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mich über ihren Inhalt, Plan und Character, sowie auch über ihre Sprache und ihre Quellen 1) aussprechen 2).

Die schlichte und volksthümliche, warme und eindringliche „Homilia, ubi populus admonetur" ist dem inhaltsreichen) Cod. Einsied. 281 sæc. VIII (fol. 149 s.) entnommen. Ich sehe den grossen Volksprediger der ersten Hälfte des sechsten Jahrhunderts (und vielleicht grössten Volksprediger des lateinisch-kirchlichen Alterthums), Cæsarius von Arelate, für ihren Verfasser an und habe in den Anmerkungen zu ihr durch Anführung zahlreicher Parallelen aus anderen Predigten von ihm, solchen, die seinen Namen tragen, und solchen, die unter Augustins Namen gehen, aber sicher oder doch höchst wahrscheinlich ihm angehören 1), nachzuweisen gesucht, dass sie aller Wahrscheinlichkeit nach von ihm herrührt.

Die „Altercatio sancti Ambrosii contra eos, qui animam non confitentur esse facturam, aut ex traduce esse dicunt", ein kleiner eine Art von Schriftbeweis für den Creatianismus enthaltender Streitaufsatz, dessen Anfang in den Handschriften fehlt, hat manches Merkwürdige (so die beiden Citate aus dem vierten Buche Esra und die Erwähnung des Hermogenes und eines Irrthums von ihm 5) und ist

1) Ueber eine dieser Quellen, Martin von Bracara's,,Correctio rusticorum" habe ich schon in meinem Buche,,Martin von Bracara's Schrift De correctione rusticorum" u. s w. S. CXII-XIV und S. LXXII f. gehandelt.

2) Ueber N. IV und V habe ich schon in dem in der vorangehenden Anmerkung erwähnten Buche gehandelt (S. LVI-VIII, LXXI f., CVII-IX und CXIV f.). Sie waren schon gedruckt, ehe ich Martins Schrift kennen lernte.

$) Sie enthält unter Anderem die „Humelia sancti Agustini de sacrilegia“, die ich in der,,Zeitschrift für deutsches Alterthum" Jahrg. 1881 B. 25 (13) S. 314-16 habe abdrucken lassen. Ich gedenke dieses überaus merkwürdige und für die Geschichte des Aberglaubens in der Kirche hochwichtige, auch sprachlich sehr interessante Schriftstück in kritisch bearbeitetem Text und mit erläuternden Anmerkungen und einer Abhandlung über Ort und Zeit ihrer Entstehung begleitet von Neuem herauszugeben.

4) Bekanntlich hat Cæsarius das Schicksal gehabt, dass die meisten von seinen für die Sitten- und Culturgeschichte sehr wichtigen Predigten Augustin zugeschrieben worden sind.

5) Hinsichtlich dieses Irrthums (hominem post mortem nihil futurum) sei hier zu dem unt. S. 245 Anm. 176 Bemerkten noch hinzugefügt, dass derselbe, falls Hermias bei Philastrius,,De hæress." c. 55 und Augustin,,De hæress." c. 59 =

in mehrfacher Beziehung, insbesondere durch die vielen Citate aus der Itala, worunter sich auch solche befinden, die sonst nirgends vorkommen1), nicht ohne Werth. Davon, dass sie von Ambrosius herrührt, kann nicht die Rede sein, trozdem, dass dieser schon in dem von Johannes von Sevilla (lebte in der ersten Hälfte des neunten Jahrhunderts) benutzten Codex als Verfasser bezeichnet gewesen sein muss 2), und trozdem, dass in ihr zwei Stellen aus dem vierten Buche Esra als aus einer von Esra verfassten und zu den „scripturis divinis" gehörigen Schrift zu Gunsten des Creatianismus angeführt werden 3), und Ambrosius, wie bekannt, nicht allein ziemlich oft) und öfter als irgend ein anderer altkirchlicher Scribent Stellen aus diesem gegen Ende des ersten christlichen Jahrhunderts von einem Juden verfassten apokalyptischen Pseudepigraphon, das er für ein inspirirtes, prophetisches Werk des alten Schriftgelehrten des fünften vorchristlichen Jahrhunderts ansah und ausserordentlich hochstellte, citirt, sondern sich auch gerade da auf Aussagen aus demselben beruft, wo er von den Seelen (von ihrem verschiedenen Schicksal in der Zeit zwischen dem Tode und der Auferstehung) und von der Seele (ihrer Substanz) handelt 5). Um von

Hermogenes sein sollte, was Elmenhorst zu Gennadius,,De eccl. dogmatt." c. 10 und Fabricius zu Philastr. a. a. O. annehmen, und wofür Manches spricht, sich mit dem von den beiden Häresiologen ihm beigelegten Irrthum, dass die Auferstehung in der täglichen Kinderzeugung bestehe, und es keine andere Auferstehung gebe, als diese, nahe berührt.

1) S. unt. S. 244 f. Anmm. 164 und 169.

