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des Apostels dabei befolgt wird: ihr möget essen oder trinken, oder etwas anderes thun, alles thut im Namen des Herrn.

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Was oben von der Wirkung der kirchlichen Segnuns gen im Allgemeinen gesagt worden ist, gilt im Besondern vom Exorcismus. Seine Wirkung ist nicht allemal eine uns fehlbare, wie dieses sich aus Matth. Kap. 17. ergibt, wo die Jünger, die nach Markus Kap. 6. V. 13. ein andermal viele Leufel austrieben, den vom Teufel besessenen Monds süchtigen nicht davon hatten befreien können. Der Exormus wirkt, wie die Benedictio, ex opere operantis, d. h. seine Wirksamkeit ist auch bedingt durch die Disposition und Mitwirkung des Erorcizanden und durch die Würdigkeit des Exorcisten, weshalb die Agende pag. 383. sagt: „Exorcizaturus ea, qua par est, pietate, prudentia ac vitae integritate praeditus esse debet", und pag. 385.: Exorcista, rite confessus aut saltem corde peccata sua detestans, peracto, si commode fieri potest, S. Sacrificio missae, divinoque auxilio piis precibus implorato dicat Litanias ordinarias etc. In Beziehung auf den Erorcizanden sagt die Agende pag. 384.: „Admoneatur obsessus, si mente et corpore va→ let, ut pro se oret deum, ac ieiunet, et sacra confessione et communione saepius ad arbitrium sacerdotis se communiat, et dum exorcizatur totum se colligat, et ad Deum convertat, ac firma fide salutem ab eo deposcat cum omni humilitate. Auch lehrt der Heiland selbst, daß der Exorcismus wirft ex opere operantis. Als er, Matth. Kap. 17., den Mondsüchtigen, den die Jünger nicht hatten gesund machen können, vom Leufel befreit hatte,,,da traten die Jún ger zu Jesu absonderlich, und sprachen: warum fonnten wir ihn nicht austreiben? Jesus sprach zu ihnen: wegen eures Unglaubens. Denn wahrlich ich sage euch: wenn ihr Glauben habet wie ein Senfkorn, so möget ihr sagen zu diesem Berge: hebe dich von hinnen dorthin; und er wird sich heben, und euch wird nichts unmöglich sein. Aber diese Art fährt nicht aus, als durch Gebet und Fasten."

Es bleibt jezt noch die nicht unnüße Frage zu beant

worten, ob durch den Segen der Kirche sich an das Wesen der geweihten Sache die übernatürliche Kraft in gleicher Weise bindet, wie mit manchen Kräutern eine natürliche heilende Kraft unzertrennlich verbunden ist. Für diese Ansicht scheinen zu sprechen Ausdrücke, wie folgende, die gerade in den ältesten firchlichen Segnungen vorkommen: „Elemento huic multimodis purificationibus praeparato virtutem tuae benedictionis infunde, ut creatura tua, mysteriis tuis serviens, ad abigendos daemones, morbosque pellendos divinae gratiae sumat effectum. Indessen bestimmen mich fol gende Gründe, diese Ausdrücke nicht im strengen Sinne des Wortes zu nehmen. Es heißt in der nåmlichen Benedictio aquae auch: ut ubicunque fuerit aspersa, per invocationem sancti nominis tui omnis infestatio immundi spiritus abigatur etc. Die Benedictio fructuum lautet: Benedic Domine hos novos fructus, et praesta, ut qui ex eis in tuo sancto nomine vescentur, corporis et animae salute potiantur. Per Christum Dominum nostrum. Hier macht die Kirche selbst in Uebereinstimmung mit den oben über Segnungen ausgesprochenen Grundsåßen die Kraft der gesegneten Sachen davon abhängig, ob sie im Hinblicke auf Gott, im Namen Gottes gebraucht werden. Inhårirte den geweihten Sachen die übernatürliche heilbringende Kraft so unzertrennlich, wie der Medicin die natürliche heilende Kraft, dann müßten die geweihten Sachen auch überall, wo nur ihrer Wirkung kein Hinderniß in den Weg gelegt wird, z. B. bei Kindern, gleiche und unfehlbare Wirkung haben, sie stånden dann in Beziehung auf den Modus der Wirksamkeit den h. Sakras menten gleich; das stånde aber mit den oben aufgestellten und nachgewiesenen Grundsäßen über die Wirksamkeit der Benediktionen im Widerspruche. Dafür spricht auch weder eine Verheißung des Heilandes noch der allgemeine Glaube der Kirche. Glaube der Kirche ist, daß sie wirken per modum suffragii. Sie, die geweihten Sachen, sind Tråger der Fürbitte der Kirche, durch sie werden den Gläubigen die verschiedenen Wohlthaten und Gnaden, welche die Kirche

von Gott erfleht, applicirt. Sie sind Weckmittel, die den sinnlichen Menschen zur Empfänglichkeit für diese Wohlthaten und Gnaden disponiren, und zwar disponiren sie ihn dazu schon ihrer Natur nach, indem z. B. das Wasser schon seiner Natur nach geeignet ist, den Menschen an die erfors derliche Reinheit der Seele zu erinnern; sie disponiren auch dazu in Folge des über sie ergangenen Segensspruches der Kirche, indem der Mensch im Gefühle seiner Hülfsbedürfs tigkeit und eigenen Unwürdigkeit zur Mutter, der Kirche, seine Zuflucht nimmt, und sich ihrer kräftigen Fürbitte theilhaftig macht, indem er die geweihten Sachen mit Reue über seine Sünden, mit gläubigem Vertrauen zu Gott, oder mit Danks fagung gegen Gott gebraucht.

