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Entwickelung der sprachlichen Formen des sanskritischen Sprachstamms zu bestimmen gesucht. Er läfst auf einander folgen und bespricht 1. die Wurzelperiode (p. 201); 2. die Determinativperiode (p. 206), d. h. die Periode, in welcher gewisse Erweiterungen der Wurzeln stattgefunden haben, wie z. B. aus der Wurzel ju sich jug und judh, aus ga sich gan erzeugte; 3. die primäre Verbalperiode (p. 211). In ihr bilden sich Formen mit der Kraft der Aussage dadurch, dafs ,,an Wurzeln von neunender Kraft die Personalpronomina als Zeichen des Subjekts unzertrennlich angefügt werden z. B. dâ-ma Geben ich, dâ-ta Geben der." „Es entsteht auf diese Weise ein kleiner Satz, das Urbild aller reicher bekleideten Sätze, deren spätere allmählich sich vermannigfaltigende Entstehung verglichen mit der Schöpfung dieses Ursatzes ein verhältnismäfsig leichtes Ding war." Curtius nimmt aus den mannigfaltigsten Gründen „eine Priorität der ältesten Verbalformen vor den gegliederten Nominalformen an". Es scheint (p. 220), „dafs das Nomen zuerst rein negativ, d. h. dadurch bezeichnet ward, dafs der Wurzel nicht, wie im Verbum, Pronomina hinzugefügt wurden, ja dafs der Unterschied zwischen Nomen und Verbum dem Sprachbewusstsein durch diesen Gegensatz überhaupt erst aufging. Die Wurzel war an sich weder nominal, noch verbal. Dann folgte eine Zeit, wo sie in Verbindung mit Pronominibus stets verbal, in nacktem Zustande nominal war, später erst durch einen neuen Trieb des Sprachgeistes entstand eine neue Vermählung der jetzt zum Nomen gewordenen Wurzel mit deutenden, individualisierenden Suffixen." 4. Die Periode der Themenbildung (p. 221), in welcher zu den thematischen Nominalstämmen die thematischen Verbalformen traten." 5. Die Periode der zusammengesetzten Verbalformen (p. 235), d. h. „Verbindung eines bedeutungsvollen Stammes mit einem Hilfsverbum" in zwei Absätzen auftretend a) als zusammengesetzte Tempusstämme aus ungeformten Nominalstämmen, b) als Zusammensetzung mit geformten Nominalstämmen. 6. Periode der Kasusbildung (p. 250), vielleicht in zwei Schichten: 1. Vokativ, Nominativ und Akkusativ;

wickelung der arischen Sprache: die der Wurzelperiode, die der Kombination, die der Flexion; aber weder „,,bereitet die Flexion der Kombination ein plötzliches Ende, noch diese der Wurzel-Juxta-position", sondern alle diese Formierungen wirken in verschiedenen Graden der Stärke allerdings während des ganzen Lebens der Sprache mit einer gewissen Kontinuität fort. (cf. auch Pott in seiner Ausgabe von W. v. Humboldts „Über die Verschiedenheit d. menschl. Sprachbaus" Bd. I, p. CCLXIV.)

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2. Ablativ, Genetiv, Lokativ, Dativ. 7. Die Adverbialperiode (p. 258). „Eine kleine Anzahl von Partikeln kürzester Form mag möglicherweise schon bald nach der Wurzelperiode sich festgesetzt haben. Es scheint wenigstens, dafs einzelne in nackten Pronominalstämmen bestehen." Auch Steinthal (Charakteristik der hauptsächlichsten Typen des Sprachbaues p. 277 sq.) stellte sich „die Aufgabe, die Geschichte des sanskritischen Sprachstammes nicht nur so weit hinauf, als die Litteratur reicht, zu verfolgen, sondern auch das Werden desselben von der Wurzelschöpfung bis zur völlig entwickelten Wortform nicht blofs als ein theoretisches Geschehen, sondern als ein zeitliches Wachsen darzustellen." Er zeigt sich mit der Reihenfolge, wie sie Curtius angiebt, im wesentlichen übereinstimmend, doch erklärt sich Steinthal, und, wie uns scheint, mit Recht, gegen das späte Auftreten der Nominalflexion". Steinthal fafst seinen Widerspruch zusammen (Zeitschr. für Völkerpsychol. und Sprachwiss. von Lazarus und Steinthal Bd. V, Hft. 3, p. 352): „Also: weil mir Verbum und Nomen als die beiden Pfeiler des Sprachbaues erschienen; und weil es mir unwahrscheinlich vorkam, dafs der Sprachgeist zuerst den einen sollte völlig ausgestaltet haben, während er den andern immer noch völlig nackt liefs; und weil der Ausbau des Nomen wesentlich in der Kasusbildung und so wenig in der blofsen Themenbildung lag, dafs sogar Nominalstämme als Verbalstämme verwendet wurden: darum hatte ich angenommen, dafs Verbum und Nomen sich so weit als möglich parallel entwickelt hatten, dafs also erstlich Verbal- und Nominalthemen gleichzeitig gebildet waren (Typen des Sprachbaues p. 286), und dafs zweitens, als die Nominalthemen verbal verwendet wurden, sie auch im Gegensatze hierzu mit Kasuszeichen verbunden wurden" (das. p. 300).

