Kleine Katholische Schulbibel für das Bistum Münster, von Ostern d. J. ab an allen in Betracht kommenden Schulen bezw. Schulklassen des Bistums dem Unterrichte in der Biblischen Geschichte zugrunde gelegt werden, jedoch mit der Maßgabe, daß die Einführung angesichts der gegenwärtigen Teuerungsverhältnisse unter Vermeidung aller Härten stufenweise in den aufsteigenden Klassen erfolgt. Den betreffenden Schulen wird eine entsprechende Nachricht seitens der staatlichen Behörden zugehen. Für die Stoffverteilung ist ein neuer Plan in Aussicht genommen; dieser wird über die Verwendung der Lehrstücke, die im Anhange beigefügt sind, die nötige Auskunft geben. Der geschichtliche Stoff ist vorläufig nach den Grundsätzen des bestehenden Planes zu ordnen. Diejenigen Lektionen, die kursorisch zu behandeln sind, kennzeichnen sich als solche schon durch den Kompreẞdruck.

Die Overberg'sche Biblische Geschichte hat, wie selten ein Schulbuch, über ein Jahrhundert, 123 Jahre hindurch, in verschiedenen Ausgaben dem Unterrichte in der Biblischen Geschichte gedient und reichen Segen in Schule und Familie gestiftet. Wir hoffen zu Gott, daß die neue Einheitsbibel zum gedeihlichen Unterrichte die geeignete Grundlage bieten wird.

Es sei darauf hingewiesen, daß Ende dieses Monats die Ausgabe der beiden Schulbibeln erfolgen kann. Druck und Verlag der Ausgaben für das Bistum Münster ist, wie bisher, der Aschendorff'schen Verlagsbuchhandlung übertragen.

b) Ergänzung.

B. E. vom 8. Februar 1924. K. A. 1924, S. 6.

Der neue Lehrplan für die Grundschule fordert eine Erweiterung der Kleinen Schulbibel um einige Lektionen. Vorläufig werden die Zusatzlektionen als Anhang der Kleinen Schulbibel beigegeben, bis sie bei einer Neuauflage in die Bibel selbst eingefügt werden.

Nr. 29. Kirchliche Grundsätze über die Behandlung der biblischen Geschichte im Religionsunterricht. K. A. 1918, S. 14.

(Beschluß der Fuldaer Bischofskonferenz im Jahre 1917.)

In den letzten Jahren ist in der pädagogischen Literatur wiederholt eine Behandlung der Biblischen Geschichte in der Volksschule empfohlen worden, die geeignet ist, das der Kirche anvertraute

Glaubensgut zu gefährden. Die in Fulda versammelt gewesenen Bischöfe sehen sich daher veranlaßt, nachdrücklichst ihren Klerus und die mit dem Religionsunterricht betrauten katholischen Lehrer und Lehrerinnen auf diese Gefahren hinzuweisen. Es handelt sich in erster Linie um die Darbietung der Biblischen Geschichte durch die Vorerzählung.

Nach der Anweisung der Katechetik pflegt der Katechet, wenigstens bei längeren Lektionen, die Abschnitte der Biblischen Geschichte den Kindern zweimal vorzuerzählen. Bei der ersten Vorerzählung muß der Katechet den Text des Schulbuches häufig erweitern. Hauptsächlich kommt diese Erweiterung auf der Unterstufe in Betracht, seltener auf der Mittelstufe, am seltensten auf der Oberstufe. Für die Erweiterung geben die Methodiker folgende Regeln an: 1. Der Katechet umschreibt jene Ausdrücke im Text des Schulbuches, die seinen Schülern noch unverständlich sind; zusammengesetzte Sätze löst er möglichst in einfache auf.

2. Der Katechet flicht in die Vorerzählung kurze Erklärungen ein. Längere Erläuterungen sind in die Besprechung zu verschieben; geht das nicht, so sind sie der Stufe der Vorbereitung zuzuweisen.

