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1.

Inhalt.

A. Abhandlungen und Aufsätze.

Beantwortung der Frage: ob die geographlschen Ortsbezeich-
nungen und eine nachmosaifche Abfassung des
Pentatenchs, oder die Abfaffung im Westjordanlande fordern.

II. Kirchliche Segnungen.

III. 3ft die katholische Kirche ein Staat im Staate?

B. Recensionen.

1. Lateinische und griechische Messen aus dem zweiten bis sechsten
Jahrhundert. Herausgegeben von Franz Joseph Mone, Archiv=
direktor zu Karlsruhe. Mit einer Schrifttafel. Frankfurt a. M.
Verlag von Carl Bernhard Lizius. 1850. Vl. 170. in 4.
II. System der Wissenschaft. Ein philosophisches Encheiridion. Von
Doktor Carl Rosenkranz, Doktor der Theologie und ordent
lichem Professor der Philosophie an der Universität zu Königs-
berg. Königsberg 1850. Verlag von Gebrüder Bornträger.
XXXIV. 621 G. gr. 8.

III. Der Geist des Katholizism oder Grundlegung der chriftlichen
Frenik von Leopold Schmid, Dr. der Theologie und Philoso-
phie, Professor beider an der universität Gießen und Ritter
des Großherzoglich Hessischen Ludwigs - Ordens. Erstes Buch.
Die Idee des Katholizism oder Grundriß der spekulativen Theo-
logie. Gießen 1848. 3. Ricker'sche Buchhandlung.
segung.)

(Fort

Geite

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Seite

IV. Handbuch der Kirchengeschichte. Von J. J. Ritter, Professor

der Theologie und Domdechanten zu Breslau. 1. B. S. 630.
8. Bonn 1850. Verlag von A. Marcus.

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Beantwortung der Frage: ob die geographischen Ortsbezeichnungen und eine nachmosaische Abfassung des Pentateuchs, oder die Abfassung im Westjordanlande fordern.

Bei den Untersuchungen über die Echtheit und Glaubwürdigkeit der heiligen Schriften des alten und neuen Lestaments ist die Frage nach den Verfassern derselben von großer Wichtigkeit. Es ist jedem ohne nåhere Nachweisung einleuchtend, daß wir den Inhalt einer Schrift für wahr halten können, wenn wir den Verfasser desselben als einen Mann kennen, der dasjenige, was er schreibt, genau kannte und auch den Willen hatte, nur das zu schreiben, was er als wahr und richtig erkannte. Ist der Verfasser ein glaub. würdiger Mann, so liegt in dessen Glaubwürdigkeit für uns eine hinreichende Bürgschaft, daß auch dasjenige wahr ist, was er von früheren Begebenheiten, die lange vor ihm sich ereignet haben, berichtet. Mögen wir dann auch die Mittel und Wege nicht kennen, wodurch er zur genauen Erkennt niß früherer Zeiten und Begebenheiten gelangt ist. Ließe sich nun durch genügende Gründe darthun, daß Moses der Vers fasser des Pentateuchs ist, so liegt für uns in diesem Bes weise die Bürgschaft, daß dasjenige, was er in demselben aufgezeichnet hat, wahr ist. Denn daß Moses die Wahrheit sagen wollte, unterliegt keinem Zweifel und kann nur von demjenigen geläugnet werden, welcher sich von vorges faßten Meinungen leiten läßt. Die Frage, ob Moses den Pentateuch geschrieben habe, wird aber von vielen neueren Beltschr. f. Vhilos. μ. Pathol. Theol. N. 8. XI. 48 Heft.

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Gelehrten verneinend beantwortet. Den Beweis, daß Moses nicht der Verfasser des Pentateuchs sein könne, glauben viele neuere Gelehrte aus der Sprache, der Darstellungsweise der Zusammensetzung, dem Inhalte und namentlich aus einzelnen geographischen Grenz- und Ortsbezeichnungen entneh, men zu können. In Betreff der geographischen Ortsbezeich nungen werden unter anderen und als Beweis für eine nachmosaische Abfassung des Pentateuchs angeführt. Denn diese geographischen Ortsbezeichnungen sollen stets das Ostjordanland, die Gegend, welche der Stamm Ruben, der Stamm Gad und der halbe Stamm Manasses in Besiße hatten, bezeichnen und 177272 und 17 durch jenseits des Jordans übersetzt werden müssen. Da nun bekanntlich Moses im Ostjordanlande gestorben ist und nicht den Jordan überschritten hat (4 Mos. 20, 12. 27, 13. 17. 5 Mos. 31, 2 ff. 34, 1 ff.), so soll in dem 292 und napp den Beweis liegen, daß der Verfasser des Pentateuchs oder doch eines großen Theils desselben in Canaan, dem Westjordanlande, gelebt habe, indem nur von seinem Standpunkte aus das Ostjordanland ein jenseitiges genannt werden könne. Wäre Moses der Verfasser des Pentateuchs, behauptet man, so håtte er das Ostjordanland nicht ein jens feitiges, sondern ein diesseitiges nennen müssen. Da wir uns vorgenommen haben, mit Uebergehung der aus der Sprache, Darstellungsweise, dem Zusammenhange und dem Inhalte gegen die mosaische Abfassung des Pentateuchs entnommenen Gründe, die bezeichneten geographischen Ortsbezeichnungen in nåhere Untersuchung zu ziehen, so wollen wir im Folgenden dasjenige vortragen, was über jenen Beweisgrund für die nachmosaische Abfaffung des Pentas touchs zu halten sei. Wir können schon hier im Voraus die Versicherung geben, daß wir bei der Prüfung aller Stellen,morin jene geographische Ortsbezeichnung vorkommt, zu der Ueberzeugung gelangt sind, daß aus den bisher angeführten Stellen der Beweis für eine nachmosaische Abfassung gar nicht geführt werden kann. Denn es wird aus

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