Die Fortbildung der Wurzel zu Wortstämmen und Flexionen, durch welche sie ihre Bedeutung auseinanderlegt, bezeichnet eine neue Entwickelung der Seelenthätigkeit. Die Seele trennt und die Seele verbindet ihre Vorstellungen, sie fixiert die Unterscheidungen wie die Beziehungen durch bestimmte Laute, und, indem sie an diesen, wie sie nunmehr objektiv geworden, festhält, wird sie sich ihres Sonderns und Kombinierens bewufst, da sie an ihnen ihre eigenen Werke hat, welche sie versteht. Was grammatisch Satz heifst, bezeichnet man im logischen Sinne als Urteil, und man kann daher ebensowohl sagen: der Fortschritt der sprachlichen Entwickelung verhilft der Seele zum Urteil, als: die Fähigkeit der Seele zum Sondern und Verbinden bringt sich zur Darstellung im

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Satz. Jedenfalls zeigt die sprachliche Entstehung des Urteils, dass der für ein Urteil nötige Akt der Besonderung erst durch die Sprache zur Klarheit und zum Bewusstsein kommt, wie Mill (System der deduktiven und induktiven Logik, T. I, p. 112) es fühlt, wenn er von dem häufigen Fehler der Logiker in dieser Beziehung spricht, einem váтεqov πgóτεqov, denn bei dem Urteil z. B. der Schnee ist weifs, denke man sicher bei „,weifs" anfangs nicht an eine besondere Klasse von Gegenständen, erst nach vielen ähnlichen Urteilen käme man zum Denken solcher Allgemeinheiten. - Nur durch die Sprache kommt die Seele zum Bewusstsein über ihre Thätigkeit des Sonderns und Verbindens, lernt sie sich als die den Satz setzende, als urteilende kennen. Sie findet und erkennt sich in dem Bemühen, die Verhältnisse und Bezüge der Dinge, welche sie mit ihren Vorstellungen meint, zu ermitteln, herauszustellen, durch den Laut zu fixieren. So ergab sich z. B. aus der reichen Fülle von Wurzeln, welche denselben Begriff nach verschiedenen Auffassungen darstellten, Anlass und Forderung, eben diesen Begriff im Bewusstsein von verschiedenen Seiten her zu betrachten, wie Curtius andeutet, wenn er sagt (Gr. d. griech. Etym. I, p. 92): „Die Differenzen der Synonyma sind älter und ursprünglicher als die Differenzen der Begriffssphären.“ Zuordnung derselben Attri

bute oder Prädikate an verschiedene Subjekte, ebenso die Beziehung wechselnder Attribute und Thätigkeiten auf dasselbe Subjekt; Unterordnung von Teil-Vorstellungen unter allgemeinere; Zusammenfassen und Vergleichen solcher Vorstellungen; Versuche, die wesentlichen unter ihnen zu einem Totalbild der Dinge zusammenzunehmen dies alles und dazu das immer klarere und bestimmtere Bewusstsein von dieser Seelenthätigkeit als der eigenen, anscheinend mit völliger Freiheit sich entfaltenden, führt den Menschengeist durch lange Zeiten allmählicher Besitzergreifung in das Gebiet der Abstraktion, des Denkens, des Begriffs.*)

Und hiermit tritt dann ein Wechsel ein in der Stellung des Bewusstseins zu seiner Äufserung in der Sprache. Das Bewufstsein lernt die eigene Thätigkeit scheiden von dem Natur-Gegebenen; es tritt dem Wechsel der Erscheinungen als ein beharrendes, in sich geschlossenes Ich gegenüber; und, während ihm anfangs seine Vorstellungen mit den Dingen, seine Worte mit den Vorstellungen zusammenfielen, nimmt es jetzt Stellung gegen diese;

*) Das Verhältnis des Urteils zum Satz findet sich eingehend behandelt in dem Werke des Verfassers: „Die Sprache und das Erkennen (Kap. V)“.

es erkennt in den Vorstellungen die seinigen, es findet in den Sprachlauten die eigenen Schöpfungen, welche es anscheinend mit Willkür zu behandeln vermag, welche es als blofse Mittel für seine Zwecke benutzt, welche es nicht mehr als unmittelbare Vertreter der Dinge betrachtet, sondern als Zeichen seiner Vorstellungen von diesen.