3. Beim Text der heiligen Geschichte liegt manches unausgesprochen zwischen den Zeilen, das Erwachsene und ältere Kinder leicht aus sich hinzudenken können, da sie bereits über die notwendigen Apperzeptionshilfen verfügen; jüngere Kinder sind hierzu noch nicht fähig. Daher führt der Katechet dieses bei jüngeren Kindern durch kleine Beifügungen in der Vorerzählung eigens aus. Solche ausmalende Erweiterung findet namentlich statt, wenn die Erzählung auf dem Höhepunkte angelangt ist. Die Darbietung wird dadurch anschaulicher und wirkt intensiver auf das Gemüt der Kinder. Man erweitert aber nicht nur durch Hinzufügen äußerer Geschehnisse, sondern auch durch Schilderung der Seelenvorgänge der auftretenden biblischen Personen (psychologische Vertiefung).

Schon didaktische Rücksichten fordern, daß der Katechet im Erweitern vorsichtig ist und weises Maß hält; vor allem sind es aber theologische Gründe, die Vorsicht und Maßhaltung erheischen, zumal bei der oben unter 3 beschriebenen Erweiterung.

Folgende Grundsätze müssen daher auf das gewissenhafteste beobachtet werden:

1. Die Erweiterung soll sich tunlichst auf einzelne Sätze beschränken; eine Erweiterung durch Einfügen ganzer Abschnitte oder völlige Umformung biblischer Stücke kann nicht gebilligt werden.

2. Die Zusätze müssen durch die hl. Schrift selbst und deren zuverlässige Exegese verbürgt sein oder aber aus der Natur der Sache sich ganz von selbst ergeben.

3. Die geschichtliche Wahrheit muß unangetastet bleiben. Das Modernisieren der Biblischen Geschichte ist daher völlig unzulässig; man darf die Geschichte nicht aus dem Rahmen des biblischen Schauplatzes, der biblischen Zeit, der Sitten und Gewohnheiten des bib

lischen Morgenlandes herausheben. Wohl darf man jedoch bekannte moderne Verhältnisse zur Vergleichung und Veranschaulichung heranziehen, damit die Kinder die Geschichte leichter auffassen. Es wird dieses aber schon aus didaktischen Gründen mehr bei der Besprechung als bei der Vorerzählung der Geschichte geschehen.

4. Der hl. Geschichte darf durch die Erweiterung die religiöse Weihe nicht genommen werden. Daher sind die Erweiterungen nach Möglichkeit in der Sprache der hl. Schrift zu halten, triviale Ausdrücke aber unter allen Umständen zu vermeiden. Das Herabziehen von Vorkommnissen der hl. Geschichte in die Sphäre des profanen und alltäglichen Lebens muß unterbleiben.

5. Intellektuelle und moralische Wunder, mit anderen Worten Wunder innerhalb der geistigen Natur, d. h. Wirkungen, die über die natürlichen Kräfte des geschöpflichen Erkennens und Wollens hinausgehen, wie wunderbare Erleuchtungen und Bekehrungen, dürfen nicht als das Ergebnis einer rein naturgemäßen, wenn auch unter dem Einfluß der Gnade sich vollziehenden psychologischen Entwicklung aufgefaßt werden; sie sind vielmehr als Wunder, als übernatürliche und außerordentliche Wirkungen darzustellen.

6. Die psychologische Vertiefung dürfte wohl besser der Besprechung bezw. Auslegung zugewiesen werden, wenigstens, wenn sie eingehend ist, es sei denn, daß den Kindern die Geschichte bereits aus dem früheren Unterricht bekannt ist, so daß sie sogleich merken, die Ausmalung sei Zutat des Katecheten und nicht Text der hl. Schrift. Man halte stets daran fest, daß bei der Erweiterung ein Zuwenig nicht so schlimm ist wie ein Zuviel. Höher als die Methode steht die Wahrheit, der die Methode dienen soll, die sie aber nicht gefährden darf.

Nr. 30. Religionsunterricht in der Grundschule.