Die geweihten Sachen sind aber nicht Tråger der Gnade in dem Sinne, daß diese mit deren Wesen verbun den ist. Gott spendet vielmehr nach seinem h. Wohlgefallen und nach der Würdigkeit dessen, der die gesegneten Sachen gebraucht, jedesmal seine Gaben und Wohltaten aus, wenn die Dinge, an welche die Fürbitte der Kirche geknüpft ist, genossen oder gebraucht werden.

Aus dem Gesagten ergibt sich für die Praris Folgendes:

1) Wenn die Segnungen der Kirche uns nicht wie die h. Sakramente die heiligmachende Gnade vermitteln, wenn fie meist von der Kirche angeordnet sind, um uns dadurch leibliche Wohlthaten und auch wirkliche Gnaden auf sicherere Weise und in reichlicherem Maße zuzuwenden, als dieses in der Regel durch das einfache Gebet geschieht, dann sollen wir einerseits diese Segnungen den von Christus einges seßten heil. Sakramenten nicht gleich stellen, andererseits auch dieselben nicht für überflüssig ansehen und gering achten, fondern im Gefühle unserer großen Hülfsbedürftigkeit uns daran betheiligen, so oft wir Gelegenheit haben.

2) Sind die Gnaden des Segens nicht unzertrennlich mit dem Wesen der gesegneten Sachen verbunden, haben diese keine unfehlbare Wirkung, sind die gesegneten Sachen Mittel, wodurch die Kirche uns in stetem lebendigen Verkehr

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mit Gott halten, und es uns an's Herz legen will, daß eine jede gute Gabe von Gott kommt, und wir sie nicht in thies rischer Gedanken- und Herzlosigkeit genießen und anwenden follen, sind sie Mittel, wodurch die Kirchhe uns ihre sich einer besondern Verheißung erfreuende Fürbitte zuwenden will, sind sie sowohl ihrer Natur nach als auch in Folge des über sie ergangenen Segensspruches geeignete Mittel, uns sinnliche Menschen zur Empfänglichkeit für die göttlichen Gaben und Gnaden zu disponiren, ist bei ihnen das opus operantis der Haupt- Faktor, wie bei den h. Sakramenten das opus operatum der Haupt-Faktor ist, dann sols len wir nicht, die eigene Thätigkeit außer Acht lassend, von ihrem nackten, gedankenlosen Gebrauche und Genusse allein Heil erwarten, sondern uns durch wahre Andacht, durch Reue über unsere Sünden, durch Erweckung der Lugenden des Glaubens, der Hoffnung und der Liebe zu Gott, der Früchte des Segens der Kirche würdig machen.

3) Pflegt schon die Kirche diese leblose Creatur, der doch kein sittlicher Makel ankleben kann, wenn sie beim Dienste Gottes gebraucht wird, durch Gebet und Segnung der Herrschaft und dem Einflusse des Teufels zu entziehen, und zu heiligen, wie sehr sollen dann wir mit sittlichen Mas keln behaftete Menschen durch Reue über unsere Sünden und wahre Andacht uns zu reinigen und zu heiligen uns beműhen, wenn wir vor dem Herrn erscheinen, und an den Mysterien der Religion Theil nehmen wollen?

4) Ist das Segnen ein Vorrecht, dessen sich die Pries fter erfreuen, und wodurch sie den Gläubigen besondere Wohlthaten an Leib und Seele zuwenden können, hångt die grö Bere Wirksamkeit des Segens nicht blos von der größern Andacht des Gesegneten und des die gesegneten Sachen Gebrauchenden, sondern auch von der größern Andacht des Sege nenden ab, dann soll dieser beim Segenspenden sich nicht mit der einfachen Intention, fegnen zu wollen, begnügen, sons dern auch bemüht sein, durch eigene Würdigkeit und Andacht die Kraft des Segens zu erhöhen.

5) Sind die gesegneten Sachen Tråger der kirchlichen Fürbitte, sind sie Weckmittel frommer Gesinnungen, dann sollen wir sie in Ehren halten und vor Profanation be wahren.

Bayers.

Ift die katholische Kirche ein Staat im Staate?

Die Behauptung, daß die katholische Kirche oder auch die Kirche in jeder Weise ihres Daseins ein Staat im Staate sei, ist zu wiederholten Malen, besonders in der neuern Zeit, durch so gewichtige Stimmen ausgesprochen worden, daß es gewiß kein geringes Interesse hat, die Bes hauptung in die ernsteste und sorgfältigste Untersuchung zu ziehen. Vor Allem aber ist einleuchtend, daß eine richtige Antwort auf die gestellte Frage bedingt wird durch die Vorfrage, ob die katholische Kirche oder auch jedwede Kirche ein Staat genannt werden könne. Die Antwort auf diese Vorfrage ist aber wiederum abhängig von einer sorgfältigen Vergleichung der Begriffe der Kirche und des Staates. Wie derum liegt es auf der Hand, daß die erwähnte Verglei chung nur dann mit Nußen und Erfolg erst angestellt werden kann, wenn zuvörderst die Begriffe der Kirche und des Staates erörtert und bestimmt worden sind.

Behufs dieser Erörterung und Bestimmung lasse ich mich aber nicht auf eine besondere Deduktion dieser Begriffe ein, sondern ich nehme diese Begriffe aus der Quelle, aus welcher dergleichen überhaupt bei jedem Eingange einer Untersuchung nur genommen werden können, nåmlich aus dem allgemeinen Sprachgebrauche. Diesem zufolge versteht man unter der Kirche überhaupt eine Gemeinschaft von Menschen, welche sich die gemeinschaftliche Förderung der Idee der Religion und Sittlichkeit unter allen ihren Gliedern zum

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