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" Reichstages müssen innerhalb eines Zeitraumes von 60 Tagen nach derselben die Wähler und innerhalb eines Zeitraumes von 90 Tagen nach der Auflösung der Reichstag versammelt werden. Art. 26. Ohne Zustimmung des Reichstages darf die Vertagung desselben... "
Nouveau recueil général de traités: conventions et autres transactions ... - Strona 97
autor: Georg Friedrich Martens - 1855
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Fragmente über das Recht des Landesherrn: Stände-Versammlungen zu verlegen ...

Carl Albert von Kamptz, Karl Albert von Kamptz - 1848 - Liczba stron: 60
...60 Tage ausgedehnt werden. Art. 52. Der König kann die Kammern vertagen. Ohne deren Zustimmung dars diese Vertagung die Frist von 30 Tagen nicht übersteigen und während derselben nicht wiederholt werden. Die Vergleichung dieser Vorschläge mit den späteren Er, klärungen der widersetzlichen...
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Geschichte der Revolution in Preussen: zwölf Bücher preussischer Geschichte ...

Friedrich Arnold Steinmann - 1849 - Liczba stron: 764
...innerhalb eine« Zeitraum« von 4k) Tagen nach der Auflösung die Wähler und innerhalb eine« Zeitraum« von 60 Tagen nach der Auflösung die Kammern versammelt...Art. 51. Die Krone ist, den königlichen Hausgesetzen gemäß, erblick) in dem Mannesstamme de« königlichen Hauses nach dew Rechte der Erstgeburt und der...
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Gesetz-Sammlung für die königlichen preussischen Staaten

Prussia (Kingdom) - 1850 - Liczba stron: 678
...innerhalb eines Zeitraums von neunzig Tagen nach der Auflösung die Kammern versammelt werden. Artikel 52. Der König kann die Kammern vertagen. Ohne deren Zustimmung darf diese Vertagung die Frist von dreißig Tagen nicht übersteigen und während derselben Session nicht wiederholt werden. Artikel 53....
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Oekonomische encyklopädie, Tom 206

Johann Georg Krünitz - 1851 - Liczba stron: 760
...60 Tagen nach der Auflösung die Kammern versammelt werden. Art. 50. Der König kann die Koin mern vertagen. Ohne deren Zustimmung darf diese Vertagung...übersteigen, und während derselben Session nicht wiederholt nm den. Art. 5t. Die Krone ist, den Königlichen Hausgesehen gemäß, erblich in dem Mannsstamme des...
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Europäischer Geschichtskalender ..., Tom 7

1867 - Liczba stron: 688
...Reichstag versammelt werden. Ar». 26. Ohne Zustimmung de« Reichstage« dars die Vertagung desselben die Frist von 30 Tagen nicht übersteigen und während derselben Session nicht wiedtiholt werbe». An. 27. Ter Reichstag prüst die Legitimation seiner Mitglieder und entscheitet...
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Deutsches Staats-Wörterbuch: Bd. Peel-Russland

Johann Caspar Bluntschli - 1864 - Liczba stron: 812
...versammelt werden. Der König kann die Kammern vertagen, aber ohne die Zu» ftimmung derselben darf diefe Vertagung die Frist von 30 Tagen nicht übersteigen und während derselben Session nicht noch einmal wiederholt werden. — Die Krone ist nach den Hausgesetzen der königlichen Dynastie erblich...
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Das Staatsarchiv, Tomy 12-13

1867 - Liczba stron: 852
...Reichstag versammelt werden1). iss?" Art. 26. Ohne Zustimmung des Reichstages darf die Vertagung desselben die Frist von 30 Tagen nicht übersteigen und während derselben Session nicht wiederholt werden s). Art. 27. Der Reichstag prüft die Legitimation seiner Mitglieder und entscheidet darüber. Er regelt...
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Grossherzoglich-Badisches Regierungs-Blatt

Baden (Germany) - 1867 - Liczba stron: 772
...Süddeutschen Staaten nicht erforderlich. 8-8. Ohne Zustimmung des Zollparlaments darf die Vertagung desselben die Frist von 30 Tagen nicht übersteigen und während derselben Session nicht wiederholt werden. §. 9. Das Zollparlament prüft die Legitimation seiner Mitglieder und entscheidet darüber insoweit,...
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Jahrbücher für Nationalökonomie und Statistik, Tom 9

Bruno Hildebrand, Johannes Conrad, Edgar Loening, Ludwig Elster, Wilhelm Hector Richard Albrecht Lexis, Heinrich Waentig - 1867 - Liczba stron: 464
...Staaten nicht erforderlich. S. 9. Ohne Z- u Stimmung des Zollparlameats darf die V er tagung desselben die Frist von 30 Tagen nicht übersteigen und während derselben- Session nicht wiederholt werden. §. 9. Das Zollparlament prüft die Legitimation seiner Mitglieder und entscheide! darüber insoweit,...
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Einleitung in das deutsche Staatsrecht mit besonderer Berücksichtigung der ...

Hermann Johann Friedrich von Schulze-Gävernitz - 1867 - Liczba stron: 516
...Reichstag versammelt werden. Art. 26. Ohne Zustimmung des Reichstages darf die Vertagung desselben die Frist von 30 Tagen nicht übersteigen und während derselben Session nicht wiederholt werden. „ 25. Art. 27. Der Reichstag prüft die Legitimation seiner Mitglieder und entscheidet darüber....
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