Das Bewusstsein nimmt hiermit an, dafs es mit dem Lautbilde irgend eine Bedeutung zu verbinden das Recht und die Macht habe, dafs der Satz dazu da sei, damit es durch ihn sein Urteil äufsere; es betrachtet den an den Lauten gewonnenen Begriff, das in der Satzbildung sich entfaltende Trennen und Kombinieren des Verstandes als das Wesentliche, Innere, Geistige, für welches die Ausdrucksmittel der Sprache nur die äufsere, mitteilbare Form lieferten. - Man achte hierbei auch darauf, wie die Einheit im Satzausdruck gröfserer Mannigfaltigkeit gegenüber festgehalten werden mufs, also bewufster sich gestaltet, als in der Bezeichnung durch die Wurzel. In der Ausprägung des einzelnen Wortes werden alle Beziehungslaute durch den Wort-Accent mit dem Stamm vereinigt, im Satz tritt ein Satz-Accent ein, der auch lautlich die Beherrschung selbständig gewordener Beziehungen fühlen läfst und kund giebt. So zeigt sich auch im lautlichen Ausdruck der Fortschritt zum bewussten Urteil.

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Aber hiermit entfernt sich das Bewusstsein von der Wirklichkeit und fängt sich ein in Abstraktionen, für deren Operationen allein dies Verhältnis so aufgefafst werden darf. Nur die hervortretende Subjektivität stellt eine, ihr als der denkenden angehörige Bedeutung dem Lautbilde gegenüber, nur der sondernde Verstand findet als das für ihn wesentliche im Satz das Urteil, während in Wirklichkeit die Bedeutung eine dem Lautbilde analoge, vom trennenden Gedanken abstrahierte Vorstellung bleibt, und auch das Urteil nichts ist, als die Aufstellung eines in einem Satzgebilde entfalteten, in seine Teilvorstellungen gesonderten Lautbildes.

Dafs eine solche nur gerade für seine Zwecke dienliche und durch sie gerechtfertigte Abstraktion es ist, welche die Bedeutungen aufstellt, bemerkt der Gebildete oder mehr noch der Gelehrte überall im Verkehr mit Ungebildeten und Ungelehrten, denn beständig hat er seine sogenannte wahre Bedeutung der Wörter abzugrenzen gegen die schwankende, ihm unkorrekt dünkende des gewöhnlichen Lebens. Es vertragen ja die Lautbilder die Ver

knüpfung mit jedem analogen Vorstellungsbilde, wie später eingehender besprochen werden wird, und der wissenschaftliche Sprachgebrauch entsteht lediglich aus der Bekämpfung dieser Unbestimmtheit des Bildes, dieses Kunstcharakters der Sprache, welcher dem Laute unzerstörbar inne wohnt, ob ihn auch die Prosa des Verstandes noch so eifrig zu verwischen bemüht ist. Das Ineinanderspielen der Lautbilder aus sinnverwandten Sphären bei jeder Rede ist so mannigfaltig und bunt, es ist so leicht für unsere Vorstellung, sich ein Bild durch ein anderes vertreten zu lassen, unser Bewusstsein über den Wurzelsinn unserer Worte ist so gering, dagegen ist das überkommene Sprachgut so ungeheuer und schwer übersehbar, dafs wir die Identität des herrlich entfalteten Satzgebildes mit der einsilbigen Andeutung des Wurzelbildes nicht wohl zu erkennen vermögen. Um die Urbilder, welche unsere Seele in der Sprache umschweben, haben Tausende von Jahren ihren Schleier gelegt. Aber, um an einem Beispiel klar zu machen, was wir meinen, nehme man etwa Goethes Worte („Der Wanderer“) zur Betrachtung:

„Natur, du ewig keimende, schaffst Jeden zum Genufs des Lebens, hast deine Kinder alle mütterlich mit Erbteil ausgestattet." oder Schillers:

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Mit dem Genius steht die Natur in ewigem Bunde, Was der eine verspricht, leistet die andre gewifs." und nun bedenke man die Etymologie:

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natura = gnatura von gnascor, vom sanskritischen gnami zeugen, schaffen, von wo z. B. genius im Lat., im Gotischen. aber: keinan keimen, woher Ahd.: chind (Kind) = proles! Was haben hier Schiller und Goethe mehr als die Bilderwelt der Wurzel?

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Sage ich freilich: das Pferd läuft, der Mensch ist gut, so sind Pferd, laufen, Mensch, gut, verschiedenen Wurzeln angehörig, aber dies ist zufällig. Die Wurzel nannte das Pferd nicht vom Laufen, den Menschen nicht vom Gutsein, aber der Satz, die erweiterten Anschauungen des Menschen aussprechend, setzt nichts, was nicht anfangs eine Wurzel auch hätte abbilden können; er korrigiert deren Einseitigkeit und vermehrt ihre Zahl in der Form von Sätzen ins unendliche, indem er verwandte Bilder in die ihnen zukommende Beziehung bringt. So behält Stilpo in gewisser Weise recht, wenn er behauptet: ἕτερον ἑτέρου μὴ κατηγορείσθαι. (Plut. adv. Colot. 23.) (vid. Lersch, Sprachphilosophie der Alten, II, p. 6.)

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