2) Die Worte, mit denen ihn Johannes bezeichnet:,,beati Ambrosii dogma adversum eos, qui animam non confitentur Dei esse facturam, aut ex traduce dicunt ess exortam, aut portionem Dei dicunt esse prædicatam“, lassen dies, wenn man sie mit den Titeln vergleicht, die sie in den Codices tragen, deutlich erkennen.

3) 4 Esr. 7, 78 (Bensley, The missing fragment of the Latin translation of the fourth book of Esra p. 63) und 8, 7-11.

*) S.,,De bono mortis" c. X. n. 45, 46 und 47 (die St. des 4 B. Esr.'s, die in n. 47 reproducirt wird, folgt unmittelbar auf die erste von den beiden in unserem Aufsatz citirten), c. XI n. 48 und c. XII n. 50 und 53, „Expos. in ev. sec. Lucam“ Lib. II n. 31, „De spir. s." Lib. II c. VI n. 49 und ,,De excessu fratris sui Satyri“ Lib. I n. 64.

5) S.,,De bono mortis" c. X n. 45-47 und c. XI, n. 48, wo er 4 Esr. 7, 32. 33; 6, 54. 76. 7, 32; 5, 42; 5, 53; 6, 53-62; endlich 6, 63-67 citirt, und Ep.

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Anderem zu schweigen: der Aufsatz trägt nicht seine schriftstellerische Eigenthümlichkeit und giebt einen ungleich geringeren Verfasser zu erkennen, als er ist. Nach dem Titel, den er im Cod. des Johannes von Sevilla getragen haben muss 1), ist er wider den Traducianismus und Priscillianismus gerichtet, den Titeln zufolge, die er in den übrigen Codd. führt, bloss wider jenen. In ihm selbst wird eine Mehrheit von Irrthümern aufgeführt und verworfen 2), von denen aber die wenigsten den Ursprung der Seele betreffen. Die Worte: Cesset adsertio prauissima nullis auctoritatibus munita", welche unmittelbar auf den Schriftbeweis für den Creatianismus folgen, und mit denen die Schlusspartie der Schrift beginnt, zielen wohl auf den Traducianismus 3), wider den der Verfasser vornehmlich geschrieben haben dürfte. Möglich, dass er in den verlorengegangenen Anfangsworten derselben von ihm gesprochen hat. Die Abfassungszeit des Aufsatzes betreffend, so steht nur so viel fest, dass er nicht nach 600 entstanden sein kann und also noch der Zeit des kirchlichen Alterthums angehört haben muss, da in ihm nach der Itala citirt wird.

Die von Meginhard von Fulda 4) kurz nach der Mitte des neunten Jahrhunderts verfasste Schrift „De fide, varietate Symboli, ipso

34 ad Horontianum n. 1 und 2, wo er den Hor. auffordert sich über die Substanz der Seele lieber aus dem vierten Buche Esra als aus den Schriften der Philosophen zu unterrichten.

1) S. ob. S. XII Anm. 2.

2) Unter diesen erscheint im Cod. des Johannes von Sevilla in Uebereinstimmung mit dem Titel des Aufsatzes in diesem Cod. auch der Priscillianismus. Allein die Worte, in denen dieser in ihm verworfen wird, gehören schwerlich dem Verfasser an (s. unt. S. 246 Anm. 186). Die Schrift hat in dem Cod. des Johannes auch noch einen anderen Zusatz (s. unt. S. 239 Anm. 68).

3) Mit der harten Bezeichnung des Traducianismns als ,,adsertio prauissima“ vgl. die Stelle: „Sicut ergo impium est, animam hominis de substantia dei, vel animam ex anima dici, ita impium est dicere, quod ante plasmationem corporis facta sit" in dem Ambrosius fälschlich beigelegten „Tract. de trin.", Ambr. Opp. II, 2 col. 530 s. ed. Mig.

4) S. über ihn die Histoire literaire de la France T. V p. 272 s. und p. 705, Bähr, Gesch. der Literatur im carolingischen Zeitalter S. 229, Ebert, Allgemeine Gesch. der Lit. des Abendlandes im Mittelalter II, 335 f. und Wattenbach, Deutschlands Geschichtsquellen im Mittelalter I, 194.

Symbolo et pestibus hæresium", die zum ersten Male 1532 zu
Cöln als Appendix zum Evangelistarium des Marcus Marulus erschien 1),
seitdem aber fast ganz in Vergessenheit gerathen ist, habe ich nach
der Cölner Ausgabe und einem der Nationalbibliothek zu Paris ange-
hörigen Codex, Cod. Sorb. 1423 sæc. XI membr. 82), in welchem in-
dess ihr Schluss fehlt3), von Neuem herausgegeben. Sie ist in Folge
einer Aufforderung des durch sein Verhalten in der Ehesache Lothars
von Lothringen sehr unrühmlich bekannten Erzbischofs Günther von
Cöln (850 ff.) geschrieben und an denselben gerichtet und trägt sowohl
in Bezug auf Inhalt und Gedanken, als in Bezug auf Sprache und Dar-
stellung ganz den Character der kirchlichen Literatur des Zeitalters
Karls des Grossen und der beiden ersten Generationen nach ihm. Ein-
mal ist sie nämlich stark reproductiv und compilatorisch. So hat der
Verfasser Alles, was er über die „pestes hæresium" sagt, wie ich in
den Anmerkungen nachgewiesen habe, theils aus Augustius „Liber de