G. V. vom 10. April 1922. K. A. 1922, S. 47.

Der im Auftrage der Fuldaer Bischofskonferenz herausgegebene Lehr- und Stoffverteilungsplan für den katholischen Religionsunterricht in der Grundschule ist vom Preußischen Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung (U III A Nr. 559,1) gutgeheißen worden. Dieser Lehrplan erlangt mit Beginn des Schuljahres 1922/23 Geltung. Die Anpassungspläne für die Stoffverteilung in einklassigen und wenig gegliederten Schulen werden in einigen Wochen fertiggestellt sein.

Lehrplan

für den katholischen Religionsunterricht in der Grundschule.

(Normalplan.)

Allgemeines.

Der katholische Religionsunterricht überhaupt soll, gestützt von der gesamten Schularbeit, die Kinder durch harmonische Ausbildung

ihrer natürlichen und übernatürlichen religiös-sittlichen Anlagen zur selbständigen und freudigen Erfüllung ihrer übernatürlichen Lebensaufgabe erziehen, wie sie von dem kirchlichen Lehramt auf Grund der göttlichen Offenbarung vorgeschrieben wird. Er vermittelt ihnen zu diesem Zweck eine ihrer Altersstufe angemessene Kenntnis und Einsicht in die Heilsgeschichte und Heilslehre, führt sie zur gläubigen Aufnahme derselben, gewöhnt sie durch Beispiel und Wort an die Ausübung ihrer religiös-sittlichen Pflichten und leitet sie an zur freiwilligen und freudigen, verständigen und gläubigen Teilnahme an den gottesdienstlichen Handlungen der Kirche, vor allem an der Feier der heiligen Messe und an dem Empfang der heiligen Sakramente. Das besondere Ziel des Religionsunterrichtes in der Grundschule ist, die religiösen Vorstellungen und Kenntnisse der Kinder so zu klären, zu ordnen und zu ergänzen, daß diese ein zusammenhängendes und hinreichendes Bild des göttlichen Heilswerkes an den Menschen erhalten, ferner sie in ihren Pflichtenkreis, besonders: Elternhaus, Schule und Kirche, einzuführen, sie heimisch zu machen in dem kirchlichen Leben der Heimatgemeinde und sie zum nutzbringenden Empfang der wichtigen Lebenssakramente, der heiligen Beichte und der heiligen Kommunion, zu befähigen.

Zur Erreichung des vorgenannten Zieles stehen vier Jahre zur Verfügung mit drei Wochenstunden im ersten Schuljahr, mit je vier Wochenstunden in den drei folgenden Schuljahren. Im ersten Schuljahr ist die Religionsstunde nach Möglichkeit in zwei Halbstunden zu zerlegen.

Der Religionsunterricht umfaßt als Stoffgebiete: die Biblische Geschichte, den Katechismus und den religiösen Anschauungsstoff nebst gottesdienstlichen Gebeten und Liedern. Die aus diesen Gebieten ausgewählten Einzelstoffe müssen nach Inhalt und sprachlicher Form der geistigen Fassungskraft der Kinder dieser Altersstufe (6. bis 10. Lebensjahr) angepaßt sein. Der Umfang des Unterrichtsstoffes muß sich in mäßigen Grenzen halten, damit nicht unter der Stoffülle die Tiefe der Behandlung leide.

In den ersten beiden Schuljahren haben die Kinder kein Lernbuch in den Händen. Der Lehrer muß also die nötigen Kenntnisse in den Unterrichtsstunden selbst vermitteln. Die Lernbücher für die letzten beiden Jahre der Grundschule sind die Kleine Schulbibel und der Kleine Katechismus. Außerdem kann das Gesang- und Gebetbuch der Diözese Verwendung finden.

Die Eigenart der religiösen Erziehung verlangt eine gläubige und kirchlich treue Lehrerpersönlichkeit. So hoch auch die Religionskenntnisse zu bewerten sind, so bewegen sie doch nur dann zur übernatürlichen Glaubensüberzeugung und zur lebendigen Glaubenstat, wenn sie von der göttlichen Gnade, von dem vorbildlichen Leben der Erzieher und von der Weihe einer geheiligten Unterrichtsstunde befruchtet werden. Nur ein tiefgläubiger Religionslehrer wird in allem. dahinstreben können, die Religionsstunde für die Kinder erfreulich

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