1),,Evangelistarium M. Maruli Spalaten, opus vere euangelicum, sub fidei spei et
charitatis titulis in septem libros partitum. Accessit huic, propter idem fere argu-
mentum, Meginhardi viri undecunque doctiss. ad dăm Guntherum, de fide, varietate
symboli, et ipso Symbolo Apostolico et peste multarum hæresum sed insigniorum li-
bellus, nunc recens excusus. Coloniæ, Apud Petrum Quentell, Anno M. D. XXXII.“
Die Vorrede an Günther ist überschrieben: „Ad Dominum Guntherum de fide Megin-
hardi Præfatio“, eine Ueberschrift, die auch für die Schrift selber gilt, indem diese
keine besondere Ueberschrift hat. Die Columnenüberschrift lautet:,,Meginhardus de
fide ad dominum Guntherum".

2) Im Cod. folgen auf sie noch die Schrift des Paschasius Radbertus,,De cor-
pore et sanguine Domini" und die,,Professio fidei" Berengars, beide von derselben
Hand, wie sie.

) Alles von den Worten: ,,Tertullianus et Lactantius acquiescant" an bis „,in
uitam æternam. Amen" (s. unt. S. 274). Meginhards Schrift und die des Paschasius
Radbertus sind durch ein leeres Blatt von einander getrennt, von dem der Rand ab-
geschnitten ist. Es scheint, als habe der Schreiber den Schluss der Schrift auf dieses
Blatt schreiben wollen, sei aber später daran verhindert worden. Auch sonst hat er
die Schrift mehrfach unfertig gelassen. Es fehlen ihr Titel, ihr erstes Wort (Cum)
und häufig die Initialen am Anfang der Sätze. Der Schreiber wollte offenbar alles
Dies auf den dafür leergelassenen Räumen mit rother Dinte schreiben, kam aber dann
nicht dazu, sein Vorhaben auszuführen. Eine spätere Hand hat die fehlenden Initialen
oft ergänzt. Dieselbe Hand hat die Ketzernamen im Schlusstheile der Schrift an den
betreffenden Stellen an den Rand geschrieben.

hæresibus", theils aus Gennadius von Massilias nicht selten demselben Kirchenvater beigelegten, viel gelesenen und viel benutzten „Liber de ecclesiasticis dogmatibus" ausgeschrieben. Daneben aber zeichnet sie sich durch gute Sprache und Eleganz aus. Insbesondere gilt dies von der Vorrede an Günther, in der ein leichter, fast möchte man sagen, humanistischer Ton herrscht. Sie und die ganze Schrift überhaupt verausschaulicht, mit den ungefähr ein Jahrhundert älteren Dicta" des Pirminius verglichen, so recht den gewaltigen Umschwung, der in und mit der Zeit Karls des Grossen, dieser ersten Renaissancezeit des Mittelalters, in Bezug auf Sprache und Darstellung eingetreten war.

"

Den grammatischen Aufsatz „De in præpositione explanatio“ habe ich einer Handschrift der Lejdener Universitätsbibliothek, Cod. Voss. lat. Q. 17 sec. XII oder auch schon XI, entnommen 1). Ich gebe ihn als einen kleinen, nicht uninteressanten Beitrag zur Geschichte des Unterrichts im Lateinischen und der lateinischen Grammatik in der mittelalterlichen Kirche. Er mag dem zehnten oder elften Jahrhundert angehören und rührt wohl von einem Lehrer der Grammatik an irgend einer Kloster- oder Kathedralschule her, der ihn nach den Worten „serenitatis vestræ expeto clementiam, qua hanc dignemini regulam sedulæ meditationis intentione perlegere ac memoriæ sanctitatis uestræ commendare" in der naiven Einleitung zu urtheilen für junge Cleriker hohen Standes bestimmte. Der Aufsatz handelt vom Gebrauch der Præposition in bei den „autores neoterici", wie sie der Verfasser nennt, d. h. bei den Kirchenschriftstellern und insbesondere in der Vulgata, welcher mit einem Paar Ausnahmen 2) alle seine Beispiele entlehnt sind. Die Behandlung des Themas ist, wie sich das von der Zeit, in der der Verfasser lebte, nicht anders erwarten lässt, äusserlich und roh.

Von den drei Auslegungen des Taufsymbols, welche auf die Explanatio de in præpositione" folgen, ist die erste, zwei Pariser Handschriften, in denen sie den einfachen Titel „Expositio

"

1) Er steht in derselben auf fol. 16 und 2 a und trägt den im Text angeführten Titel, während ihn der Verfasser in ihm selber als ,,regula de in præpositione" bezeichnet.

2) Eine Stelle aus Venantius Fortunatus's ,,Miscellanea" (s. unt. S. 278 Anm. 4) und die in der Kirchensprache gebräuchlichen Ausdrücke ,Hieronymus in Matthæum, Beda in Marcum" etc. (unt. S. 276).

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